Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen [bestätigt]
„Bestehen begründete Zweifel an der tatsächlichen Nutzung einer Wohnung durch einen Leistungsempfänger nach dem SGB II („Hartz IV“), ist das Jobcenter zur Überprüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft und Heizung berechtigt, die tatsächliche Nutzung durch Inaugenscheinnahme der Wohnung (Hausbesuch) zu überprüfen. Die Duldung des Hausbesuchs kann zwar nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Verweigert allerdings ein Leistungsempfänger den Hausbesuch, trägt er, soweit die tatsächliche Nutzung der Wohnung nicht durch andere Beweismittel festgestellt werden kann, die Beweislast für diese Nutzung. Lässt sich die Nutzung also nicht anderweitig klären, muss das Jobcenter Miete und Heizkosten nicht übernehmen. Dies hat der 3. Senat des Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden…“ Pressemeldung 8/2014 des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
. Siehe dazu:
- Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen
Die Entscheidung des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz im Wortlaut
- Hausbesuch oder Streichung der Miete – Eingriff in Privatsphäre von Hartz IV-Beziehern bei anonymer Denunziation
„Bestehen begründete Zweifel an der tatsächlichen Nutzung einer Wohnung durch einen Leistungsempfänger nach dem SGB II („Hartz IV“), ist das Jobcenter zur Überprüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft und Heizung berechtigt, die tatsächliche Nutzung durch Inaugenscheinnahme der Wohnung (Hausbesuch) zu überprüfen.“ Das ist die zentrale Aussage eines Beschlusses des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz, der am 1. Oktober bekannt gegeben wurde. Die Duldung des Hausbesuchs könne zwar nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, heißt es in dem Urteil leicht zynisch. Denn gleichzeitig gibt er dem Jobcenter die Handhabe, die Heizkosten und die Miete zu streichen. Das ist aber ist für Hartz IV-Empfänger natürlich ein sehr wirkungsvolles Zwangsmittel, weil sie zu Mietschulden und Räumungen führen kann…“ Artikel von Peter Nowak auf Telepolis vom 04.10.2014