Wie einige Arbeitgeber tricksen: Der Mindestlohn wirft seine Schatten voraus
„Ab 2015 sollen – bis auf wenige Ausnahmen – alle Beschäftigten mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde erhalten. Eine Unterschreitung durch Tarifvertrag ist maximal bis Ende 2017 möglich. Einige Arbeitgeber versuchen jedoch mit Tricks, den Mindestlohn zu umgehen…“ Artikel von Alireza Khostevan (Rechtsberater in Bremen) vom 13. November 2014
bei der Arbeitnehmerkammer Bremen