Kündigung wegen Wiederheirat: Ein Chefarzt rüttelt am Sonderstatus der Kirche
dds_april2013Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (…) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe mit dem Anwalt Müller vor: Die Vorschrift, „keine nach der Rechtsordnung der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, war im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten des Klägers keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.“ Übersetzt in Alltagssprache: Ein Chefarzt muss Gravierenderes tun, um für die Kirche unzumutbar zu sein; für Abtreibung werben oder Hass verbreiten, zum Beispiel. „Das war’s“, sagt der Vorsitzende Koch, und schiebt nach: „Aus unserer Sicht.“ War’s das wirklich? Die Kirche könnte nun erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob sie dies tut, will sie entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, wie ein Sprecher in Köln am Mittwochnachmittag erklärt; also in einigen Monaten wohl…“ Artikel von Detlef Esslinger vom 20. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung, siehe dazu ver.di-Kommentar und Hintergrund weiterlesen »
dds_april2013"Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (...) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe weiterlesen »

Katholische Kirche als Arbeitgeber: Diskriminierung geht nicht
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz«, hat mit der Jungle World über den Fall gesprochen. Um was ging es konkret in dem am EuGH verhandelten Fall? Es ging um einen Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Er ließ sich scheiden und heiratete erneut. Nach dem katholischen Arbeitsrecht war dies ein schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Der Arzt war jedoch der Ansicht, es sei sein Grundrecht, sich scheiden zu lassen und zu heiraten. Er hat vor dem Arbeitsgericht geklagt, dann vor dem Landesarbeitsgericht, dann vor dem Bundesarbeits­gericht, wo er schließlich gewonnen hat. Dagegen hat die katholische Kirche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, aber nur teilweise gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Fall nochmals genauer geprüft werden müsse, und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter haben den Fall dann dem EuGH vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob die Entlassung gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt. Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die Rechtsprechung in Deutschland? Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der EuGH hat festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegen könnte. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es dürfte letztlich feststellen: So eine Diskriminierung darf nicht sein. (…) Für wie viele Menschen gilt das katholische Arbeitsrecht? Es betrifft 1,2 Millionen Arbeitnehmer…“ Interview von Markus Ströhlein mit Ingrid Matthäus-Maier vom 13.09.2018 in der jungle world zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 am 11. September 2018 weiterlesen »
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse weiterlesen »

Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
wurstteller_gross„… Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand Generalanwalt Evgeni Tanchev, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. (…) Geklagt hatte die konfessionslose Vera Egenberger. Diese hatte sich im November 2012 auf die beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin ausgeschriebene Stelle als Referentin erfolglos beworben. (…) Egenberger errang nun einen Etappensieg. Den nach den Worten des Generalanwalts beim EuGH können die Kirchen und ihre Organisationen nicht in jedem Fall „verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers“ verlangen können. Dies sei abhängig von der „Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung“, so der Generalanwalt. Je weniger eine Tätigkeit mit dem Verkündigungsauftrag des kirchlichen Arbeitgebers zu tun hat, desto weniger dürfe dieser Andersgläubige oder Konfessionslose benachteiligen…“ Beitrag vom 10. November 2017 von und bei Migazin, siehe dazu auch die EuGH-Pressemitteilung vom 9. November 2017 und neu dazu: Europäischer Gerichtshof: Kirchen dürfen nicht diskriminieren weiterlesen »
wurstteller_gross"... Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand weiterlesen »

Gehaltsabsenkungen bei der Diakonie: Gelebte Sozialpartnerschaft zum Wohle der Mitarbeitenden?

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)„Als gelebte Sozialpartnerschaft, „die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte“ charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Diakonischer Dienstgeber in Deutschland die „kircheneigene“ Arbeitsrechtssetzung. In Anbetracht der Realität eine „gewagte“ Einschätzung. Bereits mit unserer Meldung vom 26. April (…) berichteten wir über die von den Arbeitgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ARK DD beabsichtigten abenteuerlichen Absenkungen. Was bedeuten diese nun zur Schlichtung anstehenden Anträge im Detail? Dieser Frage ging der RA Sven Feuerhahn nach…“ Analyse von RA Sven Feuerhahn vom 27. Mai 2016 bei der ag mav (Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnenvertretung in den Diakonischen Werken in Niedersachsen).  Siehe dazu neu: Diakonie: Transparenz? Fehlanzeige / Rettungsversuch für Betteln. Diakonie Deutschland hält weiter daran fest, die Löhne ihrer 150.000 Beschäftigten kirchenintern statt in Tarifverträgen zu regeln weiterlesen »

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)"Als gelebte Sozialpartnerschaft, "die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte" charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich weiterlesen »

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Pflegenotstand: Muslimische Pfleger dürfen keine Karriere machen
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt… In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen Deutschen Caritasverband und der evangelischen Diakonie Deutschland, also in zwei von sechs Spitzenverbänden der Wohlfahrt, noch immer ein entscheidendes Kriterium für eine Karriere. Die kirchlichen Einrichtungen können nämlich von ihren Arbeitnehmern „weltanschauliche Loyalität“ einfordern. Konkret kann das bedeuten: Wer nicht Mitglied in der Kirche ist oder nicht nach religiösen Grundsätzen lebt, kann deswegen gefeuert werden. (…) Es gibt ein Diskriminierungsprivileg für die christlichen Kirchen“, erklärt Aleksandra Lewicki, Juniorprofessorin an der britischen Universität Sussex. Sie hat für ihre Doktorarbeit mit vielen Pflegekräften gesprochen und sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt. Artikel 9 räumt diesen Einrichtungen eben jene Ausnahmen ein. 2017 hat sie sich in einer Expertise speziell mit der Situation nicht christlicher Pflegekräfte in Deutschland befasst. Sie hat festgestellt, dass viele der Geflüchteten aus muslimischen Ländern wie Syrien, dem Irak oder Afghanistan in christlichen Einrichtungen gar nicht unterkommen oder sich mit befristeten Arbeitsverträgen begnügen müssen. Das betrifft allerdings nicht nur Muslime, auch in Ostdeutschland ist es problematisch, Mitarbeiter zu finden, sind dort doch viele Menschen konfessionslos. Die Leiter der Heime sehen sich oft nicht in der Lage, die Vorgaben der Kirchenleitung umzusetzen…“ Beitrag von Lars-Thorben Niggehoff vom 7. Februar 2018 bei Zeit online weiterlesen »
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt"... In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen weiterlesen »

wurstteller_gross„… Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso wenig steht den Mitarbeitern ein gewerkschaftlicher Tarifvertrag zu. Zwei von vielen Ausnahmeregelungen, die für kirchliche Mitarbeiter und für ihre Arbeitgeber gelten. Kirchliche Arbeitgeber sind längst Big Player in der deutschen Wirtschaft. Die Kirchen besitzen milliardenschwere Konzerne und beschäftigen insgesamt 1,3 Millionen Mitarbeiter, betreiben zwei Drittel der Krankenhäuser und tausende von Pflegeeinrichtungen. Trotzdem unterscheiden sie sich deutlich von ihren gewerblichen oder weltlichen Konkurrenten: Sie werden vom Staat besonders, und oft auch bevorzugt behandelt – mit Hilfe von öffentlichen Geldern. Ist das noch gerechtfertigt?…“ Beitrag Kiyo Dörrer vom 20. November 2017 bei CORRECT!V weiterlesen »
wurstteller_gross"... Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso weiterlesen »

Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch"„Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung verbundene Mitgliedschaft in einer Kirche ist (eigentlich) ganz offensichtlich eine höchst private Angelegenheit. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden, wenn er oder sie das eine, also seine religiöse Aktivität unterscheiden kann von dem, was des Staates ist. Und wenn der Staat als eine seiner Kernaufgaben Regeln des Zusammenlebens erlässt, die beispielsweise die Rechte (und Pflichten) von Arbeitnehmern in der Arbeitswelt normieren, sollte man meinen, dass das dann auch für alle Staatsbürger vollumfänglich zu gelten hat und es nicht normale und Staatsbürger light geben darf, wobei die Light-Variante an den Kirchen-Status gebunden ist. Vor allem nicht, wenn es sogar um Grundrechte geht. Ja, die Theorie. Die Praxis sieht ganz anders und weitaus weniger einfach strukturiert aus, wie die meisten wissen. Da gibt es in Deutschland nicht nur enge Verknüpfungen zwischen Staat und (anerkannten) Kirchen, beispielsweise auf der Ebene des Einzugs und Weiterleitung der Kirchensteuer oder die Finanzierung kirchlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen aus Steuermitteln, sondern die (Staats-?)Kirchen haben umfangreiche Sonderrechte hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der unter dem Kreuz arbeitenden Menschen…“ Blogbeitrag von Stefan Sell vom 29. Juli 2016 bei Aktuelle Sozialpolitik online weiterlesen »
Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch""Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung weiterlesen »

Streikrecht in Kirchen vor dem BundesarbeitsgerichtDie Caritas will Dutzende Beschäftigte auf die Straße setzen. Das vom Wohlfahrtsverband geleitete Berliner Dominikus-Krankenhaus will seine Tochterfirma, die Dominikus-Service GmbH, auflösen. 80 Beschäftigte würden dann zum Jahresende ihre Stelle verlieren. Sollen die Löhne wieder gedrückt werden?…“ Interview von Johannes Supe in junge Welt vom vom 29.06.2016 mit Kalle Kunkel (Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Er ist zuständig für den Fachbereich drei, Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) weiterlesen »
"Die Caritas will Dutzende Beschäftigte auf die Straße setzen. Das vom Wohlfahrtsverband geleitete Berliner Dominikus-Krankenhaus will seine Tochterfirma, die Dominikus-Service GmbH, auflösen. 80 Beschäftigte würden dann zum Jahresende ihre Stelle verlieren. Sollen die Löhne wieder gedrückt werden?..." Interview von Johannes Supe in junge Welt vom vom 29.06.2016 mit weiterlesen »

[»Wert der Mitbestimmung«] Gastgeber des Tages: Reiner Hoffmann
Streikrecht in Kirchen vor dem BundesarbeitsgerichtDer DGB und die Hans-Böckler-Stiftung feiern dieser Tage den »Wert der Mitbestimmung« – unter anderem mit einer Wanderausstellung, die am heutigen Montag in der Akademie der Künste in Berlin eröffnet wird. Soweit, so unspektakulär. Bemerkenswert ist allerdings, wen DGB-Chef Reiner Hoffmann als Festredner geladen hat: ausgerechnet den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, der über »aktuelle Perspektiven zur Würde der Arbeit« referieren soll. Die Bischöfe als Verteidiger der Mitbestimmung? Vielleicht sollte der DGB-Vorsitzende mal bei seinen ver.di-Kollegen in Diakonie und Caritas nachfragen. (..) Gegen diese vordemokratischen Zustände setzen sich Beschäftigte bei Caritas und Diakonie mit Hilfe ihrer Gewerkschaft ver.di seit Jahren zur Wehr. Das müsste eigentlich auch der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes mitbekommen haben. Dass Hoffmann dennoch einen Vertreter dieser Institution zum Festredner der Mitbestimmung adelt, zeigt ein Maß an Ignoranz, das eigentlich nicht zu erklären ist.“ Beitrag in junge Welt vom 07.03.2016 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"Der DGB und die Hans-Böckler-Stiftung feiern dieser Tage den »Wert der Mitbestimmung« – unter anderem mit einer Wanderausstellung, die am heutigen Montag in der Akademie der Künste in Berlin eröffnet wird. Soweit, so unspektakulär. Bemerkenswert ist allerdings, wen weiterlesen »

Werkverträge & Leiharbeit bei Kirche: Entwurf Änderung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf – in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge – keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf - in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge - keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »

Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen nicht zuzulassen (siehe jW vom 3.9.). Doch die Karlsruher Richter haben keineswegs in der Sache entschieden. Sie erteilten ver.di lediglich aus formalen Gründen eine Abfuhr. Die Gewerkschaft betont, dass Arbeitsniederlegungen in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden für sie weiterhin eine Option sind…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 08.09.2015 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf weiterlesen »

Die katholische Bischofskonferenz hat am 27.04.2015 eine weitreichende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in der Fassung vom 27.04.2015…“ Meldung vom 29.05.2015 samt Dokumenten und Einschätzung bei der Kanzlei Hensche. Siehe dazu neu: Neues Arbeitsrecht der Kirche: Zoff um Schwule und Geschiedene weiterlesen »
"Die katholische Bischofskonferenz hat am 27.04.2015 eine weitreichende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in der Fassung vom 27.04.2015..." Meldung vom 29.05.2015 samt Dokumenten und Einschätzung bei der Kanzlei Hensche externer Linkweiterlesen »

ArbeitsrechundkircheDie Kirchen und ihre Diakonie und Caritas haben bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen weitgehende Sonderrechte. Sie legen die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen fest. Sie schaffen eigenes Mitarbeitervertretungsrecht. Und sie können von gesetzlichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen (z.B. § 7 Abs. 4 ArbZG). Wir wollen wissen: Zu welchen Arbeitsbedingungen führen diese Sonderrechte? Bitte helfen Sie uns bei der Suche nach einer Antwort und nehmen Sie an dieser Umfrage teil. Die Redaktion von Arbeitsrecht und Kirche sichert Ihnen absolute Vertraulichkeit zu. Geben Sie den Link bitte auch weiter. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden auf der Kasseler Fachtagung für kirchliches Arbeitsrecht im November 2015 vorgestellt und anschließend in Arbeitsrecht und Kirche veröffentlicht. Herzlichen Dank!“ Umfrage der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche von 2015 weiterlesen »
ArbeitsrechundkircheDie Kirchen und ihre Diakonie und Caritas haben bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen weitgehende Sonderrechte. Sie legen die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen fest. Sie schaffen eigenes Mitarbeitervertretungsrecht. Und sie können von gesetzlichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen (z.B. § 7 Abs. 4 ArbZG). Wir weiterlesen »

wurstteller_grossDas Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde. Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts – das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen…“ Artikel von Jörn Boewe im Neuen Deutschland vom 27.02.2015 weiterlesen »
ver.di: Keine Extrawurst in Kirche und DiakonieDas Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde. Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts - das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen...“ weiterlesen »

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[BaWü] Kirchen und Gewerkschaften schließen Bündnis – Lohndumping in der Pflegebranche
Kirchen und Gewerkschaften in Baden-Württemberg haben sich zu einem „Bündnis für Tariftreue“ zusammengeschlossen. Nutzen soll das vor allem der Pflegebranche. Beteiligt sind Diakonie, Caritas und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sie wollten dem Lohndumping und der Unterfinanzierung in der Sozialbranche begegnen, sagten die Organisatoren am Montag in Stuttgart. Das Bündnis fordert, alle Anbieter in Pflegeeinrichtungen und anderen sozialen Diensten dazu zu verpflichten, Flächentarife zu bezahlen…“ Artikel vom Südwestdeutschen Rundfunk am 08.12.2014 weiterlesen »
Kirchen und Gewerkschaften in Baden-Württemberg haben sich zu einem "Bündnis für Tariftreue" zusammengeschlossen. Nutzen soll das vor allem der Pflegebranche. Beteiligt sind Diakonie, Caritas und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sie wollten dem Lohndumping und der Unterfinanzierung in der Sozialbranche begegnen, sagten die Organisatoren am Montag in Stuttgart. Das Bündnis fordert, alle weiterlesen »

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