Mindestlohn: Ausnahme-Wünsche sind unbegründet und überflüssig
„Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro trage zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei, betonte ver.di vor der heutigen Sitzung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD. Von daher lehnt ver.di Ausnahmen beim allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn entschieden ab. „Alle bisher vorgetragenen Ausnahme-Wünsche sind unbegründet und überflüssig“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am heutigen Dienstag. „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sichert ein Mindest-Verdienstniveau und muss deshalb flächendeckend gelten. Das trägt auch dazu bei, dass der verfehlte Wettbewerb über Lohndumping endlich aufhört und der Lohndiskriminierung insbesondere von Frauentätigkeiten entgegen gewirkt wird, denn Würde hat ihren Wert und Arbeit hat ihren Preis.“...“ ver.di-Pressemeldung vom 18. März 2014 ![]()