Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ und die Tradition der Glorifizierung von Arbeit
Die Ausstellung in Berlin „widmet sich einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Kapitel der DDR-Geschichte: Die systematische Ausgrenzung, Disziplinierung und Kriminalisierung von Menschen, die als „asozial“ galten. Wer nicht dem Idealbild des „sozialistischen Menschen“ entsprach – etwa durch vermeintliche Arbeitsscheu, abweichenden Lebensstil oder die politische Haltung – wurde zum Staatsfeind erklärt. Medien, Behörden und Justiz prägten das Bild „asozialer Elemente“ als Gefahr für Ordnung, Arbeitsproduktivität und kollektive Moral. „Erziehung durch Arbeit“ zeigt die politisch und ideologisch motivierte Kriminalisierung mit Hilfe des „Asozialenparagrafen“. Die vage Definition „asozialen Verhaltens“ im Gesetz machte den Paragrafen 249 bei der Strafverfolgung vielfältig einsetzbar. Dies zeigen die Lebenswege der vierzehn in der Ausstellung porträtierten Frauen und Männer. Die Bandbreite der Betroffenen reicht vom Punker bis zur Prostituierten, vom Ausreiseanstragsteller bis zum Oppositionellen…“ Siehe viele Infos und Hintergründe auf der Ausstellungsseite
und dazu/darüber:
- „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“: Der Kampf gegen „Asoziale“ in der DDR
„Bis Ende April läuft eine Ausstellung in Berlin
, die an ein verdrängtes Kapitel der DDR-Geschichte erinnert: die systematische Verfolgung und Stigmatisierung von Menschen, die von den Behörden als „asozial“ abgestempelt wurden. Im Februar fand zum Auftakt eine Veranstaltung statt, an der auch zahlreiche Zeitzeugen teilnahmen. (…)
Ein Viertel der Gefangenen saß wegen Verstößen gegen § 249 in Haft
Um zu verstehen, was der „Asozialenparagraf“ bedeutete, muss man sich seine Formulierung ansehen. Wer sich aus „Arbeitsscheu“ einer geregelten Arbeit entzog oder die „öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigte“, konnte mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Es war ein klassischer Gummiparagraf: universell einsetzbar gegen alle, die dem Regime suspekt erschienen und denen man auf anderem Wege nicht beikommen konnte. (…)
Zum Ende der DDR saß ein Viertel aller Gefangenen des Landes aufgrund dieses Paragrafen in Haft, wie die ehemalige Bürgerrechtlerin und heutige Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn Zupke bei der Eröffnung betonte. Viele mussten Zwangsarbeit leisten.
Wer waren die Betroffenen? Kuratorin Eva Fuchslocher und ihr Mitkurator, der Historiker Michael Schäbitz, unterscheiden grob fünf Gruppen: junge Menschen aus zerrütteten Familienverhältnissen, Frauen, die der Prostitution nachgingen, Ausreiseantragsteller:innen, politische Oppositionelle und Subkulturen wie Punks. Sie alle hatten gemeinsam, dass sie „aus der Reihe tanzten“ – und genau das sollte verhindert werden. (…)
Der Kampf gegen „Arbeitsscheue“ hat in Deutschland Tradition
Man täte dem Thema Unrecht, würde man es als rein DDR-spezifisches Phänomen behandeln. „Es gibt in Deutschland eine tief verwurzelte Glorifizierung von Arbeit“, meint Fuchslocher. Damit verbunden sei „eine starke Abwehrhaltung gegen Menschen, die das daraus resultierende Arbeitsethos nicht teilen können oder wollen.“
Seit dem 17. Jahrhundert existierten im deutschsprachigen Raum Arbeitshäuser. 1871 schuf das Kaiserreich mit dem § 361 eine einheitliche Rechtsnorm gegen „Arbeitsscheue“, Bettler, Landstreicher und Prostituierte. Im Nationalsozialismus kulminierte diese Verfolgungslogik in der Deportation und Ermordung Tausender Menschen, die als „Asoziale“ ausgesondert wurden – mit dem schwarzen Winkel in den Konzentrationslagern.
Der DDR-Asozialenparagraf reiht sich in diese lange Linie ein. Er war nicht das Ergebnis einer plötzlichen Idee der SED-Führung, sondern baute auf einer gesellschaftlichen Grundhaltung auf, die den Wert eines Menschen an seiner Produktivität und Konformität misst. (…)
Rehabilitierung – ein weiter, steiniger Weg
Rechtsanwalt Lasse Jacobsen, der auf DDR-Unrecht spezialisiert ist, erläuterte in der Veranstaltung, wie schwierig die rechtliche Aufarbeitung bis heute ist. Urteile, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen, können zwar aufgehoben werden – doch „asoziales Verhalten“ falle nicht automatisch darunter. Wenn in einer Verurteilung noch weitere „Delikte“ enthalten waren – etwa Mietschulden – lehnten Gerichte eine Rehabilitierung häufig ab. (…)
Heute geht es um „Sozialmissbrauch“
Es wäre bequem und falsch, den § 249 als historisches Ereignis abzutun. Die Debatte über Arbeitsmoral, Produktivität und „Sozialmissbrauch“ ist gegenwärtiger denn je. Die Schwächsten einer Gesellschaft werden zu Sündenböcken für Probleme gemacht, die ganz andere Ursachen haben. Das Muster ist dasselbe, nur der Rahmen hat sich verändert. „Heute gibt es keinen direkten Arbeitszwang und es geht auch niemand mehr ins Gefängnis, bloß weil er oder sie nicht arbeitet“, meint Fuchslocher, „aber die Tendenzen zu Stigmatisierung und politischer Instrumentalisierung sind weiterhin vorhanden und vergiften das soziale Miteinander.“...“ Artikel von Enrico Wiesner vom April 2026 im Blog der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt
Grundinfos:
- Die Website zur Ausstellung: https://erziehung-durch-arbeit.de
mit Infos und auch Begleitveranstaltungenen - Die Ausstellung ist noch bis zum 30. April 2026 geöffnet, täglich von 10 bis 18 Uhr. Ort: Besucherzentrum „Haus 22“, Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie, Ruschestraße 103, 10365 Berlin (Der Zugang ist leider nicht barrierefrei.) Weitere Stationen sind in Planung.
Siehe auch:
- «… feindlich-negative Elemente …» – Repression gegen linke und emanzipatorische Bewegungen in der DDR
- Dossier: Schmerzhaftes Erinnern: Die »Rote Hilfe«-Zeitung setzt sich in ihrer neuen Ausgabe mit der DDR-Repression gegen oppositionelle Linke auseinander
- Und zur schlimmen Tradition unser Dossier: Anerkennung von “Asozialen” und “Berufsverbrechern” als Opfer des Nationalsozialismus dient auch heutigen Erwerbslosen