Menschenrechte versus Völkerrecht?

Mit der Charta der Vereinten Nationen versuchten die Staaten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine internationale Ordnung zu schaffen, die für immer “die Welt vor der Geißel des Krieges bewahren“ sollte (Präambel). Als wichtigste Grundsätze hierfür gelten zwei Artikel. (…) Seit der ersten vom Sicherheitsrat legitimierten „humanitären Intervention“ im Irak im Jahre 1991 wurde das entsprechende „Interventions-Notwendigkeits-Verständnis“ weiterentwickelt und als Konzept einer „Schutzverantwortung“ in die völkerrechtliche Debatte eingeführt, ohne allerdings bisher von der Vollversammlung der VN beschlossen worden zu sein.Gerade wenn es um „humanitäre Interventionen“ geht, sind die beiden wichtigsten Frage daher immer: Wie verlässlich sind die Informationen, von wem kommen sie? Und: Wer verfolgt welche Interessen? Darüber wird jedoch in aller Regel nicht gesprochen…“ Artikel von Werner Ruf und Jens Wernicke vom 9. September 2013 bei den Nachdenkseiten externer Link

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