Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Zwischen September 2019 und Juni 2021 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bislang sieben Rundschreiben zum Datenschutz an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) auf der Homepage des BfDI veröffentlicht. In diesen Rundschreiben werden eine Fülle von datenschutzrechtlichen Themen angesprochen, die in der Praxis häufig auftreten und bei denen es – nicht immer, aber immer wieder – zu Fehlern, Übergriffigkeiten und rechtswidrigem Handeln von Beschäftigten in den Jobcentern kommt. Die Rundschreiben des BfDI sind daher auch für Menschen, die Leistungen nach SGB II beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, eine wichtige Informationsquelle. Nachstehend fassen wir zusammen, zu welchen Themen die jeweiligen Rundschreiben des BfDI informieren…“ Infos vom 14.7.2021 von und bei dieDatenschützer Rhein Main weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht nützliche Rundschreiben zum Datenschutz in den Jobcentern (gemeinsamen Einrichtungen)
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… „Wer zumutbare Arbeit ablehnt und wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern, der wird mit Sanktionen rechnen müssen“, das sagte niemand anderes als Gerhard Schröder (SPD), bevor 2003 die Agenda 2010 in Kraft trat. Inzwischen ist diese sogenannte „Aktivierungspolitik“ in aller Munde und besser bekannt als Hartz IV. (…) Und bis heute ist man der Ansicht, dass Erwerbslose aktiviert werden müssen. (…) Aber hat jemand schon mal die Erwerbslosen gefragt, ob diese Beschäftigungsmaßnahmen ernst genommen werden (können)? Ob sie nachhaltig in eine Tätigkeit geführt haben? Ob man eine Betreuung benötigt, möchte oder überhaupt verträgt? (…) Natürlich kann eine Beschäftigung soziale Kontakte geben oder die Teilhabe stärken und damit die Selbstachtung – ja sogar einen Lebenssinn geben. Damit dies aber geschieht, muss auch die Tätigkeit selbst einen Sinn geben. Zumindest muss sie einem wichtig vorkommen. Man bricht nicht unbedingt eine Maßnahme ab, weil man sie nicht schafft, sondern weil man den Sinn nicht darin sieht. Selbiges bei einem Job. Ein häufiger Jobwechsel passiert eher, weil einem der Job nicht viel bedeutet. Für die Jobcenter ist es natürlich einfacher, wenn jemand in einer Maßnahme oder in einem Ein-Euro-Job ist. Dann ist er gut „verpackt“. Ich muss mich erstmal nicht um ihn kümmern. Aus den Augen, aus dem Sinn. Damit ist der „Kunde“ gut lenkbar und kontrollierbar. (…) Dass die Bundesagentur für Arbeit seit Jahren politisch neoliberal und hierarchisch geführt wird, macht es natürlich auch nicht einfacher. Allerdings funktionieren die Scheuklappen sehr gut, wenn es um Ideen oder Konzepte geht, das System „Hartz IV“ menschlicher zu gestalten. Gerade die Corona-Pandemie hätte die Chance geboten, hier guten Willen zu zeigen. Der war nicht da…“ Kolumne von Inge Hannemann vom 8. April 2021 bei Links bewegt weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Hartz IV: Beschäftigung als soziale Kontrolle
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Vorsicht Schnüffler!Obwohl keine Weisung der Bundesagentur für Arbeit hierzu existiert, durchstreifen einige Jobcenter-Sachbearbeiter das Internet, um sich über ihre “Kunden” zu informieren. Aufgrund von Online-Recherchen der Mitarbeiter wurden Hartz IV Bezüge bereits gestrichen. (…) Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit existiert hierzu nicht. Im Gegenteil, die oberste Bundesbehörde verbietet sogar ein solches Vorgehen. Dennoch: „Bei Missbrauch akzeptiert das Sozialgericht die Recherche in sozialen Netzwerken, obwohl die Bundesagentur für Arbeit dies verbietet“, erklärte schon einmal der Leiter des Jobcenters in Düren, Karl-Josef Cranen gegenüber dem Magazin von “Correctiv”. Auf Nachfrage ruderte der Jobcenterleiter dann wieder zurück: „Der Sachverhalt hat sich doch anders dargestellt: Der späteren Rückforderung von Leistungen lag eine anonyme Anzeige zu Grunde.“ Eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragte in NRW betont, dass ein Durchleuchten von Hartz IV Beziehern im Internet oder bei Facebook nicht gerechtfertigt sei. (…) Das Interesse der Sachbearbeiter in den Behörden ist offenbar groß. Immer wieder wandten sich kommunale Jobcenter an den Datenschutzbeauftragten, um anzufragen, ob gewonnene Daten aus dem Internet in welcher Form verwendet werden können. Teilweise wurden die Anfragen sogar telefonisch gestellt…“ Meldung vom 29.07.2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Hartz IV: Jobcenter-Mitarbeiter schnüffeln bei Facebook und Co
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Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" - zweite, aktualisierte Auflage„Aufgrund mehrerer Anfragen an uns habe ich die Bundesregierung gefragt: Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einzelne Jobcenter wegen der Covid-19-Situaation Leistungsbeziehenden untersagen, sich bei Meldeterminen von Beiständen begleiten zu lassen, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für rechtmäßig trotz des Rechts auf einen Beistand gern. § 13 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch? Die Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach § 13 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch kann ein Leistungsbezieher bzw. eine Leistungsbezieherin zur Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Zu beachten sind aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 die derzeit geltenden Schutz- und Hygienevorschriften der Länder.“ Mitteilung von Katja Kipping vom 21. Juli 2020 (mit Link zur kompletten Antwort der Bundesregierung) weiterlesen »

Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" - zweite, aktualisierte Auflage

Beistände bei Amtsterminen trotz COVID-19 möglich
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Zuerst lauscht sie einer minutenlangen Ansage zum eingeschränkten Betrieb der Jobcenter wegen der Coronapandemie, dann hängt sie in der Warteschleife fest. Schließlich ertönt das Besetztzeichen – schon wieder ist sie herausgeflogen. Katja Müller (Name geändert) versucht seit Tagen, das Jobcenter Börde zu erreichen. Sie steckt in akuter Geldnot und hofft auf schnelle Hilfe. Ihr Jobcenter ist wie viele andere Ämter in diesen Tagen trotz der Lockerungen weiter geschlossen. Obwohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Beginn der Pandemie viel versprochen hatte, von vereinfachten Antragsverfahren bis hin zu Notfallschaltern, wird ihr Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Amt zu einem Marathonlauf. Andernorts sind viele Betroffene offenbar eher erleichtert. In Wuppertal beispielsweise gebe es eine direkte Durchwahlnummer. Auch seien Termine vor Ort in der nordrhein-westfälischen Stadt wieder möglich. (…) Was auffällt: Jedes Jobcenter scheint in der Coronapandemie nach eigenen Regeln zu agieren. Viele haben weiterhin geschlossen, andere sind teilweise geöffnet. Manche verschicken schon wieder Vorladungen, andere nur Stellenangebote. Die einen sind gut, andere sehr schwer erreichbar. In einigen Behörden ist es möglich, Unterlagen an einem Notfallschalter abzugeben und sich den Eingang absegnen zu lassen, in anderen nicht. Dabei ist gerade ein solcher Nachweis für Betroffene wichtig. Denn Jobcenter sind dafür bekannt, dass viele Dokumente verschwinden. Gibt es kein bundesweites Konzept, welches die Öffnung, den Kundenverkehr und den Umgang mit Notfällen in Jobcentern regelt? Nein, meint BA-Sprecherin Susanne Eikemeier auf Nachfrage von jW und ergänzt: »Jedes Jobcenter entscheidet nach seinen eigenen regionalen Gegebenheiten und in eigener Verantwortung.« Denn die BA sei nämlich gar nicht weisungsbefugt gegenüber den Hartz-IV-Behörden. Daher könne man aus Nürnberg keine Anweisungen erteilen, sondern »nur Empfehlungen aussprechen«. Das verwundert, denn erstens sind Jobcenter sogenannte gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur, zweitens handeln sie nach Bundesgesetzen, und drittens gibt die BA regelmäßig »fachliche Weisungen« an sie heraus. Für den Kontakt mit Hilfesuchenden während der Coronapandemie spielt das offenbar keine Rolle…“ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 4. Juli 2020 weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Jobcentern ausgeliefert – Chaos während Coronakrise: Ämter handeln von Ort zu Ort nach anderen Regeln. Bundesagentur für Arbeit weist Verantwortung von sich
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Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bzw. in welcher Form Jobcenter Kontoauszüge von Antragstellern erheben dürfen. Die Frage ist deshalb so relevant, weil Kontoauszüge teilweise sehr sensible Daten enthalten können, etwa besondere Warenbezeichnungen, Hinweise auf Straf- und Bußgeldzahlungen, Aussagen über bestimmte Parteizugehörigkeiten und besondere Arten personenbezogener Daten etc. Insgesamt können Kontoauszugsinformationen auch ein recht umfangreiches Bild über den Kontoinhaber vermitteln. Gleichwohl dürfen und müssen Jobcenter in vielen Situationen die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. (…) Rund um die Kontoauszüge hat sich mit der Zeit eine relativ konkrete Ausgestaltung dieses Erforderlichkeitsprinzips ergeben, die nicht nur durch interne Arbeitsanweisungen der Jobcenter sondern auch durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…) und Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörden geprägt ist…“ Rechtliche Erläuterungen von Sven Venzke-Caprarese vom 29. Mai 2017 bei den datenschutz-notizen. Siehe u.a. Infos zur Rechtsgrundlage und neu: Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden weiterlesen »

Dossier: Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen?

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„Eine Frau, die im Bezug von Leistungen nach SGB II stand und wieder Arbeit gefunden hatte, die ihr ein Leben ohne „Hartz IV“ möglich machte, teilte dies dem Jobcenter Frankfurt auf einem von diesem bereitgestellten Formular („Veränderungsmitteilung“) mit. Sie erhielt dann die Aufforderung, dem Jobcenter ihren neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. In einer Beschwerde beim Bundesdatenschtzbeauftragten erklärte sie, dass nach ihrer Ansicht „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters… der vollständige Arbeitsvertrag nicht erforderlich“ ist. Weiter erklärte sie: „Auf die Schwärzung nicht relevanter Passagen im Arbeitsvertrag hat das Jobcenter Frankfurt nicht hingewiesen, noch hat es den Hinweis gegeben, dass die erforderlichen Nachweise auf andere Weise erbracht werden können, sofern das überhaupt leistungsrechtlich erheblich ist.“ Nach Prüfung des Sachverhalts und des Behördenhandelns stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin u. a. fest: „… sehe ich die standardmäßige Anforderung der vollständigen Arbeitsverträge aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch… Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich ggf. um ein umfangreiches Dokument mit vielen Einzelinformationen, die für die Beendigung des Leistungsbezugs nicht erforderlich sind. Hinzu kommt, dass diese Daten in einen zukünftigen Zeitraum fallen, der außerhalb des Leistungsbezugs liegt… In Fällen wie Ihren, in dem keine Überbrückungshilfen beantragt wurden, sollte es möglich sein, die Betroffenen zum Nachweis genau der zu prüfenden Punkte aufzufordern mit dem Hinweis, dass der Nachweis z. B. Durch Vorlage des Arbeitsvertrags (mit Schwärzungen) oder einer Arbeitgeberbescheinigung oder auch eines Kontoauszugs (für den Mittelzufluss) erbracht werden kann… Ich habe dem Jobcenter meine vorstehende Rechtsauffassung mitgeteilt und um zukünftige Beachtung gebeten…“ Bericht vom 5. Mai 2020 von und bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (ddrm) (mit Link zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten im Wortlaut) weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter Frankfurt: Bundesdatenschutzbeauftragter rügt Forderung nach Vorlage vollständiger Arbeitsverträge
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisWährend die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit gestern bundesweit für den Besucherverkehr geschlossen sind, müssen Teilnehmer einer Maßnahme diese weiterhin besuchen. Während die Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern in ihrer Ansprache an die Nation eindringlich dazu aufforderte, das soziale Leben auf eine absolutes Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu minimieren, müssen offenbar Erwerbslose weiterhin an Maßnahmen teilnehmen. Eine Entschuldigung, dass man aus Angst vor einer Ansteckung zur Zeit nicht mehr teilnehmen möchte, reicht offenbar nicht aus. Wenn die Maßnahme weiterhin stattfindet, muss teilgenommen werden. “Wenn die Maßnahme stattfindet, müssen die Leute auch weiterhin teilnehmen. Ein Fernbleiben aus reiner Sorge um eine mögliche Ansteckung kann nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt werden“, so die klare Ansage aus dem Jobcenter gegenüber dem Nordkurier. Ein entschuldigtes Fernbleiben sei nur mit ärztlichem Attest möglich. (…) Entschuldigt sind neben krankgeschriebenen Menschen auch Eltern, die nunmehr aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten ihre Kinder zuhause betreuen müssen. „Gleiches gilt für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, für die dann aufgrund des Coronavirus eine erforderliche Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, zum Beispiel durch Ausfall des Pflegedienstes“, heißt es weiter. Allerdings müsse ein Nachweis darüber erbracht werden…“ Meldung vom 19. März 2020 von gegen-hartz.de weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Hartz IV: Jobcenter schicken Menschen trotz Corona-Krise weiter in Maßnahmen
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"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr Hartz IV Beziehende überprüfen ihre Bescheide und wehren sich mit einem Widerspruch. Immer öfter hören wir auch, dass eine Vielzahl von Jobcentern dazu übergeht, “in einem freundlichen Gespräch” den Leistungsberechtigten dazu zu überreden, den Widerspruch zurückzunehmen. Genau das sollten Betroffene allerdings nicht tun, denn allein das Jobcenter profitiert davon, wenn der Widerspruch zurückgezogen wurde. (…) Die Jobcenter sind zunehmend überlastet, da immer mehr Hartz IV Beziehende einen Widerspruch einlegen. (…) Zudem bedeutet ein Widerspruch, dass die Behörde offenbar nicht rechtssicher agiert. Um so mehr Widersprüche eingehen, um so schlechter die Statistik und Außenwirkung. (…) Statt aber eine Qualitätssteigerung zu fördern, begegnet man immer häufiger dem Phänomen mit Überzeugungsgesprächen in der Behörde. (…) Werden Konsequenzen in einem Jobcenter-Gespräch angedroht, weil man einen Widerspruch einlegte, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde Abhilfe schaffen. Das Jobcenter ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Widerspruch zu prüfen. (…) Leistungsbezieher sollten sich nie allein auf die Worte des Jobcentermitarbeiters verlassen, auch wenn dieser verspricht, dass die Fehler aus dem Bescheid korrigiert werden. Im Zweifel erlischt nämlich der Anspruch und vor Gericht kann man dann nur wenig erreichen, wenn kein Widerspruch gestellt wurde. Ein Widerspruch kann nicht zu einer Sanktion führen und spürt man tatsächlich Nachteile, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden…“ Beitrag vom 16. März 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV: Jobcenter zwingen oftmals zur Rücknahme von Widersprüchen
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"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Den folgenden Fall machte die Erwerbsloseninitiative “Basta” aus Berlin öffentlich. (…) Gespräche im Jobcenter dienen immer auch der Bewertung und Beurteilung des Antragstellers. Unerwartet konnte eine Leistungsberechtigte folgendes über sich lesen:“…durch verfestigte Selbstwahrnehmung und der konträren Außenwahrnehmung bedarf es einer Entwicklung der Persönlichkeit“. (…) Eine solche Bewertung und Annahme stellt allerdings eine Frechheit dar. Wie kann ein Sachbearbeiter in einem Jobcenter ein “Psychogramm” erstellen, wenn dieser noch nicht einmal über eine psychologisches Grundstudium verfügt? Alle weiteren Maßnahmen und Weiterbildungsangebote leiten sich von einer solch unqualifizierten Beurteilung ab. (…) Es empfiehlt sich daher immer eine Akteneinsicht beim Jobcenter zu beantragen, da man ansonsten an diese Form von Küchentischpsychologischer Beurteilung niemals herankommt oder sich im Nachhinein wundert, warum man in irrwitzige Maßnahmen mit Sanktionsandrohung vermittelt bekommt. (…) Viele wissen nicht, dass ein Anrecht auf Akteneinsicht besteht. Das Gesetz garantiert eine Einsichtsrecht in die eigenen Akten (§ 25 Abs.1 Satz 1 SGB X ). Dazu man allerdings erklären, warum die Kenntnis der Akten im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Widerspruch) wichtig ist…“ Beitrag vom 7. März 2020 von und bei gegen.hartz.de weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV: Jobcenter erstellen Psychogramme über Kunden – Warum sich eine Akteneinsicht lohnen kann
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Die Jobcenter hatten eine klare Anweisung der Bundesagentur für Arbeit: Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dieser Praxis nun ein Ende gemacht. (…) „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, erklärte ein Sprecher des Gerichts gegenüber LTO. „Anderenfalls würde der Anwalt in vielen Fällen leer ausgehen und sich beim nächsten Mal gut überlegen, ob er noch einmal einen Leistungsberechtigten im Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter vertritt.“…“ Beitrag von Annelie Kaufmann vom 21. Februar 2020 bei Legal Tribune Online – damit ist es leichter geworden, in jedem Fall von Widerspruch einen Anwalt zu beauftragen. Auch wenn die Bundesagentur ihre Verrechnungsanweisung erst nach Erhalt der schriftlichen Begründung ändern will, wäre deren Anwendung bereits jetzt rechtswidrig. § 63 SGB X erlaubt keine RA-Kostenabweisung und Verrechnung mit vom Widerspruch unabhängigen Sachverhalten. weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

BSG zur Kostenerstattung nach erfolgreichem Widerspruch: Jobcenter dürfen nicht mehr gegen Rechtsanwälte aufrechnen
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Delikt Arbeitslos„Um Kleinstbeträge durch Überzahlungen bei Hartz IV wieder einzutreiben, gibt die Bundesagentur für Arbeit mehr Geld aus, als dass die Behörde wieder eintreiben kann. Die Verwaltungskosten für das Eintreiben von Kleinstbeträgen übersteigen diese Forderungen bei weitem. Müsste die Bundesagentur für Arbeit wirtschaftlich agieren, würde sie diesen Irrsinn einstellen. Doch in der Politik findet sich hierfür keine Mehrheit dafür. Denn die Verwaltungskosten, um Rückforderungen einzutreiben, sind exorbitant hoch und steigen immer weiter. Die Kosten bei kleineren und Kleinstbeträgen übersteigen regelmäßig die eigentlichen Rückzahlungen. Das zeigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke. (…) Im Jahre 2018 forderten die Jobcenter rund 3 Milliarden Euro zu viel gezahlter Sozialleistungen zurück. 807 Millionen wurden tatsächlich zurückgezahlt. Die Verwaltungskosten lagen bei etwa 233 Millionen Euro. Auf den ersten Blick ist die Bilanz gerade so noch positiv. Schaut man sich allerdings die Rückforderungsverfahren bei kleinen bzw. Kleinstbeträgen an, wird schnell deutlich, dass die Kosten zum Eintreiben bei weitem die Einnahmen übersteigen. Im Berechnungszeitraum 2018 wurden 1,3 Millionen Rückzahlungsforderungen über Summen bis 100 Euro gestellt. Von den 56 Millionen Euro konnten 30 Millionen Euro erfolgreich eingenommen werden. Dem standen allerdings Verwaltungskosten von 72 Millionen Euro entgegen. Bei Rückforderungen von bis zu 50 Euro waren die Ausgaben für vier mal so hoch. Bei Kleinstbeträgen von bis 25 Euro waren die Kosten sogar etwa sieben mal höher, als die Einnahmen (Einnahmen 3,4; Verwaltung 24,5 Millionen Euro). Bei Kleinstbeträgen lagen die Forderungen der Jobcenter bei rund 12,50 EUR…“ Meldung vom 20. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Delikt Arbeitslos

Hartz IV-Irrsinn: 72 Millionen um 30 Millionen Euro Kleinstbeträge einzutreiben
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Arbeitszwang am Arbeitsamt„… Rund eine Milliarde Euro zweigte die BA im vergangenen Jahr von den Mitteln für »Eingliederung in den Arbeitsmarkt« ab. Die Jobcenter benötigten es für ihre Verwaltungsapparate, wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann hervorgeht. Demnach hatte die Bundesregierung im Haushaltsplan des vergangenen Jahres 4,9 Milliarden Euro für Weiterbildungen von Erwerbslosen veranschlagt. Die BA hatte für diesen Zweck aber nur 3,9 Milliarden Euro ausgegeben, der Rest ging großteils für die Bürokratie drauf. Statt der vorgesehenen 5,1 Milliarden flossen laut Regierungsantwort fast sechs Milliarden Euro in die Verwaltung. Ähnlich viel Geld hatte die Behörde schon in den vergangenen Jahren umgeschichtet. Von einem Bürokratieabbau, den zahlreiche Hartz-IV-Reformen zum Ziel hatten, kann demnach keine Rede sein. Der teure Gängelapparat der Jobcenter wurde offenbar vor allem mit Mitteln aufgestockt, die für das Programm »Sozialer Arbeitsmarkt« veranschlagt waren. Die Bundesregierung hatte dazu 700 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Die BA habe dafür aber nur 95,1 Millionen Euro ausgegeben, heißt es. (…) Tatsächlich »fördert« das Programm vor allem Unternehmen. Wenn diese Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bezogen haben, bekommen sie zwei Jahre lang den kompletten Lohn auf Tarif- oder Mindestlohnniveau erstattet. In den drei Jahren darauf sinkt der Zuschuss um jeweils zehn Prozent. Für neue Beschäftigte, die mehr als zwei, aber weniger als sechs Jahre auf Grundsicherung angewiesen waren, erhalten sie im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten die Hälfte des Lohnes vom Staat erstattet. Teilnehmer des Programms bekommen obendrein einen Coach, der sie anleiten soll…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 21. Februar 2020 weiterlesen »

Arbeitszwang am Arbeitsamt

Teurer Gängelapparat – Verwalten statt fördern: Jobcenter schichten eine Milliarde Euro in Bürokratie um
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Zahlt eine Oma ihren Enkeln jeden Monat 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren Sparkonten ein, kann das Sozialamt bei Bedürftigkeit der Schenkerin das Geld zehn Jahre lang wieder zurückfordern. Bei solchen, über mehrere Jahre geleisteten Zahlungen an Familienangehörige handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”, auf die der Sozialhilfeträger keinen Zugriff hat, urteilte am Donnerstag, 13. Februar 2020, das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 6 U 76/19). Im Streitfall hatte eine Großmutter ihren beiden Enkeln nach deren Geburt jeden Monat jeweils 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren für 25 Jahre angelegte Sparkonten eingezahlt. Das Geld knapste die Frau von ihrer monatlichen Rente in Höhe von 1.250 Euro ab. So wurden für die beiden Enkel neun beziehungsweise elf Jahre lang die Sparkonten mit den Monatsbeträgen gefüllt, bis die Frau in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam. Die Zahlungen wurden dann eingestellt. Die Heimunterbringung konnte die Frau aus eigener Kraft nicht bezahlen, so dass der Sozialhilfeträger einsprang. Dieser forderte die Geldzahlungen von den Enkeln zurück, die diese in den letzten zehn Jahren von der Oma erhalten hatten. (…) Zu Recht, befand das OLG. Bei den monatlichen Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”. Nur sogenannten Pflichtschenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht geleistet werden oder „Anstandsschenkungen”, wie etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke seien vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt. Um solche Anstandsschenkungen habe es sich entgegen der Ansicht der Enkel aber nicht gehandelt…“ Meldung vom 14. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

[OLG Celle] Sozialamt darf das Sparkonto der Enkelin für die Oma zurückfordern – Zahlungen an Enkel waren keine privilegierten Schenkungen
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… Neben Sozialfandern, die auch Hausbesuche abstatten, können Behörden Kontodatenabfragen von Sozialhilfe bzw. Hartz IV Beziehenden unternehmen. (…) Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. (…) Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. (…) Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Bezieher gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. “Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig”, so Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.“ Mitteilung vom 15. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Hartz IV: Jobcenter können alle Konten von ALG II-Beziehern abfragen
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