Kein Schuldner per se

„»Beitragsservice« versucht, Rundfunkgebühren auch bei Hartz-IV-Beziehern einzutreiben. Betroffene können sich jedoch wehren, auch rückwirkend. Keine Lust auf Musikantenstadl? Pech gehabt, bezahlt werden muß die Sendung trotzdem, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Schmonzetten. Denn seit dem 1. Januar 2013 hat jeder, der eine Wohnung hat oder ein Unternehmen betreibt, monatlich 17,98 Euro für eine Leistung zu entrichten, die er am Wohn- oder Arbeitsort theoretisch in Anspruch nehmen könnte. Ob er will oder nicht. Und der »Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio«, vormals Gebühreneinzugszentrale (GEZ), treibt das Geld rigoros ein. Auch Bezieher von Grundsicherung und Hartz IV werden derzeit mit Mahnschreiben überhäuft oder von der Abwicklungsstelle für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gleich selbst angemeldet, wie der Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt jetzt aus seiner Praxis berichtete. Menschen, die Anspruch auf existenzsichernde Sozialleistungen haben, sind jedoch, ähnlich wie Menschen mit bestimmten Behinderungen, befreit und können sich wehren…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 03.09.2014 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=64946
nach oben