Werkverträge: Den Dschungel lichten

„Umkehr der Beweislast, Angleichung der Bezahlung, mehr Mitbestimmung: So lässt sich nach Analyse von Rechtswissenschaftlern der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen. Das Verhältnis von Schein und Wirklichkeit beschäftigt nicht nur Philosophen, sondern auch Juristen: Arbeitsrechtlern stellt sich unter anderem die Frage, wie mit Scheinwerkverträgen gesetzlich umzugehen ist. Christiane Brors von der Universität Oldenburg und Peter Schüren von der Universität Münster haben sich mit diesem Problem in einem Gutachten für das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium auseinandergesetzt. Außerdem haben sie Vorschläge entwickelt, wie der Gesetzgeber dem Missbrauch von Leiharbeit einen Riegel vorschieben kann. Ihrer Analyse zufolge wären klare Fristen und Vorgaben für die Bezahlung von Leiharbeitern nötig. Unternehmen müssten nachweisen, dass ein echter Werkvertrag vorliegt. Außerdem sollten Betriebsräte mehr Informationsrechte erhalten…Artikel in Böckler Impuls Ausgabe 07/2014 externer Link

Siehe dazu:

  • Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern
    Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz und zur Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie. Das Gutachten zum Download externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=57188
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