Verordnetes „Wir-Gefühl“ ab dem Schuljahr 2026/27: Hymnenpflicht an bayerischen Schulen mit der Brechstange durchgesetzt

Notenblatt von Die InternationaleAb dem Schuljahr 2026/27 muss laut einem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen zwingend die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne „in würdig-feierlicher Weise“ in den Festakt integriert werden. (…) Besonders verstörend empfindet die Gewerkschaft in der kultusministeriellen Anordnung zur Einführung und Gestaltung der Hymnenpflicht die ausdrückliche Erwähnung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole). „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches“…“ Pressemitteilung der GEW Bayern vom 05.05.2026 externer Link („Hymnenpflicht an Schulen mit der Brechstange durchgesetzt“) und mehr darüber:

  • Hymnenpflicht zum Abschlusszeugnis: Bayern verordnet Zusammenhalt
    Bayern macht Hymnen bei Schulabschlüssen zur Pflicht. Was als Wir-Gefühl verkauft wird, wirft gerade an vielfältigen Schulen eine heikle Frage auf: Wer definiert eigentlich dieses „Wir“?
    Die von der CSU forcierte Hymnenpflicht an bayerischen Schulen kommt – aber erst vom kommenden Schuljahr an. Bei Abschlussfeiern müssen künftig mindestens zwei Hymnen gespielt werden, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen in Bayern hervor.
    Damit gibt es im Vergleich zu den bisherigen CSU-Vorstellungen gewisse Anpassungen. Denn die CSU hatte eigentlich alle drei Hymnen – National-, Europa- und Bayernhymne – für Schulabschlussfeiern vorschreiben wollen. Und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eigentlich auf ein Inkrafttreten der neuen Vorschrift schon zu diesem Schuljahresende gedrungen. (…)
    „Im engen Austausch mit der Schulfamilie haben wir gemeinsam ein Konzept entwickelt, bei dem im Vordergrund steht, dass sich die jungen Leute mit den Werten unserer Gesellschaft verbunden fühlen und Zusammenhalt erleben können“, sagte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler). „Dabei geht es um Respekt, Solidarität und ein positives Wir-Gefühl.“ In Dialogrunden sei deutlich geworden, dass das Spielen der Hymne bei offiziellen Veranstaltungen wie Abschlussfeiern immer als sehr bereichernd wahrgenommen werde, betonte sie. Man mache die Hymnen in der Schule externer Link jetzt noch ein Stück weit präsenter.
    Keine „Mitsingpflicht“
    Manches bleibt dabei den Schulen überlassen. Ob die Hymnen beispielsweise vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liegt „im Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule“. Eine „Mitsingpflicht“ bestehe nicht. Aber das Ministerium mahnt: „Durch das Aushändigen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden.“ (…)
    Der Staatsregierung ist es aber ernst, wie auch das Schreiben des Ministeriums zeigt. Da wird zum besonderen Ärger der Gewerkschaft GEW sogar auf das Strafgesetzbuch verwiesen. „Auf die Einhaltung des §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten“, mahnt das Ministerium. „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches“, kritisierte GEW-Vize Markus Weinberger.
    Die GEW erneuerte auch ihre grundsätzliche Kritik an dem CSU-Vorstoß. „Integration, Gemeinschaft und Identifikation stellt man nicht mit Gesangspflichten her“, sagte die Landesvorsitzende Martina Borgendale. Viel wichtiger seien zukunftsfähige Konzepte, wie man in diesen Zeiten eine Demokratiestärkung und eine Bildung für alle gerecht umsetzen könne.
    Verordnetes „Wir-Gefühl“
    Gerade an Schulen mit einer vielfältigen Schülerschaft wirft die neue Vorgabe aber auch weitergehende Fragen auf. Viele Jugendliche wachsen mit mehreren Zugehörigkeiten auf – bayerisch, deutsch, europäisch, familiär geprägt durch andere Länder, Sprachen oder Religionen. Ob ein staatlich verordnetes „Wir-Gefühl“ sie tatsächlich einbezieht oder eher zusätzlichen Anpassungsdruck erzeugt, bleibt in der Debatte bislang weitgehend offen. Stimmen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte, ihren Eltern oder Migrantenorganisationen werden bisher kaum berücksichtigt
    .“ Meldung vom 07.05.2026 im Migazin externer Link

Siehe zu Schulen in Bayern auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=235401
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