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Kriegstüchtig per Tarifvertrag: ver.di vereinbart erstmals Haustarifvertrag für Bundeswehr-Tochter HIL mit Ausnahmen für Verteidigungsfall
„Nach jahrelangen Verhandlungen ist es der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gelungen, mit der Bundeswehr-Tochtergesellschaft HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH erstmals einen Haustarifvertrag für rund 1.700 Beschäftigte abzuschließen. (…) Es sei gelungen, ein Maßnahmenpaket mit besseren Arbeits-, Einkommens- und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten durchzusetzen. Allein die Einführung der 35-Stundenwoche bei der HIL, statt bisher 40, bedeute rechnerisch eine Gehaltssteigerung von 12,5 Prozent. „Endlich erfahren die hervorragenden Leistungen, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die HIL und damit für die Bundeswehr erbringen, eine spürbare Wertschätzung“ (…) Dies zeige sich auch im neuen Tarifwerk: Neben dem Manteltarifvertrag und den Regelungen zu Entgelten und zur Eingruppierung ermögliche ein neuer Tarifvertrag „Landes- und Bündnisverteidigung“ abweichende Arbeitszeiten in definierten Krisenfällen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 18.11.2025
(„„Ein richtig großer Erfolg“ – ver.di vereinbart erstmals Haustarifvertrag für Bundeswehr-Tochter HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH“) und die Kritik:
- Kriegstüchtig per Tarifvertrag: „Wir machen Tarifverträge – da hat der Krieg nichts zu suchen.“ Dieser Traum ist ausgeträumt.
„Tarifverträge sind das viel zitierte ´Kerngeschäft´ der Gewerkschaften und oft genug wird einem genau das in der Debatte um den Einsatz der Gewerkschaften gegen die Kriegsausrichtung des Landes entgegengehalten: „Wir machen Tarifverträge – da hat der Krieg nichts zu suchen.“ Dieser Traum ist ausgeträumt.
Das offensichtlichste Beispiel der letzten Zeit ist das mit der Gewerkschaft ver.di im November 2025 abgeschlossene Tarifvertragspaket für die staatseigene HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) aus dem November 2025.
Da reiben sich interessiert Lesende des Manteltarifvertrages die Augen: Ist das wirklich wahr? Neben anderen ´Goodies´ insbesondere: 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, echtes dreizehntes Monatsgehalt und weitgehende Kündigungsschutzregeln. All das lehnt derselbe öffentliche Arbeitgeber bei allen anderen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes kategorisch ab.
Schaut mensch aber dann in den parallel abgeschlossenen Ergänzungstarifvertrag – „Tarifvertrag zur Landes- und Bündnisverteidigung“ ist schnell klar: All dies ´Zugeständnisse´ sind nur die Köder für die dort tarifierten weitgehenden Einschränkungen wichtiger Arbeitsbedingungen, insbesondere beim Thema Arbeitszeit, Arbeitszeitgestaltung und die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrates. (…)
Der Ergänzungstarifvertrag regelt, dass die Leistungen der HIL kurzfristig gesteigert werden können, wenn die Bundeswehr als einziger Auftraggeber im „Krisenfall“ entsprechenden Bedarf anmeldet.
Der sogenannte „Krisenfall“ ist dabei weit gefasst: Er umfasst nicht nur die grundgesetzlich definierten Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall, die dann auch die sog. ´Notstandsverfassung´ aktivieren (insbes. das Arbeitssicherstellungsgesetz) , sondern auch vorgelagerte „Krisenszenarien“ für alle Aufgaben der Bundeswehr. Ausgelöst wird dieser Zustand durch einen „Alarmbefehl des Verteidigungsministers“. Daraufhin kann die Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafter per Gesellschafterbeschluss den tarifvertraglich geregelten „Krisenbetrieb“ aktivieren. Die Folgen sind weitreichend (…)
So ganz nebenbei wird damit der Kriegsarbeitseinsatz tarifvertraglich vorweg geregelt.
Was hier festgeschrieben ist, ist kein Sonderfall für einen einzelnen Betrieb – es ist ein Vorbote dessen, was im Zuge der Ausrichtung des gesamten Landes auf „Kriegstüchtigkeit“ auf uns alle zukommt. (…)
Der entscheidende Punkt ist dabei: Widerstand wird nicht erst im Ernstfall gebrochen – er wird vorher organisiert geschwächt. Dort, wo unsere Gewerkschaften staatliche Eingriffsrechte und einseitige Vorgaben der Arbeitgeber akzeptieren und betriebliche Mitbestimmung im vorauseilenden Gehorsam relativieren und so zur willfährigen Unterstützer*in der nationalen Kriegspartei werden, wird die Grundlage für Gegenwehr entzogen, noch bevor sie final notwendig wird. Dann braucht es im „Krisenfall“ nicht einmal mehr den offenen Burgfrieden, wie einst 1914 – er ist tariflich längst geregelt. (…)
Der Widerspruch verläuft nicht zwischen Beschäftigten und Kritik an Krieg, Militarisierung und Burgfriedenspolitik . Sondern zwischen:
– einer Gewerkschaftspolitik, die sich in Kriegsökonomie integriert und
– einer zunehmend aktiven Basis, die für soziale Verbesserungen und gegen Militarisierung, Kriegslogik und Kriegsvorbereitung kämpft.
Gerade deshalb reicht eine rein tarifpolitische Antwort nicht mehr aus. Wo Mitbestimmung vorab eingeschränkt und Eingriffsrechte bereits vereinbart werden, wird Widerstand im Ernstfall strukturell erschwert.
Den politischen Massenstreik auf die Tagesordnung setzen
Die Frage der Kampfmittel stellt sich damit neu. Politische Streiks sind notwendig – aber sie werden nicht ausreichen, wenn der Angriff selbst umfassend ist. Ein Blick in die USA zeigt, dass solche Situationen auch sprunghafte Antworten hervorbringen können. Die dort aktuell diskutierten Generalstreik-Initiativen machen deutlich, dass sich auch scheinbar feste Grenzen verschieben können. Für uns bedeutet das: Wir stehen erst am Anfang dieser Auseinandersetzung…“ Stellungnahme von „Sagt NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden“vom 21.4.2026 dokumentiert beim gewerkschaftsforum.de
(„Kriegstüchtig per Tarifvertrag“)
- Siehe zum Hintergrund auch unser Dossier: An alle Gewerkschaftsmitglieder: SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden
- Kriegstüchtig per Tarifvertrag
„Für einsatzbereite Streitkräfte (oder in den Worten von Verteidigungsminister Boris Pistorius: kriegstüchtige) ist nicht nur die Aufstellung und Ausstattung der Truppe wichtig. Sondern ebenso die Aufstellung des zivilen Personals, das für die Bereitstellung und Reparatur von Material sorgt. Für die Heeresinstandsetzungslogistik (HIL), ein bundeseigenes Unternehmen, ist deshalb zum Jahresbeginn ein erster Tarifvertrag zur Landes- und Bündnisverteidigung in Kraft getreten.
Die HIL Gmbh soll die landbasierten Waffensysteme der Bundeswehr verfügbar halten und das Management, Reparatur und Instandsetzung ab einem bestimmten Niveau übernehmen. Rund 3.200 Beschäftigte an mehr als 70 Standorten, darunter drei Instandsetzungswerke, übernehmen dabei technische Aufgaben, die die Truppe selbst nicht (mehr?) leisten kann und soll. (…)
Damit der so genannte Krisenbetrieb angeordnet werden kann, soll nach einem entsprechenden Alarmbefehl des Verteidigungsministers der Alleingesellschafter Bundesrrepublik Deutschland per Gesellschafterbeschluss die Bestimmungen des Tarifvertrags auslösen. Als Folge kann der Samstag zum Regelarbeitstag erklärt, die regelmäßige Wochenarbeitzeit auf bis zu 48 Stunden erhöht oder sogar ein Arbeitszeitkorridor bis zu 60 Wochenstunden eingerichtet werden. Auch eine Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden pro Werktag ist möglich, wenn es auf das Jahr gesehen bei durchschnittlich 48 Wochenarbeitsstunden bleibt.
Dass die Lage der Arbeitszeit von dem Arbeitgeber frei bestimmt werden und auch Nachtarbeit oder die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bedeuten kann, ist eine Regelung, die sich in dieser Ausschließlichkeit selten in Tarifverträgen findet und zeigt, für welche ernsten Lagen der Vertrag geschlossen wurde. Selbst solche schwer wiegenden Veränderungen für die Arbeitnehmer kann das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden anordnen, wenn sich die Notwendigkeit für die veränderten Arbeitsbedingungen kurzfristig oder unerwartet ergibt. (…)
Der neue Vertrag, so hatte das Ministerium zum Inkrafttreten erklärt, leistet somit einen wichtigen Beitrag zur materiellen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Wie massiv die Krisenregelung vom Friedensbetrieb abweicht, zeigt allein die Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit von normalerweise (jetzt) 35 auf dann bis zu 60 Stunden.
Interessante Frage wird, ob und was davon auf Verträge mit anderen zivilen Unterstützern der Bundeswehr übertragen werden kann. Denn die HIL hat ja einen Sonderstatus, weil sie als organisationsprivatisierte, im Alleineineigentum des Bundes stehende Gesellschaft staatliche, vormals in Behördenform durchgeführte, Aufgaben wahrnimmt und integraler Bestandteil des Logistischen Systems der Bundeswehr ist (O-Ton Tarifvertrag).“ Beitrag von T.Wiegold am 08.01.2026 bei Augen geradeaus!
mit interessanten Kommentaren
Siehe zum Vergreich unser Dossier: Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder 2025