35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Im laufenden Hartz IV Bezug müssen Leistungsbezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter will prüfen, ob sich im Verlauf der Zeit etwas geändert hat und ob noch ein Anspruch besteht. Wer versucht, den Antrag möglichst genau auszufüllen, kann allerdings ein böses Erwachen erleben. (…) Die Erwerbslosenini “Basta” aus Berlin berichtet von einem besonderen Fall von bürokratischem Wahnsinn. Weil bei einem Weiterbewilligungsantrag der Antragsteller bei der Frage 2. “Weitere Personen in meinem Haushalt” ein Strich statt einer Null setzte, wurde der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller sollte erneut den Antrag ausfüllen und statt einem Strich eine Null setzen, wenn keine weiteren Personen im Haushalt leben. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene eine Woche kein Geld bekam. In einem Anschreiben hieß es, dass Durchstreichungen “nicht erlaubt sind, eine Null ist einzutragen”…“ Meldung vom 12. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV Bürokratie: Jobcenter verweigert Weiterbewilligung wegen einem Strich statt einer Null
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Die BA hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben. Eine solche Widerspruchs- und Klageerfolgsquote macht deutlich, dass die Jobcenter in hohem Maße rechtswidrig handeln und sie weiterhin, entgegen der gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs. 2 SGB I), das Recht lieber zu Lasten als zu Gunsten der Anspruchsberechtigten auslegen…“ Meldung von Harald Thomé aus seinem Newsletter 03/2020 Punkt 1 vom 20. Januar 2020 mit Links zur weiteren Infos und zur Statistikseite der BA weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System oder das häufig rechtswidrige Handeln der Jobcenter
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Eine Pfandflaschensammlerin hat sich vor dem Düsseldorfer Sozialgericht einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen erstritten. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien in ihrem Fall so gering, dass sie nicht angerechnet werden könnten, entschied das Gericht am Mittwoch (08.01.2020). Die wohnungslose 53-Jährige habe weder Einkommen noch Vermögen und lebe auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr Regelbedarf zu. Das Jobcenter hatte ihr eine Unterstützung mit dem Hinweis auf widersprüchliche Angaben verwehrt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Agenturmeldung vom 9.1.2020 beim WDR weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Erfolg vor Düsseldorfer Sozialgericht: Doch Hartz IV für Düsseldorfer Flaschensammlerin
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Jobcenter versuchen regelmmäßig an die Emialadressen und Handynummern von Hartz IV Leistungsbeziehern zu kommen. In einem Formular versuchen die Behörden, über einen Umweg an die Daten zu gelangen. Mit dem Hinweis: “Bitte überprüfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualität” sollen diese Daten ermittelt werden. Viele Leser/innen fragten uns, ob das überhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen. Nachdem Betroffene fragten, woher die Leiharbeitsfirmen die Telefonnummern hatten, sagten diese, das Jobcenter habe die Telefonnummern “mit Einwilligung des Kunden” weitergegeben. Wer dies künftig unterbinden will, kann folgenden Vordruck verwenden…“ Meldung vom 18. Dezember 2019 bei gegen-hartz.de mit einem Vordruck des Antrags auf Datenlöschung weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter erschleichen sich Email-Adressen und Handynummern u.a. für Leiharbeitsfirmen – Email- und Telefonangaben beim Jobcenter nicht notwendig
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Vorsicht Schnüffler!Pro Arbeit, das kommunale Jobcenter des Landkreises Offenbach, teilt am 13.12.2019 auf seiner Homepage mit: „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22). Das Projekt soll… dazu beitragen, die Gefahr, dass eine Person ihre Erwerbsfähigkeit mittel- oder langfristig verliert, besser abzuschätzen und zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Männer und Frauen mit einem beginnenden Handicap und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. ‚Für sie sollen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden, indem die Jobcenter neue Ansätze zur Unterstützung und zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erproben und auswerten‘… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. Dieser Score gibt an, ob und wie stark die Erwerbsfähigkeit eines Menschen bereits gefährdet ist. Aus den Ergebnissen werden maßgeschneiderte Förderstrategien abgeleitet, um die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten und zu stärken. Die jeweiligen Daten, aus denen sich der ‚reha score‘ berechnet, bleiben dabei anonym.“ In einer Projektdarstellung werden weitere Einzelheiten der beschriebenen Maßnahme bekannt gegeben. Auf der Grundlage dieser Information stellen sich eine Vielzahl von Fragen (…) Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat eine entsprechende Anfrage an das für das Pilotprojekt KOPF22 verantwortlich zeichnende Jobcenter des Landkreises Offenbach gerichtet.“ Meldung vom 21.12.2019 von und bei dieDatenschützer Rhein Main weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22) in Hessen: Soll die „aktivAPP“ Hartz-IV-Bezieher*innen überwachen?
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Arbeitslose müssen während einer Weiterbildung nicht jedes Stellenangebot annehmen. Deshalb müssen sie auch nicht schnell erreichbar sein, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Danach darf die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen, der die Arbeitsagentur nicht über einen Umzug informierte, nicht die Leistungen wie das Arbeitslosengeld streichen. (…) Zur Begründung verwies es zunächst auf den Zweck der gesetzlichen Erreichbarkeitsregel. Diese solle sicherstellen, dass Arbeitslose ein Jobangebot oder auch eine Weiterbildung zeitnah antreten können. Während einer Weiterbildung sei dies von Arbeitslosen aber nicht zu fordern. „Man will doch, dass die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wird“, erklärten die Richter. In diese Richtung weise auch die Entstehung des heutigen „Arbeitslosengelds bei beruflicher Weiterbildung“. Es habe 2005 das bis dahin während einer Weiterbildung gezahlte Unterhaltsgeld abgelöst, für das eine sofortige Erreichbarkeit nicht gefordert war. Mit der Änderung habe der Gesetzgeber die Verwaltung vereinfachen wollen, weil seitdem der Wechsel in eine andere Leistung entfällt. Laut Gesetzesbegründung habe dies aber ausdrücklich nicht zu Nachteilen für betroffene Arbeitslose führen sollen. Aktenzeichen: B 11 AL 4/19 R“ Meldung vom 10. Dezember 2019 beim Spiegel online weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Bundessozialgericht: Arbeitslose müssen während einer Weiterbildungsmaßnahme nicht permanent für ihre Arbeitsagentur erreichbar sein
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[7.10.19] Arme-Würstchen-Party und Verleihung des “Goldenen Haufens lächerlicher Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-PorzIn einer lustigen Aktion feiern heute Erwerbslose Aktivist*innen eine Arme Würstchen Party. Höhepunkt wird die Verleihung des “Goldenen Haufens rassistischer und klassistischer Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-Porz sein. In einem verteilten Flyer heißt es: Solidarisch und gemeinsam gehen wir ins Jobcenter und wollen andere ermutigen sich ebenfalls zu wehren. Der seit der Einführung von Hartz IV erfolgte Aufruf “Geh nicht allein zum Amt!” ist bei vielen Erwerbslosen angekommen und stärkt unser Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen. Seit einigen Monaten machen wir Proteste u.a. gegen die Sachbearbeiterin Frau A. Der anonyme Brief ist eine Reaktion auf unsere Proteste. Ansonsten jedoch ist alles beim Alten geblieben im Jobcenter. Und in diesem Sinne verleihen und überreichen wir der Standortleitung des Jobcenter Köln-Porz stellvertretend und feierlich den “Goldenen Haufen lächerlicher Scheiße”…“ Pressemitteilung zur Aktion von und bei erwerbslos nicht wehrlos mit umfangreichen Hintergründen – siehe nun der Bericht: Party und Polizei im Jobcenter Köln-Porz: Beleidigungsbrief an Die KEAs e.V. wird zum Anlass für eine lustige „Arme Würstchen Party“ weiterlesen »
[7.10.19] Arme-Würstchen-Party und Verleihung des “Goldenen Haufens lächerlicher Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-Porz"In einer lustigen Aktion feiern heute Erwerbslose Aktivist*innen eine Arme Würstchen Party. Höhepunkt wird die Verleihung des “Goldenen Haufens rassistischer und klassistischer Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-Porz weiterlesen »

Gelungene Aktion mit 15 Begleiter*innen am Jobcenter Porz: Schluss mit den Schikanen – Stoppt die Sachbearbeiterin Fr. A.
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, um mit ihr den Meldetermin wahrzunehmen. Das war wohl zu viel für Frau A. Die ansonsten durch ihre harte Linie, Sanktionen, sowie als schikanös, erniedrigend und rassistisch empfundenen Äußerungen bekannt gewordene Sachbearbeiterin suchte sich hektisch Verstärkung bei ihren Kolleginnen und Kollegen. Doch die Meute blieb ruhig stehen. Schließlich hatte sie einen Grund, hier zu sein. Es ging um die Begleitung einer Erwerbslosen zu ihrem Meldetermin. Es ging aber auch darum, grundsätzlich das Verhalten der Sachbearbeiterin aufzuzeigen und ihre Versetzung zu fordern. Immer häufiger erfuhr die Beratungsstelle der KEAs von Betroffenen über die Methoden im Jobcenter Porz. Immer häufiger mussten Erwerbslose von den KEAs unterstützt werden und wurden zu Meldeterminen zur Sachbearbeiterin Frau A. begleitet. Es wurden Widersprüche geschrieben, Beschwerden geschrieben. Doch nichts ist passiert. „Wir haben uns zusammengeschlossen und unsere Freund*innen mitgebracht“, heißt es denn auch in einem später verteilten Flyer. (…) „Stoppt die Schikanen! Stoppt Frau A.! Hartz IV abschaffen!“ steht dann auch auf einem Transparent, das zum Abschluss vor dem Jobcenter ausgerollt wurde. Erwerbslos, aber nicht wehrlos.“ Bericht der Kölner Erwerbsloseninitiative KEAs vom Juli 2019 und der Nachschlag: Zweiter Besuch bei Sachbearbeiterin Frau A. im Jobcenter Porz weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„Sozialleistungen sind für viele Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Weil sie ihren Lebensunterhalt nicht allein mit eigener Arbeitskraft bestreiten können. Das weckt Begehrlichkeiten mit der Frage, wie viel denn der Staat über Sozialsysteme umverteilen soll. Und es schürt immer wieder Argwohn – den Argwohn der Gebenden, dass Sozialleistungen missbräuchlich ausgenutzt werden und den Argwohn der Nehmenden, dass zustehende Leistungen gezielt verwehrt werden. Sebastian Friedrich ist auf solche Fälle gestoßen. Sie spielen in norddeutschen Jobcentern, aber nicht nur dort. Sie handeln von Rumän*innen und Bulgar*innen – seit 2014 gilt auch für sie die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU – und von deutschen Arbeitsvermittlern. Eine interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit – 27 Seiten eng geschrieben – erzeugt Ärger und Verwirrung. Der Titel: „Arbeitshilfe zur Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“. Was steckt dahinter? Welche Banden sind gemeint – und gibt es womöglich deutsche Profiteure?…“ Feature von Sebastian Friedrich vom 29. Juli 2019 bei NDR Info ‚Das Forum‘ (Audiolänge: ca. 20 Min.) weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""Sozialleistungen sind für viele Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Weil sie ihren Lebensunterhalt nicht allein mit eigener Arbeitskraft bestreiten können. Das weckt Begehrlichkeiten mit der Frage, wie viel denn der Staat über Sozialsysteme umverteilen soll.  Und es weiterlesen »

Delikt ArbeitslosEine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages , S. 285f, 290-297). Der Bericht empfiehlt beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts zum Diskriminierungsschutz und die Einrichtung unabhängiger und neutraler Beschwerdestellen. Dazu hat die Linksfraktion eine kleine Anfrage eingereicht und im Detail die Position der Bundesregierung dazu abgefragt. In der Gesamtheit sieht die Bundesregierung entgegen der Antidiskriminierungsstelle keine Diskriminierung von SGB II – BezieherInnen, sie lehnt insbesondere den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab und somit Ansprüche bei Diskriminierungen durch das AGG. Die Bundesregierung will keine verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüche wg. Diskriminierung einführen (Frage 10g). Das heißt, organisationale und strukturelle Diskriminierungen können nicht bestraft werden, nur diskriminierende MitarbeiterInnen. Ebenso wird die Einführung unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstellen abgelehnt (Frage 12). Siehe die Linkenanfrage und Antwort der BR “ Aus dem Thomé Newsletter 26/2019 vom 14.07.2019 weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"Eine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich zum letzten Jahr nicht erhöht, wohl aber die Summe der zurückgeforderten Leistungen. Weil tatsächlich oder behauptet zu viel Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter gezahlt wurden, bekamen 2018 sechs Millionen Leistungsberechtigte Mahnungen in ihre Briefkästen. Das ergeht aus einer Antwort des Bundessozialministerium auf eine parlamentarische Anfrage. Laut der Antwort gab es 2018 “insgesamt 5,7 Millionen Fälle, in den Mahnungen durch das Jobcenter verschickt wurden. Rund 2,59 Milliarden EUR fordern die Behörden zurück. Im Bereich des Arbeitslosengeld 1 gab es 705.000 Verfahren und Rückforderungen in Höhe von etwa 485 Millionen Euro.” (…) Zwar hat sich die Zahl der Mahnverfahren bei Hartz IV und ALG 1 in den letzten Jahren kaum verändert, allerdings ist die Summe der zurückverlangten Gelder massiv gestiegen. 2015 wurden noch 1,8 Millarden Euro zurückverlangt. In 2018 waren es schon fast 3 Millarden Euro. (…) Betroffene sollten jedoch nicht gleich dem nachgeben sondern ihren Hartz IV-Bescheid überprüfen lassen. Neuere Auswertungen haben ergeben, dass jeder zweite Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgreich ist. (…) Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen.“ Mitteilung vom 19. Juni 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"... Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich weiterlesen »

Tafeln und VertafelungEin Mann bekommt weniger Wohngeld, weil das Bezirksamt Lichtenberg ihm die Essensspenden der Tafel als Einnahmen anrechnet. (…) Die Tafel nehme den Sozialstaat aus der Pflicht, heißt es. Sie erfülle zumindest teilweise die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eigentlich dem Staat obliegt. Die KritikerInnen der Tafel haben seit Montag ein Beispiel mehr, mit dem sie argumentieren können: Wie nun bekannt wurde, hat ein Berliner in seinem Wohngeldantrag angegeben, dass er Lebensmittel von der Tafel bezieht – woraufhin er weniger Sozialleistungen bekam. In einem Schreiben, das der taz vorliegt, verbuchte das Bezirksamt Lichtenberg die Lebensmittel unter dem Stichwort „Sachbezug Tafel“ als „Einnahmen“ von jährlich 2.892 Euro. Der Mann legte Widerspruch ein, der aber zurückgewiesen wurde. In einem zweiten Schreiben schlüsselte das Amt auf, „der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung“ betrage 241 Euro im Monat. Für Mittag- und Abendessen seien monatlich je 95 Euro, für das Frühstück 51 Euro veranschlagt worden…“ Artikel von Antje Lang-Lendorff vom 13.5.2019 bei der taz online und weitere Infos weiterlesen »
Tafeln und Vertafelung"Ein Mann bekommt weniger Wohngeld, weil das Bezirksamt Lichtenberg ihm die Essensspenden der Tafel als Einnahmen anrechnet. (...) Die Tafel nehme den Sozialstaat aus der Pflicht, heißt es. Sie erfülle zumindest teilweise die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eigentlich dem Staat obliegt. weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Im März 2019 wurden vom Vorstand der Jobcenterpersonalräte zwei Diskussionspapiere verfasst, die sich jeweils mit der Zukunft der Jobcenter sowie der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarkts“ befassen. Im Papier zur zukünftigen Aufstellung der Jobcenter fordert der Vorstand, dass die Jobcenter eigenständige Einrichtungen werden. Bislang werden Jobcenter entweder in der Hand der Kommune als zugelassene kommunale Träger (zkT) oder in gemeinsamer Einrichtung (gE) der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet. Die Einbindung der gemeinsamen Einrichtungen in die Steuerungsprozesse der Arbeitsagentur ist nach Ansicht der Autoren vor allem aufgrund der Ausrichtung an bundespolitische Entscheidungen problematisch. Vielmehr müssten die Jobcenter am regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Der Vorstand fordert hierzu, dass die Jobcenter zwar aus Bundesmitteln finanziert werden aber gleichzeitig die Finanzhoheit erhalten. (…) Eine weitere Forderung der Personalräte: Die Jobcenter sollen eigenständige Personalentscheidungen treffen können und anstelle der Kommunen und BA Dienstherr der Mitarbeitenden sein. (…) Weitere Impulse finden sich im Diskussionspapier der Jobcenterpersonalräte zum „Sozialen Arbeitsmarkt“. Eine Arbeitsgruppe des Gremiums plädiert darin dafür, dass Förderungen der neuen Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Die Androhung oder Anwendung von Sanktionen fördere gerade nicht die Aufnahme einer Arbeit. Im Gegenteil würden sich ungewollte Folgen von Sanktionen ergeben: „Sie führen dagegen zumeist zur Verhärtung einer abwehrenden Grundhaltung. Stattdessen sollten die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (Sanktionen) grundlegend überarbeitet und verstärkt auf Belohnung bei Aktivierung gesetzt werden.“, so die Arbeitsgruppe…“ Beitrag von Lena Becher vom 9. April 2019 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""... Im März 2019 wurden vom Vorstand der Jobcenterpersonalräte zwei Diskussionspapiere verfasst, die sich jeweils mit der Zukunft der Jobcenter sowie der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarkts“ befassen. Im Papier zur zukünftigen Aufstellung der Jobcenter fordert weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… Der Vorwurf gegen das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin, „Stasi-Methoden“ zu verwenden, um herauszufinden, ob Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, hat Folgen: Die SPD-Kreistagsfraktion will von Landrat Ralf Reinhardt (SPD) wissen, was an den Vorwürfen dran ist und vor allem, wie viele Nachbarn mit einem Schreiben der Behörde zu einer „Zeugenbefragung“ aufgefordert wurden. „Es ist wichtig zu erfahren, was gelaufen ist“, sagte am Donnerstag Ina Muhß, die SPD-Fraktionschefin. (…) Klar ist bereits, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Vielmehr hat es 2018 vier Verfahren gegeben, bei denen das Amt Zeugen befragt hat, teilte Kreissprecherin Britta Avantario mit. Wie viele Zeugen befragt wurden, sagte sie nicht. Sie erklärte lediglich, dass „außerhalb von Klageverfahren“ keine Zeugenbefragungen bekannt seien. (…) Im aktuellen Fall geht es um eine 40-jährige Mutter zweier Kinder, die seit August im Schichtdienst als Pflegekraft arbeitet. Die Frau wohnt in Garz, ihr ehemaliger Lebensgefährte knapp 20 Kilometer entfernt in Wustrau. Da die Kinder in Wustrau zur Kita (der kleine Sohn) sowie in die Schule gehen (die Tochter) kümmert sich auch der Ex regelmäßig um sie. Dass das Jobcenter daraus offenbar automatisch schließe, dass die einstigen Partner eine Bedarfsgemeinschaft bilden, findet der Neuruppiner Rechtsanwalt Klaus-Dieter Miesbauer „ungeheuerlich“. Schließlich betonten Familiengerichte, wie wichtig es sei, wenn sich Eltern nach ihrer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern, so Miesbauer. Der Rechtsanwalt sieht in dem Vorgehen des Jobcenter „Stasi-Methoden“…“ Beitrag von Andreas Vogel vom 4. April 2019 bei der Märkischen Allgemeinen online weiterlesen »
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016"... Der Vorwurf gegen das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin, „Stasi-Methoden“ zu verwenden, um herauszufinden, ob Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, hat Folgen: Die SPD-Kreistagsfraktion will von Landrat Ralf Reinhardt (SPD) wissen, was an weiterlesen »

Pleitekommunen„… Zu den Leidtragenden einer Insolvenz zählen fast immer auch die Beschäftigten des insolventen Unternehmens. Die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze summierte sich deutschlandweit auf 203.000. (…) In einer Gesellschaft, die in Arme und Reiche gespalten ist, müssen die einen sich verschulden, um leben zu können und die anderen sind so reich, dass sie Geld verleihen können und noch Profit davon erzielen. (…) Mittlerweile haben sich einige Wirtschaftskanzleien auf die Verfahren in Eigenverwaltung spezialisiert und sich etwas Tolles einfallen lassen. Um an neue Kunden zu kommen, bieten sie Unternehmen an, mit ihrer Hilfe in die Insolvenz zu gehen, ihre Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit demselben Management fortzusetzen, um dann bei den Verhandlungen mit den Gläubigern eine Reihe von Sondervergünstigungen herauszuschlagen und für die Dauer von bis zu drei Monaten die Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgelds zu finanzieren…“ (…) Die Hauptursache für eine Überschuldung ist der Verlust des Arbeitsplatzes. Für jeden fünften Schuldner war die Erwerbslosigkeit im vergangenen Jahr der Grund für die Existenz gefährdende finanzielle Notlage. Hat der Schuldner aber noch Forderungen beim Jobcenter oder der Bundesagentur (BA) offen, erlebt er Jobcenter und BA als Gläubiger, die sich wie die aggressivsten und stursten Gläubiger verhalten. Nur in besonderen Härtefällen dürfen sich Jobcenter und BA bei der Schuldenregulierung auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. Damit ist bei allen verschuldeten, erwerbslosen Menschen, die auch bei der BA Schulden haben, ein Insolvenzverfahren vorprogrammiert, weil bei diesen außergerichtlichen Einigungen der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger mitmachen und auf einen Teil der Forderung verzichten. Die BA schickt damit die Menschen in die Insolvenz. Die eigenen Forderungen werden zunehmend heftiger eingetrieben. Sei es durch mehrere Ratenzahlungen, die verbotenerweise parallel geleistet werden müssen und/ oder durch Aufrechnung, d. h. durch Einbehaltung der Leistung, wobei die Menschen weit unter das Existenzminimum gedrückt werden und zum Lebenserhalt sich weiter verschulden müssen. (…) Mithilfe des Kredits können sich die Kapitalisten dabei sowohl als Kreditgeber als auch als Kreditnehmer bereichern. Wenn aber die Angehörigen der subalternen, also der niedrigen Klassen zu Kreditnehmern werden, werden Teile ihrer Einkommen dann als Zinszahlungen kapitalisiert und es bilden sich Ausbeutungsverhältnisse. Der Kredit kann somit den einen noch reicher machen und den anderen nie. Es sei denn, er wird auch zum Kapitalisten…“ Ausführliche Darstellung vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 1. April 2019 weiterlesen »
Pleitekommunen"... Zu den Leidtragenden einer Insolvenz zählen fast immer auch die Beschäftigten des insolventen Unternehmens. Die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze summierte sich deutschlandweit auf 203.000. (...) In einer Gesellschaft, die in Arme und Reiche gespalten ist, müssen die einen sich verschulden, um leben weiterlesen »

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