Mindestlöhne: In Westeuropa meist über 9,40 Euro, im EU-Mittel nominal kräftige Zuwächse, Reallohnverlust in Deutschland
Kampagne: Für einen steuerfreien Mindestlohn von 11 EuroDie Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,4 Prozent. 19 Staaten haben ihre Mindestlöhne zum 1. Januar 2018 oder im Laufe des Vorjahres angehoben, lediglich in Deutschland, Griechenland und Luxemburg gab es keine Erhöhung. Die nominalen Erhöhungen waren die zweitstärksten seit 2009. Da die Inflation wieder anzog, legten die Mindestlöhne real weniger kräftig zu – im Mittel um 2,8 Prozent nach 5,1 Prozent 2017. In den meisten EU-Ländern mit Erhöhungen gab es aber auch inflationsbereinigt Zuwächse. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der deutsche Mindestlohn ist mit 8,84 Euro pro Stunde spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die mindestens 9,47 Euro Stundenlohn vorsehen, in Luxemburg sogar 11,55 Euro. (…) Da Deutschland das einzige EU-Land ist, in dem der Mindestlohn lediglich alle zwei Jahre angepasst wird, mussten zum Mindestlohn bezahlte Beschäftigte hierzulande zuletzt einen leichten Reallohnverlust hinnehmen. Mitte 2018 wird die Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die nächste Erhöhung aussprechen, die sich nach dem Mindestlohngesetz im Rahmen einer Gesamtabwägung auch an der durchschnittlichen Entwicklung der Tariflöhne orientiert. „Bereits heute ist dabei absehbar, dass der deutsche Mindestlohn bei einem bloßen Nachvollzug der Tarifentwicklung nach wie vor deutlich unterhalb des Niveaus anderer westeuropäischer Staaten bleiben wird“, schreiben die WSI-Forscher. Deshalb sollte „überlegt werden, ob die derzeit außerordentlich günstigen ökonomischen Rahmenbedingungen nicht dafür genutzt werden können, um das niedrige deutsche Mindestlohnniveau über die normale Anpassung hinaus auch strukturell zu erhöhen.“ Pressemitteilung von Rainer Jung vom 28. Februar 2018 bei der Hans-Böckler-Stiftung – alle wichtigen Details enthält der WSI-Mindestlohnbericht 2018 von Malte Lübker und Thorsten Schulten, WSI-Report Nr. 39 vom Februar 2018 weiterlesen »
Kampagne: Für einen steuerfreien Mindestlohn von 11 Euro"Die Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,4 Prozent. 19 Staaten haben ihre Mindestlöhne zum 1. Januar 2018 oder im Laufe weiterlesen »

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Deutsche Post: Fahrer klagt gegen die Niedriglöhne der Post

Dossier

Servicepartner von DHLDie Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall für Tausende Mitarbeiter schaffen. Denn nach Schätzungen sind rund die Hälfte Fahrer bei sogenannten „Servicepartnern“ der Post beschäftigt. (…) Bislang weist die Deutsche Post die Verantwortung für solche Niedriglöhne von sich. Sie überlässt es offenbar den ausländischen Subunternehmen, ihre Fahrer ordentlich zu bezahlen. (…) Die Löhne der Fahrer aus Osteuropa bewegten sich meist zwischen 400 und 600 Euro im Monat, sagt die Stuttgarter Beraterin Stanislava Rupp-Bulling vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Polnische Firmen zahlten etwas mehr, bulgarische etwas weniger. An den deutschen Mindestlohn hielten sich die wenigsten…“ Artikel von Kristiana Ludwig vom 11. November 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online und darin zur Sonder-Entsenderichtlinie und neu dazu: Aufstand tschechischer Lkw-Fahrer in Deutschland weiterlesen »

Dossier

Servicepartner von DHL"Die Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall für Tausende weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10 Euro Stundenlohn) zurückgegangen, zeigen die Berechnungen des WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch: 2014 hatten noch 20 Prozent von ihnen ein so geringes Einkommen, dass ein – realisierter oder nicht realisierter – Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen bestand. Bis 2016 sank die Aufstocker-Quote auf 17 Prozent, weil extrem niedrige Stundenlöhne erhöht wurden. Die Erwerbsarmut könnte aber noch deutlich stärker reduziert werden, wenn sich alle Arbeitgeber auch an das Mindestlohngesetz halten würden, betont der Forscher: „Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich das Problem seitdem erledigt hat.“ Denn nach wie vor sei die Kontrolldichte relativ gering, die zuständige Einheit des Zolls unterbesetzt…“ Pressemitteilung vom 29. Januar 2018 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung, zu weiteren Details siehe Policy Brief Nr.19 WSI 01/2018 von Toralf Pusch weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Mindestlohn hat zu bedeutenden Lohnsteigerungen geführt – Noch bekommen aber ungefähr sieben Prozent der anspruchsberechtigten ArbeitnehmerInnen weniger als den Mindestlohn, Mini-JobberInnen und Beschäftigte in kleinen Firmen sind besonders betroffen –– Berücksichtigt man auch Erwerbstätige ohne Anspruch auf den Mindestlohn, wie Selbständige, verdienten im Jahr 2016 insgesamt etwa 4,4 Millionen Menschen in Deutschland weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde ––Handlungsbedarf bei den Kontroll- und Sanktionsmechanismen zum Mindestlohn sowie bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam zeigt, dass der Mindestlohn zwar zu einer starken Steigerung niedriger Löhne geführt hat, aber dass längst nicht alle, die einen Anspruch darauf haben, ihn auch bekommen….“ DIW-Pressemitteilung vom 06.12.2017 mit weiteren Informationen zur Studie. Siehe dazu: Wenn Arbeitgeber tricksen: Der Mindestlohn wird ausgehöhlt weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Mindestlohn hat zu bedeutenden Lohnsteigerungen geführt - Noch bekommen aber ungefähr sieben Prozent der anspruchsberechtigten ArbeitnehmerInnen weniger als den Mindestlohn, Mini-JobberInnen und Beschäftigte in kleinen Firmen sind besonders betroffen –– weiterlesen »

Minijobber mit Mindestlohn müssen auch 2018 pro Monat höchstens 50,90 Stunden arbeiten. Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten. Denn zum 1. Januar 2017 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro erhöht...“ DGB-Ratgeber vom 08.01.2018 mit Arbeitszeit-Tabelle für den Minijob für 2018 weiterlesen »
"Minijobber mit Mindestlohn müssen auch 2018 pro Monat höchstens 50,90 Stunden arbeiten. Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten. Denn zum 1. weiterlesen »

Übersicht: Das ändert sich 2018 – wie immer selten zum Besseren…
Am 1. Januar 2018 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft – unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht…“ DGB-Übersicht vom 5. Dezember 2017, siehe weitere Informationen weiterlesen »
"Am 1. Januar 2018 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft - unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht..." DGB-Übersicht vom 5. Dezember 2017 externer Linkweiterlesen »

Die Differenz zwischen der behördlichen Erhebung (Mindestlohn-Kommission) und der Befragung von den Beschäftigten selbst (DIW) ergibt dass 1,8 Millionen Menschen keinen Mindestlohn bekommen, obwohl sie Anspruch haben…“ Kurzer Überblick zur Studie und Reaktionen von Volker Bahl vom 6.12.2017 weiterlesen »

Kurzer Überblick zur Studie und Reaktionen von Volker Bahl vom 6.12.2017

Die Differenz zwischen der behördlichen Erhebung (Mindestlohn-Kommission) und der Befragung von den Beschäftigten selbst (DIW) ergibt dass 1,8 Millionen Menschen keinen Mindestlohn bekommen, obwohl sie Anspruch haben. weiterlesen »

Bau-Mindestlohn steigt deutlich an
IG BAU-Tarifrunde 2016 Maler- und Lackiererhandwerk„… In den Tarifverhandlungen über die Mindestlöhne am Bau haben sich Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Arbeitgeberverbände, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), geeinigt. Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit in zwei Stufen auf 12,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (West) steigt ebenfalls in zwei Stufen auf 15,20 Euro bzw. in Berlin auf 15,05 Euro. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrags dauert vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019. Beide Seiten vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 3. November 2017…“ Pressemitteilung vom 18.10.2017 weiterlesen »
IG BAU-Tarifrunde 2016 Maler- und Lackiererhandwerk"... In den Tarifverhandlungen über die Mindestlöhne am Bau haben sich Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Arbeitgeberverbände, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), geeinigt. Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit in zwei Stufen weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„… »Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt setzt sich für eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ein. Die neue Bundesregierung müsse nicht nur an dem Erfolgsmodell festhalten, sondern auch die Basis des Stundenmindestlohns deutlich auf einen zweistelligen Betrag erhöhen« (…) [So] wohlfeil die Forderungen nach einem höheren Mindestlohn auch sind – sie prallen ab an dem Gefüge, das von der Politik mit dem Mindestlohngesetz und der mit diesem Gesetz ins Leben gerufenen Mindestlohnkommission in die Welt gesetzt wurde. Man hat bewusst im Mindestlohngesetz fxiert, dass die Frage der Anpassung der Lohnuntergrenze eben nicht „von der Politik“ gemacht werden soll, sondern man hat diese Aufgabe outgesourct an eine Kommission, in der neben Wissenschaftlern am nicht stimmberechtigten Katzentisch die beiden Tarifparteien, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, paritätisch vertreten sind, plus einen „unparteiischen“ Vorsitzenden für alle Fälle. Und um ganz sicher zu gehen, hat man dann die Handlungsspielräume der Kommission durch detaillierte Verfahrensvorgaben einbetoniert. (…) Man müsste zugestehen, dass es sich beim Mindestlohn um einen „politischen Lohn“ handelt (was man gerade durch das Mindestlohngesetz und die Auslagerung der Anpassungsentscheidung an eine Kommission verhindern wollte, um nicht in einen befürchteten parteipolitisch motivierten Überbietungswettbewerb zu kommen) und wesentlich wichtiger, man müsste das Mindestlohngesetz substanziell neu aufstellen. Dass das in einer solchen Koalition gelingen könnte, wird kein halbwegs nüchterner Beobachter der Lage auch nur als Option in Erwägung ziehen…“ Beitrag von und bei Stefan Sell vom 7. Oktober 2017 weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"... »Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt setzt sich für eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ein. Die neue Bundesregierung müsse nicht nur an dem Erfolgsmodell festhalten, sondern auch die Basis des weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich – soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht – nach § 2 EFZG* iVm. § 1 MiLoG**. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen. (…) Zwar gewährt das MiLoG nur Ansprüche für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber aber für Arbeitszeit, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (Entgeltausfallprinzip). Dies gilt auch dann, wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts nach dem MiLoG bestimmt; dieses enthält keine hiervon abweichenden Bestimmungen. Ein Rückgriff des Arbeitgebers auf eine vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung scheidet aus. Der tarifliche Nachtarbeitszuschlag und das tarifliche Urlaubsentgelt müssen nach den Bestimmungen des MTV ebenfalls (mindestens) auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns von (damals) 8,50 Euro berechnet werden, da dieser Teil des „tatsächlichen Stundenverdienstes“ im Sinne des MTV ist. Eine Anrechnung des gezahlten „Urlaubsgeldes“ auf Ansprüche nach dem MiLoG kann nicht erfolgen, da der MTV hierauf einen eigenständigen Anspruch gibt und es sich nicht um Entgelt für geleistete Arbeit handelt…“ BAG-Pressemitteilung Nr. 40/17 zum Urteil 10 AZR 171/16 vom 20. September 2017 weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich - soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht - nach § 2 EFZG* iVm. § 1 MiLoG**. Sieht ein Tarifvertrag einen weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Im Bereich der Vollzeitbeschäftigung ist der Niedriglohnsektor seit Jahren eine stabile Größe. Auch 2016 waren wieder mehr als vier Mio. ArbeitnehmerInnen mit Vollzeitjob betroffen. Damit zählt weiterhin jede fünfte Vollzeitkraft zu den Geringverdienenden. Wer dies ändern will, muss vor allem die Ursachen der Einkommenspolarisierung beseitigen. (…) 2015 und 2016 hatten Beschäftigte in Deutschland (abgesehen von Ausnahmen) Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro (brutto). Obwohl nach Angaben der Mindestlohnkommission auch mehr als 800.000 Vollzeitbeschäftigte mit zuvor niedrigeren Löhnen davon profitiert haben dürften, auf die Entwicklung des Niedriglohnsektors blieb dies ohne Wirkung. Auch mit 8,50 Euro sind sie in beiden Jahren NiedriglohnbezieherInnen geblieben. (…) Wenn Erwerbslose gezwungen werden, nahezu jede (auch unqualifizierte und schlecht entlohnte) Arbeit anzunehmen, dann braucht sich niemand zu wundern, dass mit der Verbilligung der Ware Arbeit ein stabiler Niedriglohnsektor verankert worden ist. Der wird erst wieder (weitgehend) verschwinden, wenn die Ursachen für das Lohngefälle und die generelle Einkommenspolarisierung bekämpft und beseitigt werden.“ Analyse von Markus Krüsemann vom 25. Juli 2017 bei miese Jobs weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld"Im Bereich der Vollzeitbeschäftigung ist der Niedriglohnsektor seit Jahren eine stabile Größe. Auch 2016 waren wieder mehr als vier Mio. ArbeitnehmerInnen mit Vollzeitjob betroffen. Damit zählt weiterhin jede fünfte Vollzeitkraft zu den Geringverdienenden. Wer dies ändern will, muss vor weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„Was wurde im Vorfeld der Mindestlohneinführung nicht alles spekuliert, gedroht, befürchtet und verheißen. Mittlerweile herrscht weitgehend Klarheit: Die Negativwirkungen sind geringer als selbst von Optimisten erwartet, die positiven Folgen überraschend zahlreich, und einige Effekte hatten, wenn überhaupt, wohl nur die Wenigsten erwartet. (…) Wenig überraschend fehlen einige wichtige, von vorneherein nicht zu erwartende Verbesserungen für Geringverdienende. Der zu niedrig angesetzte Mindestlohn kann bei Niedriglöhnen und Armutsrenten kaum Wirkung entfalten. Auch mit Mindestlohn-Stundensätzen entkommt niemand dem Niedriglohnsektor. So sollte sich auch niemand wundern, dass die Zahl der Aufstocker seit 2015 nicht deutlicher zurückgeht. (…) Derzeit ist der Mindestlohn auch kein Rezept gegen Altersarmut, denn dafür müsste er bei weit über elf Euro liegen. Was fehlt ist also neben der Abschaffung der Ausnahmeregeln eine deutliche Anhebung der Lohnuntergrenze auf ein Niveau, das nach langjähriger Erwerbstätigkeit eine Rente auch oberhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter ermöglicht. Ein Mindestlohn von zwölf Euro oder höher? Da werden die Arbeitgeber und ihre Lobbyisten Sturm laufen und schnell wieder die Jobkiller-Keule schwingen. Doch wer kann sagen, welche wundersamen Wirkungen so ein raumgreifendes Lohnplus auslösen könnte. Die bisherigen Erfahrungen böten Anlass genug, beim Realexperiment mit Zuversicht die nächste Stufe zu zünden. Doch da fehlt es wohl weniger an Mut als an politischem Willen.“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 16. Juni 2017 bei miese Jobs weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Was wurde im Vorfeld der Mindestlohneinführung nicht alles spekuliert, gedroht, befürchtet und verheißen. Mittlerweile herrscht weitgehend Klarheit: Die Negativwirkungen sind geringer als selbst von Optimisten erwartet, die positiven Folgen überraschend weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Für viele Mitarbeiter gibt es neben einem offiziellen Vertrag noch inoffizielle Vereinbarungen. Mit denen werden sie deutlich schlechter gestellt. Die Umgehung des Mindeslohns ist erstmals Thema im Bericht der Bundesregierung zur Schwarzarbeit. (…) Insbesondere seien auch Bauarbeiter, Mitarbeiter von Gaststätten und Hotels, Schausteller, Putzkräfte und die Arbeiter in Schlachtereien häufig illegal beschäftigt. (…) Zollbeamte stellten eine ganze Reihe „besonderer Vorgehensweisen“ fest, die Firmen nutzten, um sich um die Zahlung des gesetzlichen Lohns zu drücken. So rechneten sie etwa Kost und Logis in die Bezahlung mit ein, vergüteten Arbeitsstunden mit Einkaufsgutscheinen statt mit Geld oder nutzten Praktikanten-Verträge, um Mitarbeiter billig zu beschäftigen…“ Artikel von Kristiana Ludwig vom 7. Juni 2017 bei der Süddeutschen online weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Für viele Mitarbeiter gibt es neben einem offiziellen Vertrag noch inoffizielle Vereinbarungen. Mit denen werden sie deutlich schlechter gestellt. Die Umgehung des Mindeslohns ist erstmals Thema im Bericht der Bundesregierung weiterlesen »

[Ab 1.3.2017] Höhere Mindestlöhne in der Leiharbeit bleiben Niedriglöhne
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„Heute [1.3.2017] zündet die erste Stufe der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden Ende 2016 ausgehandelten Entgeltvereinbarungen zu den Mindestlöhnen in der Arbeitnehmerüberlassung. Mit weit unter zehn Euro pro Stunde bleiben sie klar im Niedriglohnbereich. (…) Die untersten Löhne in der Leiharbeit liegen damit weiterhin klar unterhalb der Niedriglohnschwelle von zuletzt im Rahmen der Verdienststrukturerhebung 2014 errechneten 10,00 Euro (ohne Einbezug der Auszubildenden) (…) Daran ändert sich auch mit der nächsten Lohnanhebung zum 01.04.2018 nichts, denn dann werden die Mindestentgelte im Osten wie im Westen weiterhin unterhalb der Zehn-Euro-Marke bleiben. Das sind fürwahr Niedriglöhne, die so recht zum Billigheimer- und Dumping-Image der Branche passen. (…) Der neuerliche Abschluss von Tarifverträgen in der Leiharbeit seitens der DGB-Gewerkschaften war sowieso umstritten. KritikerInnen monieren, dass die ArbeitnehmerInnenvertreter damit ohne Not die Möglichkeit aus der Hand gegeben haben, das selbst gesetzte Ziel und Versprechen des „Equal Pay“ (gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob in Leiharbeit oder in Festanstellung) unmittelbar zu verwirklichen. Abgesehen von den hier deutlich werdenden grundsätzlichen Widersprüchen in der Gewerkschaftsstrategie bei der Leiharbeit sind die erreichten Tarifsteigerungen für sich betrachtet nicht gerade üppig zu nennen. Offensichtlich konnte die Tarifgemeinschaft Leiharbeit die Exit-Option (Wenn die Verhandlungen platzen, dann gibt es Equal Pay) nicht glaubwürdig als Druckmittel einsetzen, wenn sie es denn überhaupt versucht hatte…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 1. März 2017 bei der Informationsplattform für atypische & prekäre Beschäftigung – unser Reden – siehe die Bewertung des „Verhandlungserfolges“ im Dossier: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 und hier dazu neu: Bundesregierung gibt grünes Licht: Höhere Mindestlöhne für Leiharbeiter beschlossen weiterlesen »
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern"Heute [1.3.2017] zündet die erste Stufe der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden Ende 2016 ausgehandelten Entgeltvereinbarungen zu den Mindestlöhnen in der Arbeitnehmerüberlassung. Mit weit unter zehn Euro pro Stunde bleiben sie klar im Niedriglohnbereich. (...) Die untersten weiterlesen »

ver.di: keine Ausnahmen beim Mindestlohn!„Die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, auf die unter anderem Horst Seehofer bestanden hatte, wird – wie sich jetzt zeigt – praktisch kaum genutzt. Nicht einmal 2000 Langzeitarbeitslose haben seit der Einführung davon profitiert – dabei waren 2015 in Deutschland durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslose gemeldet. (…) Für das fehlende Interesse gibt es vermutlich mehrere Gründe: Für Arbeitgeber sei es möglicherweise attraktiver, Langzeitarbeitslose über einen Eingliederungszuschuss einzustellen. Dieser betrage für maximal zwölf Monate immerhin 50 Prozent des Arbeitsentgelts, sagt ein Sprecher der BA…“ Artikel von Thomas Öchsner vom 13. Mai 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online und neu dazu: Mindestlohn: Und wo bleiben die Langzeitarbeitslosen? weiterlesen »
ver.di: keine Ausnahmen beim Mindestlohn!"Die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, auf die unter anderem Horst Seehofer bestanden hatte, wird - wie sich jetzt zeigt - praktisch kaum genutzt. Nicht einmal 2000 Langzeitarbeitslose haben seit der Einführung davon profitiert - dabei waren 2015 in Deutschland weiterlesen »

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