„28. Regime“: Gewerkschaften beklagen fehlende Garantien für Arbeitnehmerrechte in der neuen Unternehmensrechtsform „EU Inc.“

Mitbestimmung oder Co-Management?Die Europäische Kommission hat ihr Versprechen, die Arbeitnehmerrechte zu schützen, in ihrem Vorschlag „EU Inc“, der es Unternehmen ermöglichen soll, nach EU-weiten Vorschriften zu operieren, nicht eingehalten. Als Reaktion auf die vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) geäußerten Bedenken bekräftigte die Europäische Kommission, dass die Arbeitnehmerrechte im Rahmen der Verordnung, die auch als „28. Unternehmensregelung“ bekannt ist, uneingeschränkt geschützt würden. (…) Der EGB fordert eine Überarbeitung des Vorschlags, damit dieser der erklärten Absicht der Kommission entspricht, die Arbeitnehmerrechte nicht zu beeinträchtigen. Die Absicht, die Arbeitnehmerrechte nicht zu beeinträchtigen, muss durch klare gesetzliche Bestimmungen untermauert werden, die dies gewährleisten…“ engl. Pressemitteilung von ETUC vom 18.03.2026 externer Link, siehe auch ver.di dazu:

  • Neue Unternehmensrechtsform: ver.di sieht erhebliche Gefahren für Mitbestimmung
    „… Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform („EU Inc.“) als „Einfallstor für die Schwächung von Arbeitnehmerrechten“: „Bereits in der Vergangenheit haben die Regelungen auf europäischer Ebene dazu geführt, dass Unternehmen die gesetzliche Mitbestimmung im Aufsichtsrat umgehen konnten. Mit der neuen Rechtsform wächst die Gefahr, dass die Rechte von Beschäftigten systematisch verletzt werden können. Das ist ein eindeutiger Rückschritt“, sagte Christoph Meister, im ver.di-Bundesvorstand unter anderem zuständig für Mitbestimmung: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich schützend vor die Arbeitnehmerrechte stellt.“ Die EU-Kommission hat heute (18. März 2026) ihren Gesetzesentwurf für einen neuen Rechtsrahmen für Unternehmen, genannt „28. Regime“ oder „EU Inc.“ vorgestellt. Damit sollen innerhalb der EU Unternehmen schneller und billiger gegründet und aktiv werden können. Auf die neue Rechtsform kann dem Vorschlag zufolge grundsätzlich jedes Unternehmen eingetragen werden – unabhängig von der Größe. „Das bewährte deutsche System der Unternehmensmitbestimmung hat infolge der Anwendung europäischer Regelungen erheblich gelitten“, kritisierte Meister. Millionen Beschäftigten in hunderten Großunternehmen werde auf diese Weise die paritätische Mitbestimmung vorenthalten. „Mit der EU Inc. droht nun eine weitere Verschlechterung– nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Mitgliedsländern, die sich um die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verdient gemacht haben.“ Daher müsse nun dafür gesorgt werden, dass die geplante „EU Inc.“ auf Start-ups und ähnliche Unternehmen begrenzt bleibe. Vor allem aber müsse die Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene dauerhaft geschützt und Missbrauch wirksam unterbunden werden. „Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Das muss jetzt im weiteren Verfahren sichergestellt werden“, betonte Meister.“ ver.di-Pressemitteilung vom 18. März 2026 externer Link
  • https://www.eu-inc.org/ externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=234596
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