
„
Türkische Asylbewerber berichteten, dass sie, nachdem sie sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet hatten, ihren Namen mit Aufenthaltsort in Deutschland in türkischen AKP-nahen Zeitungen wiederfanden. (…) Im BAMF gibt es Mitarbeiter türkischer Herkunft in vielen Bereichen, vom Sicherheitspersonal bis zu den Dolmetschern und Mitarbeitern mit Entscheidungskompetenzen. Angesichts der steigenden Asylanträge aus der Türkei hat dieser Skandal einige Brisanz. Das Amt teilte unterdessen mit, es hätte 17 Mitarbeiter entlassen, die sich nicht an das „Neutralitätsgebot“ gehalten hätten. Was das genau heißt, wurde nicht erläutert. Dabei wäre es doch für die Öffentlichkeit wichtig zu erfahren, wie das BAMF die „Neutralität“ ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überprüft und gewährleistet. Schließlich müssen sich die Betroffenen, die einen Asylantrag stellen, auf die Schweigepflicht der Behörden verlassen können. Die Zusammenarbeit mit 942 freiberuflichen Dolmetschern sollen zudem im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung wegen fehlender Integrität, sonstigem Fehlverhalten sowie unzureichender Sprachkenntnisse nach dem Bericht ebenfalls beendet worden sein“ – aus dem Beitrag „Türkische Spitzel auch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“ von Elke Dangeleit am 15. Oktober 2017 bei telepolis, worin auch der Hintergrund wachsender Fluchtzahlen aus der Türkei benannt wird – und auf die, von der BRD keineswegs nur „nicht beachtete“, sondern durch verschiedenste Maßnahmen geförderte, besondere Bedrohung für kurdische Aktive eingegangen. Siehe dazu vier weitere aktuelle Beiträge, darunter auch der Link zum Recherchenbericht Spiegel/Report Mainz
weiterlesen »