Das Recht auf einen Beistand von Regierung bestätigt

Angst vorm Amt? Nicht mit Begleitung!Immer wieder lehnen Jobcenter-Mitarbeiter Beistände bei Terminen innerhalb der Behörden ab. Das dies rechtswidrig ist, wurde seitens einiger Gerichte schon oft festgestellt. Auch das legen von parallelen Terminen, damit mögliche Beistände behindert werden, ist rechtswidrig. Einige Behörden entwickelten spezielle Maschen, um Beistände zu verhindern. Die Linke hat zum Thema eine offizielle Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass Beistände grundsätzlich zulässig sind. Die Regierung bestätigt zudem, dass nicht nur eine Person, sondern auch mehrere Personen als Beistände in einem Termin anwesend sein dürfen.“ Aus dem Thomé Newsletter vom 17.11.2013 – siehe die Regierungsstellungnahme vom 12.11.2013 externer Link bei Harald Thomé. Siehe auch „Mit Beiständen zum Amt!“ im LabourNet-Archiv

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=48601
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