» » »

Abschiebung aus der Klinik in Rickling (SH) nach Suizidversuch erneuert die Forderung nach Verbot von Abschiebungen aus Krankenhäusern

Dossier

Forderung nach Verbot von Abschiebungen aus Krankenhäusern (IPPNW)In Rickling ist eine Frau aus Tunesien mitten in der Nacht aus einer psychiatrischen Klinik abgeschoben worden. Flüchtlingsbeauftragte sind entsetzt. Laut Schleswig-Holsteins Sozialministerium ist rechtlich nichts schiefgelaufen. Der Flüchtslingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein und die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche fordern, Abschiebungen aus Krankenhäusern zu verbieten. (…) Es geht um die Nacht zu Donnerstag, in der die Tunesierin Mariem F. aus einer psychiatrischen Klinik in Rickling direkt abgeschoben wurde. Dort war sie Patientin, nachdem sie versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Die Frau sei in Tunesien wegen ihrer Homosexualität verfolgt worden, sagt Dietlind Jochims, die den Fall an die Öffentlichkeit brachte. Der Landesverein für Innere Mission ist Träger der Klinik in Rickling…“ Beitrag vom 04.08.2023 beim NDR Schleswig-Holstein externer Link („Rickling: Abschiebung aus Klinik nach Suizidversuch sorgt für Kritik“) mit Video, siehe weitere Informationen:

  • Abschiebung aus der Psychiatrie? In Duisburg soll ein suizidgefährdeter Kurde in den Irak abgeschoben werden – vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (vorläufig) gestoppt New
    • Abschiebung aus der Psychiatrie? In Duisburg soll ein suizidgefährdeter Kurde in den Irak abgeschoben werden
      Ein psychisch schwer erkrankter Kurde aus dem Irak soll bereits diesen Montag in sein Herkunftsland abgeschoben. Am Freitag ließ ihn die Stadt Duisburg nach »nd«-Informationen während eines Termins in der Ausländerbehörde festnehmen und in Abschiebegewahrsam bringen. Das Brisante an dem Fall: Seit Ende Oktober befand sich der 31-Jährige durchgehend in stationärer psychiatrischer Behandlung im Evangelischen Klinikum Niederrhein in Oberhausen. Erst in einer geschlossenen, dann wenig später in einer offenen Abteilung. Seine Ärzte halten eine Abschiebung für falsch. In einer aktuellen Stellungnahme der Klinik, die der Initiative Abschiebungsreporting NRW vorliegt, heißt es: »Der Patient ist derzeit hochgradig suizidal und eigengefährdet.«
      Nach Angaben von Abschiebungsreporting war der 31-Jährige am vergangenen Freitag uf Einladung der Duisburger Ausländerbehörde dort zu einem Termin erschienen. »Nach längerer Wartezeit wurde der Mann gegen 11 Uhr in der Ausländerbehörde im Beisein von zwei Zeugen festgenommen«, berichtete Sebastian Rose von Abschiebungsreporting NRW im Gespräch mit »nd«. Sodann sei der Mann – ohne die beiden Zeugen – zum Amtsgericht Duisburg gebracht worden, wo ihm am frühen Nachmittag in einer nichtöffentliche Vorführung gesagt wurde, dass er nun definitiv ausreisen müsse. »Anschließend ordnete das Amtsgericht Duisburg Ausreisegewahrsam bis Montag an«, so Rose. Der Betroffene sei in das Abschiebegefängnis Büren in Ostwestfalen gebracht worden
      …“ Artikel von David Bieber vom 08.02.2026 in ND online externer Link
    • Siehe die laufende Berichterstattung von Abschiebungsreporting NRW auf bsky externer Link
    • „Eine völlige Eskalation“: Kurde aus Duisburg droht Abschiebung – Gericht stoppt Plan kurz vor Abflug
      Die Stadt Duisburg wollte am Montag einen Asylbewerber in den Irak abschieben. Dabei sagen seine Ärzte, dass er nicht reisefähig sei – aus diesem Grund.
      Als der Duisburger Abdul B. beschloss, aus seiner Heimat zu fliehen, war Deutschland sein letzter Zufluchtsort, um einer Verfolgung und Gewalt zu entkommen. Doch er ahnte nicht, dass er vier Jahre später in Abschiebehaft landen und schließlich in den Irak abgeschoben werden würde – trotz seines kritischen Gesundheitszustands. (…)
      Der 31-Jährige lebt seit 2021 in Duisburg und versucht, Fuß zu fassen. Er hat elf Monate lang Vollzeit gearbeitet. Doch die Ablehnung seines Asylantrags erschwert es ihm, seine prekäre Situation zu stabilisieren. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat ein Dokument, das seine Verfolgung durch die PKK belegen soll, als nicht authentisch eingestuft, so Çelik. Trotzdem hat er eine Duldung erhalten. (…)
      In ihrem Schreiben vom 6. Februar 2026 an die Behörden betonten die Ärzte des Evangelischen Klinikums Niederrhein in Oberhausen, dass sich B. seit dem 28. Oktober 2025 in ihrer stationären Behandlung befindet. Sie stellten fest, dass er aufgrund seiner Diagnose nicht reisefähig sei und weiterhin stationär in einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik behandelt werden müsse. „Der Patient ist derzeit hochgradig suizidal und eigengefährdet“, heißt es in dem Schreiben, das dieser ebenfalls Redaktion vorliegt. Trotz dieser akuten Gefährdung und Selbstmordgefahr entschied das Duisburger Amtsgericht, dass B. „reisefähig“ sei. (…)
      B. sollte am Montag, dem 9. Februar, um 18:50 Uhr mit dem Flugzeug in den Irak abgeschoben werden. Laut der Stadt Duisburg wurde die Abschiebung jedoch aufgrund eines Eilantrags vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgebrochen. „Abzuschiebende Personen werden in solchen Fällen bis zur weiteren Klärung zunächst freigelassen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. (…)
      Laut Rose [Abschiebungsreporting NRW] nimmt die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg damit eine große Gefahr für Leib und Leben des kurdischen Mannes in Kauf. „Die Ärzte im Krankenhaus haben ihn intensiv behandelt. Sich über deren medizinische Empfehlungen hinwegzusetzen und im Geheimen eine medizinische Stellungnahme einer GmbH gegen Bezahlung einzuholen, ist nicht akzeptabel. Wir fordern, dass die Abschiebung abgesagt wird und der Mann seine Behandlung in Oberhausen sofort fortsetzen kann.“ (…)
      Abschiebungsreporting NRW: Land soll Abschiebungen aus Kliniken stoppen
      Bereits im Mai 2025 hat der Deutsche Ärztetag in einem Beschluss die zuständigen Behörden aufgefordert, Abschiebungen aus medizinischen und stationären Einrichtungen grundsätzlich zu untersagen. „Sechs Bundesländer haben Abschiebungen aus stationären Einrichtungen zuvor bereits auf dem Erlassweg unterbunden. Dass NRW es einfach so laufen lässt, ist nicht akzeptabel“, so Rose
      …“ Artikel von Ahmad Shihabi vom 09.02.2026 in nrz.de externer Link mit Hintergründen zu Person und Geschichte
    • Siehe auch das Dossier: Auf die harte Tour in den Irak abgeschoben: »Freiwillig« ist nicht gleich »freiwillig« – sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
  • Wenn der Schutzraum zur Falle wird: Gewaltvolle Abschiebung aus der Psychiatrie im AMEOS Klinikum in Osnabrück
    • Abgeschoben aus der Psychiatrie: Vor der Klinik wartet die Polizei – halfen Klinikmitarbeitende?
      Osnabrück hat Lame K. abgeschoben – aus einer Klinik, in der der 34-Jährige wegen Suizidgefahr Hilfe gesucht hatte. Die Stadt sieht sich im Recht.
      Es war eine Geste bitterer Empörung: Am vergangenen Donnerstagabend zog in Osnabrück eine Demo von „No Lager“, einer antirassistischen Gruppe mit Fokus auf Migration und Asyl, vor die Ausländerbehörde. Es ging um die Abschiebung von Lame K.* nach Gambia. Zwei Tage zuvor war der 34-Jährige aus der Osnabrücker Ameos-Klinik geholt worden, in der er wegen Suizidgefährdung Hilfe gesucht hatte. K. lebt seit 2017 in Osnabrück, nach einem gescheiterten Asylantrag in Duldung. Videos und Fotos von No Lager zeigen Szenen der Gewalt: Bei dem Polizeieinsatz fixieren Uniformierte K. am Boden, er trägt Handschellen. „Kill me!“ ruft er immer wieder. Solidarische AktivistInnen werden von Polizisten angebrüllt, zurückgestoßen, eingekesselt und niedergerungen.
      „Am Ende waren rund 30 Polizisten vor Ort“, beschreibt No-Lager-Aktivist Carl Dütting* den verstörenden Vorfall. „Von uns ging keine Eskalation aus. Dennoch wurden einige von uns unter dem Vorwurf des Widersetzens gegen Vollstreckungsbeamte, also einer Straftat, festgenommen. (…)
      Die Klinik hat die Abschiebung unterstützt. Ein Video zeigt eine Mitarbeiterin, die den Rollstuhl bringt, in dem K. zum Fahrzeug geschoben wird. Krankenhauspersonal, erklärt No Lager, habe Protestierende auch mit Worten fernzuhalten versucht. „Abschiebungen aus Schutzräumen wie Krankenhäusern erschüttern das Vertrauen in medizinische und therapeutische Einrichtungen massiv“, schreibt Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen.
      Nur Tage vor dem Polizeieinsatz war K. vom Landgericht aus einer rechtswidrigen Abschiebungshaft entlassen worden: Die Gefahr, dass der 34-Jährige sich den Behörden entziehe, bestehe nicht, fand das Gericht. Die drohende Abschiebung habe „starke Ängste“ bei K. ausgelöst, erklärt der Niedersächsische Flüchtlingsrat. Die Maßnahme hätte „unter diesen Umständen niemals statt­finden dürfen“. Die Härte gegen No Lager bezeichnet der Flüchtlingsrat als „völlig unverhältnismäßig“ und „Kriminalisierung
      “…“ Artikel von Harff-Peter Schönherr vom 3.2.2025 in der taz online externer Link
    • Gewaltvolle Abschiebung aus dem AMEOS Klinikum: Stellungnahme zu der Abschiebung von Lame K. am 28.01.2025
      Am Dienstagmorgen (28.01.25) wurde der psychisch-kranke und akut suizidale Lame K.*, aus der geschlossenen Station des AMEOS Klinikums in Osnabrück in ein Land abgeschoben, das er seit 15 Jahren nicht mehr betreten hatte…“ Stellungnahme von 31. Januar 2025 von No Lager Osnabrück externer Link
    • Wenn der Schutzraum zur Falle wird – Stadt Osnabrück und Land schieben aus dem AMEOS-Klinikum ab
      Der durch die aufgepeitschten Asyldebatten erzeugte Druck, die Abschiebezahlen auf Biegen und Brechen in die Höhe zu treiben, führte diese Woche zur Abschiebung eines suizidalen Gambiers aus dem AMEOS-Klinikum in Osnabrück. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen verurteilt den Bruch des Schutzraumes Krankenhaus durch die Stadt Osnabrück, die Landesaufnahmebehörde sowie die Polizei und kritisiert das Klinikum für seine Mitwirkung. Die Organisation fordert von der Landesregierung, Abschiebungen aus Krankenhäusern zu verbieten.
      Am 28. Januar 2025 wurde der gambische Staatsangehörige Lame K.* auf Betreiben der Ausländerbehörde Osnabrück aus der psychiatrischen Klinik der AMEOS Gruppe in Osnabrück nach Gambia abgeschoben. Dabei wurde durch die in Amtshilfe eingesetzten Polizeibeamt*innen massive körperliche Gewalt angewendet. Der Betroffene wurde an Händen und Füßen gefesselt und, als er sich zu Boden warf, mit dem Knie auf Kopf und Hals fixiert. Das berichten neben dem Betroffenen auch Zeug*innen der Gruppe No Lager Osnabrück in einer Pressemitteilung. Drei Tage zuvor hatte sich der 34-Jährige auf Bitten seines Umfelds hin einweisen lassen, weil er sich in einer schweren psychischen Krise befand. Am 13. Januar 2025 wurde Lame K. in Abschiebungshaft genommen, eine Woche später aber aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Osnabrück wieder entlassen, da das Gericht keine Anhaltspunkte dafür sah, dass er sich seiner Abschiebung entziehen werde, sodass es auch keinen Grund dafür gab, ihn in Abschiebungshaft zu nehmen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die Abschiebung aus der psychiatrischen Klinik und die Rolle des AMEOS scharf. Krankenhäuser müssen Orte des Schutzes, der Fürsorge und der Heilung sein. Ärzt*innen und Pflegekräfte stehen in der Verantwortung, der Gesundheit und dem Wohlergehen ihrer Patient*innen oberste Priorität einzuräumen…“ Meldung vom 31. Januar 2025 beim Flüchtlingsrat Niedersachsen externer Link
  • „Behandeln statt verwalten“: Neues Meldeportal sammelt ab dem Tag der Menschenrechte am 10.12.2023 Fälle von Abschiebungen aus stationärer Behandlung 
    Anlässlich des 75. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN am 10. Dezember 1948 kritisiert die ärztliche Friedensorganisation IPPNW die Abschiebung von Geflüchteten aus stationärer Krankenhausbehandlung. Menschen werden in Krankenhäusern und Kliniken aufgrund der Schwere ihrer Erkrankungen behandelt und sollten dort einen besonderen Schutz genießen.
    Das Meldeportal „Abschiebungen im Kontext stationärer Behandlung“ der IPPNW geht zum Tag der Menschenrechte an den Start. Auf diesem Portal im Internet können anonym Fälle von Abschiebungen aus stationärer Behandlung gemeldet werden und medizinisches Personal in Kliniken erhält Information rund um ihre Rechte im Kontext von Abschiebungen: www.behandeln-statt-verwalten.de externer Link
    Abschiebungen sind ein schwerer Eingriff in die medizinische Behandlung: Sie stellen für die Betroffenen eine massive Belastung dar und gefährden den Heilungsprozess. Abschiebungen können zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation führen und insbesondere bei psychisch kranken oder traumatisierten Menschen schwerwiegende Folgen haben. Zusätzlich zu den Folgen für die Betroffenen belasten Abschiebungen Mitpatient*innen und Beschäftigte in den Einrichtungen.
    Trotz dieser gravierenden Auswirkungen werden immer wieder Abschiebungen von Geflüchteten aus stationärer Behandlung berichtet. Genaue Zahlen oder ein Register hierzu existieren jedoch nicht. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen verbieten dagegen Abschiebungen aus Krankenhäusern während einer laufenden stationären Behandlung. In den meisten Bundesländern gibt es noch keine Regelungen. Der Deutsche Ärztetag hat mehrfach das Verbot von Abschiebungen aus stationärer Behandlung gefordert. Mit dem nun erreichbaren Portal soll eine Datengrundlage zur Abschiebung aus stationärer Behandlung geschaffen werden, um den Handlungsbedarf zu dokumentieren…“ IPPNW-Pressemitteilung vom 7. Dezember 2023 externer Link
  • Schleswig-Holstein stoppt Abschiebungen aus Kliniken 
    „In Schleswig-Holstein werden keine Menschen mehr abgeschoben, wenn sie stationär in einer Klinik unterbracht worden sind. Das hat Sozialministerin Aminata Touré entschieden. Der sogenannte Rückführungserlass, der die Abschiebung illegaler Einwanderer oder abgelehnter Asylbewerber regelt, wurde angepasst und trat am Donnerstag in Kraft. Anlass ist ein Fall aus dem Kreis Segeberg. Eine Frau aus Tunesien wurde mitten in der Nacht aus einer psychiatrischen Klinik in Rickling geholt und nach Schweden abgeschoben, weil die dortigen Behörden für sie zuständig sind. Die Frau wurde in Rickling behandelt, nachdem sie versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Der Vorfall hatte viel Kritik ausgelöst. (…) „Das, was wir tun können – als Landesebene – ist, den Zeitpunkt zu verschieben“, erklärt Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) gegenüber NDR Schleswig-Holstein. Die Abschiebung würde dadurch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Grundsätzlich lasse sie sich aber nicht verhindern, da die Frage der Rückführung wegen der Zuständigkeit Schwedens europäisches Recht sei, so die Ministerin weiter. „Wenn man sozusagen, die grundsätzliche Rückführung verhindern möchte, dann muss man europäisches Recht ändern.“ (…) Laut Sozialministerium wird ab sofort in Abschiebungsfällen zunächst die Entlassung aus dem Krankenhaus abgewartet. Anschließend werde die Reisefähigkeit erneut durch einen Arzt festgestellt. In Schleswig-Holstein sind laut Sozialministerium in diesem Jahr insgesamt drei Menschen direkt aus Krankenhäusern abgeschoben worden, im vergangenen Jahr ging es um einen abgelehnten Asylbewerber. Ausnahmen bei der Rückführung könne es nach wie vor geben – diese müssten aber gut begründet sein.“ Meldung vom 10. August 2023 beim NDR1 externer Link
  • Abschiebung aus Klinik: Bundespolizei für Nacht- und Nebelaktion in der Kritik
    „Schon bevor Innenministerin Nancy Faeser (SPD) innerhalb der Ampel-Regierung einen schärferen Abschiebungskurs gegenüber nicht anerkannten Geflüchteten umsetzt, agiert manch eine Behörde mit vorauseilendem Gehorsam. Solch ein Beispiel liegt aus dem Kreis Segeberg vor, wo die Bundespolizei in einer buchstäblichen Nacht- und Nebelaktion eine 37-jährige Tunesierin gegen ihren Widerstand aus einer Psychosozialen Klinik in Abschiebegewahrsam genommen hat. Der Fall hat für massive Kritik gesorgt, behördliches Fingerspitzengefühl Fehlanzeige. Die schwarz-grüne Landesregierung kann unterdessen kein Fehlverhalten feststellen. Es geht um Mariem F., die wegen ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland Tunesien verfolgt wurde und sich deshalb auf die Flucht nach Schweden machte. Da ihr Asylantrag dort allerdings nicht anerkannt wurde, suchte sie 2022 Schutz in Deutschland. Dort hat man sie zunächst in der schleswig-holsteinischen Landesunterkunft Boostedt (Kreis Segeberg) einquartiert. Als ihr dort zu verstehen gegeben wurde, dass man im Zuge der Dublin-III-Verordnung ihre Rückführung nach Schweden plane, beging sie einen Suizidversuch. Daraufhin wurde sie als stationäre Patientin in der unter Regie der Diakonie betriebenen Psychiatrischen Klinik in Rickling (Kreis Segeberg) untergebracht. Wegen völligem Unverständnis über das repressive behördliche Vorgehen hat die Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Dietlind Jochims, die rabiate Aktion öffentlich gemacht. »Bei uns schrillen alle Alarmglocken, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint«, sagt die sichtlich aufgewühlte Jochims. Eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus sei nach ihren Worten ein Skandal. (…) Die Betroffene befindet sich mittlerweile wieder in Schweden und dort in Abschiebehaft. Sie fürchtet bei einer Überstellung zurück nach Tunesien, dass man sie, basierend auf den § 230 des dortigen Strafgesetzbuches, der Homosexualität unter Strafe stellt, ins Gefängnis steckt. Jochims rechnet für Mariem F. in Tunesien jedenfalls mit »einer Gefahr für Leib und Leben«.“ Artikel von Dieter Hanisch vom 7. August 2023 in Neues Deutschland online externer Link
  • Wir stehen an der Seite unserer Patient*innen und gegen Abschiebungen aus Kliniken! Und wir rufen alle unsere Kolleg*innen in Kliniken auf, sich gegen Abschiebungen zu wehren…“ Tweet von Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää*) vom 7. Aug. 2023 externer Link mit Links zu:
    • Ärztliche Bescheinigungen für geflüchtete Patient*innen – worauf ist zu achten?
      Mit dieser Handreichung wollen wir eine praktische Hilfestellung geben, um die Begleitung von Patient*innen, die in aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit leben, zu erleichtern…“ Handreichung externer Link aus Gesundheit braucht Politik 1/2020| Sonderbeilage
    • Empfehlungen für heilberuflich Tätige in Abschiebesituationen
      Durch die verschärfte Gesetzgebung im Asylpaket I und II werden auch in Heilberufen Tätige wieder zunehmend mit Abschiebungen kranker Flüchtlinge konfrontiert. Viele Ärztinnen und Ärzte, Schwestern, Pfleger und TherapeutInnen geraten in einen schwierigen Konflikt, wenn sie sich zwischen Patientenwohl und vermeintlicher Staatsräson entscheiden sollen. Es besteht große Unsicherheit und Hilflosigkeit, sich in einer solchen schwierigen Situation adäquat zu verhalten. Diese Handreichung bietet Hilfe an…“ Handreichung vom Arbeitskreis Flüchtlinge und Asyl der IPPNW externer Link
  • Keine Abschiebungen aus dem Krankenhaus: Der Arbeitskreis Geflüchtete und Asyl bittet um Mithilfe
    Als Arbeitskreis Geflüchtete und Asyl der IPPNW beschäftigen wir uns seit einigen Jahren vertieft mit dem Komplex Abschiebungen und Gesundheit und haben verschiedene Materialien zu diesem Thema erstellt.
    Mit Besorgnis beobachten wir, dass inzwischen auch Krankenhäuser keine sicheren Orte mehr für alle Menschen sind. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Rückführungsmaßnahmen im Kontext einer stationären Behandlung. Um die Problematik besser zu verstehen und Maßnahmen zu entwickeln, um ihr effektiver vorbeugen zu können, haben wir vor einigen Monaten begonnen, diese Ereignisse zu recherchieren. Denn bisher gibt es keine systematische Erfassung für das Bundesgebiet.
    Wir haben darüber hinaus begonnen, uns auch an unsere Kolleg*innen direkt zu wenden. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung von Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen systematisieren wir Daten zu Rückführungsmaßnahmen (durchgeführten und abgebrochenen) aus dem stationären Kontext zwischen den Jahren 2016-2022. Wir möchten den Ablauf, die Muster und Kommunikationsdefizite erforschen und das medizinische Personal ermutigen, sich selbstbewusst am Wohl der Patient*innen zu orientieren und seine Rechte im Umgang mit Behörden zu kennen.
    Als Ärztinnen und Ärzte wissen wir, dass solche Vorfälle nicht nur die betroffenen Menschen (re)traumatisieren, sondern auch die Mitpatient*innen und nicht zuletzt das medizinische Personal schwer verunsichern und belasten können. Sie sind unvereinbar mit den ethischen und medizinischen Grundsätzen, an denen sich ärztliches Handeln orientieren muss. Auch der Deutsche Ärztetag hat 2017 bekräftigt, dass geflüchtete Menschen in stationärer Behandlung nicht reisefähig sind und dementsprechend nicht abgeschoben werden dürfen. (Drucksache, Nr. Ib – 134 ).
    Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, freuen wir uns über eine Rückmeldung mit den Angaben zur Person, Diagnose, Vorerkrankungen und Behandlungsstand in anonymisierter Form. Sollten Sie Interesse nach einem fachlichen Austausch oder anderen Unterstützungsmöglichkeiten haben, wenden Sie sich gern an uns unter jurema(at)ippnw.deAufruf bei IPPNW externer Link (ohne Datum aber offenbar von 2023)

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=214169
nach oben