Rausschmiss auf die sanfte Tour

Keine Zwangsräumung!Über Räumungsklagen und Zwangsräumungen gibt es keine Statistik. Doch die meisten Kündigungen erfolgen wegen angeblichen Eigenbedarfs. Artikel von Barbara Dribbusch in der TAZ vom 16. 04. 2014 externer Link Aus dem Text: „(…) Meist erfolgt der Rausschmiss ohnehin auf die sanfte Tour – und auch nicht wegen Mietschulden. Der Eigenbedarf des Vermieters ist der „häufigste Kündigungsgrund“, sagt Ropertz. Vermieter dürfen einem Mieter wegen „Eigenbedarf“ kündigen, wenn er selbst, ein Familienangehöriger oder Angehörige seines Haushalts die Wohnung nutzen wollen und keine Alternativwohnung zur Verfügung steht. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, „kann der Mieter Schadensersatz verlangen“, so Mieterbund-Geschäftsführer Ropertz. Allerdings ist der Nachweis beinahe unmöglich. Kann der Vermieter etwa behaupten, dass sich die Bedarfslage nach der Kündigung überraschend geändert habe, gibt es auch für den ehemaligen Mieter keinen Schadensersatz für höhere Mietkosten und Umzug.

Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=57191
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