Klage vor Verfassungsgericht: Karlsruhe soll E-Mail-Ausspähung durch BND prüfen

Nicht nur die NSA späht Daten aus – sondern auch der BND: Der Berliner Anwalt Niko Härting geht gegen die Sammelwut des deutschen Geheimdienstes vor. Er klagt jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Datensammelpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Anwalt Niko Härting kündigte am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an, nachdem er am Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung gescheitert war…“ Artikel vom 28.05.2014 bei Spiegel online externer Link. Siehe dazu:

  • Ist eine „anlasslose, flächendeckende Speicherung von Daten“ mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar?
    Wie sich ein ehemaliger Verfassungsrichter im NSA-Untersuchungsausschuss an seine eigenen Urteile nicht mehr erinnern will…“ Artikel von Gabriele Weber in telepolis vom 29.05.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=59274
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