Vorratsdatenspeicherung im Bundestag / Dreimonatige Speicherfrist für IT-Verkehr der Abgeordneten in der Kritik
„Trotz jahrelangen Fraktionsstreites um die Vorratsdatenspeicherung praktiziert der Deutsche Bundestag bereits für die Volksvertreter eine bis zu dreimonatige Speicherung des gesamten IT-Verkehrs seiner Abgeordneten. Das berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (Mittwoch-Ausgabe)…“ ots-Meldung vom 19.02.2014 bei Finanznachrichten