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Arbeitgeber sind verpflichtet, für bestimmte Arbeitnehmer die Arbeitszeit zu dokumentieren. Nun hat das Kabinett die Vorschrift gelockert. Eine neue Kommission soll über künftige Anhebungen beim Mindestlohn entscheiden. (…) Die Regelung betrifft neun Branchen, die nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ohnehin strikteren Pflichten unterworfen sind. Dies sind unter anderem Bau- und Fleischwirtschaft, aber auch Gaststätten. Ursprünglich war eine Grenze von 4500 Euro vorgesehen…“ Artikel vom 17.12.2014 beim Handelsblatt online und
neu dazu: Gesetzlicher Mindestlohn: Wirksamer Schutz der Beschäftigten ist keine Bürokratie (ver.di) / „Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden“. Rosenberger weist Vorstoß von CDU/CSU zur Aufzeichung der Arbeitszeit zurück (GEW)
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