Hartz IV: Kein Zwang zum falschem Ein-Euro-Job. Hartz IV Bezieher dürfen nicht zu Tätigkeiten gezwungen werden, für die sie keine ausreichende Qualifikation verfügen

Hartz IV Bezieher werden immer wieder dazu genötigt, alle Tätigkeiten anzunehmen, die ihnen der Vermittler im Jobcenter vorlegt. Oft entsprechen die Angebote nicht den eigentlichen Qualifikation der Betroffenen. Ein Gericht stärkte die Grundrechte von Hartz IV Beziehern stellt klar: Tätigkeiten, die eine spezielle berufliche Qualifikation oder Erfahrung erfordern, die der zu Vermittelnde nicht hatte, müssen nicht angenommen werden.“ Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az: L 3 AS 99/15 B ER)...“ Meldung vom 04.08.2015 bei Gegen-Hartz externer Link

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