GDL-Streiks als „Selbstzweck“? GDL „will keine Schlichtung“? Behauptungen und Antworten

Ja zum GDL-Arbeitskampf . Nein zum Tarifeinheitsgesetz. Streikzeitung no.6 vom Mai 2015Beitrag aus der gerade in Druck gehenden Streikzeitung – JA zum GDL-Arbeitskampf – NEIN zum Tarifeinheitsgesetz – Nr. 6 vom Mai 2015

Es gibt eine mediale Front gegen die GDL, insbesondere gegen den neuen und neunten Streik in der aktuellen Tarifrunde, die nunmehr bald ein Jahr andauert. Diese Front ist von handfesten Interessen bestimmt: Bundesregierung, Deutsche Bahn, die Spitzen der „Großgewerkschaften“ IGM und IG BCE und die DGB-Spitze selbst, die EVG und nicht zuletzt die Konzerne und Banken – sie alle haben ein jeweils eigenes, konkretes Interesse daran, die GDL „totzuverhandeln“, in immer neue Streiks und möglichst in eine schwere Niederlage zu treiben. Gleichzeitig agieren die führenden Medien wie gleichgeschaltet. Sei es, weil das der Chefredaktionslinie entspricht. Sei es, weil eine wirksame Opposition weitgehend fehlt, weil auch SPD und DGB in die Anti-GDL-Hetze einstimmen und Grüne und LINKE beim Thema GDL wenig offensiv agieren. Sei es, weil die Materie vielen Medienleuten zu kompliziert ist und sie in ihrer Hamsterrad-Tretmühle dann lieber mit dem Mainstream strampeln. Umso wichtiger ist es, die aktuell entscheidenden Argumente, die in dieser Kampagne gegen die GDL vorgebracht werden, aufzugreifen und zu beantworten.

Behauptung 1: „Streik ist kein Selbstzweck – die GDL streikt nur um des Streiks willen.“ So Julia Klöckner, CDU-Vize.

Antwort STREIKZEITUNG: Diese Aussage läuft auf die absurde Behauptung hinaus, die GDL-Mitglieder und insbesondere ihr Vorsitzender hätten eine Art Streik-Gen. Bitte den gesunden Menschenverstand einschalten: Warum sollten mehrere Tausend GDL-Mitglieder scharf darauf sein, „einfach so“ zu streiken – um des Streiks willen? Sie haben bei diesem Streik die Medien und viele Fahrgäste gegen sich. Sie erleiden in jedem Fall – auch bei dem nun erhöhten Streikgeld – deutliche Einkommensverluste. Es gibt am Arbeitsplatz nervenaufreibende Gespräche mit Kollegen, die anderer Meinung sind. Das Verhältnis zum Vorgesetzten oder zum Arbeitgeber verhärtet sich. Teilweise, so bei befristeten Arbeitsplätzen, droht bei einer Unterstützung für den Streik der Arbeitgeber mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist schlicht unsinnig zu glauben, dass Tausende Gewerkschafter diese negativen Reaktionen auf sich nehmen – einfach so. Ihre Gründe, so zu handeln, müssen vielmehr höchst handfeste sein. Da ist einerseits die ungeheure Arbeitsbelastung (siehe Kasten). Und da sind andererseits die Wut und die Enttäuschung darüber, dass der Arbeitgeber sich seit zehn Monaten konsequent weigert, konstruktiv zu verhandeln und auf diese Nöte und Belastungen der Beschäftigten einzugehen. Es ist nicht der GDL-Oberindianer, der zum Streiken drängt. Die Forderung nach einem konsequenten Streik wird an der Basis der GDL deutlich lauter gestellt als „oben“ vorgetragen.

Behauptung 2: Die GDL verweigert sich konstruktiven Verhandlungen und lehnt eine Schlichtung ab. Ralf Stegner, stellvertretender SPD-Chef, äußerte sich wie folgt: „Es hat schon schwierigere Auseinandersetzungen in der Sache gegeben, die durch eine Schlichtung in sehr vernünftigen Verfahren zu einer Lösung geführt werden konnten. Ein vergleichbarer Fall, bei dem in dieser Intensität Gespräche abgebrochen werden, ist mir nicht in Erinnerung. Dafür verliert die Öffentlichkeit allmählich das Verständnis.“

Antwort STREIKZEITUNG: Es gab Hunderte Stunden mit Verhandlungen, die seitens der Deutschen Bahn immer so geführt wurden, dass die GDL an der Nase herumgeführt wurde. Das gilt insbesondere für die Grundsatzfrage, dass die GDL für alle ihre Mitglieder bei der Bahn einen rechtlich verbindlichen Tarifvertrag abschließen darf. Das gestand die DB AG der GDL am 17. Dezember 2014 zu. Aber erst nach Streiks! Anfang des Jahres 2015 kassierte sie die Zusage wieder. Sie gestand dies neu zu am 23. Februar, nun sogar in einer juristisch bindenden, von beiden Seiten unterzeichneten Form. Inzwischen kassierte sie diese Zusage erneut, indem sie nicht zulassen will, dass die Lokrangierführer, die in der GDL Mitglied sind, unter den gleichen Tarifvertrag fallen wie die Streckenlokführer.

Behauptung 3: Bei den Verhandlungen geht es nicht mehr weiter; da haben sich zwei Streithähne – Weselsky und Weber – verhakt. Aber die GDL lehnt ja eine Schlichtung ab.

Antwort STREIKZEITUNG: Das ist unrichtig. Die Ablehnung der GDL in Sachen Schlichtung bezog sich darauf, dass die Verhandlungen zwischen Bahn und GDL bislang so gut wie nie die eigentliche Materie – die konkreten Forderungen – erreicht hatten. Nur darüber hätte man schlichten können, so die GDL. Aber zu diesen Forderungen gab es keine ernsthaften Gespräche. Und schon gar kein Sich-Verhakeln. Gleichzeitig erklärte die GDL zu Recht, dass sie nicht bereit sei, über ihr Verfassungsrecht auf Streik und über ihr gerichtlich verbrieftes Recht, für alle GDL-Mitglieder bei der Bahn Tarifverträge abschließen zu können, „schlichten“ zu lassen. Diese Grundsatzthemen könnten nicht Gegenstand einer Schlichtung sein. Als Bahnchef Grube den personellen Vorschlags eines Schlichters (Matthias Platzek) während des letzten Streiks vorgetragen hatte, nannte die GDL dies einen „PR-Gag“. Das bezog sich nie auf den ehemaligen Ministerpräsidenten Brandenburgs. Sondern allein darauf, dass die Bahn mit diesem Vorschlag bewusst zuerst in die Öffentlichkeit ging, um erneut den Druck auf die GDL zu steigern – anstatt diesen Vorschlag im vertraulichen Gespräch einzubringen.

Schließlich legte die GDL bei den jüngsten Verhandlungen (Datum: Samstag, 16. Mai, 14 Uhr) sogar einen detaillierten Schlichtungstarifvertrag vor, der zwischen GDL und der Bahn abzuschließen sei. Und was passierte dann? Man trennte sich; die DB-Seite wollte Zeit, angeblich um diesen Text zu bewerten. Knapp vier Stunden später – 17.50 Uhr – traf man sich wieder. Nun zog die DB einen eigenen Text für ein mögliches Schlichtungsverfahren aus der Tasche. Sie hielt u.a. an der Aufspaltung der Lokführer in zwei Gruppen fest. Vor allem aber präsentierte sie der GDL ein Begleitschreiben, in dem es heißt: „Die letzten beiden Tage haben gezeigt, dass es offenbar nicht möglich ist, in freien Verhandlungen zu einem Ergebnis zu kommen. Wir teilen deshalb mit, dass wir keine weiteren Verhandlungen außerhalb eines Schlichtungsverfahrens führen werden.“ (Hervorgehoben von uns). Das war Samstag, 16.5., abends. Ausdrücklich war der Sonntag für Verhandlungen noch vereinbart.

Das heißt: Die Vertreter der DB AG waren nicht bereit, mit der GDL über deren Vorschlag für ein Schlichtungsverfahren zu reden. Auch über den Schlichtungsvorschlag der Bahn konnte nicht geredet werden. Im Klartext steht: Keine weiteren Gespräche außerhalb einer Schlichtung – wobei es keine vereinbarte Grundlage für ein solches Schlichtungsverfahren gab.

Warum berichten die Medien nicht über diesen Vorgang, der erneut die DB-Strategie entlarvt? Warum berichten sie nicht über das konkrete Vorliegen eines solchen GDL-Papiers mit den Regularien für eine Schlichtung? Warum schreiben selbst seriösen Journalisten wie Detlef Esslinger und Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. Mai nur, Weselsky habe auf der jüngsten Pressekonferenz am 18. 5. „erstmals das WORT Schlichtung zustimmend in den Mund“ genommen? Warum berichten sie nicht von TAT und TEXT?

Behauptung 4: Die GDL sei eine „Ellbogen-Gewerkschaft“. Dazu heißt es in der „Taz“: „Es geht der kleinen Spartengewerkschaft darum, ihre Macht bei der Bahn auszudehnen – auf Kosten der größeren Gewerkschaft EVG, die dem DGB angehört.“

Antwort STREIKZEITUNG: Ein seltsames Argument. Es liegt in der Natur der Dinge, dass eine Gewerkschaft – GDL ebenso wie EVG – um neue Mitglieder kämpft. Wobei die Mitgliedergewinne der GDL – z. B. beim Zugbegleitpersonal – eher aus dem Bereich der bislang Nichtorganisierten kommen. Es ist aber absurd anzunehmen, dass Beschäftigte in einen Streik gehen würden, damit sich andere ihrer Gewerkschaft anschließen.

Behauptung 5: “Die GDL stellt das Eigeninteresse vor das Gesamtinteresse.“ So nochmals Frau Klöckner von der CDU-Spitze.

Antwort STREIKZEITUNG: Diese Behauptung führt ins Grundsätzliche. Was, bitte schön, ist denn „das Gesamtinteresse“? Ist es nicht so, dass die Wahrnehmung des Streikrechts immer heißt, dass die Interessen anderer damit automatisch negativ berührt werden? Faktisch wird mit diesem Argument das Streikrecht in Frage gestellt. Es war ausgerechnet der FDP-Vize Kubicki, der in diesem Zusammenhang (in Focus vom 18.5.) ein paar angebrachte Sätze sagte: „Der erneute Streik […] ist die Folge der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit. Ein Streik, der nicht weh tut, taugt nichts. Es ist an der Bahn, hierauf angemessen zu reagieren.“ Kubicki sah als „angemessene Reaktion“ die Präsentation eines „vernünftigen Angebots“ seitens der Deutschen Bahn AG.

Genau an einem solchen fehlt es.

Zur Streikzeitung und Bestellung siehe Politik » Gewerkschaften » Gewerkschaften in Deutschland » EVG und GDL » Dossier: STREIKZEITUNG: JA zum GDL-Arbeitskampf – NEIN zum Tarifeinheitsgesetz

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