Arbeitsgericht Berlin: Urlaubsgeld darf nicht auf Mindestlohn angerechnet werden

Rund zwei Monate nach dem Start des gesetzlichen Mindestlohns gibt es ein erstes wichtiges Urteil eines Arbeitsgerichts zur neuen Lohnuntergrenze: Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung wie das „Weihnachtsgeld“ nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden…“ DGB-Meldung vom 05.03.2015 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=78624
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