Dossier

Nach über 30 Jahren in Deutschland: Drohende Abschiebung von Robert A. aus Chemnitz (sächsischer Flüchtlingsrat e.V.)Robert A., einem 31-Jährigen Chemnitzer, droht nach 30 Jahren Aufenthalt die Abschiebung nach Serbien. Aktuell sitzt Robert S. in Abschiebehaft in Dresden. Wir fordern, Robert A. sofort aus der Abschiebehaft zu entlassen und die Abschiebung zu stoppen. (…) Robert A. lebt, seit er ein Säugling ist, über drei Jahrzehnte in Deutschland. Seine Eltern waren als verfolgte Roma vor dem Jugoslawien-Krieg geflohen. Herr A. wurde in den Niederlanden unter anderem Namen geboren und besitzt keine Staatsangehörigkeit. Robert erhielt nie einen sicheren Aufenthaltsstatus, sondern lebt sein ganzes Leben lang in Duldungen. Trotz abgeschlossener Schul- und Berufsausbildung und zahlreicher Arbeitsangebote durfte Robert nicht arbeiten. Freitag wurde er bei einem Termin auf der Ausländerbehörde in Chemnitz festgenommen und in Dresden in Abschiebehaft genommen. Am Montag/Dienstag soll er nach Serbien abgeschoben werden. Robert ist kein serbischer Staatsbürger, war noch nie in Serbien und spricht kein Serbisch…“ Aus der Petition „Robert bleibt! 30 Jahre Aufenthalt in Deutschland – Stoppt die Abschiebung von Robert A.“ – siehe weitere Informationen und NEU: Staatenlos in Deutschland: Laut sächsischer Kommission kein Härtefall – Robert A. droht erneut die Abschiebung nach Serbien, in ein Land, in dem er noch nie war weiterlesen »

Dossier gegen dei drohende Abschiebung von Robert A. aus Chemnitz nach Serbien

Nach über 30 Jahren in Deutschland: Drohende Abschiebung von Robert A. aus Chemnitz (sächsischer Flüchtlingsrat e.V.)

Staatenlos in Deutschland: Laut sächsischer Kommission kein Härtefall – Robert A. droht erneut die Abschiebung nach Serbien, in ein Land, in dem er noch nie war
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Nach dem Migrationsrecht werden auch MigrationsrechtlerInnen angegriffen: Anwältin des späteren Täters von Solingen nach Anfeindungen unter Polizeischutz
Menschenrechte nicht vergessenDie „Identitäre Bewegung“ hat vor einer Dresdner Anwaltskanzlei Holzkreuze aufgestellt und sie für das Attentat in Solingen mitverantwortlich gemacht. (…) Dazu stellten sie ein Plakat auf, auf welchem die Rechtsanwälte mitverantwortlich für den Tod von drei Menschen bei einem Anschlag in Solingen im August gemacht wurden. Die Kanzlei hatte den 26 Jahre alten Tatverdächtigen zuvor bei dessen Asylverfahren vertreten. (…) Die Dresdner Anwältin, vor deren Kanzlei die Kreuze aufgestellt wurden, wird nach der Berichterstattung über das Attentat von Solingen und den tatverdächtigen Syrer in den Sozialen Medien heftig angefeindet. Rechte Medien hatten den Namen ihrer Kanzlei veröffentlicht. „Selbstverständlich prallen die Bedrohungen nicht spurlos an mir ab. Sie werden mich aber nicht davon abhalten, weiterhin als Anwältin tätig zu sein“, sagte sie auf Anfrage des MDR. „Die Angriffe auf mich sind Angriffe auf die Anwaltschaft und den Rechtsstaat im Gesamten. Dies dürfen und werden wir nicht dulden.“…“ Meldung vom 04.09.2024 von MDR Sachsen („Nach Anschlag in Solingen „Identitäre“ bedrohen Kanzlei des mutmaßlichen Täters“) – siehe mehr Informationen und v.a. die zum Glück breite Unterstützung für die Kollegin weiterlesen »

Menschenrechte nicht vergessen

Nach dem Migrationsrecht werden auch MigrationsrechtlerInnen angegriffen: Anwältin des späteren Täters von Solingen nach Anfeindungen unter Polizeischutz
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Österreich und EU finanzieren Abschiebegefängnis in Lipa/Bosnien, das weder Baugenehmigung, noch Rechtsgrundlage, noch Menschenrechte vorweisen kann

Dossier

Nein zum Gefängnis im Lipa-Camp (SOS Balkanroute)#SchandeEUropa: In Bosnien/Lipa ist unter der Leitung des österreichischen ÖVP-Bundeskanzlers Karl Nehammer und dem, den Innenministerium unterstehenden, Migrationszentrum ICMPD im bereits besthenden Flüchtlingslager in Lipa ein Push-Back-Abschiebegefängnis errichtet worden. Finanziert wird es u.a. direkt von der EU und Frontex. Eine Baugenehmigung aus Bosnien und Herzegowina gab es nicht, auch keine rechtliche Zusicherung. Aus diesem Lager werden Menschen in Regionen abgeschoben, in die Auftraggeber Frontex selbst nicht abschieben darf. Das Lager verstößt damit gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Erst die Menschenrechtsorganisation SOS Balkanroute entdeckte das Gefängnis. Auch im Fall von Lipa gibt es Proteste gegen dieses unmenschliche Lagergefängnis und die entsprechend illegale Abschiebepraxis. Siehe weitere Informationen und NEU: Korruptionsverdacht bei Europas Migrationsmanagement: Bei einem Millionenprojekt in Bosnien ebnete ICMPD den Weg für Korruption – nicht der einzige dubiose Fall weiterlesen »

Dossier: Österreich und EU finanzieren Abschiebegefängnis in Lipa/Bosnien

Nein zum Gefängnis im Lipa-Camp (SOS Balkanroute)

Korruptionsverdacht bei Europas Migrationsmanagement: Bei einem Millionenprojekt in Bosnien ebnete ICMPD den Weg für Korruption – nicht der einzige dubiose Fall
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Binnenabschottung. Weg mit Dublin II„Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden. Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte diese Asylanträge wegen der schon bestehenden Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien als »unzulässig« ab. Dieses Vorgehen hat der EuGH nun verurteilt. Nach der Entscheidung Hamed und Omar gegen Deutschland vom 13. November 2019 ist eine solche Unzulässigkeitsentscheidung nicht mehr erlaubt…“ Meldung von Pro Asyl vom 4. Dezember 2019 und mehr daraus/dazu. NEU: EuGH: Deutschland muss die Flüchtlingsanerkennung anderer EU-Länder berücksichtigen weiterlesen »

Binnenabschottung. Weg mit Dublin II

EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig / EuGH: Deutschland muss die Flüchtlingsanerkennung anderer EU-Länder berücksichtigen
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Tadschikistan
Nach Abschiebung aus Dortmund: Abdullohi Shamsiddin in Tadschikistan zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Die Stadt Dortmund hatte Abdullohi Shamsiddin Mitte Januar 2023 nach Tadschikistan abgeschoben. Er hatte über 13 Jahren in Deutschland gelebt. Nachdem der Mann in Tadschikistan über Tage lang verschwunden war – offenbar wurde er direkt nach der Abschiebung festgenomen-, verurteilte ihn Ende März 2023 ein Gericht in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe zu sieben Jahren Strafhaft. (…) Vor der drohenden Inhaftierung und Verurteilung von Abdullohi Shamsiddin durch das tadschikische Regime im Falle seiner Abschiebung hatten internationale Menschenrechtsorganisationen und ein Dortmunder Unterstützer:innen- und Freundeskreises wochenlang gewarnt. (…) Die Proteste und die Hinweise auf die verheerende Menschenrechtslage in Tadschikistan wurden von den nordrhein-westfälischen Behörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch ignoriert…“ Meldung vom 8. Mai 2023 von Abschiebungsreporting NRW mit umfangreichen Informationen, auch zur Forderung nach Abschiebestopp für Tadschikistan. NEU: Analyse von NGO zeigt: Tadschikisches Urteil gegen abgeschobenen Abdullohi Shamsiddin ist rechtswidrig – und kein Einzelfall! weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Nach Abschiebung aus Dortmund: Abdullohi Shamsiddin in Tadschikistan zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt / NEU: Analyse von NGO zeigt: Tadschikisches Urteil gegen abgeschobenen Abdullohi Shamsiddin ist rechtswidrig – und kein Einzelfall!
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Sea-Watch: EU-finanzierte Gewalt gegen Flüchtende durch Libysche Küstenwache beenden!„… „Nach wie vor wird regelmäßig von Gewalt, Misshandlungen und Pushbacks an den Land- und Seegrenzen innerhalb und außerhalb der EU berichtet, obwohl UN-Organisationen, einschließlich UNHCR, zwischenstaatliche und Nichtregierungsorganisationen wiederholt gefordert haben, solche Praktiken zu beenden. Wir sind beunruhigt über wiederkehrende und übereinstimmende Berichte von den Land- und Seegrenzen Griechenlands zur Türkei, wo UNHCR seit Anfang 2020 fast 540 gemeldete informelle Rückführungen durch Griechenland registriert hat. Auch in Mittel- und Südosteuropa werden beunruhigende Vorfälle an den Grenzen zu den EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Viele Vorfälle werden nicht gemeldet. Aber UNHCR hat in ganz Europa Tausende Menschen, die von Pushbacks betroffen waren, befragt. Sie berichten von einem beunruhigenden Muster von Drohungen, Einschüchterung, Gewalt und Demütigung. (…) Was an Europas Grenzen geschieht, ist rechtlich und moralisch inakzeptabel und muss aufhören. (…) Wir befürchten, dass diese beklagenswerten Praktiken nun zur Normalität und Teil der Politik werden könnten…“ Mitteilung der Vereinten Nationen für Flüchtlinge vom 21. Februar 2022 und dazu NEU: Gewalt an den EU-Außengrenzen: Straflose Misshandlungen durch Sicherheitskräfte weiterlesen »

Sea-Watch: EU-finanzierte Gewalt gegen Flüchtende durch Libysche Küstenwache beenden!

UNHCR warnt vor zunehmender Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Grenzen / NEU: Gewalt an den EU-Außengrenzen: Straflose Misshandlungen durch Sicherheitskräfte
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Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebundenEin Marokkaner wurde aus Chemnitz abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht dies untersagt hatte. Nach Angaben seiner Anwältin haben sich die Verantwortlichen der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen dem Gerichtsbeschluss widersetzt. Die Sachbearbeiterinnen erklärten, sie fühlten sich nicht an den Beschluss gebunden und weigerten sich, ihn an die Bundespolizei weiterzuleiten. Der marokkanische Staatsangehörige M.N., der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr Kinder hat, wurde am Donnerstag (11.07.24) nach Marokko abgeschoben. Unmittelbar vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, die Abschiebung des Mannes bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen. Trotz hartnäckiger Anrufe von Rechtsanwältin Inga Stremlau bei den zuständigen Behörden der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen wurde die Abschiebung nicht gestoppt…“ Pressemitteilung vom 18. Juli 2024 des Sächsischen Flüchtlingsrats („Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden“) weiterlesen »

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden

[Exekutive gegen Judikative in Chemnitz?] Abschiebung nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden – Rückholung beschlossen
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Dossier

Residenzpflicht abschaffen!… Nach neuer Gesetzeslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Besonders dramatisch ist der Zeitrahmen: das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 01.01.2016. Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann droht die Streichung der Sozialleistungen. Die Kommunen stellen folglich Aufforderungen zur Ausreise aus. Diese Aufforderungen sind mit sehr kurzen Fristen, von einer Woche oder 14 Tagen, versehen. „Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“…“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats NRW vom 31. August 2016: „Unverhältnismäßig und unzumutbar: Die neue „integrationsfördernde“ Wohnsitzauflage“. Siehe dazu Infos, Widerstand und Hintergründe. NEU: Der Deutsche Anwaltverein fordert Abschaffung der Wohnsitzregelung: Für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe besteht keine Rechtfertigung weiterlesen »

Dossier zur Residenzpflicht für Geflüchtete

Residenzpflicht abschaffen!

Der Deutsche Anwaltverein fordert Abschaffung der Wohnsitzregelung: Für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe besteht keine Rechtfertigung
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Dossier

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer designierte Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migration, Joachim Stamp (FDP) will beim Kampf gegen „illegale“ Zuwanderung vor allem auf Kooperation mit den Herkunftsländern setzen. Radikale Ankündigungen hätten in der Vergangenheit nicht wirklich funktioniert, sagte Stamp am Dienstag im Deutschlandfunk. Es gehe darum, anders auf die Herkunftsstaaten zuzugehen und Partnerschaften zu entwickeln, führte der FDP-Politiker aus, ohne Details zu nennen. „Das wird ein langer, langer Weg, hier Ordnung hineinzubringen“, sagte er. Eine „überragende Mehrheit in Deutschland“ wünsche sich einen klaren Kurs…“ Meldung vom 31.1.2023 im Migazin („Stamp: Gespräche mit Herkunftsstaaten statt radikale Ankündigungen“), siehe dazu NEU: Asyl-Beschlüsse der Bundesländer: Abschreckung und Abschottung im Zentrum weiterlesen »

Dossier: Ampel-Sonderbevollmächtigter für Migration will leichter abschieben

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Asyl-Beschlüsse der Bundesländer: Abschreckung und Abschottung im Zentrum
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[mausgerutscht in den Abschiebeknast] Nun auch erleichterte Ausweisung nach „Terrorverherrlichung“ durch falschen Like beschlossen – ein Fest für Schnüffler

Dossier

26. Mai 1993: Änderung des Grundrechts auf Asyl - Pro Asyl„Schon ein einzelner Kommentar oder Like soll reichen: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschließt einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser. Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt. Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium …“ Beitrag von Chris Köver vom 26. Juni 2024 in Netzpolitik.org – siehe mehr daraus und dazu. NEU: Juristische Einschätzung: Was die neuen Ausweisungsregeln bedeuten weiterlesen »

Dossier zu „mausgerutscht in den Abschiebeknast“

26. Mai 1993: Änderung des Grundrechts auf Asyl - Pro Asyl

Juristische Einschätzung: Was die neuen Ausweisungsregeln bedeuten
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Dossier

Bündnis "Feminist Asylum" hat eine Feministische Petition gestartet„Seit dem Februar 2018 ist die „Istanbul-Konvention“ (IK) in Deutschland als Gesetz „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes soll ohne Diskriminierung erfolgen (…) Aber bislang steht das Gesetz nur auf dem Papier. Darum fordert das Europäische Bündnis „Feminist Asylum“ zum Internationalen Frauentag am heutigen 8. März die konsequente Anerkennung besonderer Fluchtgründe von Frauen und LGBTIQA+ Personen (LGBTIQA+ bedeutet: lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intersexuell, queer, asexuell, und weitere). Das Bündnis hat eine Feministische Petition gestartet, [die] sich an die Organe der EU und die nationalen Regierungen des Schengen-Raums. (…) Die Petition soll am 11. Mai 2022, dem Jahrestag der Istanbul Konvention, den europäischen Institutionen übergeben werden…“ Beitrag von Elisabeth Voß vom 8. März 2022 bei Telepolis, siehe die Petition und ihre Forderungen sowie NEU: Der Europäische Gerichtshof schützt Frauen besser vor Abschiebung: EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund weiterlesen »

Dossier zum europäischen Bündnis „Feminist Asylum“

Bündnis "Feminist Asylum" hat eine Feministische Petition gestartet

Der Europäische Gerichtshof schützt Frauen besser vor Abschiebung: EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Bundesinnenminister Seehofer will, dass Anträge von Asylbewerbern künftig bereits an EU-Außengrenzen geprüft werden, ob sie „überhaupt eine Aussicht“ auf Erhalt eines Schutzstatus haben. (…) Die abgelehnten Menschen sollten von den Außengrenzen direkt in die Herkunftsländer abgeschoben werden. Es brauche für die Erstprüfung europaweit einheitliche Regeln, abgelehnte Bewerber müssten sich zudem rechtsstaatlich wehren können, sagte Seehofer. Bereits an den Außengrenzen sollten die Antragsteller zudem einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Erst im nächsten Schritt sollten die Menschen in der EU verteilt werden und im jeweiligen Aufnahmeland in einem Asylverfahren die endgültige Entscheidung fallen, erklärte der Innenminister. Ob dabei grundsätzlich alle Länder Asylbewerber aufnehmen müssten, ließ Seehofer offen. Er verwies auf die Idee, dass sich manche Länder auch durch Geld oder Personal an der Asylpolitik beteiligen können…““ Beitrag vom 30. Oktober 2019 beim Migazin – siehe dazu auch das Dossier Seehofers harter Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik: Zurückweisungen an der Grenze (europafeindlich und rechtswidrig) und hier u.a. die Kritik von Pro Asyl – und nun eine Neuauflage durch die Ampel-Regierung! NEU: Absurd teure Scheinlösungen: Die Politik sucht mit den anvisierten Asylverfahren in Drittstaaten eine Wunderwaffe gegen die AfD-Erfolge. Sogar mit neokolonialem Verhalten weiterlesen »

Dossier zu Seehofers Asylplänen an EU-Außengrenzen – und dessen Nachfolgern

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Absurd teure Scheinlösungen: Die Politik sucht mit den anvisierten Asylverfahren in Drittstaaten eine Wunderwaffe gegen die AfD-Erfolge. Sogar mit neokolonialem Verhalten
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Brutale Push Backs in Melilla: Spanische Regierung will Völkerrechtsbruch per Gesetz legalisieren

Dossier

Brutale Push Backs in MelillaWährend der Staatsanwalt von Melilla eine strafrechtliche Untersuchung des brutalen Einsatzes der Guardia Civil vom 15. Oktober 2014 einleitet, drängt die spanische Regierung darauf, die Praxis der Zurückweisungen und Zurückschiebungen von Schutzsuchenden nach Marokko zu legalisieren. Die Gewaltexzesse an den einzigen Landgrenzen zwischen Afrika und Europa halten an…“ Meldung bei Pro Asyl am 31.10.2014 – nicht die erste zu Melilla, siehe allein die früheren im LabourNet hier unten (und unser Dossier zur spanischen Asylpolitik allgemein). Siehe hier die unendliche und tragische Geschichte von #Melilla NEU: Zwei Jahre nach Melilla-Nador: Neue Beweise für Verantwortung marokkanischer und spanischer Behörden an Gewaltexzessen gegen Schutzsuchende weiterlesen »

Dossier zu brutalen Push Backs in Melilla

Brutale Push Backs in Melilla

Zwei Jahre nach Melilla-Nador: Neue Beweise für Verantwortung marokkanischer und spanischer Behörden an Gewaltexzessen gegen Schutzsuchende
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Armutsstrafrecht: Zwei geklaute Zahnbürsten brachten Geflüchteten in den Knast
Buch von Ronen Steinke: »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz« (Berlin Verlag)Vor einem Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg fand am 11.06.2024 ein Schnellverfahren statt. Ein junger Geflüchteter war angeklagt, weil er in einem Drogeriemarkt zwei elektrische Zahnbürsten geklaut haben soll. Vor Beginn der Verhandlung wurde der junge Mann gefesselt in den Saal geführt, denn er wird direkt aus der Haftanstalt vorgeführt. Über das Verfahren sprach RDL im Anschluss an die Verhandlung mit dem Freiburger Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers, der den Geflüchteten anwaltlich vertreten hat und den Fall auch kriminalpolitisch einordnet.“ Interview am 14. Juni 2024 im Radio Dreyeckland weiterlesen »

Buch von Ronen Steinke: »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz« (Berlin Verlag)

Armutsstrafrecht: Zwei geklaute Zahnbürsten brachten Geflüchteten in den Knast
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Grundrechte-Report 2024: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland„… Der Grundrechte-Report 2024 thematisiert zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes die Lage der Bürger- und Menschenrechte. Anhand von 44 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Darunter fallen in diesem Jahr soziale Grundrechte wie das Recht auf Wohnen, die Kindergrundsicherung sowie die Folgen der Schuldenbremse. Diskutiert werden Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Thema sind zudem die weitreichenden Eingriffe in die Grundrechte geflüchteter Menschen, darüber hinaus der Rechtsruck in Politik und Gesellschaft mit seinen Folgen für den Schutz von Grund- und Menschenrechten…“ Aus der Präsentation auf der Homepage zum Report mit allen Informationen und einige Beiträge dazu weiterlesen »

Grundrechte-Report 2024: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Grundrechte-Report 2024: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland Grundrechte-Report 2024: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland – thematisiert u.a. Rechtsruck und Angriffe auf Flüchtlingsrechte
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