Das „Arbeitssicherstellungsgesetz“ befugt die Arbeitsagentur im Kriegsfall zum Arbeitszwang für fast jeden – was demnächst im Hamburger Hafen geübt wird
„Wie können lebenswichtige Aufgaben in Hamburg auch im Krisen- oder Verteidigungsfall erledigt werden? Darauf bereitet sich jetzt erstmals auch die Arbeitsagentur im Rahmen der Bundeswehr-Übung „Red Storm Bravo“ vor. (…) Voraussetzung für diese drastischen Maßnahmen ist, dass der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit den Spannungs-oder Verteidigungsfall feststellt. Aber dann wäre es wohl zu spät zu klären, welche Bereiche Personal brauchen und wer dafür geeignet ist – freiwillig oder durch Verpflichtung. Zum ersten Mal überhaupt bereitet sich die Arbeitsagentur darauf vor. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an der Übung „Red Storm Bravo“ Ende September in Hamburg teil…“ Beitrag vom 23.07.2025 im NDR
(„Bundeswehr-Übung: Auch Arbeitsagentur bereitet sich auf Krisenfall vor“) – siehe das Gesetz und weitere Informationen:
- Im Verteidigungsfall kann die Arbeitsagentur fast jeden zum Einsatz verpflichten – im Lazarett, im Kraftwerk oder in der Rüstungsfabrik. Was steckt dahinter?
„Ende September wird es ernst im Hamburger Hafen. Dann proben dort Vertreter der Bundeswehr, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft, wie sie im Kriegsfall zusammenarbeiten. Mehr als 600 Menschen sind an dieser Übung namens Red Storm Bravo beteiligt, der Hafen wird für fünf Tage ihr Drehkreuz. Mit dabei: 75 Angestellte der Bundesagentur für Arbeit. Im Spannungs- und Verteidigungsfall erhalten sie nämlich ganz neue Aufgaben. Sie müssen dafür sorgen, dass alle wichtigen Jobs im Land besetzt sind. Zum Beispiel im Lazarett, beim Technischen Hilfswerk oder auch bei Rüstungsunternehmen. Dafür dürfen sie jeden Mann im wehrfähigen Alter (18 bis 60 Jahre) zum Arbeitseinsatz verpflichten – auch Kriegsdienstverweigerer. Frauen können lediglich zur Arbeit im Lazarett gezwungen werden.
Zurück geht diese Reglung auf die Notstandsgesetze von 1968. Sie waren schon damals, in Zeiten des Kalten Krieges, hochumstritten, weil sie einen starken Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers darstellen. Der Bundestag hat sie trotzdem beschlossen und damit auch das sogenannte Arbeitssicherstellungsgesetz, das im Verteidigungsfall die freie Wahl des Arbeitsplatzes einschränkt. Angewandt wurde es bis heute noch nie. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 ist es aber wieder relevanter. Die Bundesregierung hat das Gesetz zu Jahresbeginn sogar erweitert. Unter anderem hat sie konkretisiert, auf welche Bereiche es im Krisenfall besonders ankommt. Also wohin die Arbeitsagentur Menschen im wehrfähigen Alter zwangsversetzen darf.
Neu in der Liste sind etwa Produzenten von Kohle, Gas und Wasserstoff, da sie das Land mit Energie versorgen. Als weitere kritische Bereiche definiert das Gesetz die Verteidigung (Bundeswehr und Rüstungskonzerne), die öffentliche Verwaltung, Lebensmittelbetriebe, Wasser- und Stromwerke, Logistikkonzerne, Müllentsorger, Banken, Krankenhäuser, Betreiber von Telekommunikation und Zivilschutzorganisationen wie das Technische Hilfswerk.
Voraussetzung für eine Zwangsversetzung ist, dass die Regierung den Verteidigungsfall – oder die Vorstufe, den Spannungsfall – im Bundestag beantragt und zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen. Außerdem kann das Parlament, ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit, einzelne Notstandsmaßnahmen wie das Arbeitssicherstellungsgesetz aktivieren. All das ist nur möglich, wenn ein Angriff auf Deutschland bevorsteht oder bereits stattfindet. Der Bündnisfall der Nato reicht nicht aus…“ Artikel von Dr. Hauke Friederichs vom 8. August 2025 in der Zeit online(„Womit keiner rechnet“)
- Verteidigung in Hamburg: Warum die Arbeitsagentur im Ernstfall bestimmt, wer wo arbeitet
„Die Agentur für Arbeit bereitet sich auf die Teilnahme an einer Bundeswehrübung in Hamburg vor. Hintergrund ist ein in Vergessenheit geratenes Gesetz. Was dahinter steckt und warum es sehr viele Arbeitnehmer betrifft. (…) Der Ernstfall ist eine gesamtstaatliche, sogar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dann sind nicht nur Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und THW zuständig. Alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft relevant sind, sind dann gefragt. Auch die Agentur für Arbeit übernimmt eine wichtige Rolle: Sie ist im Verteidigungsfall dafür verantwortlich, dass kritische Jobs, die zum Beispiel wichtig für die Versorgung der Bevölkerung sind, besetzt bleiben oder besetzt werden. (…) Geregelt ist die Vorgehensweise der Agentur für Arbeit im Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG). Das gibt es seit 1968, kam aber noch nie zur Anwendung. Es gilt nur im Spannungs- und Verteidigungsfall. Damit es greift, muss der Bundestag diesen Ernstfall mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2025 noch von der Scholz-Regierung überarbeitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt auf Grundlage des Gesetzes mehrere Aufgaben: Sie erfasst und koordiniert den Personalbedarf für „lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben“ und vermittelt gezielt Arbeitskräfte auf Anforderung der Betriebe. Es ist das erste Mal, dass sich die Arbeitsagentur überhaupt mit dem ASG und seiner konkreten Umsetzung befasst.
Ein scharfes Schwert mit zwei Schneiden
Arbeitnehmer können demnach davon abgehalten werden, ihren Job zu kündigen oder sie können dazu verpflichtet werden, einen anderen, relevanteren Job zu übernehmen, erklärt Reinhold Wellen, Geschäftsführer operativ bei der Bundesagentur für Arbeit in Hamburg. Das ASG ist deshalb ein scharfes Schwert, weil es Grundrechte einschränken kann, vor allem das Recht auf freie Berufswahl, das im Grundgesetz verankert ist. Eine Krankenschwester, die im Ernstfall vornehmlich schwer Verwundete und Verletze versorgen muss, könnte daran gehindert werden, ihren Job zu kündigen. Andererseits könnte ein Friseur, der einen Lkw-Führerschein besitzt, abberufen werden, um als Lastwagenfahrer die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.
Die Agentur kann nur deutsche Staatsbürger für neue Jobs verpflichten. Aber von einer Kündigung kann das Amt alle Arbeitnehmer abhalten, auch solche ohne deutschen Pass. Wellen betont, dass das Gesetz zunächst auf Freiwilligkeit setzt. Wie Sanktionen aussehen würden, wenn jemand den Dienst verweigert und eine zugewiesene Stelle nicht antritt, ist unklar…“ Artikel von Dyfed Loesche vom 25.07.2025 auf t-online Hamburg
Grundinfos:
- Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2362: Das Arbeitssicherstellungsgesetz steht als. Ausführungsgesetz zu Artikel 12 Abs. 2 und 3 GG i. d. F. des Regierungsentwurfs für ein Notstandsverfassungsrecht… Das Gesetz bei Deutscher Bundestag
und auf gesetze-im-internet.de