Kampagne:Push back Frontex„… Noch hat keiner von ihnen seinen Einsatzbefehl erhalten – doch der erste Schritt ist getan: Die Finanzierung der künftigen europäischen Grenzschützer ist gesichert – nächstes Jahr werden die derzeit 1.500 Frontex-Beamten um 750 Mitarbeiter aufgestockt. Im EU-Budget 2019 sind dabei nach Angaben des Finanzministeriums in Wien zusätzliche 20,5 Millionen Euro vorgesehen (neben dem Frontex-Jahresetat von 322 Mio. Euro). (…) Rund 125.000 illegale Migranten hat Frontex heuer bis Ende Oktober auf ihrem Weg nach Europa gezählt. Insgesamt 31.000 davon haben die Europäischen Grenzschützer aus Seenot gerettet. Zum Aufgabengebiet von Frontex gehören auch Rückführungen. 14.000 Migranten wurden im Vorjahr zurück in ihre Heimat gebracht, 12.000 waren es heuer. (…) Angesichts des steigenden Migrationsdrucks hofft man in EU-Ratskreisen, nächstes Jahr doch noch rechtzeitig grünes Licht für das sogenannte „Frontex 2.0“-Mandat zu erzielen. Die Zeit drängt: Der Go-Befehl müsste vor den EU-Wahlen im Mai kommen – andernfalls würde sich alles wieder um viele Monate verzögern. Mit den Gesprächen vertraute Verhandler aber sind sich sicher: „Alle Seiten werden ein wenig nachgeben, im Grunde haben alle dasselbe Ziel: einen stärkeren Schutz der Außengrenzen.“…“ Beitrag von Ingrid Steiner-Gashi vom 30. November 2018 beim Kurier online, siehe dazu: EU baut Frontex aus: Mehr Grenzschützer für die Außengrenzen / Frontex – eine Grenzschutzagentur der Superlative? weiterlesen »
Kampagne:Push back Frontex"... Noch hat keiner von ihnen seinen Einsatzbefehl erhalten – doch der erste Schritt ist getan: Die Finanzierung der künftigen europäischen Grenzschützer ist gesichert – nächstes Jahr werden die derzeit 1.500 Frontex-Beamten um 750 Mitarbeiter aufgestockt. Im EU-Budget 2019 sind weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikHamburg hat Recherchen des NDR zufolge drei schwer erkrankte Asylbewerber in medizinischen Spezialmaschinen abgeschoben. Die Ambulanzflugzeuge sind mit medizinischen Geräten ausgestattet und haben neben den Piloten ärztliches Begleitpersonal an Bord. Die Maschinen werden zum Beispiel bei Evakuierungen in Katastrophenfällen oder für den Heimtransport schwer erkrankter oder verletzter Touristen eingesetzt. Mit einem solchen Flugzeug wurde am 5. Juli 2018 ein Mann vom Hamburger Flughafen in die ghanaische Haupstadt Accra abgeschoben, bestätigte das Einwohnerzentralamt (EZA), zu dem auch die Ausländerbehörde gehört. Er soll nach NDR Informationen an Niereninsuffizienz und weiteren Erkrankungen gelitten haben. Bestätigen wollte das EZA die Erkrankungen mit Verweis auf den Datenschutz aber nicht. Die Entscheidung, den Mann per Ambulanzflug abzuschieben, sei auf Grundlage medizinischer Gutachten getroffen worden. (…) Den drei aus Hamburg Abgeschobenen wurden laut Senat von der Ausländerbehörde Medikamente mitgegeben – für die Mazedonier für jeweils einen Monat, für den Mann aus Ghana für zwei Monate. Die Ausländerbehörde habe sich vergewissert, dass im Herkunftsland eine ausreichende ärztliche und medikamentöse Versorgung vorhanden sei. Über den weiteren Verbleib und Zustand der drei abgeschobenen Männer lägen allerdings keine Erkenntnisse vor…“ Bericht von Hannes Stepputat vom 29.03.2019 beim NDR weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Hamburg hat Recherchen des NDR zufolge drei schwer erkrankte Asylbewerber in medizinischen Spezialmaschinen abgeschoben. Die Ambulanzflugzeuge sind mit medizinischen Geräten ausgestattet und haben neben den Piloten ärztliches Begleitpersonal an Bord. Die Maschinen werden zum Beispiel bei Evakuierungen in Katastrophenfällen weiterlesen »

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)„… Seit 2015 hat die EU unter deutscher Führung das Abwehrsystem gegen Flüchtlinge erheblich verschärft. Nur noch wenige von ihnen schaffen es seitdem, EU-Territorium zu erreichen, um dort Schutz zu finden. Die zusätzliche Abschottung beruht auf mehreren Säulen: dem EU-Türkei-Deal, „Migrationsabkommen“ mit afrikanischen Staaten wie Niger, der Unterstützung für Länder wie Libyen, die Fliehende in Folterlagern zurückhalten, der Kriminalisierung der Seenotrettung und der abschreckenden Behandlung von Schutzsuchenden in der EU und Deutschland. Kontext TV sprach mit dem nigerianischen Flüchtlingsaktivisten Rex Osa, der Flucht- und Migrationsforscherin Leonie Jegen sowie Meral Zeller von Pro Asyl über den verschärften Kampf der EU gegen Flüchtlinge…“ Beitrag von Kontext TV bei YouTube vom 25./26. März 2019 (Länge: 44:27 Min.) mit Rex Osa, Flüchtlingsaktivist aus Nigeria, Leonie Jegen, Migrationsforscherin an der UN-Universität in Brügge, Belgien, Meral Zeller, Pro Asyl weiterlesen »
EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)"... Seit 2015 hat die EU unter deutscher Führung das Abwehrsystem gegen Flüchtlinge erheblich verschärft. Nur noch wenige von ihnen schaffen es seitdem, EU-Territorium zu weiterlesen »

EU-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut. Sechs verschiedene Datenbanken sollen verknüpft werden
EU-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut„Es geht um hunderte Millionen Datensätze, biometrische Fotos und Fingerabdrücke: Im Kampf gegen den Terror will die EU ihre Überwachungstechnik runderneuern und dabei auch gleich massiv ausweiten. Das sieht ein Bündel an Gesetzentwürfen der Kommission vor, das heute im EU-Parlament in Straßburg debattiert wird. Was technisch klingt, hat enorme Folgen: Denn mit der Ausweitung sollen Daten aus den Bereichen Migration, Reisen und Polizei miteinander verknüpft werden – Daten, die vorher in einzelnen Silos voneinander abgeschottet gespeichert waren. Sie alle sollen in einem neuen Identitätsspeicher zusammenlaufen und so für europäische Behörden mit einem Klick durchsuchbar werden: egal ob für Ausländerbehörden, Polizisten oder bei Einreisen in die EU an Flughäfen und Bahnhöfen. Das sperrige Wort dafür: Interoperabilität. (…) Doch Datenschützer warnen vor gravierenden Eingriffen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht etwa das Prinzip der Zweckbindung verletzt – das besagt: Daten dürfen nur für jene Zwecke benutzt werden, für die sie erhoben wurden. Asylbehörden dürfen Migrationsdatenbanken nutzen, Strafverfolgungsbehörden dürfen Daten nutzen, die zum Zweck der Strafverfolgung erhoben werden, Passbehörden dürfen auf Pass- und Meldedaten zugreifen. Vermischt werden darf das nicht. Bisher. Das soll nun aufgeweicht werden. (…) „Wir sind auf dem Weg in den Überwachungsstaat“, schreibt Leutheusser-Schnarrenberger auf Anfrage von BuzzFeed News. Ähnlich drastisch äußern sich im Bundestag FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae und sein Kollege, Innenpolitiker Konstantin Kuhle: „Die Verknüpfung von Migrations- mit Polizeidatendanken stellt Migranten unter Generalverdacht“ – je mehr Personen Zugriff hätten, „desto wahrscheinlicher wird auch ein Missbrauch“, schreibt Thomae auf Anfrage von BuzzFeed News…“ Beitrag von Petra Sorge und Marcus Engert vom 27. März 2019 bei BuzzFeed News , siehe Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) bei der EU weiterlesen »
EU-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut"Es geht um hunderte Millionen Datensätze, biometrische Fotos und Fingerabdrücke: Im Kampf gegen den Terror will die EU ihre Überwachungstechnik runderneuern und dabei auch gleich massiv ausweiten. Das sieht ein weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Das vor rund einem Jahr in Betrieb gegangene Abschiegebefännis hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. 235 ausreisepflichtige Asylbewerber seien bis zum Stichtag 19. März darin untergebracht gewesen, teilte das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Auf diese Weise habe Hessen deren Verpflichtung zur Ausreise sichergestellt. Die landesweit einmalige Einrichtung sei notwendig, um bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen. Jede Unterbringung werde von einem Gericht angeordnet. Das Polizeipräsidium Südhessen ist Betreiberin der Einrichtung. (…) Indes kritisiert das Darmstädter Bündnis «Community for all» die Lebensbedingungen in der Einrichtung. Schon im Sommer hatte die Organisation Vorwürfe erhoben, wonach unter anderem die medizinische Versorgung sowie psychologische Betreuung schlecht sei. Außerdem gebe es sogar etwa «Misshandlungen und Isolationshaft». «Die Aussagen des Bündnisses sind uns bekannt. Die Vorwürfe, die erhoben wurden, haben sich in der Vergangenheit als falsch dargestellt», heißt es bei der Polizei. Damit wollen sich die Kritiker nicht zufrieden geben. «Immer wieder erfahren wir von Gefangenen, dass die medizinische Versorgung völlig unzureichend ist», teilte Doro Köhler, Sprecherin von «Community for All» mit. Bei vielen Beschwerden würden lediglich Beruhigungsmittel verabreicht. Polizeisprecherin Kobus widersprach dieser Behauptung. So würden Insassen medizinisch versorgt. «Eine Medikamentenausgabe erfolgt nach entsprechender ärztlicher Versorgung oder Empfehlung», teilte sie mit. Sollte die medizinische Versorgung nicht ausreichen, würden die Insassen einem Facharzt überstellt oder in eine Klinik gebracht. «Die Polizei hat bisher alle Vorwürfe kategorisch zurück gewiesen. In den genannten Fällen hatten wir klare Aussagen von den Inhaftierten, die wir auch dokumentiert haben», sagte dagegen Köhler. Das Bündnis fordere die sofortige Schließung der Einrichtung…“ Beitrag vom 26. März 2019 vom und beim Wiesbadener Kurier online weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Das vor rund einem Jahr in Betrieb gegangene Abschiegebefännis hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. 235 ausreisepflichtige Asylbewerber seien bis zum Stichtag 19. März darin untergebracht gewesen, teilte das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Auf diese Weise habe weiterlesen »

Grenzen abschaffen! gegen deutsche Zustände und Festung EuropaMindestens 170 Menschen kamen seit Juli 2013 auf der sogenannten Balkanroute ums Leben. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Das ARD-Studio Südosteuropa hat mehr als zwei Jahre lang Informationen über Todesfälle entlang der sogenannten Balkanroute gesammelt. Vor Ort haben wir mit Zeugen, Angehörigen, Staatsanwälten, Vertretern von Polizei und Ministerien gesprochen. Die Schicksale zeigen: Es hängt weitgehend vom Zufall ab, ob Todesfälle aufgeklärt und Angehörige gefunden und informiert werden. Sicher ist: Behörden, Polizei und Politiker fühlten sich nicht ausreichend verantwortlich und die Menschenwürde der Toten und ihrer Angehörigen wurden verletzt. Zwischen dem 20. März und dem 25. März erzählen wir diese Geschichten…“ Die Recherche vom 20.03.2019 von und bei ARD-Studio Wien weiterlesen »
Grenzen abschaffen! gegen deutsche Zustände und Festung Europa"Mindestens 170 Menschen kamen seit Juli 2013 auf der sogenannten Balkanroute ums Leben. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Das ARD-Studio Südosteuropa hat mehr als zwei Jahre lang Informationen über Todesfälle entlang der sogenannten Balkanroute gesammelt. weiterlesen »

Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer„Im Zentrum ÜBERLEBEN sehen wir, dass immer mehr Patient*innen nicht nur durch Kriegsgewalt und Folter in ihren Heimatländern traumatisiert sind. Auch die Fluchterfahrungen sind traumatisch. Lebensgefährliche Bootsüberfahrten spielen dabei eine große Rolle. Seit die Rettungseinsätze verschiedener Organisationen wie Sea-Watch oder Sea-eye systematisch blockiert werden, ist die Flucht noch gefährlicher geworden. Es fehlt an legalen Fluchtrouten und politischem Willen. Durchschnittlich sechs Menschenleben werden auf dem Mittelmeer ausgelöscht– jeden Tag. Und das ist nur die zu ermittelnde Zahl. Von den meisten Opfern erfahren wir vermutlich nichts, weil ihre Boote nicht entdeckt, ihre verlorenen Leben nicht gezählt werden. Doch auch die offiziellen Statistiken zeigen: Die Flucht über das Mittelmeer wird immer gefährlicher. Es sind verzweifelte Männer, Frauen und Kinder, die sich meist von Libyen aus auf die lebensgefährliche Überfahrt begeben. Ihre Boote sind notdürftig zusammengeflickt und völlig überfüllt. Trotzdem sind sie für viele die einzige Hoffnung. Sie fliehen vor libyschen Foltergefängnissen, Versklavungen, Misshandlungen, Vergewaltigungen, vor Krieg und Verfolgung in ihrem Heimatland. Sie fliehen vor dem Tod. Viele sind zu diesem Zeitpunkt schon seit Jahren unterwegs. Einen Weg zurück gibt es für sie nicht. Sie würden lieber ertrinken, als zurückzugehen. (…) Besonders schutzbedürftige Geflüchtete, zu denen auch Traumatisierte gehören, haben das Recht auf Sicherheit, einen schnellen Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und die Berücksichtigung ihrer Bedarfe im Asylverfahren. Ihre Gesundheit wird durch das systematische Aufhalten der Rettungsschiffe, auf denen die Menschen teilweise wochenlang ausharren müssen, zusätzlich gefährdet. Dieser Zustand verstößt gegen das Seerecht, die Genfer Flüchtlingskonvention und gegen selbst auferlegtes EU Recht…“ Titelthema des Newsletters 1/2019 vom Zentrum Überleben weiterlesen »
Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer"Im Zentrum ÜBERLEBEN sehen wir, dass immer mehr Patient*innen nicht nur durch Kriegsgewalt und Folter in ihren Heimatländern traumatisiert sind. Auch die Fluchterfahrungen sind traumatisch. Lebensgefährliche Bootsüberfahrten spielen dabei eine große Rolle. Seit die Rettungseinsätze verschiedener Organisationen weiterlesen »

RLS: Einwanderung willkommen. Mythen und Lügen in der Flüchtlingspolitik – und warum Migration nicht das Problem ist«Flüchtlinge willkommen!» Das war der Titel des Argumente-Hefts 8 zu den Mythen und Fakten in der Migrations- und Flüchtlingspolitik. «Flüchtlinge willkommen – Refugees welcome» war auch die Parole des Jahres 2015. Es war die richtige Losung angesichts einer Million Geflüchteter, die über die «Balkanroute» in dieses Land buchstäblich eingewandert waren. Es war der entschlossene Ausdruck gegen Abschottung und Ausgrenzung und für das Unbekannte, das in den zahllosen neuen sozialen Beziehungen im Entstehen begriffen war. Drei Jahre später ist das ständige Wiederholen dieser Willkommensparole irritierend. Wenn der neuen Mitbewohnerin am Tag ihres Einzugs ein «Willkommen» entgegengebracht wird, markiert es den Übergang von einer Außen- zu einer Binnenperspektive. (…) Die Binnenperspektive hat sich im Zuge der gegenwärtig beschleunigten Entdemokratisierung und Renationalisierung stark verändert. Wo jahrzehntelang auch um ein inklusives Innen gerungen wurde, herrscht heute der exklusive Begriff der Heimat, der sich bis hinein in die Staatsräson eingeschrieben hat. Abschiebeflüge in Kriegsgebiete, Folterlager als Mobilitätsbarrieren in Afrika, die Bekämpfung der Seenotrettung im Massengrab Mittelmeer, Milliarden für Flüchtlingslager in despotischen Regime wie der Türkei und die zunehmende Internierung von Asylsuchenden in Deutschland dienen weniger der Begrenzung von Zuwanderung, sondern der Entrechtung und Ausbeutung von Migrant*innen. Der autoritäre Umbau Europas erfordert die Verrohung der Gesellschaft – die politische, juristische und mediale Entmenschlichung von Migrant*innen ist der zentrale Testlauf für diesen Umbau. Es ist der Anfang…“ Beitrag von Christian Jakob vom März 2019 in der Reihe luxemburg argumente der RLS als pdf und zum Bestellen weiterlesen »
RLS: Einwanderung willkommen. Mythen und Lügen in der Flüchtlingspolitik – und warum Migration nicht das Problem ist"«Flüchtlinge willkommen!» externer Link. Das war der Titel des Argumente-Hefts 8 zu den Mythen weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Wie schlimm muss es Asylbewerbern, für die Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig ist, nach einer Abschiebung ins EU-Einreiseland ergehen, damit sie in der Bundesrepublik bleiben und hier Asyl beantragen dürfen? Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag auf diese Frage deutscher Gerichte in mehreren Fällen gab, lautet kurz zusammengefasst: Schlimm ist nicht genug, es muss schon sehr sehr schlimm sein. In den konkreten Fällen, die dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt worden waren, ging es um Abschiebungen nach Italien, Polen und Bulgarien, wo die betreffenden Asylbeweber entweder zuerst ihren Asylantrag gestellt oder bereits einen subsidiären Schutzstatus erhalten hatten. Das oberste Gericht der Europäischen Union verweist mit seinen Urteilen zunächst prinzipiell auf das Vertrauensprinzip zwischen den Mitgliedsstaaten. Man müsse also erst einmal davon ausgehen, dass die Schutzsuchenden in der EU entsprechend etwa der Genfer Konvention oder der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten behandelt werden. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass in einem Mitgliedstaat die Betroffenen »in einer Weise behandelt werden, die mit ihren Grundrechten und insbesondere dem absoluten Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unvereinbar ist«. Die Gerichte seien deshalb »zu der Würdigung verpflichtet«, ob es in dem betreffenden Land Schwachstellen gebe. Diese Schwachstellen wiederum müssen allerdings gravierend sein, »eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen«, wie es in der Mitteilung des EuGH heißt, damit sie einer Abschiebung entgegenstehen. Dies sei etwa der Fall bei extremer materieller Not, in der es den Betroffenen nicht möglich sei, elementarste Bedürfnisse zu befriedigen, »wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.« Eine große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse allein erreichten diese Schwelle noch nicht…“ Beitrag von Markus Drescher bei neues Deutschland vom 19. März 2019 , dieser Beitrag bezieht sich auf die EuGH-Pressemitteilung Nr. 33/19 vom 19. März 2019 zu AZ: C-163/17, C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17) weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Wie schlimm muss es Asylbewerbern, für die Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig ist, nach einer Abschiebung ins EU-Einreiseland ergehen, damit sie in der Bundesrepublik bleiben und hier Asyl beantragen dürfen? Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Bei einem als „offensichtlich unbegründet“ eingestuften Asylantrag müssen Verwaltungsgerichte genau hinschauen und die Aussagen des Flüchtlings „erschöpfend“ prüfen. Nur weil ein Visum wegen einer falschen Berufsangabe in gefälschten Papieren erteilt worden ist, schließe das eine Verfolgungsgefahr nicht aus, betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 1193/18). Damit darf ein Sudanese vorerst weiter in Deutschland bleiben. (…) Da der Flüchtling sein Begehren nur in einer Instanz vorbringen kann, muss diese den Sachverhalt auch im Eilverfahren „erschöpfend“ prüfen, forderte nun das Bundesverfassungsgericht. Das Verwaltungsgericht habe sich nur auf die Widersprüche zwischen dem Visum-Antrag und den späteren Aussagen des Flüchtlings bezogen. Es hätte sich aber auch mit den vorgebrachten Erklärungen und der angeführten Foltergefahr auseinandersetzen müssen, rügten die Verfassungsrichter. Völlig unplausibel und deswegen „offensichtlich“ unwahr seien diese jedenfalls nicht. Das Verwaltungsgericht Potsdam muss nun neu über das Verfahren entscheiden.“ Meldung vom 11. März 2019 von und bei MiGAZIN, diese Meldung bezieht sich auf den Beschluss 2 BvR 1193/18 der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25. Februar 2019 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Bei einem als „offensichtlich unbegründet“ eingestuften Asylantrag müssen Verwaltungsgerichte genau hinschauen und die Aussagen des Flüchtlings „erschöpfend“ prüfen. Nur weil ein Visum wegen einer falschen Berufsangabe in gefälschten Papieren erteilt worden ist, schließe das eine Verfolgungsgefahr nicht aus, weiterlesen »

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«„… Abgeschoben werden sollten vier Personen: die 30 Jahre alte A. und der 35-jährige R. aus Algerien sowie ihre beiden Töchter. Seit 2011 leben die Eltern in Deutschland, davon die meiste Zeit in Marburg. Sie sind islamisch getraut. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, entsprechend sind sie ausreisepflichtig. Dennoch ist es keine gewöhnliche Abschiebung, die an diesem Tag in Marburg stattfinden soll. Denn Fatima A. ist zu dem Zeitpunkt im achten Monat schwanger, eine Ärztin hat Radke zufolge eine Risikoschwangerschaft und Reiseunfähigkeit bescheinigt. Die Beamten bringen die Familie dennoch zum Frankfurter Flughafen. Fatima A. klagt über Schmerzen. 15 Minuten lang sitzen Vater, Mutter und Kinder angeschnallt im Flugzeug, berichtet Radke, bis sich der Pilot weigert, die Familie mitzunehmen. Aus seiner Sicht ist die medizinische Versorgung nicht ausreichend gewährleistet. (…) Zwar hat sich die Marburger Stadtverordnetenversammlung am Freitagabend für „nicht zuständig“ erklärt, der Linken-Landeschef und Marburger Landtagsabgeordnete Jan Schalauske hat jedoch auch eine kleine Anfrage dazu an die Landesregierung gestellt. (…) Schalauske spricht von „eklatantem Behördenversagen“, das er nun aufklären will. Für ihn zeige der Fall „einen unmenschlichen, skrupellosen Umgang mit Menschen“, sagt Schalauske. Er sei „fassungslos“, dass nur der Pilot Frau und Kind vor einer lebensbedrohlichen Situation gerettet habe. Und: „Der Fakt, dass der Mann eine schriftliche Zusage für einen Arbeitsplatz bei einer Marburger Firma hat, wurde von zuständigen Stellen einfach unter den Tisch fallen gelassen.“ Tatsächlich, so berichtet es Anna Radke, habe Tarek R. schon seit längerem einen Ausbildungs- und Arbeitsvertrag bei einer Firma in der Nähe von Marburg unterschrieben. Er habe die Stelle aber mangels Bleiberecht nicht antreten können. In Algerien dagegen warte auf ihn das Gefängnis, sagt er…“ Beitrag von Bodo Weissenborn vom 22. Februar 2019 bei der Hessenschau online, siehe dazu: Pilot wollte Hochschwangere nicht mitnehmen – Marburg kürzt Familie Sozialhilfe nach verhinderter Abschiebung weiterlesen »
Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«"... Abgeschoben werden sollten vier Personen: die 30 Jahre alte A. und der 35-jährige R. aus Algerien sowie ihre beiden Töchter. Seit 2011 leben die Eltern in Deutschland, davon die meiste Zeit in Marburg. weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen. Am 14. Januar wird er aus der Abschiebehaftanstalt Dresden in das Krankenhaus Dresden Friedrichstadt verlegt. Mit einer Fußfessel ans Bett gekettet, wird er unter Aufsicht von Beamt*innen der Landesdirektion zwangsernährt. Erst am 17. Januar werden diese Maßnahmen vom Amtsgericht Dresden bestätigt. Eine Kleine Anfrage im Landtag zeigt nun, dass das Staatsministerium des Inneren beziehungsweise die Landesdirektion von alledem nichts mitbekommen haben will. Es wird auf das Krankenhaus verwiesen, dass die Zwangsernährung durchgeführt habe. Außerdem gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht für Menschen in Abschiebungshaft, die sich außerhalb der Einrichtung befinden. „Diese Antwort ist der blanke Hohn. Die Landesdirektion hielt Herrn Al Bedam unter ständiger Aufsicht und kennt die strengen Regelungen zu Freiheitsentziehungen, sei es in einer Psychiatrie oder in einer Abschiebehaftanstalt. Es gab für die Einweisung in die Psychatrie keinen neuen richterlichen Beschluss. Die Abschiebehaft galt weiter, wurde nur an einem anderen Ort fortgeführt. Fakt ist: Die Landesdirektion war für Herrn Bedam zuständig und kann hier nicht die Verantwortung von sich weisen. Sie hat sich mögliche Fehler des Krankenhauses zuzuschreiben, beziehungsweise für Aufklärung zu sorgen. Die vorliegende Antwort ist indes nicht anders denn als Verschleierung von Grundrechtsverletzungen zu bewerten.“ kommentiert Toni Kreischen. Die sich nun ergebenden Nachfragen muss das Innenministerium erneut beantworten…“ Pressemitteilung der Dresden Kontaktgruppe für Menschen in Abschiebehaft vom 25. Februar 2019 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen. Am 14. weiterlesen »

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Afrika
Migration: Die Befürchtung der Afrikanischen Union
Stop the EU war against migrants (oplatz.net)„Das Gipfeltreffen zwischen der EU und der Arabischen Liga in Ägypten bringt das Thema „regionale Ausschiffungszentren“ auf afrikanischem Boden neu ins Spiel (…) Als Gastgeber des EU-LAS-Gipfels in Ägypten fungieren der ägyptische Staatschef al-Sisi und der ständige EU-Ratspräsident Donald Tusk. Das Treffen ist hochkarätig besetzt, wie der österreichische Standard aufzählt. (…) „Stabilität im Nahen Osten und Nordafrika ist für Europa immens wichtig“, wird der österreichische Kanzler Kurz zitiert. (…) Das weiß auch die Afrikanische Union (AU). Dort baute man vor. Wie vom Guardian berichtet wird, hat man dort ein Papier beschlossen, das sich gegen die Schaffung von Zentren wendet, die in Zusammenarbeit mit der EU auf afrikanischem Boden errichtet werden sollen. (…) In den afrikanischen Hauptstädten macht man sich Sorgen, dass ein solcher Plan in der Folge so etwas wie einen modernen Sklavenmarkt schaffen könnte, der den „besten Afrikanern“ erlaubt, nach Europa zu kommen und den Rest zurückstößt – und das ist nicht weit weg von der Wahrheit. (…) Man befürchte, dass die EU auf dem Gipfel versuchen werde, mit viel Geld zu locken. (…) Das Positionspapier der AU, das der britischen Zeitung nach deren Angaben vorliegt, betont, dass die Einrichtung der Ausschiffungszentren (engl: disembarkation platforms) auf afrikanischem Boden, wo über Asylgründe von Personen entschieden werden soll, die in Europa Zuflucht suchen, gegen Internationale Gesetze, EU-Gesetze sowie gesetzliche Regelungen der Afrikanischen Union zu Flüchtlingen und Vertriebenen verstoße. Herausgestellt wird in dem Papier darüber hinaus, dass die Zentren de facto Haftanstalten – engl. detention centers – gleichkämen, wo Grundrechte von afrikanischen Migranten verletzt würden. Auch würde die biometrische Erfassung der Personen in diesen Zentren die Souveränität afrikanischer Staaten über ihre Bürger verletzen…“ Beitrag von Thomas Pany vom 25. Februar 2019 bei Telepolis, siehe einen weiteren Beitrag und Hintergründe weiterlesen »
Stop the EU war against migrants (oplatz.net)"Das Gipfeltreffen zwischen der EU und der Arabischen Liga in Ägypten bringt das Thema "regionale Ausschiffungszentren" auf afrikanischem Boden neu ins Spiel (...) Als Gastgeber des EU-LAS-Gipfels in Ägypten fungieren der ägyptische Staatschef al-Sisi und weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikAm gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er in der Bewerbungsphase und auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Ermias hat zwei Kinder im Alter von 7 Monaten und 3 Jahren, um die er sich rührend kümmert. Sie leben bei seiner Partnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fürth, zu deren er aber nicht umziehen darf. Ermias und seine Partnerin legten der Nürnberger Ausländerbehörde Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung vor. Damit sollte eigentlich eine Trennung der Familie vom Tisch sein, denn nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie stehen nach Art. 6 Grundgesetz unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Bereits im Januar wurde ein Antrag auf Erteilung der Duldung gestellt, über den die Ausländerbehörde jedoch nie entschied, sondern weiterhin die aufenthaltsbeendende Maßnahmen forcierte. Ermias‘ Rechtsanwältin, Giannina Mangold aus Erlangen, stellte deshalb am 11.02.19 beim Verwaltungsgericht Ansbach (VG) einen Eilantrag und beantragte unter Verweis auf Art. 6 GG die Aussetzung der Abschiebung. Am Freitag lehnte das VG den Eilantrag jedoch ab und billigte die Abschiebung. Die Nürnberger Ausländerbehörde ließ Ermias festnehmen und zum Flughafen Frankfurt abtransportieren. Die Rechtanwältin legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Am Freitagabend, kurz vor dem geplanten Abflug, beendete das BVerfG den Abschiebekrimi, indem es den einstweiligen Rechtschutz anordnete und die Abschiebung untersagte, weil eine Verletzung des Art. 6 GG droht. Gleichzeitig fanden sich vor der Gemeinschaftsunterkunft gut 30 Unterstützer*innen ein, um gegen die Abschiebung zu protestieren und ihre Solidarität mit Geflüchteten zu bekunden…“ Pressemitteilung vom 23.02.2019 von und beim Beyerischen Flüchtlingsrat weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Am gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er weiterlesen »

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)„… Das Risiko, Opfer eines Hassverbrechens zu werden, ist für Asylsuchende in Ostdeutschland einer Studie zufolge zehnmal so hoch wie in den westlichen Bundesländern. Die Autoren vom Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim haben herausgefunden, dass die Wahrscheinlichkeit nicht etwa da besonders hoch ist, wo eine besonders hohe Zahl von Zuwanderern angesiedelt wird. Ein wichtiger Einflussfaktor ist vielmehr, wie viel Erfahrungen die Einheimischen in der Vergangenheit mit Zuwanderern gesammelt haben. Die Zahl der Angriffe sei „in Regionen mit einem zuvor geringen Ausländeranteil höher als in Regionen mit einem bereits hohen Ausländeranteil“, stellen Horst Entorf und Martin Lange fest. Die wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. „Hassverbrechen gegen Ausländer haben in erster Linie keine wirtschaftlichen Motive“, erklärt Lange. Politiker, die meinen, fremdenfeindliche Tendenzen ließen sich vor allem mit lokaler Wirtschaftsförderung, mehr Lohn und Wohnungsbau-Offensiven erfolgreich bekämpfen, können demnach nicht mit Erfolg rechnen. Wichtiger sei es, in Regionen mit begrenzter Migrationserfahrung das Bewusstsein und das Mitgefühl der Einheimischen zu stärken, sagt Lange…“ Beitrag von Anne-Beatrice Clasmann vom 24. Februar 2019 bei Sächsische.de weiterlesen »
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)"... Das Risiko, Opfer eines Hassverbrechens zu werden, ist für Asylsuchende in Ostdeutschland einer Studie zufolge zehnmal so hoch wie in den westlichen weiterlesen »

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