Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
29. November 2019: 4. Globaler KlimastreikIn einem Gastkommentar bei LTO am 25. November 2019 warnen die beiden Juristen Dr. Stephan Vielmeier und Prof. Dr. Volker Rieble Arbeitgeber vor einer Unterstützung von Fridays for Future („Erst Klimastreik, dann Pegida-Demo?“): „Viele Unternehmen wollen Mitarbeitern freigeben, damit sie am Klimastreik teilnehmen können. Dabei droht Managern der Vorwurf der Untreue – und dem Arbeitgeber die Pflicht, auch die nächste Pegida-Demonstration unterstützen zu müssen.“ (…) Ich hatte schon in meinem Beitrag „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ am 29. Oktober 2019 darauf hingewiesen, „dass die Teilnahme an einem außerbetrieblichen Protest, zwar eine Wahrnehmung des Rechts auf Versammlung nach Art. 8 GG ist, jedoch noch kein Streik und in sofern Art. 9 GG gar nicht tangiert“ ist. Diesen Unterschied scheinen die beiden Juristen nicht so ganz zu begreifen. So schreiben sie: „Gibt der Arbeitgeber streikenden Arbeitnehmern frei, muss er auch den anderen Arbeitnehmern während der Streikzeit freigeben“. Ist also bei Streik Streikbrecher zu beschäftigen rechtlich unzulässig? Wäre schön. Aber das meinen die beiden wohl nicht. Sie haben jedoch Schwierigkeiten mit dem rechtlichen Verständnis des Streikrechts, schreiben sie doch allen Ernstes: „Arbeitskampfrechtlich ist klar: Arbeitnehmer haben kein Recht zur Arbeitsniederlegung, um ohne Zustimmung des Arbeitgebers an einer Demonstration teilzunehmen.“ So einen Unsinn vertritt nicht einmal das BAG. Das Recht zur Arbeitsniederlegung ist eine Rechtsanwendung gegen die Interessen der Arbeitgeber und setzt folglich gerade keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus. (…) Die beiden Juristen sind es letztlich selbst, die den Klimastreik zu einem politischen Streik machen. Denn sie sind alles andere als unpolitisch mit ihrer Verabsolutierung der Gewinninteressen der Unternehmen. Deshalb lässt sich auch sagen: Politisch ist der Klimastreik gerade deshalb, weil und in sofern die Unternehmer versuchen ihre Profitinteressen über die Interessen der Gesellschaft an einer natürlichen Lebensgrundlage zu stellen…“ Kommentar von Armin Kammrad vom 26. November 2019 – wir danken! Siehe zum Hintergrund unser Dossier: 29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik weiterlesen »

29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik

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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Der Arbeitsrechtler Peter Wedde berät seit Jahren Betriebsräte und Beschäftigte in Datenschutzfragen. Er warnt vor einer Ausbreitung der Überwachung am Arbeitsplatz. Deutschland brauche endlich ein eigenes Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz, sagt Wedde im Interview. (…) Die technischen Kontrollmöglichkeiten haben in einem Maß zugenommen, das vor ein paar Jahren nicht vorstellbar war. Es gibt heute fast kein Berufsfeld mehr, in dem nicht automatisch IT-mäßige Kontrollen im Hintergrund ablaufen, selbst in typischen Handwerksbetrieben. In vielen Fällen erfolgen hier allerdings keine vorsätzlichen Auswertungen durch Arbeitgeber, aber die Möglichkeit hierzu besteht. Und wenn die Möglichkeit für Kontrollen besteht, dann erfolgen sie vielfach über kurz oder lang auch. Heute gibt es viele technische Gelegenheiten zur Kontrolle, etwa beim Auto, um zu schauen, wie schnell die Mitarbeiter gefahren sind und wo sie waren. Es ist nicht überraschend, dass Chefs dann sagen: Jetzt will ich mal gucken, ob die vom Mitarbeiter ausgefüllte Arbeitszeit mit der Realität übereinstimmt. Das Kontrollpotential ist riesengroß. (…) Videoüberwachung ist in erschreckend vielen Firmen ein Thema. Kameras werden häufig in unzulässiger Weise zur Kontrolle eingesetzt. (…) Ein anderer „Klassiker“ ist, dass in Firmen ohne Wissen der Beschäftigten Listen dazu erstellt werden, wer etwa die besten Verkäufer sind. Solche „Rennlisten“ sollte es eigentlich gar nicht geben. Neuerdings gibt es immer öfter auch Auswertungen in neuen Kommunikationsanwendungen. Nehmen Sie beispielsweise ein internes Soziales Netzwerk, wie es viele Firmen inzwischen nutzen. Da kann ich beispielsweise wunderschön auswerten, wer wie viel kommuniziert und wer wie viele Likes für seine internen Geschichten bekommt. Wer sind die angesehensten Leute, wen kann keiner leiden? Das sind alles Dinge, die in Auswertungen einfließen und die jetzt in letzter Zeit im Kommen sind, muss man sagen. Das ist auch eine Verhaltenskontrolle…“ Interview von Alexander Fanta vom 31.10.2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Der Arbeitsrechtler Peter Wedde berät seit Jahren Betriebsräte und Beschäftigte in Datenschutzfragen. Er warnt vor einer Ausbreitung der Überwachung am Arbeitsplatz. Deutschland brauche endlich ein eigenes Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz, sagt Wedde weiterlesen »

Gewerkschaftslinke Hamburg: Solidarität mit dem Itzehoher Polizeisprecher – anlässlich der Besetzung des Kellinghusener Tönnies-Schlachthofes
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiertLieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass sie sich so mutig für das Tierwohl einsetzen. Die Frage stellt sich natürlich, ob das mit Straftaten einhergehen muss, aber grundsätzlich finde ich es sehr schön, dass die Tiere hier Anwälte gefunden haben.“ Obwohl Sie die Aktion der TierrechtlerInnen als Straftat bezeichnet haben und ausdrücklich ihre Meinung als persönliche darstellten, wurden Sie von Vorgesetzten gerügt und beurlaubt. Von Bauern wurden Sie beschimpft. Wir vom Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg erklären uns solidarisch mit Ihnen! Wir machen seit Juni vorigen Jahres mit beim Stützkreis Kellinghusen, einer Inititative gegen die Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse der Tönnies-WerksvertragsarbeiterInnen. Dadurch haben wir einen guten Einblick in das „System Tönnies“ als Werkvertragssystem mit Subsubunternehmern bekommen. (…) Lieber Herr Hinrichs, diese Fakten zeigen, daß Ihre persönlich-menschliche Reaktion bei dem Polizeieinsatz am 20.10.2019 wohlbegründet war. Die 28 TierrechtsaktivistInnen haben auf diese Zustände in der Schlachthofindustrie mutig und in vollem Wissen der Konsequenzen ihres Einsatzes aufmerksam gemacht. Dafür haben sie Ihre und unsere Hochachtung bekommen. Die Straftaten in der Schlachthofindustrie werden nicht oder sehr selten geahndet, die Straftat der TierrechtsaktivistInnen allerdings mit Sicherheit…“ Solidaritätserklärung vom 30.10.2019 von und bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg samt Hintergründen – siehe auch: Pressesprecher der Polizeidirektion Itzehoe mit dem Preis der Aufrichtigkeit ausgezeichnet (Deutsches Tierschutzbüro) weiterlesen »
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiert"Lieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass weiterlesen »

Ist der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag? Im Kapitalismus im Prinzip: Nein. Nur Solidarität zählt!
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich dann mit (Ankündigung und) Berufung auf Art. 5 GG besuchen – ohne Streik (mit unklarer Situation Re: Bezahlung) – aber eben auch ohne AG-Erlaubnis zu brauchen oder Urlaubstage einzusetzen. Auch warten auf Streikaufruf nicht nötig…“ Anfrage am 25.10.2019 von Uwe Fuhrmann bei Twitter – siehe dazu zwar keine Gerichtsurteile (gesucht!), aber „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ – Anmerkungen von Armin Kammrad vom 29. Oktober 2019 – wir danken und hoffen auf weitere! weiterlesen »
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!"Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„Viele Unternehmen kontrollieren ihre Mitarbeiter ständig mit den neuesten technischen Mitteln. Überforderte Datenschützer und rechtliche Grauzonen lassen ihnen freie Bahn. (…) Überwachung im Firmenauto ist keine Seltenheit. In zumindest sieben deutschen Bundesländern meldeten Betroffene und Betriebsräte den Datenschutzbehörden Fälle von fragwürdigem GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen. Das ergab eine Umfrage von netzpolitik.org bei den 16 Landesdatenschutzbehörden. Ortung von Fahrzeugen und Videokameras sind zwei der häufigsten Arten der Überwachung am Arbeitsplatz. Immer mehr Firmen setzen auf Technik, um ihre Beschäftigten zu überprüfen und zu kontrollieren. Dabei helfen ihnen neue Hilfsmittel, Gesetzeslücken und überforderte Behörden. (…) Mehrere Landesbehörden fordern klare Grenzen für Monitoring über GPS. Die Datenspeicherung müsse einem konkreten Zweck dienen und dürfe nicht pauschal geschehen. (…) Dabei ist unerheblich, ob der Beschäftigte seiner Überwachung schriftlich eingewilligt hat. Denn er steht im Abhängigkeitsverhältnis zur Firma. Die Freiwilligkeit der Entscheidung, die für eine rechtlich gültige Einwilligung nötig sei, liege daher meist nicht vor, schreibt die saarländische Behörde. (…) Videoüberwachung am Arbeitsplatz sorgt laufend für Beschwerden. Sechs Landesdatenschutzbehörden berichteten auf Anfrage von netzpolitik.org über insgesamt mehrere dutzende aktuelle Fälle von fragwürdiger Videoüberwachung von Beschäftigten. (…) Beschäftigte sind rechtlich nicht grundsätzlich vor der Videofalle geschützt. Im Vorjahr entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten. (…) Datenschützer halten die rasante Verbreitung der Videoüberwachung für mehr als ein rechtliches Problem. „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet die Installation von Kameras im Betrieb oftmals einen Stressfaktor, weil sie sich nicht sicher sein können, wieweit sie einer Überwachung unterliegen“, urteilt die Behörde in Nordrhein-Westfalen. Der Stress ist sogar wissenschaftlich nachweisbar: Zu viel Kontrolle macht krank. Der Psychologe Oliver Sträter von der Universität Kassel bezeichnet das als den „Lidl-Effekt“. (…) Datenschutzverstöße gegen Beschäftigte bleiben oft folgenlos. Seit Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 verteilten die Datenschutzbehörden bislang nur eine Handvoll Bußgelder wegen unzulässiger Überwachung von Mitarbeitern…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 21. Oktober 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Viele Unternehmen kontrollieren ihre Mitarbeiter ständig mit den neuesten technischen Mitteln. Überforderte Datenschützer und rechtliche Grauzonen lassen ihnen freie Bahn. (...) Überwachung im Firmenauto ist keine Seltenheit. In zumindest sieben deutschen Bundesländern weiterlesen »

Bundeswehr wegtreten„… Es ist nicht irgendein Bundeswehr-Standort: Die Julius-Leber-Kaserne im Berliner Stadtteil Wedding ist der Ausweich-Dienstsitz des Bundeskanzleramts. Hier ist das Gästehaus des Bundesverteidigungsministeriums, künftig soll auch die Elite-Bundespolizeitruppe GSG 9 dort einziehen. Über 1.000 Soldaten gehören den fünf hier stationierten Einheiten an. Und bis vor Kurzem war unter ihnen mindestens ein Neonazi. Der taz liegen Aufnahmen eines in Berlin zugelassenen Pkw mit einer Zugangsberechtigung für die Kaserne vor, gültig bis zum 30. April 2020, gesiegelt vom „Kommando Territoriale Aufgaben“ der Bundeswehr, das in der Kaserne ebenfalls seinen Sitz hat. Auf dem Armaturenbrett des Zivil-Pkw ist in riesigen Buchstaben eine Abbildung der Original-Unterschrift von Adolf Hitler aufgeklebt. Das Kennzeichen endet auf -888. Die Zahlenkombination „88“ ist unter Rechtsextremen als Chiffre für „Heil Hitler“ – „H“ ist der achte Buchstabe des Alphabets – verbreitet. Sie ist deshalb in Brandenburg, Bayern und Sachsen-Anhalt als Autokennzeichen verboten…“ – aus dem Bericht „Mit der 88 in die Kaserne“ von Christian Jakob am 10. Oktober 2019 in der taz online über die freie Fahrt für Nazis im Luxus-Standort der Bundeswehr. Siehe dazu auch einen Bericht über einen dezidiert nicht Rechten, der schon länger nicht mehr vorfahren darf… weiterlesen »
Bundeswehr wegtreten„... Es ist nicht irgendein Bundeswehr-Standort: Die Julius-Leber-Kaserne im Berliner Stadtteil Wedding ist der Ausweich-Dienstsitz des Bundeskanzleramts. Hier ist das Gästehaus des Bundesverteidigungsministeriums, künftig soll auch die Elite-Bundespolizeitruppe GSG 9 dort einziehen. Über 1.000 Soldaten gehören den fünf hier stationierten Einheiten weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„Gewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt, denn die entsprechende EU-Richtlinie hat Deutschland noch nicht umgesetzt. Wenn Gewerkschaftsaktivisten die alltäglichen Widersprüche wie ständige Überlastung und ständigen Personalmangel nicht mehr aushalten und auf die Missstände aufmerksam machen, werden sie nicht nur mit dem Arbeitsplatzverlust bedroht. Zunehmend greifen die Unternehmen auch auf die Schadensersatzforderungen an den Whistleblower zurück, die immer öfter auch vollstreckt werden und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Am Beispiel der Arbeitsbedingungen in den Bildungs- und Sozialeinrichtungen wird im Folgenden aufgeführt, was gewerkschaftliche Whistleblower beachten sollten und die Rolle, die viele Gewerkschaften in so einem Konflikt ihrer Mitglieder mit den Unternehmen oft einnehmen. (…) In den stationären und ambulanten Einrichtungen der privaten oder vorgeblich gemeinnützigen Sozialkonzernen ist der zweckentfremdete Einsatz von öffentlichen Fördermitteln mittlerweile üblich geworden und geht zu Lasten der Beschäftigten, der Patienten und Klienten. (…) Grundsätzlich urteilen aktuell die Arbeitsgerichte im Rahmen des Widerspruchs gegen die fristlose Kündigung wegen einer Strafanzeige gegen Verantwortliche im Unternehmen danach, dass im Zweifel die Loyalität gegenüber dem Anstellungsträger wegen der „vertraglichen Rücksichtnahmepflicht“ Vorrang gegenüber dem Rechtstaat hat. (…) Unabhängig davon, dass Gewerkschaftsaktivisten sich eventuell selbst strafbar machen, wenn sie trotz Kenntnis über einen Subventionsbetrug diesen nicht zur Anzeige bringen (sofern das Verhalten des Beschäftigten den Ermittlungsbehörden bekannt werden sollte), besteht die Möglichkeit, dass eine solche fristlose Kündigung vor einem Arbeitsgericht Bestand haben wird.“ Beitrag vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 23. September 2019 weiterlesen »
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen"Gewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt, denn die entsprechende EU-Richtlinie hat Deutschland weiterlesen »

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„… Die Berufsverbote waren und sind dreierlei. Sie bilden die Fortsetzung einer spezifischen deutschen Tradition seit dem 19. Jahrhundert, zwischenzeitlich verschärft im deutschen Faschismus 1933–1945, dann in neuer Form aufgenommen im Kalten Krieg. Sie waren ein regierungstaktisches Manöver zur Absicherung der sozialliberalen Koalition. Schließlich bilden sie ein Herrschaftsinstrument, das auch in der Gegenwart für die Zukunft noch bereitgehalten wird. (…) Waren Berufsverbote Kampfinstrumente des alten deutschen Obrigkeitsstaates, dann des Faschismus, schließlich des Kalten Krieges gewesen, so erhielten sie ab 1969 eine neue Funktion innerhalb der sozialliberalen Koalition. Damals sind junge Menschen aus politischem Kalkül, das mit ihnen selbst überhaupt nichts zu tun hatte, zu Opfern gemacht worden. Es ging um die Selbsterhaltung einer Regierung. (…) Nach konservativem Verständnis gehörten Akademiker zur Elite. 1968 waren Teile von ihr desertiert und sollten nun durch Drohungen wieder in den Pferch zurückgetrieben werden. Diese Auffassung von der Intelligenz als einem schmalen Teil der Führungsschicht war etwas oberflächlich, denn sie verkannte einen Tiefenprozess: das Anwachsen der Intelligenz zur Massenschicht. Hier wurde die SPD, die viel von Personalpolitik versteht, aufmerksam. (…) Wer über die Geschichte der Berufsverbote spricht, darf zum Glück auch über den so erfreulichen Protest dagegen berichten. Eine Initiative »Weg mit den Berufsverboten« organisierte eine der bis dahin breitesten außerparlamentarischen Bewegungen in der Bundesrepublik. Im Ausland wurde man schnell hellhörig. Alfred Grosser machte die deutsche Radikalenverfolgung zum Thema seiner Friedenspreis-Rede 1975. In Frankreich kündigte François Mitterrand die Gründung eines eigenen Komitees gegen die deutschen Berufsverbote an, unterließ es dann allerdings. (…) Wenn der sogenannte Verfassungsschutz faschistische Mörder toleriert, vielleicht sogar deckt und dieser selbe Verfassungsschutz völlig harmlose linke Abgeordnete bespitzelt, mögen das einige Leute für einen Skandal halten. Man kann es aber auch anders sehen, nämlich so: Er tut, was er immer tat, etwas anderes hat er nicht gelernt. Der deutsche Inlandsgeheimdienst ist nicht reformierbar. Er ist nur reformierbar durch seine vorherige Auflösung. Unter den gegebenen deutschen Machtverhältnissen erscheint das undenkbar. Diese spezifisch deutschen Machtverhältnisse zu verändern ist nach wie vor Aufgabe gegenwärtiger und zukünftiger Wachsamkeit.“ Vorabdruck eines Beitrags von Georg Fülberth bei der jungen Welt vom 10. September 2019 aus der von der Heinz-Jung-Stiftung beim Papyrossa-Verlag herausgegebene Band »Wer ist denn hier der Verfassungsfeind! Radikalenerlass, Berufsverbote und was von ihnen geblieben ist« (230 Seiten, Preis: 18 Euro) weiterlesen »
Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot"... Die Berufsverbote waren und sind dreierlei. Sie bilden die Fortsetzung einer spezifischen deutschen Tradition seit dem 19. Jahrhundert, zwischenzeitlich verschärft im deutschen Faschismus 1933–1945, dann in neuer Form aufgenommen im Kalten Krieg. Sie waren ein regierungstaktisches weiterlesen »

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Daten zum Pflegenotstand veröffentlicht: Vivantes setzt Whistleblower unter Druck und droht Ex-Betriebsrat Volker Gernhardt
Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem StreikWas zum guten Ton in der Außendarstellung gehört, das weiß man beim landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Die Unternehmensführung betone einen respektvollen Umgang miteinander, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. „Zentrales Thema ist dabei: eine transparente Führung des Gesundheitsunternehmens.“ Allerdings beansprucht der Vorstand offenbar ein Transparenz-Monopol – also darauf, Transparenz entweder herzustellen, oder sie zu verhindern, wenn sie zu unbequem wird. Einen Whistleblower und langjährigen Betriebsrat setzt Vivantes jedenfalls juristisch unter Druck. Der Berliner Zeitung liegt ein von allen drei Geschäftsführern unterzeichnetes Schreiben vor, in dem der Konzern seinem früheren Mitarbeiter Volker Gernhardt mit rechtlichen Schritten droht. Er hatte Daten an die Öffentlichkeit gebracht, die das Ausmaß des Personalnotstands in der Krankenhauspflege verdeutlichen. Die Berliner Zeitung und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) veröffentlichten in diesem und im vorigen Jahr Teile seiner Recherchen. Gernhardt hatte darin exemplarisch für einzelne Stationen Belegungslisten und Dienstpläne miteinander verglichen und so die Arbeitslast des Personals errechnet. Sein Ergebnis: Die Pflegerinnen und Pfleger haben praktisch keine Chance, den Bedürfnissen ihrer Patienten gerecht zu werden. Mit den Auswertungen wollte Gernhardt zeigen, dass auch die seit Januar geltenden Pflegepersonal-Untergrenzen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an den desaströsen Arbeitsbedingungen nichts ändern. (…) Vivantes entgegnete seinerzeit, Gernhardts Datengrundlage sei überholt – und droht ihm jetzt mit einer Klage. Gernhardt solle künftig sämtliche Verwendungen und Veröffentlichungen vertraulicher, nicht öffentlicher Daten unterlassen, heißt es in dem Brief. Doch nicht nur das: Der Vorstand fordert ihn auch auf, seine Informationsgeber im Unternehmen preiszugeben. Sollte er dem nicht nachkommen, „behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen gegen Sie vor.“ Das Unternehmen habe zudem Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gestellt…“ Artikel von Frederik Bombosch und Tina Friedrich vom 29.08.19 bei der Berliner Zeitung online und weitere Infos weiterlesen »
Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem Streik"Was zum guten Ton in der Außendarstellung gehört, das weiß man beim landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Die Unternehmensführung betone einen respektvollen Umgang miteinander, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. „Zentrales Thema ist dabei: eine weiterlesen »

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, 2. die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und 3. der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich auferlegen wird…“ Grundinformationen beim CorA-Netzwerk. Siehe dazu die Petition und neu: Menschenrechte: Wie korrekt sind deutsche Unternehmen? weiterlesen »

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu weiterlesen »

[Das Projekt Kern] Digitale Überwachung am Arbeitsplatz – Ein Herzchen für den Flow
Das Projekt Kern„Amazon kontrolliert seine Angestellten mit künstlicher Intelligenz, ein Algorithmus verschickt selbstständig Abmahnungen und Kündigungen. Deutsche Forscher wollen den digitalen Stasi-Kapitalismus nun weiter vorantreiben. (…) Im Call Center diverser US-Firmen zeigt das Programm Cogito den Angestellten auf dem Bildschirm an, was sie falsch machen. Klingen sie müde, erscheint eine Kaffeetasse, reden sie zu schnell, zeigt man ihnen ein Tachometer. Mangelt es dem Servicemitarbeiter nach Berechnungen der KI an Empathie, schickt ihm diese ein Herzchen auf den Bildschirm. Es versteht sich, dass die Vorgesetzten über die angeblichen Fehlleistungen ständig informiert werden. Aber ist damit schon das Höchstmaß an Leistungsfähigkeit erreicht? Beim Projekt Kern will man »Anstöße zur persönlichen und beruflichen Kompetenzentfaltung« geben und erkundet den »Flow«, einen »Zustand, in welchem eine Person völlig in einer Aufgabe aufgeht und dabei hoch konzentriert ist«. Die Probanden müssen »Sensoren in Armband oder Brustgurt tragen, die beispielsweise Herzfrequenz oder Hautleitwert messen«. Will der Flow nicht kommen, gibt es zur Strafe »Vorschläge zur persönlichen Kompetenzentwicklung« – es ist schließlich jeder selbst dafür verantwortlich, bei der Arbeit Höchstleistungen zu erbringen und dabei glücklich zu sein. Dass jemand seinen wertvollen Flow womöglich lieber außerhalb der Arbeitszeit hätte, statt ihn für den Chef zu verschwenden, ist natürlich auch nicht vorgesehen. Sollten Sie dereinst verdrahtet an Ihrem Arbeitsplatz sitzen und sich fragen, wer zur Hölle diesen Stasi-Kapitalismus zu verantworten hat – der DGB gehört dazu. Das Projekt Kern wird von der Initiative Neue Qualität der Arbeit gefördert, der Gewerkschaften und Unternehmerverbände angehören. An sich sollte es ja die Aufgabe der Gewerkschaft sein, für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Richtig angewendet, kann KI dabei nützlich sein. Wenn man sich am Arbeitsplatz zu sehr anstrengt, sollte auf dem Bildschirm als Mahnung ein Faultier erscheinen.“ Beitrag von Jörn Schulz vom 11. Juli 2019 aus jungle world 2019/28 und Infos zum Projekt KERN weiterlesen »
Das Projekt Kern"Amazon kontrolliert seine Angestellten mit künstlicher Intelligenz, ein Algorithmus verschickt selbstständig Abmahnungen und Kündigungen. Deutsche Forscher wollen den digitalen Stasi-Kapitalismus nun weiter vorantreiben. (...) Im Call Center diverser US-Firmen zeigt das Programm Cogito den Angestellten auf dem Bildschirm an, was sie weiterlesen »

Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!„„Braunes Band in Karlsruhe“ titelte die Süddeutsche Zeitung am 4. Juli 2019 über die Historiker-Untersuchung zum Wirken ehemaliger Nazis in der Bundesanwaltschaft der jungen BRD. Nicht nur in der Bundesanwaltschaft wirkten Juristen, die den ersten Amtseid auf ihren Führer Adolf Hitler abgelegt hatten. Auch bei vielen Gerichtsverfahren, in denen über die nach dem Radikalenerlass von 1972 gegenüber jungen Linken verhängten Berufsverbote verhandelt wurde, haben solche Juristen maßgeblich mitgewirkt. Bekanntes Beispiel: Willi Geiger, bis 1945 NSDAP-Mitglied, in der BRD 1975 als Richter führend an der Formulierung des Bundesverfassungsgerichts-Grundsatzurteils zum Radikalenerlass beteiligt. Die juristische Bedrohung zielte auf die Einschüchterung einer politisch wachen und aktiven Generation ab. Über 1.250 junge Lehrer*innen, Post-/Bahnbeamte und -beamtinnen und andere wurden ihrer beruflichen Existenz beraubt, aus dem Staatsdienst entfernt, durften ihre Ausbildung nicht beenden oder wurden nicht eingestellt. Als Folge der Berufsverbote mussten Tausende Nachteile erleiden, viele müssen heute mit geringen Renten bzw. Pensionen leben. Der Sprecher der „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ in Baden-Württemberg, Klaus Lipps, fordert: „Es müssen alle Berufsverbote-Urteile daraufhin überprüft werden, welche NS-belasteten Juristen daran beteiligt waren. Es stellt sich auch hier die Frage, wie die ‚Erkenntnisse‘ durch den sogenannten ‚Verfassungsschutz‘, der selbst zur Genüge belastet war, zustande kamen und zur Existenzvernichtung der Berufsverbote-Betroffenen herangezogen wurden. Es ist an der Zeit, dass dieses Kapitel aufgearbeitet wird und die Betroffenen rehabilitiert und entschädigt werden, bevor sie gestorben sind!“ So der ehemalige Lehrer aus Baden-Baden, der selbst von Berufsverbot betroffen war.“ Presseerklärung der Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“ vom 8.7.2019 weiterlesen »
Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!"„Braunes Band in Karlsruhe“ titelte die Süddeutsche Zeitung am 4. Juli 2019 externer Link über die Historiker-Untersuchung zum Wirken ehemaliger Nazis in der Bundesanwaltschaft der jungen weiterlesen »

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Amazon-Alltag: Total control. Überall
"We are no robots" - UNI bei Amazon„… Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor einigen Tagen hat er sich an die Gewerkschaft gewandt, weil ihm die Arbeitsbedingungen außerordentlich gegen den Strich gingen. Der Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen den Onlineriesen, berichtet von Überwachung, Disziplinierungsmaßnahmen und erniedrigenden Vorschriften. Maarten N. ist bei Amazon als Leiharbeitskraft beschäftigt, wie mehr als 150 Beschäftigte vor Ort. Nur 16 Filialmanager seien bei Amazon direkt angestellt, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft GPA-djp, bei einem Pressegespräch in Wien. Operativ arbeite der Onlineriese ausschließlich mit Leiharbeitern. Das Problem dabei laut N.: Beschwere man sich bei den Vorgesetzten vor Ort, werde die Verantwortung hin und her geschoben – zwischen dem unmittelbaren Arbeitgeber, der Leiharbeitsfirma, der Amazon-Zentrale in Seattle und dem für den Österreich-Ableger zuständigen Amazon Deutschland. Die Beschwerden liefen deswegen ins Leere. Dabei hat N. einiges anzumerken. Der Scanner, der als Arbeitsgerät benützt wird, registriere exakt die Arbeitsleistung der einzelnen Mitarbeiter, sagt er. Seien diese nicht produktiv genug, so müssten sie gehen…“ – aus dem Bericht „Amazon-Mitarbeiter prangert harsche Bedingungen in Austro-Niederlassung an“ von Regina Bruckner am 12. Juni 2019 in Standard.at über die Amazon-Wirklichkeit in Österreich. Siehe dazu auch drei weitere Erfahrungsberichte aus der letzten Zeit – und aus verschiedenen Ländern weiterlesen »
"We are no robots" - UNI bei Amazon„… Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor weiterlesen »

Asyl für Edward Snowden!Julian Assange wurde jahrelang mitten in Europa psychisch gefoltert (nach Aussagen des UN-Menschenrechtsbeauftragen), und soll lebenslänglich ins Gefängnis, weil er es wagte, uns über Kriegsverbrechen der US-Armee zu informieren. In Frankreich werden Journalisten und Zeitungen vom Geheimdienst drangsaliert. In Australien durchsucht die Polizei Redkationsgebäude und das Haus einer Journalistin, u.a. wegen Berichten über Fehlverhalten australischer Truppen. Und in Deutschland soll der Geheimdienst nun das Recht bekommen, sich in Computer von Journalisten zu hacken, um deren Quellen für unliebsame Veröffentlichungen zu enttarnen (…) Jetzt rächt sich für die etablierten Medien, dass sie die zunehmende Zensur der sozialen Medien unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Hasssrede und Fake News nur halbherzig und die infame Verfolgung von Julian Assage gar nicht anprangerten und bekämpften. Schon betätigen sich alle wichtigen Plattformen der sozialen Medien als Zensoren in staatlichem Auftrag und Google als Reichweitenunterdrücker für Unbequeme. Weil die CDU-Chefin empört ist, dass einige Youtuber sich vor der Europawahl gegen die CDU ausgesprochen haben, wollen nun einige in ihrer Partei und die Landesmedienanstalten anfangen, Youtuber zu beaufsichtigen. Aber nun geht es an die großen Zeitungen und andere große Medienhäuser…“ Beitrag von Norbert Häring vom 4. Juni 2019 auf seiner Homepage weiterlesen »
Asyl für Edward Snowden!"Julian Assange wurde jahrelang mitten in Europa psychisch gefoltert (nach Aussagen des UN-Menschenrechtsbeauftragen), und soll lebenslänglich ins Gefängnis, weil er es wagte, uns über Kriegsverbrechen der US-Armee zu informieren. In Frankreich werden Journalisten und Zeitungen vom Geheimdienst drangsaliert. weiterlesen »

Asyl für Edward Snowden!Aufgrund der Hinweise von Patrick J. startete der Truppengeheimdienst nach Informationen des SPIEGEL mindestens fünf Ermittlungen gegen Soldaten. In einem als Verschlusssache eingestuften Bericht des Bundesverteidigungsministeriums spricht der MAD von „nachrichtendienstlichen Operationen zu Verdachtspersonen“. Das Bundeskriminalamt prüfe seine Hinweise auf eine „mögliche strafrechtliche Relevanz“.  Trotzdem soll der Unteroffizier nun entlassen werden. Die Bundeswehr spricht ihm die charakterliche Eignung für den Soldatenberuf ab. So habe er Kameraden zu Unrecht bezichtigt. In vielen Fällen hätten sich seine Vorwürfe „als übertrieben und haltlos erwiesen“, heißt es im Entlassungsschreiben des Personalamts der Bundeswehr. Nachdem ein Bundestagsabgeordneter und der SPIEGEL diese Woche Fragen zu dem Vorgang gestellt hatten, kündigte das Verteidigungsministerium überraschend an, den Fall nochmals zu überprüfen…“ – aus dem Beitrag „Bundeswehr will Whistleblower feuern“ von Matthias Gebauer und Wolf Wiedmann-Schmidt am 31. Mai 2019 bei Spiegel online über die Reaktionsschnelligkeit des Verteidigungsministeriums… Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag weiterlesen »
Asyl für Edward Snowden!Aufgrund der Hinweise von Patrick J. startete der Truppengeheimdienst nach Informationen des SPIEGEL mindestens fünf Ermittlungen gegen Soldaten. In einem als Verschlusssache eingestuften Bericht des Bundesverteidigungsministeriums spricht der MAD von "nachrichtendienstlichen Operationen zu Verdachtspersonen". Das Bundeskriminalamt prüfe seine Hinweise auf weiterlesen »

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