Arbeitsgericht Berlin: Urlaubsgeld darf nicht auf Mindestlohn angerechnet werden
„Rund zwei Monate nach dem Start des gesetzlichen Mindestlohns gibt es ein erstes wichtiges Urteil eines Arbeitsgerichts zur neuen Lohnuntergrenze: Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung wie das „Weihnachtsgeld“ nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden…“ DGB-Meldung vom 05.03.2015