Verstöße gegen das Mindestlohngesetz am Nachwuchsleistungszentrum: Strafverfahren gegen Vorstand des FC Bayern
Stark für Arbeitsrechte - Protest gegen AdidasWegen möglicher Mindestlohnvergehen am Campus des Fußball-Bundesligisten FC Bayern ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen aktuelle und ehemalige Vorstände des Klubs, darunter Oliver Kahn, Hasan Salihamidzic und Karl-Heinz Rummenigge. Unangenehme Post für den Vorstand der FC Bayern München AG kurz vor Weihnachten: Gegen zahlreiche Mitglieder der Bayern-Führung läuft ein Strafverfahren. Ermittelt wird vom Hauptzollamt München im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I. Es geht um den Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt – um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz am Nachwuchsleistungszentrum, dem FC Bayern Campus. (…) Auslöser für die Ermittlungen war die mehrfache Berichterstattung von Sport inside zu mutmaßlichen Mindestlohn-Vergehen in den Nachwuchsleistungszentren von Fußball-Bundesligisten. Nach dem FC Augsburg geriet auch schnell der FC Bayern ins Visier der Behörden. Jugendtrainer beider Klubs hatten bei Sport inside detailliert über die Bezahlpraktiken, nicht bezahlte Mehrarbeit und angeblich auf Anweisung gefälschte Stundenzettel, gesprochen…“ Artikel von Matthias Wolf vom 27.12.2021 bei sportschau.de – verlinkt nicht frei von etwas Häme… Neu dazu: Lohndumping beim FC Bayern: Ermittlungen in »großer Sache« – weitere Vereine betroffen weiterlesen »

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Verstöße gegen das Mindestlohngesetz am Nachwuchsleistungszentrum: Strafverfahren gegen Vorstand des FC Bayern / Neu: Lohndumping beim FC Bayern: Ermittlungen in »großer Sache« – weitere Vereine betroffen
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Mieser Arbeitsschutz bei Tönnies? Lebensgefahr am Fließband
16.7.2020: Greenpeace-Protest am Fleischwerk Tönnies in RhedaIn der Fleischindustrie werde gründlich aufgeräumt, versprach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, im Sommer 2020 nach einem massiven Coronaausbruch in Deutschlands größtem Fleischwerk. Damals wurde aller Welt vor Augen geführt, dass Leiharbeiter aus Mittel- und Osteuropa in Deutschland ausbeuterischen Zuständen und unhaltbaren Wohnverhältnissen ausgesetzt werden. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, das im Januar 2021 in Kraft trat, wollte die Bundesregierung diese Missstände in der Fleischindustrie bekämpfen. Aber hat sich die Situation der Beschäftigten in den Schlachthöfen wirklich verbessert? „frontal“ über alte Schweinereien – und ein neues Gesetz, mit dem katastrophale Arbeitsbedingungen verhindert werden sollten.“ Video der Reportage von Tonja Pölitz in der Sendung frontal vom 1. Februar 2022 beim ZDF – siehe auch unser Dossier: Branchengrößter (doch) nicht der Branchenbeste: Corona-Fälle nun auch bei Tönnies weiterlesen »

16.7.2020: Greenpeace-Protest am Fleischwerk Tönnies in Rheda

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Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Zu welchen ebenso skurrilen wie rechtswidrigen Praktiken Unternehmen im Einzelfall bereit sind, um Beschäftigte zu überwachen, macht ein Auszug aus dem Urteilstext deutlich: „Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 27. Mai 2019 bemerkte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten auf der Heimfahrt im ICE XXX in Richtung B, einen Mann, von dem er in diesem Moment keinen Zweifel hatte, dass es sich hierbei um den Kläger handelte. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten beauftragte daraufhin eine Detektei mit der Observation des Klägers, die sodann ab 11. Juni 2019 an insgesamt 6 Tagen erfolgte. (…) Dazu stellte das Gericht fest: „Die Observation verletzte den Kläger auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (…) Auch wenn anlässlich der Observation keine Video- und Fotoaufnahmen des Klägers und seiner Kinder angefertigt wurden, hält die Kammer einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1500 € (250 € je für jede der 6 Observationen) für angemessen. Dies ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers sowie der Prävention.“ (Urteil, Rn. 139/140)“ Meldung vom 16. Januar 2022 von und bei dieDatenschützer Rhein Main mit Link zur kompletten Begründung des LAG Hessen Urteils vom 18. Oktober 2021, 16 Sa 380/20 weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormUm sich gegen Personalausfälle durch die Coronavirusvariante Omikron zu wappnen, bereitet der Energiekonzern Eon die Kasernierung von Mitarbeitern an wichtigen Standorten vor: „Im Rahmen der Vorbereitung auf alle denkbaren Krisenszenarien ziehen wir verschiedene Maßnahmen in Betracht, unter anderem haben wir auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbringung von Mitarbeitenden direkt am Standort berücksichtigt (Kasernierung)“, teilte ein Eon-Sprecher der „Rheinischen Post“ mit. Derartige Maßnahmen habe das Unternehmen bislang noch nicht umsetzen müssen, betonte der Sprecher. Demnach gibt es auch für das Atomkraftwerk Isar, das die Unternehmenstochter Preussen-Elektra betreibt, besondere Notfallpläne. (…) Noch ist die Lage in der Branche nach Angaben des BDEW entspannt. Doch nicht nur Eon bereitet sich auf einen starken Personalausfall vor. Unternehmen haben demnach unter anderem zusätzliches Personal geschult und Mitarbeiter als Vertretung eingewiesen. Auch vor Kurzem in Rente gegangene Beschäftigte könnten bei Bedarf reaktiviert werden.“ Agenturmeldung vom 21.01.2022 bei ntv weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Personalengpässe wegen Omikron: Eon bereitet Kasernierung von Mitarbeitern vor
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Letzte Option oder unverhältnismäßige Biopolitik? Eine Diskussion zur Impfpflicht – aus dem vdää
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitEntgegen aller Hoffnungen und Wünsche findet Corona kein Ende, sondern wogt von Welle zu Welle weiter. In gleichem Maße schwanken die individuellen und gesellschaftlichen Stimmungen zwischen Apathie, Frust, Unverständnis und Augen-zu-und-durch-Fatalismus. Ebenso konjunkturell sind die Pandemiemaßnahmen: mal 3G, mal 2G+, Schulen auf und zu, bundesweit einheitlich oder zumindest koordiniert oder kommunal autonom entschieden. Eine der aktuell umstrittensten Vorgehensweisen betrifft die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März diesen Jahres und einer möglicherweise einzuführenden allgemeinen Impfpflicht. Um jenseits von technokratischer Epidemiologie, staatlicher Anrufung und Querdenker-Wahnsinn ein bisschen sozialpolitische Vernunft in die Debatte zu bringen, dokumentieren wir an dieser Stelle eine interne Diskussion des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää). Sie bildet Argumente für und wider eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 ab. Die Pro- und Contra-Argumente haben wir im Folgenden graphisch unterschieden, sie stellen aber nicht die Aussagen je einer Person dar, sondern sind aus den Beiträgen zahlreicher Beteiligter zusammengestellt. Diese Beteiligten sind alle als Ärzt:innen tätig und befürworten die Impfung grundsätzlich. Kontrovers allerdings ist die Frage der gesellschaftspolitischen Implikationen und ob eine Impfpflicht gerechtfertigt und sinnvoll ist. Auch diese Diskussion behandelt nicht alle Aspekte, wir hoffen aber, dass sie zu Irritation und Weiterdenken anregt…“ Siehe die interne Diskussion des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte dokumentiert im express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit – Ausgabe 1/2022 weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit

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Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen? Gepäckabfertiger Erdogan S. klagt gegen Fraport-Tochter Fraground
Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-ZentralarchivRechtsnihilismus: Fraground versucht gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte offenbar mit illegalen Methoden gezielt aus dem Job zu drängen. Die Folge: Viele gehen aus Angst krank zur Arbeit. Man kann es so oder so sehen: Für die einen ist es nur ein weiteres Verfahren eines einzelnen Arbeiters am Frankfurter Flughafen. Für die Aktion gegen Arbeitsunrecht steckt dahinter ein massiver Skandal. Der Gepäckabfertiger Erdogan S. arbeitet seit 2012 am Frankfurter Flughafen. Jetzt fordert er von seinem Arbeitgeber Fraground über 829,- Euro an nicht gezahlter Entgeltfortzahlung bei Krankheit. (…) Das ist aber nur eine von vielen Klagen. Am 24. November 2021 hat er vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main sechs weitere Klagen für sechs weitere Monate in der ersten Instanz gewonnen. Insgesamt geht es um mehrere tausend Euro, und bei jeder neuen Krankmeldung weiß der Kollege, dass er kein Geld bekommen wird. (…) Das Verfahren um nicht gezahlte Lohnfortzahlung bei Krankheit ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Würde es im deutschen Arbeitsrecht die Möglichkeit der Sammelklage geben, ginge der strittige Betrag womöglich in die Millionen. Denn Fraground hat aktuell nach eigenen Angaben über 3.400 Beschäftigte. Da kommt was zusammen…“ Meldung vom 7. Januar 2022 von Arbeitsunrecht mit weiteren Infos und dem Aufruf, den Prozess in Frankfurt solidarisch zu begleiten am Freitag, 14.01.2022 und dazu: Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank und verweist dem Fall des Gepäckabfertigers bei Fraport an das BAG weiterlesen »

Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-Zentralarchiv

Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen? Gepäckabfertiger Erdogan S. klagt gegen Fraport-Tochter Fraground / Neu: Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank und verweist dem Fall des Gepäckabfertigers bei Fraport an das BAG
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Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„… Kein Tarifvertrag dürfe einen Arbeitnehmer davon abhalten, seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub geltend zu machen, entschied das höchste EU-Gericht. (…) Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH zuvor gefragt, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, wenn ein Arbeitgeber bei der Berechnung der Überstundenzuschläge die gesetzlichen Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers außen vor lässt. Geklagt hatte ein Leiharbeiter: Der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit garantierte ihm 25 Prozent Überstundenzuschlag, wenn er mit 23 Arbeitstagen im Monat über 184 geleistete Stunden hinauskam. Geleistete Stunden sollten dabei nur tatsächlich gearbeitete Stunden sein – Urlaubszeiten sollten nicht mitzählen. (…) Der EuGH urteilte nun, dass eine solche Beschneidung der Überstundenzuschläge nicht gehe. Denn eine solche Regelung halte Arbeitnehmer davon ab, Urlaub zu nehmen, den sie aber für ihre Sicherheit und Gesundheit bräuchten. Zwei deutsche Arbeitsgerichte hatten der Leiharbeitsfirma aus NRW recht gegeben – nach dem EuGH-Urteil muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden…“ Meldung zu EuGH (Urt. v. 13.1.2022, Rs. C-514/20) von Bernd Wolf vom 13. Januar 2022 bei tagesschau.de, siehe eine weitere dazu weiterlesen »

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern

Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
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Wildwest auf Schienen: Lokführer aus der Ukraine werden nach Deutschland rekrutiert und hier unter geradezu ausbeuterischen Bedingungen eingesetzt
stopp fremdvergabe + leiharbeit„… In manchen Monaten nur drei Tage Ruhe; Ablösungspunkte, die fast nicht zu finden sind – bei einem Schichtende um 2 Uhr morgens; ausgestattet nur mit einem Handy… die Arbeitspapiere strotzten vor Ungereimtheiten und Gesetzesverstößen. Und: „Sein Aufenthaltstitel war an sein Arbeitsverhältnis gebunden. Das heißt: eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet Abschiebung. Das ist für mich Sklaverei!“ (…) „Die ukrainischen Lokführer kommen hierher, um einen neuen Job und eine neue Heimat zu finden. Deshalb sollten sie auch das Recht haben, hier zu bleiben.“ Rekrutiert hatte die Kollegen ein Personalvermittlungsunternehmen, als Arbeitgeber in Deutschland agierte ein Personaldienstleister – beide ansässig in Dresden. Als der Arbeitgeber spitzbekam, dass die Kollegen sich wehren wollten, versuchte er sie mit einem Trick – einer unangekündigten Wissensprüfung – zu kündigen. Gegen diese Kündigung haben sie nunmehr mit Unterstützung der EVG bzw. der DGB Rechtsschutz GmbH Klage eingelegt…“ EVG-Meldung vom 10. Januar 2022, siehe auch Brennpunkt Verkehrsmarkt bei mobifair weiterlesen »

stopp fremdvergabe + leiharbeit

Wildwest auf Schienen: Lokführer aus der Ukraine werden nach Deutschland rekrutiert und hier unter geradezu ausbeuterischen Bedingungen eingesetzt
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Alphabet Workers Union: Die erste Gewerkschaftsgründung bei Google-USA – und eine der etwas anderen Art…

Dossier

Logo der Google (Alphabet) Betriebsgewerkschaft, gegründet am 4.1.2021„… Mitarbeiter des US-Internetriesen Google und dessen Mutterkonzern Alphabet haben sich erstmals in einer Gewerkschaft zusammengeschlossen. Die Alphabet Workers Union vertrete über 200 Beschäftigte in den USA, teilte die Organisation am Montag (Ortszeit) mit. Das Bündnis will sich für faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen einsetzen. Die Mitglieder fordern zudem, dass sich der seit Jahren in der Kritik stehende Konzern strukturell verändert. Google ist aufgrund von Vorwürfen etwa wegen Sexismus, Rassismus und Machtmissbrauch durch Führungskräfte schon länger mit internen Protesten konfrontiert. Im November 2018 hatten deshalb Tausende Beschäftigte zeitweise die Arbeit niedergelegt. Die Alphabet Workers Union stellt in der gewerkschaftsfernen US-Tech-Branche eine seltene Ausnahmeerscheinung dar, vertritt allerdings auch nur einen Bruchteil der insgesamt über 130.000 Mitarbeiter des Alphabet-Konzerns. Das Unternehmen erklärte gegenüber US-Medien allgemein, Arbeitnehmerrechte zu unterstützen, ohne jedoch konkret auf die grundlegende Kritik einzugehen. In der Stellungnahme machte Alphabet indes deutlich, sich auch künftig lieber „direkt mit all unseren Beschäftigten“ zu befassen als mit der neu gegründeten Arbeitnehmervertretung...“ – aus der dpa- Meldung „Google-Mitarbeiter gründen Gewerkschaft“ vom 05. Januar 2021 (hier bei T-Online) worin auch zumindest sehr kurz die Vorgeschichte skizziert wird und die Tatsache berichtet, dass sich die Betriebsorganisation der CWA anschließt… Siehe dazu die Gründungsmitteilung der AWU auf ihrem Twitter-Kanal, einen beispielhaften aktuellen Bericht aus dem US-Medien-Mainstream, einen älteren Hintergrundbeitrag über die Entwicklung von Leih- und Zeitarbeit bei Google – und den Hinweis auf unser Dossier über die Entlassungsdrohungen in San Francisco (die wesentlich zur Gründung der Gewerkschaft beitrugen). Neu dazu: Neue Enthüllung zu Googles Anti-Gewerkschafts-Strategie: Das Geheimprojekt des Konzerns sollte Mitarbeiter davon abhalten, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Ein Richter ordnet die Herausgabe von Dokumenten an weiterlesen »

Dossier zu Alphabet Workers Union: Gewerkschaftsgründung bei Google-USA

Logo der Google (Alphabet) Betriebsgewerkschaft, gegründet am 4.1.2021

Neue Enthüllung zu Googles Anti-Gewerkschafts-Strategie: Das Geheimprojekt des Konzerns sollte Mitarbeiter davon abhalten, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Ein Richter ordnet die Herausgabe von Dokumenten an
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[Buch] Technopolitik von unten. Algorithmische Arbeitssteuerung und kybernetische Proletarisierung
Buch von Simon Schaupp: Technopolitik von unten. Algorithmische Arbeitssteuerung und kybernetische ProletarisierungSmarte neue Arbeitswelt? Ein schonungsloser Blick hinter ihre glänzenden Oberflächen. Von der Pflege bis ans Fließband: Es gibt kaum noch einen Bereich der Erwerbsarbeit, der nicht von der Digitalisierung betroffen ist. Sie erscheint dabei als unausweichliches Schicksal. Simon Schaupp vollzieht einen Perspektivenwechsel. Ausgehend von Momenten des Konflikts zeigt sich die Digitalisierung der Arbeitsprozesse selbst als umkämpftes Terrain. Im Zentrum von »Technopolitik von unten« stehen deshalb die Beschäftigten: Mit welchen Strategien reagieren sie auf die Polarisierung der Arbeitswelt in hochqualifizierte Digitalexpert:innen und manuell Tätige, die, algorithmisch gesteuert und prekär beschäftigt, zunehmend ersetzbar werden? Um das zu beantworten, hat Schaupp mit Manager:innen, Ingenieur:innen und Arbeiter:innen gesprochen, politische Organisierungsversuche begleitet und selbst mehrere Monate als Kurierfahrer und in der Elektroindustrie gearbeitet. Seine Forschung macht deutlich: Überall, wo algorithmische Arbeitssteuerung als Mittel der Verdichtung und Entwertung menschlicher Arbeit eingesetzt wird, finden sich auch Vorgänge des Widerstandes und der Selbstorganisation. Schaupps Studie fordert uns so zu einer Revision des Bildes heraus, das wir uns von der Digitalisierung gemacht haben.“ Info des Verlags Matthes & Seitz zum Buch von Simon Schaupp – siehe weitere Informationen zum Buch und daraus als Leseprobe den resümierenden Schlussteil «Technopolitik von unten» – wir danken dem Autor! weiterlesen »

Buch von Simon Schaupp: Technopolitik von unten. Algorithmische Arbeitssteuerung und kybernetische Proletarisierung

[Buch] Technopolitik von unten. Algorithmische Arbeitssteuerung und kybernetische Proletarisierung
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Arbeitszeiten wie im Westen: Über 30 Jahre nach der Wende ist auch bei Daimler in Ludwigsfelde die 35-Stunden-Woche greifbar
Kampagne der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen: "35 reicht! Keine Zeit für neue Mauern"„Die 35-Stunden-Woche ist greifbar nahe. Mit dem Jahreswechsel ist die wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten bei Mercedes in Ludwigsfelde von 38 auf 36 Stunden gesunken. Ab dem 1. Januar 2027 soll die 35-Stunden-Woche gelten. In Ludwigsfelde arbeiten rund 2000 fest angestellte Beschäftigte. Dazu kommen rund 500 Leiharbeiter*innen und Werkvertragsarbeiter*innen. Für sie gilt die neue Regelung nicht, weil sie nicht unter den Tarifvertrag fallen, der die Arbeitszeitverkürzung möglich gemacht hat. Bei der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH werden seit 1991 Lieferwagen und Transporter gebaut. (…) Die Mehrkosten für die Wenigerarbeit teilt sich das Unternehmen in den kommenden Jahren mit seinen Beschäftigten. Die Personalkosten steigen nach IG-Metall-Angaben durch die Arbeitszeitverkürzung um 8,5 Prozent im Jahr. »Das Unternehmen kann das nicht auf einmal stemmen«, sagt Tobias Kunzmann. »Deshalb übernehmen die Beschäftigten zunächst einen Teil der Kosten. Ab Mitte 2027 zahlt Mercedes den Betrag aber alleine.«…“ Artikel von Jörg Meyer vom 3. Januar 2022 in neues Deutschland online zur PM der IG Metall Ludwigsfelde weiterlesen »

Kampagne der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen: "35 reicht! Keine Zeit für neue Mauern"

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Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Ein gewerkschaftsnahes Institut hat anhand der neuesten Entgeltdaten der Bundesagentur für Arbeit den Anteil von Geringverdienern unter den Vollzeitbeschäftigten ermittelt. Er habe im Jahr 2020 bei rund 18,7 Prozent gelegen, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch mit. Im Vergleich zu 2011 sei er damit um 2,4 Prozent gesunken. (…) Als Geringverdiener gilt dem WSI, wer weniger als zwei Drittel des mittleren monatlichen Bruttolohns aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erhält. 2020 lag der Grenzwert dem Institut zufolge bei 2.284 Euro. (…) Der Frauenanteil ist überdurchschnittlich hoch. In Ostdeutschland sind deutlich mehr betroffen als im Westen (wenn die Differenz auch etwas geringer ist als 2011). Zu diesen Gruppen gesellen sich die der Vollzeitarbeiter, die entweder über keinen deutschen Pass verfügen oder über keinen Berufsabschluss. Bei letzteren liegt der Anteil bei 40,8 Prozent, mit Abschluss sinkt er auf 17,8 Prozent, mit Hochschulabschluss sogar auf 4,9 Prozent…“ Artikel von Alexander Reich in der jungen Welt vom 6. Januar 2022 zur WSI-Studie von Eric Seils und Helge Emmler weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Der Anteil der Abgespeisten. WSI-Studie: Jeder fünfte in Vollzeit ist Geringverdiener. Frauen und Ostdeutsche besonders betroffen
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Von Österreich lernen? Die Förderung der Weiterbildung durch eine Bildungs(teil)zeit als eines der arbeitsmarktpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition
Andreas Hellgermann: Kompetent, flexibel, angepasst. Zur Kritik neoliberaler Bildung. Edition ITP-Kompass, Münster 2018„… „Wir wollen ein System der Bildungszeiten einführen, das wir aus Österreich kennen“, so wurde der alte und neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zitiert. Er will Beschäftigen die Möglichkeit geben, staatlich geförderte Auszeiten für Weiterbildung zu nehmen. »Für ein Jahr raus aus dem Job, trotzdem bis zu 67 Prozent des Nettolohns. (…) Ein „zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro“ [laut Koalitionsvertrag], wenn jemand im Hartz IV-Bezug ist – das soll dann „ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung“ sein. Je älter man wird, desto öfter muss man den Kopf schütteln – auch, weil man sich erinnert fühlt an alte, vergangene Auseinandersetzungen, die nunmehr erneut aufgerufen werden (…) Ende der 1960er Jahre bis Mitte der 1970er Jahre (…) wurde anfangs ein Unterhaltsgeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des letzten Nettoentgelts gewährt, zum einen weil man damals wusste, was man heute wissen sollte, dass die lebensälteren Menschen auch finanziell in die Lage versetzt werden müssen, eine mehrjährige Ausbildung überhaupt absolvieren zu können, zum anderen gab es damals tatsächlich noch die Auffassung, dass Lernen Arbeit ist und wie eine solche zu behandeln ist, vor allem bei Menschen, die vielleicht schon viele Jahre aus dem Lernprozess raus sind…“ Bewertung von Stefan Sell vom 3. Januar 2022 auf seiner Homepage weiterlesen »

Andreas Hellgermann: Kompetent, flexibel, angepasst. Zur Kritik neoliberaler Bildung. Edition ITP-Kompass, Münster 2018

Von Österreich lernen? Die Förderung der Weiterbildung durch eine Bildungs(teil)zeit als eines der arbeitsmarktpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition
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[ver.di] Handel und Corona: Schutz der Beschäftigten ausweiten

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormIm Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fordert ver.di, die Beschäftigten einschlägiger Unternehmen des Handels unverzüglich in die Ausnahmekataloge zur kritischen Infrastruktur zu übernehmen, um eine geordnete Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern sicherzustellen. „Die Beschäftigten im Handel leisten derzeit Großartiges, sie stellen die Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Arbeitgeber und die Landesregierungen kommen ihrer Verantwortung jedoch nicht nach. Das muss sich dringend ändern“, sagte ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. „Die betroffenen Beschäftigten im Handel etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten oder in entsprechenden Warenlagern, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgruppen der so genannten kritischen Infrastruktur und brauchen eine Garantie auf Kinderbetreuung, wie sie etwa auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen vorgesehen ist“, betonte Werneke. „Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können. Das gilt erst recht, wenn im Katastrophenfall erweiterte Öffnungszeiten staatlich angewiesen werden sollten.“ Bereits jetzt seien die Beschäftigten absolut an der Belastungsgrenze. Es gebe allein im Einzelhandel jeden Tag rund 50 Millionen Kundenkontakte. Deswegen müsse der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität genießen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 17. März 2020 – Werneke fordert darin auch Ausweitung der Möglichkeiten für bargeldlose Bezahlung per Giro- oder Kreditkarte sowie per Mobiltelefon – aus Schutzgründen verständlich, dennoch kritisch. Siehe beispielhaft den Bericht einer Kassiererin und weitere Infos von ver.di. Neu: Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar weiterlesen »

Dossier zum Handel in der Coronakrise und Schutz der Beschäftigten

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar
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Tacheles startet Schulbedarfskampagne: Jobcenter/Sozialamt muss Kosten für Schul-PC übernehmen

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Wegen der deutlichen Unterdeckung bei den Bildungsbedarfen in den Hartz-IV-Regelsätzen haben erste Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher verurteilt. Der Erwerbslosenverein Tacheles ruft dazu auf, solche Schulbedarfe nun massenhaft zu beantragen. In den Regelleistungen für Kinder und Jugendliche sind für 0-6-Jährige 72 Cent, für 6-14-Jährige noch 53 Cent und für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent für den Bereich Bildung enthalten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Bundesregierung bereits mit Beschluss vom Juli 2014 aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken. Passiert ist in den zurückliegen vier Jahren allerdings nichts. Das BVerfG hat gleichzeitig die Gerichte aufgefordert, das Recht bis zu einer gesetzlichen Änderung weit auszulegen. Dieser weiten Auslegung in Form der Bewilligung der Schulbedarfe auf Zuschussbasis sind nun eine Reihe von Sozialgerichten bei Bildungs- und Schulbedarfen gefolgt. Tacheles hat daher nun die “Schulbedarfskampagne“ gestartet, mit der im Bedarfsfall PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher beantragt und durchgestritten werden sollen, aber auch um durch diese Kampagne, dauerhaft entsprechende Rechtsänderungen einzuleiten…“ Hinweis im Thomé Newsletter 39/2018 vom 28. Oktober 2018 und die Kampagne bei Tacheles: Jetzt Schulcomputer beim Jobcenter/Sozialamt beantragen! Siehe dazu neu: Flüchtlingsrat Berlin und Tacheles: Beihilfen nach § 21 Abs. 6 SGB II für digitale Endgeräte für SchülerInnen – mitten in der Pandemie gestoppt? weiterlesen »

Dossier: Tacheles startet Schulbedarfskampagne

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Flüchtlingsrat Berlin und Tacheles: Beihilfen nach § 21 Abs. 6 SGB II für digitale Endgeräte für SchülerInnen – mitten in der Pandemie gestoppt?
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