Der Mindestlohn ist auf dem Weg – zu spät und zu niedrig?
Artikel von Thomas Lakies in der DGB-Gegenblende vom1. Juni 2014
Aus dem Text: „… Da die Niedriglohngrenze bei rund 9,50 Euro liegt (nach anderen Untersuchungen noch höher) wird der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro den Niedriglohnsektor nicht abschaffen, sondern regulieren. Mindestlöhne könnten den Anteil der Niedriglohnbeschäftigten nur verringern, wenn ihr Niveau nahe an der Niedriglohnschwelle (zwei Drittel des Medianlohns) liegt. Liegen gesetzliche Mindestlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle, wird (lediglich, aber immerhin) das „Ausfransen“ der niedrigsten Löhne nach unten begrenzt. (…) Nüchtern betrachtet ist mit 8,50 Euro lediglich ein unterstes Niveau definiert. Altersarmut wird damit nicht verhindert. Selbst Beschäftigte, die lebenslang für einen Mindestlohn in Höhe von zehn Euro arbeiten würden, erreichten unter heutigen Bedingungen im Rentenalter gerade einmal das Grundsicherungsniveau. Bei einer Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent wäre dafür eine Mindestlohnhöhe von 11,50 Euro erforderlich. (…) Der Sinn der offenbar allseits, auch von den Gewerkschaften, akzeptierten „Mindestlohnkommission“ ist zu bezweifeln. Eine Verlagerung der Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns auf irgendwelche Kommissionen ist verfassungsrechtlich problematisch. Das Parlament ist allein demokratisch legitimiert zur Setzung allgemeingültiger Normen. Gewerkschaftspolitisch ist insbesondere problematisch, dass es durch die Kommission zu einer „Simulation von Tarifverhandlungen“ kommen kann und sich die turnusmäßigen Empfehlungen zur Anhebung des Mindestlohns „zu einer Art allgemeiner Lohnleitlinie für Tarifverhandlungen entwickeln“ könnten.[16] Gleichwohl hat der Kommissionsgedanke auch bei den Gewerkschaften Freunde – können sie doch hoffen, über dem „bewährten“ Weg der korporatistischen Einbindung ihre Gestaltungskraft für den außertariflichen Niedriglohnsektor zurückerobern…“