Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormIm Coronavirus-Erkrankungsfall will der Landkreis Rostock Sachleistungen statt Geldleistungen ausgeben. Fassungslos und wütend macht derzeit ein Anschreiben des Landkreises Rostock. Dort werden Sozialhilfe Bezieher/innen darüber informiert, dass sie im Falle einer angeordneten Quarantäne keine Geldmittel mehr überwiesen bekommen. Stattdessen sollen Sachleistungen in Form von Lebensmittel erbracht werden. So steht in der Vorabankündigung, dass sich aufgrund der veränderten Situation im Falle einer Quarantäne “Änderungen der Leistungsgewährung” ergeben. Der Landkreis will in einem solchen Fall in den Regelleistungen festgeschriebene Sätze für “Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren” nur noch in “Sachleistungen” ausgeben. Bereits im laufenden Monat ausgezahlte Sozialleistungen sollen sogar wieder zurück gefordert werden. (…) In den Fall hat sich nunmehr auch die Ex-Jobcenter Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin Inge Hannemann eingeschaltet. Sie fragt den Landkreis: “Können Sie diese Entscheidung bitte plausibel und gesetzlich erläutern? Auch in verordneter Quarantäne müssen Geldmittel vorhanden sein, um via Dritte einzukaufen. Auch Sachleistungen müssen in einem Geschäft besorgt werden. Oder bringen Sie das Essen vorbei?” Der Landkreis Rostock seinerseits gab an, dass das Anschreiben “an Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften” ging… Meldung vom 16. April 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[Rostock] Hartz IV: In der Quarantäne soll es nur Sachleistungen geben?
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[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!„Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 14. April 2020 das Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger verurteilt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung, denn damit wurden erstmalig in dieser Klarheit vom ALG II- Leistungsanspruch ausgeschlossenen EU-Bürgern angesichts der Krise ein Existenzsicherungsanspruch zuerkannt. In der Folge des SGB II – Anspruchs auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung. Dazu folgende Leitsätze des Gerichts: „Es ist dem Gericht, grade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie die Antragsgegnerin [das Jobcenter] Leistungen verweigern kann. Ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossenen Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um, ggf. dort Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren, dass sein Überleben in dieser Zeit sichert (…) Es dürften in Deutschland mehrere 10.000 Menschen unter vergleichbaren Umständen leben, ohne Anspruch auf stattliche Fürsorgeleistungen, ohne Anspruch auf medizinische Versorgung, für diese Menschen ist der Düsseldorfer Beschluss ein Meilenstein. Es wäre zu wünschen, dass diese Rechtsansicht die Weisung der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird, ohne das diese Menschen  einzeln und individuell ihre Ansprüche durchklagen müssen. Hier ist Arbeitsminister Herr Heil jetzt gefragt…“ Meldung von Harald Thomé beim Thomé Newsletter 13/2020 Pkt.2 vom 15. April 2020 mit Link zum kompletten Beschluss weiterlesen »

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

[Fall mit grundsätzlicher Bedeutung] Sozialgericht Düsseldorf verurteilt Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger
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Auswirkungen des Hartz IV Urteils auf das Migrationsrecht: Leistungskürzungen bei MigrantInnen und Flüchtlinge nicht mit Bundesverfassungsgerichtsurteil vereinbar
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Das höchste deutsche Gericht betrachtet Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen als verfassungskonform. Das Ausmaß der Sanktionen wurde aber erheblich verringert. Statt bisher bis zu 100% dürfen ab sofort „nur“ noch 30% des Regelbedarfs gestrichen werden. In der Reaktion auf das Urteil sind nun erst einmal alle Sanktionen gegen Hartz IV EmpfängerInnen eingestellt, wohl aber nur zeitweise. Nach RDL Informationen wollte sich das Arbeitsministerium von vornherein darauf einlassen, die komplette Streichung der Hartz IV Bezüge aufzugeben. Seehofers Innenministerium intervenierte gegen die Prozesstaktik aber, weil er die komplette Streichung weiterhin für die Asylbewerberleistungen haben möchte. Welche Konsequenzen das Urteil nun also im Migrationsrecht eigentlich haben müsste, haben wir den Juristen David Werdermann gefragt. Er befasst sich immer wieder mit verfassungsrechtlichen Fragen im Migrationsrecht.“ Beitrag von und bei Radio Dreyeckland vom 8. November 2019 und unsere Anmerkung dazu sowie ein neues Gerichtsurteil: Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise
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Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Dossier

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindernEin menschenwürdiges Existenzminimum? Nicht für arbeitsuchende oder studierende Ausländer. Sie dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen entschieden. Arbeitsuchende oder studierende Ausländer dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz, das den gesetzlichen Ausschluss existenzsichernder Hilfen für verfassungswidrig hält, als unzulässig abgewiesen. (AZ: 1 BvL 4/16 und 1 BvL 6/16) Die Karlsruher Richter rügten, dass das Sozialgericht seine Vorlagen nicht ausreichend begründet hat…“ Meldung vom 7.2.2020 beim Migazin, siehe dazu: BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier: BVerfGE: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad
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Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Dossier

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!EU-Bürger*innen ohne deutschen Pass werden in Deutschland immer weiter von sozialen Rechten ausgeschlossen. In Notlagen haben sie oft keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Die Ausgrenzung fördert Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf wachsende Armut und verschärfte Ausbeutung reagieren Bund und Kommunen zunehmend kontroll- statt sozialpolitisch. Nun soll diese Entwicklung noch verschärft werden: 1) Ausschluss von sozialen Rechten: Das Bundesfinanzministerium möchte den Anspruch auf Kindergeld u. a. für EU-Bürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, mit einem neuen Gesetz einschränken. Dies trifft vor allem diejenigen, die am meisten auf das Kindergeld angewiesen sind, wie z. B. alleinerziehende Frauen, und fördert Kinderarmut. 2) Vertreibung aus dem öffentlichen Raum: In vielen Städten werden Obdachlose in letzter Zeit vermehrt aus dem öffentlichen Raum vertrie- ben. Das neue Gesetz soll zudem ermöglichen, Menschen, die in Gruppen im öffentlichen Raum stehen, Platzverweise und Bußgelder zu erteilen, wenn Ihnen unterstellt wird, ihre Arbeitskraft für undokumentierte Arbeit anzubieten. Diese Vertreibungspolitik bekämpft die Mittellosen selbst, statt die Ursachen für deren Lage. Sie kann leicht von rassistischer Hetze vereinnahmt werden. 3) Generalverdacht: Die Bundesarbeitsagentur stellt EU-Bürger*innen, die Leistungen in Jobcentern beantragen, unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs. (…) 4) Der Fokus verschiebt sich von Sozial- zu Ordnungspolitik…“ Presseerklärung des Netzwerk „Europa in Bewegung“ vom 25.3.2019 bei ALSO, Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V., siehe auch den Aufruf zu Aktionstagen am 2.-5. April 2019 (zum mitzeichnen, wir haben bereits) und weitere Infos. Neu: Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen weiterlesen »

Dossier: Interne „Arbeitshilfe“ der BA verdächtigt Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„Hier eine taufrische Entscheidungen vom LSG Nds zur vermutlichen Verfassungswidrigkeit der Kürzungen nach § 1a AsylbLG:  a. Verfassungskonformität der Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG: „Grundlegende verfassungsrechtliche Zweifel an allen Kürzungstatbeständen der des § 1a AsylbLG, im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, insbesondere um einzureisen iSd § 1a AsylbLG.  Daher PKH und unmissverständliche Ankündigung eines positiven ER-Beschlusses. Zitat: „Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt insoweit auch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung in Betracht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569105 -juris), weil der Senat zum gegenwärtigen Stand nicht über hinreichende Erkenntnismitte/ verfügt, die Rechtswirksamkeit des Konzepts der Anspruchseinschränkungen nach § la AsylbLG und damit deren Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können“. (LSG NdB L 8 AY 36/19 ER). Urteil bei Harald Thomé und b. Kürzung der Regelbedarfe nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften. Seit dem 01.10.2019 erhalten im Rahmen des „Hau-Ab-Gesetzes II“  alleinstehende Bezieher*innen von Leistungen nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften nur die die Regelbedarfsstufe 2 (für Paare) und nicht mehr die Regelbedarfsstufe 1. Bisher gab es zu diesem Thema einen Beschluss des Sozialgerichts Landshut, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen entsprechenden Änderungsbescheid angeordnet wurde. In  Beschluss vom 03.12.2019 – Aktz. S 9 AY 4605/19 ER hat sich die 9. Kammer des Sozialgerichts Freiburg der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Landshuts angeschlossen. Beschluss bei Harald Thomé “ Aus dem Thomé Newsletter 44/2019 vom 09.12.2019 weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kürzungen nach § 1a AsylbLG/ Regelbedarfe in Unterkünften
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Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden. § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird den Anforderungen des EuGH nicht gerecht, und das BVerfG könnte am Ende den Kürzeren ziehen, wenn es die Rechtsprechung des EuGH nicht berücksichtigt und die Sozialgerichtsbarkeit in Sachen Sanktionssystem stattdessen Rat in Luxemburg sucht. Die Entscheidung kam nur eine Woche, nachdem das BVerfG mit langen, aber kaum überzeugenden Ausführungen (…) versucht hat, zu plausibilisieren, warum ein Entzug existenzsichernder Leistungen (ein Minimum unter Minimum) möglich ist – ja sogar Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent nicht auszuschließen sind. Der EuGH hingegen hat deutlich konstatiert, dass Leistungen, die einen menschenwürdigen Lebensstandard (also ein menschenwürdiges Existenzminimum) sicherstellen, nicht verhandelbar sind und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten. (…) Eine Sanktion ist nach Maßgabe dieser Grundsätze nur zulässig, wenn die zuständigen Behörden „unter allen Umständen dafür sorgen“, dass diese „im Hinblick auf die besondere Situation des Antragstellers und auf sämtliche Umstände des Einzelfalles mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht und die Würde des Antragstellers nicht verletzt.“ (Ziff. 51). Dies gelte auch für Entzug oder Einschränkung von Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Das heißt: Sanktionen, die materielle Leistungen tangieren und dazu führen, dass ein menschenwürdiger Lebensstandard nicht mehr gewährleistet werden kann, sind auf keinen Fall zulässig. (…) Er wiederholt, dass materielle Leistungen so bemessen und bestimmt sein müssen, dass dadurch stets und in jedem Fall ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährleistet wird…“ Beitrag von Ibrahim Kanalan vom 4. Dezember 2019 beim Verfassungsblog – und unsere Anmerkung dazu weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
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Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe: (…) RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro) RB Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro) RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro) (Veränderung gegenüber 2019 in Klammern) Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durch gewunken, beim Bundesrat ist dies auch wahrscheinlich. Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT müsse erhöht, eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und linientreu abgenickt. Auch vergessen ist anscheinend die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014, diese seien „grade noch verfassungskonform“, und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweißgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich im Bundesrat im November keine Rolle mehr spielen. Der DPWV fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestforderung ist sich anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden. Altersrentner*innen, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige, die dauerhaft von den SGB II/SGB XII – Leistungen leben müssen, brauchen noch mehr, weil diese in der Regel nicht mehr hinzuverdienen können…“ Mitteilung von von Harald Thomé vom 21. September 2019 aus Thomé Newsletter 35/2019 Punkt 3 mit Link zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020. Siehe dazu: Hartz IV 2020: Ein Euro weniger – Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro  – minimal – minimaler – am minimalsten? weiterlesen »

Dossier zu Hartz IV-Sätzen ab 2020

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Hartz IV 2020: Ein Euro weniger – Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro – minimal – minimaler – am minimalsten?
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"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„Sozialleistungen sind für viele Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Weil sie ihren Lebensunterhalt nicht allein mit eigener Arbeitskraft bestreiten können. Das weckt Begehrlichkeiten mit der Frage, wie viel denn der Staat über Sozialsysteme umverteilen soll. Und es schürt immer wieder Argwohn – den Argwohn der Gebenden, dass Sozialleistungen missbräuchlich ausgenutzt werden und den Argwohn der Nehmenden, dass zustehende Leistungen gezielt verwehrt werden. Sebastian Friedrich ist auf solche Fälle gestoßen. Sie spielen in norddeutschen Jobcentern, aber nicht nur dort. Sie handeln von Rumän*innen und Bulgar*innen – seit 2014 gilt auch für sie die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU – und von deutschen Arbeitsvermittlern. Eine interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit – 27 Seiten eng geschrieben – erzeugt Ärger und Verwirrung. Der Titel: „Arbeitshilfe zur Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“. Was steckt dahinter? Welche Banden sind gemeint – und gibt es womöglich deutsche Profiteure?…“ Feature von Sebastian Friedrich vom 29. Juli 2019 bei NDR Info ‚Das Forum‘ (Audiolänge: ca. 20 Min.) weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""Sozialleistungen sind für viele Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Weil sie ihren Lebensunterhalt nicht allein mit eigener Arbeitskraft bestreiten können. Das weckt Begehrlichkeiten mit der Frage, wie viel denn der Staat über Sozialsysteme umverteilen soll.  Und es weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„… Institutioneller Rassismus geht leise. Man hebt zum Beispiel trotz Inflation die existenzsichernden Leistungen für Asylbewerber nicht an. Oder man schrumpft sie gar unter fadenscheinigen Vorwänden in kleinen Schritten zusammen. Als Krönung verkauft man die Kürzungen als Erhöhung. So geschah es in den vergangenen Jahren in Deutschland – wider die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Kritik kommt jetzt von juristischer Seite. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat einem Betroffenen in einem Grundsatzurteil vom 1. Juli für das vergangene Jahr pro Monat sechs Euro mehr zugesprochen. Der Gesetzgeber habe es unterlassen, die Leistungen für Asylbewerber anzupassen, begründete das Gericht den Vorstoß, über den am Wochenende der Sozialrechtler Harald Thomé vom Erwerbslosenverein »Tacheles« informierte. (…) Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Mai sollen die Bezüge weiter sinken (…) Beschließt der Bundestag den Gesetzentwurf, dürfte das für neue juristische Streitigkeiten sorgen, vor allem nach dem aktuellen Grundsatzurteil. Das LSG bestätigte damit einen Beschluss der Vorinstanz. Das Sozialgericht Stade hatte dem Kläger im November das Plus zugebilligt, weil sich dies »unmittelbar aus dem Gesetz ergebe«. Demnach sind die Asylbewerberleistungen jährlich an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen. »Das erfordert die Menschenwürde«, befand auch das LSG. Die Berufung des beklagten Landkreises Cuxhaven lehnte es ab…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 9. Juni 2019 – wir erinnern an unser Dossier Erhöhung der Asylbewerberleistungen: Die Regierung steht in der Pflicht [denkste!] weiterlesen »
Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern"... Institutioneller Rassismus geht leise. Man hebt zum Beispiel trotz Inflation die existenzsichernden Leistungen für Asylbewerber nicht an. Oder man schrumpft sie gar unter fadenscheinigen Vorwänden in kleinen Schritten zusammen. Als Krönung verkauft man die Kürzungen als Erhöhung. So weiterlesen »

Flüchtlingshelfer: Die gute Tat kann teuer werden

Dossier

Refugees welcome!„Viele Deutsche haben Flüchtlingen mit Bürgschaften geholfen, legal nach Deutschland zu kommen. Das Risiko schien überschaubar. Doch nun fordern Jobcenter teilweise viel Geld von den Bürgen, oft geht es um 10 000 Euro und mehr. Die Helfer fühlen sich im Stich gelassen. Eine Gesetzesänderung erlaubt es dem Staat, Bürger länger zur Kasse zu bitten. (…) Es ist die Zeit, als nur wenige Kontingentflüchtlinge nach Deutschland kommen, die Schrecken des Bürgerkriegs jeden Abend im Fernsehen laufen, der Druck auf die Politik steigt. Aufnahmeprogramme sollen den Druck verringern, die Bürgen kommen da gerade recht, ein paar Monate sollen sie einspringen, bis der Status der Flüchtlinge klar ist, betont die neue schwarz-grüne hessische Landesregierung. Auch das SPD-geführte Innenministerium von Nordrhein-Westfalen erklärt im April 2015: „Die Geltungsdauer einer entsprechenden Verpflichtungserklärung endet bei Beendigung des Aufenthalts oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels“ – jedoch nicht ohne darauf hinzuweisen, dass das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière anderer Auffassung ist. Und diese andere Auffassung wird am 6. August 2016 Gesetz. Fast eine Million Flüchtlinge sind nach Deutschland gekommen, die große Koalition verschärft die Regeln für den Zuzug nach Deutschland: „Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus“ heißt es nun im Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes – Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren…“ Beitrag von Matthias Drobinski vom 28. August 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online und neu dazu: Rechtsunsicherheit beseitigt: Flüchtlingsbürgen auch von Forderungen der Sozialämter entlastet weiterlesen »

Dossier

Refugees welcome!"Viele Deutsche haben Flüchtlingen mit Bürgschaften geholfen, legal nach Deutschland zu kommen. Das Risiko schien überschaubar. Doch nun fordern Jobcenter teilweise viel Geld von den Bürgen, oft geht es um 10 000 Euro und mehr. Die Helfer fühlen sich weiterlesen »

Ausländer, Unionsbürger und SGB II-Zugangsrecht – eine Arbeitshilfe in Übersichtstabellen
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Der Zugang in das SGB II und in die reguläre Sozialhilfe des SGB XII ist an bestimmte Aufenthaltstitel gebunden. Im Folgenden wird eine grobe Übersicht über den Kreis der SGB II-leistungsberechtigten Ausländer (Unionsbürger) nach dem aktuellen Gesetzes- und Rechtsstand des SGB II gegeben…“ Übersichtstabellen von Jonny Bruhn-Tripp beim Portal Sozialpolitik , Stand: Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, redaktioneller Stand: April 2019. Ergänzend dazu: [Arbeitshilfe] Aufenthaltsrecht und Zugang von Ausländern, Drittstaatangehörigen, Geflüchteten und Unionsbürgern in das SGB II (HARTZ IV) weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Der Zugang in das SGB II und in die reguläre Sozialhilfe des SGB XII ist an bestimmte Aufenthaltstitel gebunden. Im Folgenden wird eine grobe Übersicht über den Kreis der SGB II-leistungsberechtigten Ausländer weiterlesen »

Das Gesetz sieht vor, dass bei SGB II-beziehenden Person, die in einer stationären Einrichtung, bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, der Regelbedarf um 170 €, bei Regelbedarfs-Stufe 1 gekürzt werden darf (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II). Von dieser Regelungen haben die Jobcenter bisher, insbesondere bei Flüchtlingen, intensiv Gebrauch gemacht. Diese Option zur Kürzung galt aber nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018! Sollten Leistungskürzungen über den 31. Dezember 2018 hinaus erfolgen, empfiehlt der Verein Tacheles e.V. gegen diese Widerspruch einzulegen, da diese ab dem 1. Januar 2019 rechtswidrig sind.“ Meldung vom 07.01.2019 beim Flüchtlingsrat NRW weiterlesen »
"Das Gesetz sieht vor, dass bei SGB II-beziehenden Person, die in einer stationären Einrichtung, bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, der Regelbedarf um 170 €, bei Regelbedarfs-Stufe 1 gekürzt werden darf (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II). Von dieser Regelungen haben die Jobcenter bisher, insbesondere bei weiterlesen »

Mythen über Migration und Gesundheit entkräften – Gesundheitsreport 2018 der Ärzte der Welt
Kampagne "Gesundheit für alle! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"„Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben. Der Bericht basiert auf einer Analyse der Daten von 1096 Patient*innen, die 2017 in einer der von Ärzte der Welt und seinen Kooperationspartnern betriebenen Anlaufstellen in Berlin, München und Hamburg behandelt und beraten wurden. Er wirft ein Schlaglicht auf die zahlreichen Barrieren, durch die eine angemessene medizinische Versorgung von Hunderttausenden Menschen in Deutschland verhindert wird.“ Hinweis von Harald Thomé vom 28. Dezember 2018 zum Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit“ der Ärzte der Welt vom 12. Dezember 2018 (32 Seiten) weiterlesen »
Kampagne "Gesundheit für alle! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!""Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang weiterlesen »

Ärzte mit Grenzen – Angst vor Abschiebung oder aus der Kasse geflogen: In Thüringen nutzten in diesem Jahr 140 Menschen den anonymen Krankenschein
Gesundheitsversorgung für Papierlose e.V.„Deutschland habe eines der besten medizinischen Versorgungssysteme, so rühmt sich die Bundesregierung gerne. Doch Armut, Obdachlosigkeit, Arbeitsmigration und Schulden lassen wohl Hunderttausende durchs Raster fallen. Mindestens 80.000 Menschen, wahrscheinlich aber sehr viel mehr (die Dunkelziffer ist hoch), sind nicht krankenversichert. Das hatte der Verein »Ärzte der Welt« im Frühjahr geschätzt. Hinzu kommen nicht anerkannte Geflüchtete, die aus Angst vor Abschiebung auch bei schwerer Krankheit keinen Arzt aufsuchen. In Thüringen ist es seit knapp zwei Jahren möglich, sich mit einem sogenannten anonymen Krankenschein behandeln zu lassen. In diesem Jahr nutzten 140 Betroffene diesen Ausweg. Zuständig ist der Verein »Anonymer Krankenschein Thüringen« in Jena. Mit 230.000 Euro pro Jahr unterstützt ihn das Land. Der Verein vermittelt die Patienten an einen sogenannten Vertrauensarzt. Insgesamt 22 Praxen gehören inzwischen dazu. Sie stellen kostenlos fest, ob Behandlungsbedarf besteht. Ist das der Fall, erhalten die Betroffenen dort einen Krankenschein. Damit können sie jede Arztpraxis in Thüringen aufsuchen, wie der Verein auf seiner Homepage informiert. Der Krankenschein könne ähnlich genutzt werden wie eine Gesundheitskarte, heißt es. Nicht nur Geflüchtete mit unklarem Aufenthaltsstatus oder nicht versicherte Arbeitsmigranten aus anderen Ländern der Europäischen Union (EU) ohne Krankenversicherung fragen eine solche Behandlung nach. Zunehmend würden auch Einheimische Hilfe suchen, sagte Andrey Doroshev vom Vereinsvorstand am Mittwoch der Deutschen Presseagentur (dpa). »Das ist auffällig«, merkte der Arzt an. Dabei handele es sich häufig um obdachlose Menschen. Andere habe die Krankenversicherung wegen Beitragsschulden hinausgeworfen. »Der Verein versucht, sie wieder in einer gesetzlichen Kasse unterzubringen«, erläuterte Doroshev…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 28. Dezember 2018 weiterlesen »
Gesundheitsversorgung für Papierlose e.V."Deutschland habe eines der besten medizinischen Versorgungssysteme, so rühmt sich die Bundesregierung gerne. Doch Armut, Obdachlosigkeit, Arbeitsmigration und Schulden lassen wohl Hunderttausende durchs Raster fallen. Mindestens 80.000 Menschen, wahrscheinlich aber sehr viel mehr (die Dunkelziffer ist hoch), sind nicht krankenversichert. weiterlesen »

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