Arbeitsrecht im Jahre 2013 – Kollektivarbeitsrecht
„Dieser Betrag ist der letzte Teil der dreiteiligen Rechtsprechungsübersicht des BAG im Jahre 2013. Entgegen den ersten beiden Teilen beschäftigt sich dieser Teil mit der Rechtsprechung des BAG zu Fragen des Kollektivarbeitsrechts. In Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht, welches sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer beschäftigt, bezieht sich das kollektive Arbeitsrecht auf die Regelungen, die sich mit der Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive befassen. Das kollektive Arbeitsrecht als Baustein der Verfassungsordnung gibt den Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Beziehungen ihre rechtliche Ordnung innerhalb des Gesellschaftssystems…“ Aufsatz von Steffen Vogel in Neue Justiz 12/2014
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