Der Paragraph 129 b und die Rechtsstaatlichkeit: Nelson Mandela auf der Terrorliste und Anklage gegen 14jährigen Islamisten
Quelle: Artikel von Helmut Lorscheid in telepolis vom 04.09.2012 ![]()
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Es herrscht Gewaltenteilung zwischen der Regierung, dem Parlament und der Justiz. Eigentlich. Seit Einführung des Strafrechtsparagraphen 129 b bestimmen (zwar nicht de jure, aber faktisch) die US-Regierung, die Europäische Union und zuletzt das Bundesministerium der Justiz, gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln darf und wer als politischer Angeklagter vor Gericht zu erscheinen hat…“