Analysen zur Tarifpolitik: Immer Länger?! Die Laufzeit von Vergütungstarifverträgen von 1980 bis 2025
„Beim Abschluss von Vergütungstarifverträgen gilt die Aufmerksamkeit zunächst vor allem der vereinbarten Erhöhung der Löhne, Gehälter und Entgelte. Die Aussagekraft des materiellen Ergebnisses hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie lang die Laufzeit des Tarifvertrages ist und wann die einzelnen Bestandteile des Abschlusses in Kraft treten. Gewerkschaftliche Tarifforderungen werden in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gestellt und zumindest in früheren Jahren bestand die Erwartung, dass auch die Laufzeit des ausgehandelten Tarifabschlusses in etwa ein Jahr beträgt. (…) Was auf den ersten Blick als eher technisches Detail erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als durchaus spannendes Element der Tarifpolitik, das im Laufe der vergangenen Jahrzehnte eine tiefgreifende Wandlung erfahren hat…“ Aus der 24-seitigen WSI-Analyse von Reinhard Bispinck vom Februar 2026
– siehe mehr daraus:
Weiter aus der WSI-Analyse von Reinhard Bispinck vom Februar 2026
:
„– In den ersten beiden Jahrzehnten des Untersuchungszeitraums war eine Laufzeit der Vergütungstarifverträge zwischen zwölf und 15 Monaten der vorherrschende Standard.
– Ausnahmen von dieser Regel gab es zumeist im Zusammenhang mit der gleichzeitigen schrittweisen Vereinbarung von Verkürzungen der Wochenarbeitszeit (Kampagne zur 35-Stunden-Woche).
– Mit dem Übergang zu den 2000er Jahren setzte eine Trendwende ein. Spätestens seit 2004 waren Tarifabschlüsse mit einer Laufzeit um die zwei Jahre weitgehend üblich. Ein enger Zusammenhang mit der tariflichen Arbeitszeitpolitik bestand nicht mehr. Ursächlich war stattdessen, dass eine Kompromissfindung der Tarifvertragsparteien über die Laufzeitverlängerung als der einzige oder zumindest leichtereWeg erschien. Insbesondere sehr lange Verhandlungszeiträume von bis zu einem Jahr oder noch länger führten zu Vertragslaufzeiten von bis zu 36 Monaten und mehr.
– Die Verlängerung der Laufzeiten in Richtung zwei Jahre hat auch eine selbststabilisierende Tendenz. Die Erwartungshaltung verstetigt sich, eine Abweichung vom üblichen Maß würde eine besondere Kraftanstrengung erfordern, ohne dass ein besseres Tarifergebnis garantiert wäre.
– Es zeigen sich überdies erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen. Verlängerte Laufzeiten weisen zwar alle untersuchten Branchen auf. Aber es gibt beachtliche Unterschiede, wie die Durchschnittswerte für die chemische Industrie (18,1 Monate), die Metall- und Elektroindustrie (20,5 Monate) und den öffentlichen Dienst (26,3 Monate) zeigen. Einzelne Branchen weisen besonders starke Abweichungen von der durchschnittlichen Entwicklung auf.
– Besonderheiten auch innerhalb der Branchenverläufe lassen sich teils auch mit besonderen wirtschaftlich-gesellschaftlichen Entwicklungen (z. B. Finanzkrise, Coronapandemie) erklären. Die weitere Entwicklung bleibt offen. Es gibt kein ehernes Gesetz der langen Laufzeit von Tarifabschlüssen. Bereits seit langem ist das „Geleitzugprinzip“, nachdem die dominierenden Branchen (z. B. Metall- und Elektroindustrie, chemische Industrie, öffentlicher Dienst) das entscheidende Signal für die Abschlüsse der jeweiligen Tarifrunde setzen, kaum noch wirksam. Das schafft umgekehrt Spielräume für Veränderungen – auch bei der Laufzeit…“