Finanzindustrie oder Organisierte Kriminalität?

Die amtliche Weisheit ist seit Mai 1990 unverändert. Seit dieser Zeit bildet die von der „AG Justiz/Polizei“ verabschiedete Arbeitsdefinition die Grundlage für die Erhebung der relevanten Daten für das vom Bundeskriminalamt jährlich veröffentlichte „Bundeslagebild OK“. Im veröffentlichten Teil dieses Lagebildes sind vornehmlich statistische Angaben über Verdachtsgründe für ein kriminelles Geschehen zu finden, das aus behördlicher Sicht folgende Kriterien erfüllt: „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig 1. unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, 2. unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder 3. unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“…“ Artikel von Wolfgang Hetzer vom 12.9.2013 in Aus Politik und Zeitgeschichte 38–39/2013 externer Link

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