Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Das vor rund einem Jahr in Betrieb gegangene Abschiegebefännis hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. 235 ausreisepflichtige Asylbewerber seien bis zum Stichtag 19. März darin untergebracht gewesen, teilte das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Auf diese Weise habe Hessen deren Verpflichtung zur Ausreise sichergestellt. Die landesweit einmalige Einrichtung sei notwendig, um bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen. Jede Unterbringung werde von einem Gericht angeordnet. Das Polizeipräsidium Südhessen ist Betreiberin der Einrichtung. (…) Indes kritisiert das Darmstädter Bündnis «Community for all» die Lebensbedingungen in der Einrichtung. Schon im Sommer hatte die Organisation Vorwürfe erhoben, wonach unter anderem die medizinische Versorgung sowie psychologische Betreuung schlecht sei. Außerdem gebe es sogar etwa «Misshandlungen und Isolationshaft». «Die Aussagen des Bündnisses sind uns bekannt. Die Vorwürfe, die erhoben wurden, haben sich in der Vergangenheit als falsch dargestellt», heißt es bei der Polizei. Damit wollen sich die Kritiker nicht zufrieden geben. «Immer wieder erfahren wir von Gefangenen, dass die medizinische Versorgung völlig unzureichend ist», teilte Doro Köhler, Sprecherin von «Community for All» mit. Bei vielen Beschwerden würden lediglich Beruhigungsmittel verabreicht. Polizeisprecherin Kobus widersprach dieser Behauptung. So würden Insassen medizinisch versorgt. «Eine Medikamentenausgabe erfolgt nach entsprechender ärztlicher Versorgung oder Empfehlung», teilte sie mit. Sollte die medizinische Versorgung nicht ausreichen, würden die Insassen einem Facharzt überstellt oder in eine Klinik gebracht. «Die Polizei hat bisher alle Vorwürfe kategorisch zurück gewiesen. In den genannten Fällen hatten wir klare Aussagen von den Inhaftierten, die wir auch dokumentiert haben», sagte dagegen Köhler. Das Bündnis fordere die sofortige Schließung der Einrichtung…“ Beitrag vom 26. März 2019 vom und beim Wiesbadener Kurier online weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Das vor rund einem Jahr in Betrieb gegangene Abschiegebefännis hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. 235 ausreisepflichtige Asylbewerber seien bis zum Stichtag 19. März darin untergebracht gewesen, teilte das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Auf diese Weise habe weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Wie schlimm muss es Asylbewerbern, für die Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig ist, nach einer Abschiebung ins EU-Einreiseland ergehen, damit sie in der Bundesrepublik bleiben und hier Asyl beantragen dürfen? Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag auf diese Frage deutscher Gerichte in mehreren Fällen gab, lautet kurz zusammengefasst: Schlimm ist nicht genug, es muss schon sehr sehr schlimm sein. In den konkreten Fällen, die dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt worden waren, ging es um Abschiebungen nach Italien, Polen und Bulgarien, wo die betreffenden Asylbeweber entweder zuerst ihren Asylantrag gestellt oder bereits einen subsidiären Schutzstatus erhalten hatten. Das oberste Gericht der Europäischen Union verweist mit seinen Urteilen zunächst prinzipiell auf das Vertrauensprinzip zwischen den Mitgliedsstaaten. Man müsse also erst einmal davon ausgehen, dass die Schutzsuchenden in der EU entsprechend etwa der Genfer Konvention oder der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten behandelt werden. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass in einem Mitgliedstaat die Betroffenen »in einer Weise behandelt werden, die mit ihren Grundrechten und insbesondere dem absoluten Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unvereinbar ist«. Die Gerichte seien deshalb »zu der Würdigung verpflichtet«, ob es in dem betreffenden Land Schwachstellen gebe. Diese Schwachstellen wiederum müssen allerdings gravierend sein, »eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen«, wie es in der Mitteilung des EuGH heißt, damit sie einer Abschiebung entgegenstehen. Dies sei etwa der Fall bei extremer materieller Not, in der es den Betroffenen nicht möglich sei, elementarste Bedürfnisse zu befriedigen, »wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.« Eine große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse allein erreichten diese Schwelle noch nicht…“ Beitrag von Markus Drescher bei neues Deutschland vom 19. März 2019 , dieser Beitrag bezieht sich auf die EuGH-Pressemitteilung Nr. 33/19 vom 19. März 2019 zu AZ: C-163/17, C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17) weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Wie schlimm muss es Asylbewerbern, für die Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig ist, nach einer Abschiebung ins EU-Einreiseland ergehen, damit sie in der Bundesrepublik bleiben und hier Asyl beantragen dürfen? Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Bei einem als „offensichtlich unbegründet“ eingestuften Asylantrag müssen Verwaltungsgerichte genau hinschauen und die Aussagen des Flüchtlings „erschöpfend“ prüfen. Nur weil ein Visum wegen einer falschen Berufsangabe in gefälschten Papieren erteilt worden ist, schließe das eine Verfolgungsgefahr nicht aus, betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 1193/18). Damit darf ein Sudanese vorerst weiter in Deutschland bleiben. (…) Da der Flüchtling sein Begehren nur in einer Instanz vorbringen kann, muss diese den Sachverhalt auch im Eilverfahren „erschöpfend“ prüfen, forderte nun das Bundesverfassungsgericht. Das Verwaltungsgericht habe sich nur auf die Widersprüche zwischen dem Visum-Antrag und den späteren Aussagen des Flüchtlings bezogen. Es hätte sich aber auch mit den vorgebrachten Erklärungen und der angeführten Foltergefahr auseinandersetzen müssen, rügten die Verfassungsrichter. Völlig unplausibel und deswegen „offensichtlich“ unwahr seien diese jedenfalls nicht. Das Verwaltungsgericht Potsdam muss nun neu über das Verfahren entscheiden.“ Meldung vom 11. März 2019 von und bei MiGAZIN, diese Meldung bezieht sich auf den Beschluss 2 BvR 1193/18 der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25. Februar 2019 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Bei einem als „offensichtlich unbegründet“ eingestuften Asylantrag müssen Verwaltungsgerichte genau hinschauen und die Aussagen des Flüchtlings „erschöpfend“ prüfen. Nur weil ein Visum wegen einer falschen Berufsangabe in gefälschten Papieren erteilt worden ist, schließe das eine Verfolgungsgefahr nicht aus, weiterlesen »

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«„… Abgeschoben werden sollten vier Personen: die 30 Jahre alte A. und der 35-jährige R. aus Algerien sowie ihre beiden Töchter. Seit 2011 leben die Eltern in Deutschland, davon die meiste Zeit in Marburg. Sie sind islamisch getraut. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, entsprechend sind sie ausreisepflichtig. Dennoch ist es keine gewöhnliche Abschiebung, die an diesem Tag in Marburg stattfinden soll. Denn Fatima A. ist zu dem Zeitpunkt im achten Monat schwanger, eine Ärztin hat Radke zufolge eine Risikoschwangerschaft und Reiseunfähigkeit bescheinigt. Die Beamten bringen die Familie dennoch zum Frankfurter Flughafen. Fatima A. klagt über Schmerzen. 15 Minuten lang sitzen Vater, Mutter und Kinder angeschnallt im Flugzeug, berichtet Radke, bis sich der Pilot weigert, die Familie mitzunehmen. Aus seiner Sicht ist die medizinische Versorgung nicht ausreichend gewährleistet. (…) Zwar hat sich die Marburger Stadtverordnetenversammlung am Freitagabend für „nicht zuständig“ erklärt, der Linken-Landeschef und Marburger Landtagsabgeordnete Jan Schalauske hat jedoch auch eine kleine Anfrage dazu an die Landesregierung gestellt. (…) Schalauske spricht von „eklatantem Behördenversagen“, das er nun aufklären will. Für ihn zeige der Fall „einen unmenschlichen, skrupellosen Umgang mit Menschen“, sagt Schalauske. Er sei „fassungslos“, dass nur der Pilot Frau und Kind vor einer lebensbedrohlichen Situation gerettet habe. Und: „Der Fakt, dass der Mann eine schriftliche Zusage für einen Arbeitsplatz bei einer Marburger Firma hat, wurde von zuständigen Stellen einfach unter den Tisch fallen gelassen.“ Tatsächlich, so berichtet es Anna Radke, habe Tarek R. schon seit längerem einen Ausbildungs- und Arbeitsvertrag bei einer Firma in der Nähe von Marburg unterschrieben. Er habe die Stelle aber mangels Bleiberecht nicht antreten können. In Algerien dagegen warte auf ihn das Gefängnis, sagt er…“ Beitrag von Bodo Weissenborn vom 22. Februar 2019 bei der Hessenschau online, siehe dazu: Pilot wollte Hochschwangere nicht mitnehmen – Marburg kürzt Familie Sozialhilfe nach verhinderter Abschiebung weiterlesen »
Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«"... Abgeschoben werden sollten vier Personen: die 30 Jahre alte A. und der 35-jährige R. aus Algerien sowie ihre beiden Töchter. Seit 2011 leben die Eltern in Deutschland, davon die meiste Zeit in Marburg. weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen. Am 14. Januar wird er aus der Abschiebehaftanstalt Dresden in das Krankenhaus Dresden Friedrichstadt verlegt. Mit einer Fußfessel ans Bett gekettet, wird er unter Aufsicht von Beamt*innen der Landesdirektion zwangsernährt. Erst am 17. Januar werden diese Maßnahmen vom Amtsgericht Dresden bestätigt. Eine Kleine Anfrage im Landtag zeigt nun, dass das Staatsministerium des Inneren beziehungsweise die Landesdirektion von alledem nichts mitbekommen haben will. Es wird auf das Krankenhaus verwiesen, dass die Zwangsernährung durchgeführt habe. Außerdem gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht für Menschen in Abschiebungshaft, die sich außerhalb der Einrichtung befinden. „Diese Antwort ist der blanke Hohn. Die Landesdirektion hielt Herrn Al Bedam unter ständiger Aufsicht und kennt die strengen Regelungen zu Freiheitsentziehungen, sei es in einer Psychiatrie oder in einer Abschiebehaftanstalt. Es gab für die Einweisung in die Psychatrie keinen neuen richterlichen Beschluss. Die Abschiebehaft galt weiter, wurde nur an einem anderen Ort fortgeführt. Fakt ist: Die Landesdirektion war für Herrn Bedam zuständig und kann hier nicht die Verantwortung von sich weisen. Sie hat sich mögliche Fehler des Krankenhauses zuzuschreiben, beziehungsweise für Aufklärung zu sorgen. Die vorliegende Antwort ist indes nicht anders denn als Verschleierung von Grundrechtsverletzungen zu bewerten.“ kommentiert Toni Kreischen. Die sich nun ergebenden Nachfragen muss das Innenministerium erneut beantworten…“ Pressemitteilung der Dresden Kontaktgruppe für Menschen in Abschiebehaft vom 25. Februar 2019 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen. Am 14. weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikAm gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er in der Bewerbungsphase und auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Ermias hat zwei Kinder im Alter von 7 Monaten und 3 Jahren, um die er sich rührend kümmert. Sie leben bei seiner Partnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fürth, zu deren er aber nicht umziehen darf. Ermias und seine Partnerin legten der Nürnberger Ausländerbehörde Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung vor. Damit sollte eigentlich eine Trennung der Familie vom Tisch sein, denn nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie stehen nach Art. 6 Grundgesetz unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Bereits im Januar wurde ein Antrag auf Erteilung der Duldung gestellt, über den die Ausländerbehörde jedoch nie entschied, sondern weiterhin die aufenthaltsbeendende Maßnahmen forcierte. Ermias‘ Rechtsanwältin, Giannina Mangold aus Erlangen, stellte deshalb am 11.02.19 beim Verwaltungsgericht Ansbach (VG) einen Eilantrag und beantragte unter Verweis auf Art. 6 GG die Aussetzung der Abschiebung. Am Freitag lehnte das VG den Eilantrag jedoch ab und billigte die Abschiebung. Die Nürnberger Ausländerbehörde ließ Ermias festnehmen und zum Flughafen Frankfurt abtransportieren. Die Rechtanwältin legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Am Freitagabend, kurz vor dem geplanten Abflug, beendete das BVerfG den Abschiebekrimi, indem es den einstweiligen Rechtschutz anordnete und die Abschiebung untersagte, weil eine Verletzung des Art. 6 GG droht. Gleichzeitig fanden sich vor der Gemeinschaftsunterkunft gut 30 Unterstützer*innen ein, um gegen die Abschiebung zu protestieren und ihre Solidarität mit Geflüchteten zu bekunden…“ Pressemitteilung vom 23.02.2019 von und beim Beyerischen Flüchtlingsrat weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Am gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er weiterlesen »

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)„… Das Risiko, Opfer eines Hassverbrechens zu werden, ist für Asylsuchende in Ostdeutschland einer Studie zufolge zehnmal so hoch wie in den westlichen Bundesländern. Die Autoren vom Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim haben herausgefunden, dass die Wahrscheinlichkeit nicht etwa da besonders hoch ist, wo eine besonders hohe Zahl von Zuwanderern angesiedelt wird. Ein wichtiger Einflussfaktor ist vielmehr, wie viel Erfahrungen die Einheimischen in der Vergangenheit mit Zuwanderern gesammelt haben. Die Zahl der Angriffe sei „in Regionen mit einem zuvor geringen Ausländeranteil höher als in Regionen mit einem bereits hohen Ausländeranteil“, stellen Horst Entorf und Martin Lange fest. Die wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. „Hassverbrechen gegen Ausländer haben in erster Linie keine wirtschaftlichen Motive“, erklärt Lange. Politiker, die meinen, fremdenfeindliche Tendenzen ließen sich vor allem mit lokaler Wirtschaftsförderung, mehr Lohn und Wohnungsbau-Offensiven erfolgreich bekämpfen, können demnach nicht mit Erfolg rechnen. Wichtiger sei es, in Regionen mit begrenzter Migrationserfahrung das Bewusstsein und das Mitgefühl der Einheimischen zu stärken, sagt Lange…“ Beitrag von Anne-Beatrice Clasmann vom 24. Februar 2019 bei Sächsische.de weiterlesen »
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)"... Das Risiko, Opfer eines Hassverbrechens zu werden, ist für Asylsuchende in Ostdeutschland einer Studie zufolge zehnmal so hoch wie in den westlichen weiterlesen »

Dossier

ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" HerkunftsstaatenMaghrebstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten! Am 13. Mai 2016 „… wurde im Bundestag das Gesetz zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung beschönigt die Lage in diesen Ländern…“ Beitrag von und bei Pro Asyl vom 13. Mai 2016 und weitere Infos. Neu: Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten steigt deutlich, Abschiebungen seit 2015 vervierzehnfacht weiterlesen »

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ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" HerkunftsstaatenMaghrebstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten! Am 13. Mai 2016 "… wurde im Bundestag das Gesetz zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Die Abschiebehaft war rechtswidrig. Eine Woche lang wurde die erkrankte 24-jährige Afghanin Farida Tarzi* auf Weisung der Cuxhavener Ausländerbehörde während ihres Aufenthalts im Klinikum Großburgwedel rund um die Uhr von zwei Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen bewacht. Darüber hinaus, so berichtet ihr Anwalt Peter Fahlbusch, wurde die 24-Jährige „drei Tage auch mit einem Fuß – und zwar Tag und Nacht – an das Gestell des Krankenhausbettes gefesselt“. Fahlbusch spricht von einem „Vollzug, der an mittelalterliche Verhältnisse erinnert“. Und der fand statt, obwohl es der Ausländerbehörde klar sein musste, dass überhaupt kein Haftgrund mehr vorlag. Zu diesem vernichtenden Urteil kommt jetzt das Landgericht Stade. (…) Da eine Abschiebehaft „ausschließlich zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung“ dienen darf, diese aufgrund der Erkrankung aber nicht mehr realistisch war, habe die „Fortsetzung der Haft einen unzulässigen Sanktionscharakter“ angenommen und daher Tarzi „in ihren Rechten verletzt“. Auch das Landgericht erwähnt in seinem Beschluss, dass die Klägerin vom 25. bis zum 28. Mai 2018 „mit einem Fuß an das Bettgestell gefesselt“ war, um ihre Flucht zu verhindern. Das Gericht misst diesem Umstand aber keine entscheidende Bedeutung zu, weil der Vollzug der Abschiebehaft in dem Zeitraum der Fesselung insgesamt und nicht nur aufgrund dieser zusätzlichen Freiheitsberaubung rechtswidrig gewesen sei. „Den eigentlichen Skandal in diesem Verfahren streift das Landgericht in seiner Entscheidung nur“, meint Fahlbusch. „Ich war bislang davon ausgegangen, dass eine solche Fesselungspraxis in Deutschland im 21. Jahrhundert nicht möglich sei“, so der Rechtsanwalt, „aber möglicherweise werden demnächst auch wieder Eisenkugeln zum Einsatz gebracht.“…“ Beitrag von Marco Carini vom 21. Februar 2019 bei der taz online weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Die Abschiebehaft war rechtswidrig. Eine Woche lang wurde die erkrankte 24-jährige Afghanin Farida Tarzi* auf Weisung der Cuxhavener Ausländerbehörde während ihres Aufenthalts im Klinikum Großburgwedel rund um die Uhr von zwei Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen bewacht. Darüber hinaus, so weiterlesen »

[Kampagne] Zukunft für Alle - Schule ohne Abschiebung„… ist eine Kampagne, die 2018 vom Roma Center e.V. ins Leben gerufen wurde. In Deutschland geboren und trotzdem abgeschoben. Für Roma keine Seltenheit. Eigentlich ein Skandal. Aber dennoch möglich. Auch viele andere junge Menschen, die hier geboren wurden oder nach Deutschland geflohen sind, haben keinen sicheren Aufenthalt. Was die beständige Bedrohung durch Abschiebung mit ihnen macht: Ängste, Schlafstörungen, ständige Übelkeit und andere psychische und gesundheitliche Probleme. Und wie sich alle, die mal zur Schule gegangen sind, leicht vorstellen können, haben sie auch Auswirkungen auf den Schulalltag. Wer sich ständig Sorgen machen muss, wer nicht schlafen oder essen kann, kann auch nicht gut lernen. Schulischer Erfolg ist so kaum möglich. (…) Nach einer Abschiebung haben Kinder und Jugendliche oft keinen Nachweis über ihre Beschulung, da einfach keine Zeit war, Unterlagen anzufordern oder mitzunehmen. Wenn sie in Deutschland geboren wurden, können sie oft die Sprache des Landes nicht, in das sie abgeschoben werden. Viele Menschen fliehen, weil sie verfolgt wurden, Gewalt erlebt haben oder massiv diskriminiert wurden. Werden sie abgeschoben, stehen sie wieder vor dieser Situation. Für Kinder bedeutet das oft, dass sie in der Schule misshandelt werden oder gar nicht erst zur Schule gehen können. Wir sehen in all dem einen massiven Verstoß gegen das Recht des Kindes auf Bildung. Die Kampagne möchte dieses Recht stärken. Mit Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsveranstaltungen, Informationen und politischem Druck zielt die Kampagne darauf ab, dass Schüler*innen zunächst nicht mehr aus Schulen heraus abgeschoben werden dürfen und schließlich überhaupt nicht mehr…“ Aus der Selbstdarstellung auf der Kampagnenseite, dort Aktionen Hintergründe und Materialien weiterlesen »
[Kampagne] Zukunft für Alle - Schule ohne Abschiebung"... ist eine Kampagne, die 2018 vom Roma Center e.V. ins Leben gerufen wurde. In Deutschland geboren und trotzdem abgeschoben. Für Roma keine Seltenheit. Eigentlich ein Skandal. Aber dennoch möglich. Auch viele andere junge Menschen, die weiterlesen »

Kirchenasyl„»Wach bleiben im Einsatz für die Rechte Geflüchteter, das gehört zu unserem kirchlichen Kernauftrag. Sich nicht einschüchtern lassen. Klug argumentieren und handeln. Sich gut beraten und vernetzen.« Das rät die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, den Kirchengemeinden, die Asyl anbieten. Die sehen sich derzeit verstärkt restriktivem staatlichen Vorgehen ausgesetzt. Asyl gewährende Kirchengemeinden erführen aufgrund der Maßnahmen sehr viel Solidarität, sagt Rafael Nikodemus, im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland Dezernent für Migration, Flucht und Asyl, dem »nd«. »Es wird aber durch das insgesamt restriktivere Verhalten in einigen Regionen von Behörden auch deutlich, dass Kirchengemeinden sehr gut vorbereitet sein müssen.« (…) Der jüngste aufsehenerregende Fall trug sich im rheinland-pfälzischen Rhein-Hunsrück-Kreis zu. Hier waren Anfang Februar Gemeinderäume und private Büros von fünf evangelischen Geistlichen durchsucht worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Betroffenen wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Sie hatten, so der Vowurf, insgesamt neun Asylbewerbern aus Sudan Kirchenasyl gewährt, die nach Italien abgeschoben werden sollten. Weil damit die Abschiebungen verhindert worden waren, hatte der zuständige Landrat Marlon Bröhr (CDU) Anzeige erstattet….“ – aus dem Beitrag „Unter Druck“ von Markus Drescher am 10. Februar 2019 in neues deutschland zur verstärkten Polizeioffensive auch gegen kirchliche Aktivitäten, wenn sie nicht ins „Bild“ passen… Siehe dazu auch den Hinweis auf unseren ersten Bericht zum Polizeiüberfall auf die Rheinische Kirche weiterlesen »
Kirchenasyl„»Wach bleiben im Einsatz für die Rechte Geflüchteter, das gehört zu unserem kirchlichen Kernauftrag. Sich nicht einschüchtern lassen. Klug argumentieren und handeln. Sich gut beraten und vernetzen.« Das rät die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, den Kirchengemeinden, die weiterlesen »

buerendemo.blogsport.de: Abschiebehaft abschaffen - Demo am 30.Mai 2015Es sind schockierende Missstände, die die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht aufzählt. Bei einem unangekündigten Besuch Anfang des Jahres in der Abschiebehaftanstalt im nordrhein-westfälischen Büren dokumentierte eine Delegation zahlreiche Vergehen in der Anstalt. So wurden laut Bericht mehrere Ausreisepflichtige rechtswidrig dauerhaft in Einzelhaft untergebracht. Dafür gebe es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Auch sei die Einstufung als sogenannte »Gefährder« nicht ausreichend, um derart weitgehende Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Schließlich könne Einzelhaft eine »unmenschliche und erniedrige Behandlung darstellen« und müsse »so kurz wie nur möglich« gehalten werden. Die Anti-Folter-Stelle kritisiert zudem die Bedingungen auf der Isolierhaftabteilung als menschenunwürdig. So werden zum Beispiel Gefangene bei den Toilettengängen gefilmt und durch Bedienstete beiden Geschlechts überwacht. Auch andere grundrechtseinschränkende Maßnahmen seien in Büren unverhältnismäßig. Die Abschiebungshäftlinge würden etwa nicht nur nachts, sondern auch tagsüber in ihren Räumlichkeiten eingeschlossen. In mindestens einem Fall sei eine Person ohne Notwendigkeit fixiert worden. Auch gebe es keine psychologische Betreuung, obwohl sich die Ausreisepflichtigen in einer psychisch schwierigen Situation befänden und eine erhöhte Gefahr von Selbstverletzungen oder Suizidversuchen bestehe. Erst Anfang Juni hat sich in Büren ein 41-jähriger Georgier das Leben genommen. Laut dem Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. soll er sich in Isolationshaft befunden haben…“ Beitrag von Marie Frank bei neues Deutschland vom 1. November 2018 und neu: Deutschlands größtes Abschiebegefängnis „Wird ständig schlimmer“: Helfer prangert unwürdige Bedingungen in Abschiebehaft an weiterlesen »
buerendemo.blogsport.de: Abschiebehaft abschaffen - Demo am 30.Mai 2015"Es sind schockierende Missstände, die die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht aufzählt. Bei einem unangekündigten Besuch Anfang des Jahres in der Abschiebehaftanstalt im nordrhein-westfälischen Büren dokumentierte eine weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Handfesseln aus Stahl, Festhaltegurte und Fußfesseln: Mehr als 300-mal griff die Bundespolizei 2018 bei Sammelabschiebungen auf solche „Hilfsmittel“ zurück. Die Linke kritisierte die Praxis als Verstoß gegen die Menschenrechte. Bundesregierung spricht von „zulässiger Anwendung von Zwangsmitteln“. (…) Am häufigsten setzten die Bundespolizisten den Angaben zufolge sogenannte Festhaltegurte ein (216-mal). Insgesamt 43-mal machten die Beamten Gebrauch von Handfesseln aus Plastik oder Stahl. Achtmal kam in dieser Zeit eine Fußfessel zum Einsatz, fünfmal ein sogenannter Kopf- und Beißschutz. Die Bundesregierung sieht darin eine „zulässige Anwendung von Zwangsmitteln“ durch die Bundespolizei. Den Behörden lägen in „jedem Einzelfall“ Erkenntnisse vor, die eine „Begleitung zur Abwehr von Gefahren“ erforderlich machten. (…) Ulla Jelpke, Innenexpertin der Linken, kritisierte die Abschiebepraxis scharf: „Dass Geflüchtete bei Sammelabschiebungen in bestimmte Länder geradezu routinemäßig gefesselt werden, ist Ausdruck einer erschreckenden Brutalisierung der Abschiebepolitik.“ (…) Auch die Hilfsorganisation „Pro Asyl“ beklagte ein härteres Vorgehen gegen ausreisepflichtige Ausländer…“ Bericht vom 1. Februar 2019 von und bei MiGRATION weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Handfesseln aus Stahl, Festhaltegurte und Fußfesseln: Mehr als 300-mal griff die Bundespolizei 2018 bei Sammelabschiebungen auf solche „Hilfsmittel“ zurück. Die Linke kritisierte die Praxis als Verstoß gegen die Menschenrechte. Bundesregierung spricht von „zulässiger Anwendung von Zwangsmitteln“. (...) Am häufigsten weiterlesen »

Bürger*innen-Asyl„… Dass Menschen Geflüchtete bei sich verstecken, ist nichts Neues. Dass es eine Gruppe gibt, die beide zusammenbringt und damit selbstbewusst an die Öffentlichkeit geht, schon. 15 Leute stecken hinter dieser Gruppe namens „Bürger*innen-Asyl“. „Die meisten studieren noch und sind zwischen 20 und 35 Jahre alt“, erzählt Pascal Roth – es ist nicht sein echter Name. Er selbst ist 31 und schreibt gerade seine Doktorarbeit. (…) Berliner, die bereit sind, Geflüchtete bei sich aufzunehmen, melden sich zum Beispiel per E-Mail. Die Geflüchteten selbst werden der Gruppe von Beratungsstellen vermittelt. Mit denen sind die Leute von „Bürger*innen-Asyl“ genauso in Kontakt wie mit selbstorganisierten migrantischen Gruppen oder Anwälten, damit die Geflüchteten auch rechtlich beraten werden und dadurch eigene Entscheidungen über ihre nächsten Schritte treffen können. „Es sind ganz viele, die so ein ‚Bürger*innen-Asyl‘ möglich machen und es auf ein breites Fundament stellen“, erzählt Roth. (…) Die Menschen, die hinter „Bürger*innen-Asyl“ stehen, sehen das, was sie machen, als zivilen Ungehorsam. Und den finden sie legitim, wenn der Staat – wie sie sagen – Menschen mit Gewalt an Orte abschiebe, in denen sie nicht mehr leben wollen – wie Abraham nach Italien – oder in denen Hunger, Not, Elend oder Krieg herrscht. „Der politische Diskurs verharmlost und normalisiert Abschiebungen“, meint Pascal Roth. „Dadurch macht er die Gewalt und den Terror, dem Leute bei Abschiebungen ausgesetzt sind, unsichtbar.“ Und auch Christine Schmidt, die Abraham beherbergt, sagt: „Ich fühle mich im Recht mit dem, was ich tue, und ich würde es auch jedem Richter erklären.“…“ Beitrag von Klaas-Wilhelm Brandenburg bei rbb 24 – Inforadio vom 29. Januar 2019 (Audiolänge: ca. 6 Min.) – siehe dazu die Homepage von Bürger*innen-Asyl Berlin und das bundesweite Netzwerk der Bürger*innen-Asyle weiterlesen »
Bürger*innen-Asyl"... Dass Menschen Geflüchtete bei sich verstecken, ist nichts Neues. Dass es eine Gruppe gibt, die beide zusammenbringt und damit selbstbewusst an die Öffentlichkeit geht, schon. 15 Leute stecken hinter dieser Gruppe namens "Bürger*innen-Asyl". "Die meisten studieren noch und sind zwischen 20 und weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik“ .. Fahlbusch ist Anwalt, seine Liste enthält jene seiner Mandanten seit 2001, deren Haft rechtskräftig für rechtswidrig erklärt wurde. Knapp jeder zweite seiner Mandanten (genau 842) saß zu Unrecht im Gefängnis, mal für einen Tag, mal für mehrere Monate. (…) Dass viel schief läuft, sagt nicht nur er, das stellte auch Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof, fest: Haftentscheidungen der Amtsgerichte hätten sich bei einer BGH-Prüfung „in einem bemerkenswert hohen Umfang – geschätzt 85 bis 90 Prozent – als rechtswidrig erwiesen“. Das schrieb sie 2014. Und heute? Auf SZ-Anfrage zählte der BGH nach: Seit 2015 beschäftigte man sich mit 301 Abschiebehaftfällen; davon verwies der BGH gut 13 Prozent zurück an Landgerichte, um nachzubessern; 99 Fälle entschied er selbst: „Hier wurde in der Regel die Haftanordnung für rechtswidrig erklärt.“ Fast jeder dritte Fall also. (…) „Diese Flüchtlinge haben keine Lobby.“ Fahlbusch erklärt sich so, warum das Thema kaum jemanden interessiert. Das ist auch der Tenor in Hohenheim: Weil die Leidtragenden der Justizfehler „nur“ abgelehnte Flüchtlinge sind, und weil nach jahrelanger Asyldebatte weitgehend gesellschaftlicher Konsens besteht, möglichst viele rasch von ihnen außer Landes zu schaffen. So erklärt sich Fahlbusch auch, dass die Bundesregierung keine belastbaren Zahlen und kaum Interesse an seinen Erkenntnissen habe. (…) Im Jahr 2017 gab es bei rund 24 000 Abschiebungen gut 4000 Fälle von Abschiebehaft. Davon rechtswidrig? Unbekannt. (…) Nach knapp neun Minuten ist Fahlbuschs Film durchgelaufen. 842 Fälle in 842 Zeilen. Ganz rechts unten steht die addierte Zahl der Hafttage, die seine Mandanten zu Unrecht im Gefängnis saßen: 22 077. Das sind, umgerechnet, mehr als 60 Jahre.“ Beitrag von Bernd Kastner vom 28. Januar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik" .. Fahlbusch ist Anwalt, seine Liste enthält jene seiner Mandanten seit 2001, deren Haft rechtskräftig für rechtswidrig erklärt wurde. Knapp jeder zweite seiner Mandanten (genau 842) saß zu Unrecht im Gefängnis, mal für einen Tag, mal für mehrere weiterlesen »

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