Geplantes eHealth-Gesetz: gläserner Patient soll Wirklichkeit werden

Dossier

"Meine Krankenakte gehört mir!"Bundesgesundheitsminister Gröhe plant, die – nach seiner Zählung – mehr als 200 vd. informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu vereinheitlichen und ihre Datenbestände für die Institutionen im Gesundheitswesen nutzbar zu machen. So begründete er bereits im August 2014 seine Pläne für ein E-Health-Gesetz (…). Die lebenslange Krankenversichertennummer stellt ein Suchkriterium dar, mit der die bislang verstreuten Informationen personenbezogen zugeordnet werden könnten. Der gläserne Patient wäre endgültig Wirklichkeit geworden…Beitrag der Datenschützer Rhein-Main vom 15. Januar 2015 externer Link. Siehe dazu neu:

  • E-Health-Gesetz: Medizin und Überwachung New
    „Die Bundesregierung hat es mit dem Gesetz zur elektronischen Gesundheit möglich gemacht, Daten aus dem Gesundheitswesen zentral zu erfassen und zu analysieren. Das führt zu einer Herrschaftstechnik, bei der sich der Einzelne zwangsläufig immer mehr dem Druck der Datenerfassung unterwirft. Ende 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur elektronischen Gesundheit verabschiedet, das E-Health-Gesetz. Wie immer bei solchen Themen zu später Stunde vor wenigen Abgeordneten. CDU/CSU, SPD und Grüne bildeten in ihrer inhaltlichen Zustimmung eine ganz große Koalition. (…) Und das Bundesgesundheitsministerium hat Druckmittel ins Gesetz eingebaut: Wenn nicht alle Anwendungen fristgerecht eingeführt werden, drohen Praxisärzten und Krankenkassen massive finanzielle Sanktionen. Eine politische Zumutung, die der Deutsche Ärztetag und die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) im Mai in Hamburg mit Nachdruck abgelehnt haben.Zuerst soll das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) eingeführt werden. Die Praxen werden quasi zu Außenstellen der Kassen. Doch eigentlich dient das VSDM etwas anderem: Alle Praxen sollen an die zentrale Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Von der Firma Arvato, einem Spross des Bertelsmann-Konzerns, im Jahr 2014 errichtet, bricht sie alle Dämme zu einem riesigen Datennetz…“ Artikel von Dr. Silke Lüder im Hamburger Ärzteblatt 07/08 2016 externer Link . Dr. Silke Lüder ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Hamburg
  • Goldgräberstimmung: E-Health-Gesetz und Patientendaten
    Mit gierigen Augen starren die Unternehmen auf jedwede Möglichkeit, Daten zu ergattern. Das neue E-Health-Gesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, scheint diese Gier zu befeuern. Schon eine Woche nach Verabschiedung des Gesetzes meldete SAP, ein Anbieter für Unternehmenssoftware, mit einer neuen Software (link is external) würden Daten unter anderem aus der medizinischen Forschung und aus elektronischen Patientenakten besser als bisher nutzbar. Mit diesem Programm kämen sie einem lückenlosen Gesundheitsnetzwerk noch näher. Im Interesse der Gesundheit – versteht sich…Elke Steven beim Grundrechtekomitee vom 3. März 2016 externer Link. Aus dem Text: „… Schritt für Schritt wird es danach darum gehen, das System der solidarischen Krankenversicherung umzubauen. Diejenigen, die sich an die statistischen Standards vermeintlich gesunden Lebens halten, werden belohnt werden. Ihnen könnten Boni gewährt werden. Wie gesund lebt ein Versicherter? Wie viel bewegt er sich? Wie fit ist er? Welcher Leistungen hat er sich würdig erwiesen? Noch sagt Justizminister Maas (link is external) allerdings: „Mit dieser Freiheit (über seine Daten, aber auch über seinen Lebensstil, selbst zu entscheiden) ist es nicht weit her, wenn Krankenkassen Tarifmodelle entwickeln, bei denen Sie den günstigen Tarif nur dann bekommen, wenn Sie einwilligen, dass Ihre kompletten Gesundheitsdaten ständig übermittelt werden.“ Vor dem legal werdenden Gebrauch der Gesundheitsdaten ist also zu warnen, aber auch der illegale schreitet voran…
  • e-Health-Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen: Patienten sind weiterhin von einem unmittelbaren Zugriff auf die über sie gespeicherten Daten ausgeschlossen
    Am 27.05.2015 hat das Bundeskabinett nicht nur den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, sondern auch den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Gröhe erklärt dazu: „Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng einbezogen.“ Was er verschweigt: Die Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Ländern nach Nachbesserungen im Gesetzentwurf wurden nicht oder nur unwesentlich berücksichtigt…Beitrag der Datenschützer Rhein-Main vom 27. Mai 2015 externer Link
  • eGk: Bundesregierung plant E-Health-Gesetz – Der Druck auf ÄrztInnen und PatientInnen soll weiter erhöht werden
    Nach seriösen Schätzungen sind ca. 6 Millionen Versicherte noch immer nicht im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Viele von Ihnen, weil sie sich bewusst einer zentralen und unkontrollierbaren Speicherung und Verarbeitung ihrer sensiblen Gesundheitsdaten verweigern. Aber auch viele ÄrztInnen und ihre Verbände lehnen die eGk nach wie vor vehement ab, wie zuletzt der Ärztetag 2014 in Düsseldorf gezeigt hat...“ Beitrag von und bei die Datenschützer Rhein Main vom 8.7.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=73788
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