Sollten kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge für SGB II-Beziehende gezahlt werden?

Kranksein und ArmutDie Idee ist mittlerweile unter sozialreformerischen Akteur*innen und Kräften – etwa Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände – weit verbreitet. (…) Klar, eine entsprechende Erhöhung des Bundeszuschusses wäre eine deutliche finanzielle Entlastung der GKV und würde zum Ziel der „Beitragsstabilität“ beitragen. (…) Würde der Bund künftig kostendeckende Beiträge für SGB II-Beziehende zahlen, erhielten diese einen hochproblematischen Sonderstatus. Sie wären die ersten und (vorerst) einzigen, deren Beiträge nicht mehr einkommens- sondern risikobezogen erhoben würden. Ist der Grundsatz erst einmal etabliert, dass für eine Gruppe, deren einkommensbezogene Beiträge zur Deckung ihrer Versorgungskosten nicht ausreichen, höhere risikobezogene Beiträge gefordert sind, liegt die Frage nahe, warum dies auf SGB II-Beziehende beschränkt bleiben sollte. (…) Dem Solidarprinzip der GKV entspräche eine ganz andere Lösung…“ Artikel von Daniel Kreutz vom 9.7.2026 – wird danken und freuen uns auf weitere Diskussionsbeiträge!

Sollten kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge für SGB II-Beziehende gezahlt werden?

Die Idee ist mittlerweile unter sozialreformerischen Akteur*innen und Kräften – etwa Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände – weit verbreitet. Die Argumentation geht etwa so: Die pauschalen Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus Steuermitteln für SGB II-Beziehende, derzeit 144,04 Euro je Monat und SGB II-Versichertem, decken bei weitem nicht deren Versorgungskosten. Die Finanzkommission Gesundheit beziffert die Finanzierungslücke im kommenden Jahr auf 12 Mrd. Euro. Da es sich hier um beitragsungedeckte („versicherungsfremde“) Leistungen handle, müsse der Bund diese Kosten aus Steuermitteln tragen. Klar, eine entsprechende Erhöhung des Bundeszuschusses wäre eine deutliche finanzielle Entlastung der GKV und würde zum Ziel der „Beitragsstabilität“ beitragen. Und immerhin könnten diese Milliarden nicht mehr für Kriegsvorbereitung verausgabt werden. Aber ist diese Idee auch sachgerecht?

Nach dem in der GKV (noch) geltenden Solidarprinzip zahlen die Gesunden für die Kranken – mit einkommensbezogenen Beiträgen, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze als einheitlicher Prozentsatz auf das Bruttoentgelt erhoben werden. Mithin steigen die Euro-Beiträge mit dem Entgeltniveau (allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Der Ausgleich unterschiedlich hoher Krankheitskosten erfolgt GKV-intern. Wer das Glück hat, im Lebensverlauf kaum je einen Arzt zu brauchen, zahlt seine Beiträge für Menschen mit vergleichsweise hohen Versorgungskosten. Einen ‚Risikobezug‘ der Beitragserhebung, bei dem die Beitragshöhe davon beeinflusst wird, ob der Versorgungsbedarf einer bestimmten Gruppe durch deren Beiträge gedeckt wird, kennt die GKV bislang nicht – im Unterschied zur privaten Krankenversicherung.

Würde der Bund künftig kostendeckende Beiträge für SGB II-Beziehende zahlen, erhielten diese einen hochproblematischen Sonderstatus. Sie wären die ersten und (vorerst) einzigen, deren Beiträge nicht mehr einkommens- sondern risikobezogen erhoben würden. Ist der Grundsatz erst einmal etabliert, dass für eine Gruppe, deren einkommensbezogene Beiträge zur Deckung ihrer Versorgungskosten nicht ausreichen, höhere risikobezogene Beiträge gefordert sind, liegt die Frage nahe, warum dies auf SGB II-Beziehende beschränkt bleiben sollte. In den Fokus geraten könnten etwa Rentner*innen oder Hochaltrige, deren Krankheitskosten relativ hoch liegen. Oder auch bestimmte Gruppen von chronisch Kranken, die hohe Ausgaben „verursachen“. Nachdem in der Vergangenheit bereits typische Wettbewerbsinstrumente der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf die GKV übertragen wurden, wären „kostendeckende Beiträge“ für SGB II-Beziehende ein Einfallstor, um das Solidarprinzip der Beitragserhebung durch PKV-typische risikoadjustierte Beiträge weitergehend in Frage zu stellen. In jedem Fall wäre die Einführung risikobezogener Beiträge ein weiterer qualitativer Schritt der Annäherung der GKV an das Geschäftsmodell der PKV.

Die Skandalisierung „zu niedriger“ Beiträge beim SGB II kann zudem – gerade in Verbindung mit den herrschenden Narrativen über „faule Sozialschmarotzer“ – das Klima der Entsolidarisierung gegenüber den Betroffenen verstärken. Tatsächlich sind die GKV-Ausgaben für die Armutsbevölkerung allerdings viel ‚zu niedrig’. Von jeher bekannt und bestens belegt: „Wer arm ist, wird häufiger krank und muss früher sterben“. Bekannt und belegt ist längst auch, dass Arme vom Gesundheitswesen weitaus schlechter erreicht werden als Wohlhabende. Bspw. ‚regelt der Markt‘, dass sich in sozial benachteiligten Quartieren weit weniger Haus- und Facharztpraxen finden als in gut situierten Quartieren – am besten mit hohem Anteil an PKV-Versicherten. Dass notwendige rezeptfreie Medikamente aus eigener Tasche bezahlt werden müssen und für rezeptpflichtige Zuzahlungen erhoben werden, dass der Nachweis des Erreichens der Zuzahlungs-Belastungsgrenze mit hohem bürokratischen Aufwand für die Versicherten verbunden ist, tut ein Übriges. Von Obdachlosen, die vielfach auf ehrenamtsbasierte Angebote angewiesen bleiben, oder von Geflüchteten mit eingeschränktem Versorgungsanspruch mal ganz zu schweigen.

Dem Solidarprinzip der GKV entspräche eine ganz andere Lösung. Zum einen sind für SGB II-Beziehende einkommensbezogene Beiträge nach dem gleichen Prinzip zu zahlen wie bei allen übrigen Versicherten, also derzeit 14,6 Prozent vom Brutto zuzüglich Zusatzbeitrag. Das (fiktive) Bruttoeinkommen errechnet sich aus Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft plus Beitragssatz. Der Pauschalbeitrag von 144,04 € scheint hier (nach nur überschlägiger Kalkulation) etwas zu niedrig bemessen. Zum anderen sind „ungedeckte“ Versorgungsausgaben zu decken durch Anhebung – besser noch: Aufhebung – der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze, um Besserverdienende endlich mit dem gleichen Beitragssatz zur Kasse zu bitten, der auch für Geringverdienende als selbstverständlich gilt. Die überfällige Vollendung der solidarischen Finanzierung der GKV erfordert die Beseitigung der ‚Solidaritätsfluchtgrenzen‘.

Artikel von Daniel Kreutz vom 9.7.2026

* Der Autor (ver.di-Mitglied) war 20 Jahre beruflich mit Sozialpolitik befasst und ist seit rund 16 Jahren ehrenamtlicher Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses beim Landesvorstand des SoVD NRW e. V. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

Siehe zum Thema:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=236487
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