Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat: Stärkere Vertretung der EU-Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen
„Rat und Parlament erzielen Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat (…) Mit dieser Überarbeitung wird die bestehende Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) geändert, so dass sie einfacher einzurichten, besser finanziert und besser geschützt sind. (…) Die neue Richtlinie zielt darauf ab, das Recht der EBR klarer, effektiver und leichter durchsetzbar zu machen. Die heute erzielte vorläufige Einigung muss noch von den Botschaftern der Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Die neuen Regeln werden dann nach einer juristisch-sprachlichen Überarbeitung angenommen, und die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Sie wenden die Bestimmungen der Richtlinie spätestens drei Jahre nach deren Inkrafttreten an…“ engl. Presseerklärung des Rats der EU vom 21. Mai 2025
(maschinenübersetzt)