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Aus bisheriger BAMF-Hilfe wird formeller Deal: Kurd*innen und politisch Verfolgte bedroht durch die „Abschiebeoffensive“ in die Türkei
Dossier
„Deutschland will 13.500 Menschen in die Türkei abschieben. Grundlage dafür ist ein Deal zwischen Scholz und Erdogan. Die ersten Flüge sind bereits gestartet. Die Bundesregierung hat nach monatelangen Verhandlungen mit der Regierung in Ankara damit begonnen, eine große Zahl von türkischen Staatsbürgern in ihr Heimatland abzuschieben. (…) Die Türkei ist unter Erdogan zum Unrechtsstaat geworden, in dem die Opposition mit Strafverfahren politisch verfolgt wird. Das zeigt eine gerade erst von PRO ASYL herausgegebene Studie. Aber genau das verkennt oft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und verweigert Asylsuchenden aus der Türkei den notwendigen Schutz – besonders Kurd*innen. Wir befürchten, dass so jetzt auch politisch Verfolgten die Abschiebung in dir Türkei droht“, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL..“ Artikel von Erkan Pehlivan vom 27.09.2024 in der FR online
(„Deal zwischen Scholz und Erdogan: Deutschland schiebt Hunderte Asylbewerber in die Türkei ab“) – siehe mehr Kritik und aktell sowohl die drohenden Abschiebungen von Mehmet Çakas (bitte scrollen) als auch Hamza A.:
- Seit dem 24. Juni 2025 im Hungerstreik in der Abschiebehaft in Dresden gegen Abschiebung in die Türkei: Hamza A., politisch organisierter Kurde hat nur noch Tage
„Hamza A. (48) befindet sich seit 41 Tagen im Hungerstreik in der Abschiebehaft in Dresden. Bei jedem unserer Besuche wirkt er schwächer und abgemagerter, aber auch entschlossener. Sein Fall macht die konkreten Auswirkungen der aktuellen Abschiebepolitik deutlich und zeigt, wohin das System der Abschiebehaft Menschen führt, die kein Verbrechen begangen haben.
Ärzt:innen warnen: Nach 40 Tagen Hungerstreik beginnt der Körper, sich selbst zu zerstören – Nierenversagen, Herzrhythmusstörungen und Hirnschäden sind jetzt möglich. Hamza A. hat nur noch Tage, keine Wochen.
Hamza A. ist ein politisch organisierter Kurde aus der Türkei und lebt seit sechs Jahren in Deutschland. In der Türkei erlebte er Gewalt durch Polizei und Soldaten, mehrere Festnahmen und zwei Gefangenschaften aus politischen Gründen. Bevor er sich auf die Flucht machte, war er auf Bewährung freigelassen worden, stand unter einer Ausreisesperre und musste sich wöchentlich bei der Polizei melden.
In Deutschland ist es Hamza A. trotz des beschwerlichen Asylprozesses und der mitgebrachten Last jahrelanger Verfolgung gelungen, sich ein Leben auf eigenen Beinen aufzubauen. Er hatte eine Verlobte, einen Job mit einem unbefristeten Vertrag und ein soziales Umfeld, in dem er wertgeschätzt wurde.
Doch nach sechs Jahren wurde er in Deutschland ohne Vorankündigung durch eine regelrechte Falle von Ausländerbehörde und Polizei aus seinem mit viel Mühe aufgebauten Leben gerissen. Er sollte schnellstmöglich in die Türkei abgeschoben werden, wo ihn eine erneute Inhaftierung erwartet. Seitdem hat sich das Leben von Hamza A. verändert – mit erheblichen physischen und psychischen Folgen. Zwei Abschiebeversuche sind bereits gescheitert.
Im Interviewerzählt er von seiner von Unterdrückung und Verfolgung geprägten Geschichte, der unsäglichen Behandlung in der Abschiebehaft, seiner Entschlossenheit und seinen Forderungen. Derzeit läuft noch ein Eilverfahren vor dem Chemnitzer Verwaltungsgericht und seine Anwältin versucht, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um für ihn das wohlverdiente Aufenthaltsrecht zu erstreiten…“ Pressemitteilung vom 1. August 2025 beim Sächsischen Flüchtlingsrat
(„Seit 41 Tagen im Hungerstreik gegen Abschiebung – Hamza A. hat nur noch Tage“) und dazu:
- 56 [58] Tage im Hungerstreik: Kurdischer Geflüchteter Hamza A. in Dresdner Abschiebehaft in Lebensgefahr, die Behörden drängen weiter auf seine Abschiebung
„Der kurdische Geflüchtete Hamza A. befindet sich seit 56 Tagen im Hungerstreik in der Abschiebehaft Dresden. Während sich sein gesundheitlicher Zustand zunehmend verschlechtert, drängen die Behörden weiter auf seine Abschiebung. (…) In Haft ist Hamza massivem Druck ausgesetzt. Er berichtet von psychischer Gewalt, fehlender medizinischer Versorgung und einem System, das allein auf seine Abschiebung abzielt. Ein Suizidversuch verdeutlichte seine Verzweiflung. Er sah ihn als einzigen Ausweg, um die sofortige Abschiebung zu verhindern. Statt anschließend ins Krankenhaus gebracht zu werden, berichtet er, in Handschellen und unter physischer Gewalt vor Gericht gezerrt worden zu sein.
Angesichts dieser Behandlung stellt Hamza die verzweifelte Frage: „Bin ich ein Dieb? Bin ich ein Mörder? Was habe ich getan? Wofür ist diese Strafe?“ Damit reiht sich der Fall von Hamza A. in eine Reihe repressiver Abschiebepolitik ein, in der Betroffene aus purer Verzweiflung oft zu drastischen Mitteln greifen, weil ihnen kein anderer Ausweg bleibt. Inzwischen lebt er in ständiger Isolation, ohne angemessene medizinische Versorgung und mit dem Gefühl, vollkommen entrechtet zu sein.
Sachsen gilt bundesweit als Vorreiter einer besonders harten Abschiebepraxis. Innenminister Armin Schuster hat wiederholt öffentlich signalisiert, die Abschiebung von Hamza A. unbedingt durchsetzen zu wollen…“ Pressemitteilung vom 16.08.2025 von Civaka Azad– Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V.
- „Kundgebung Morgen mit dem @sfrev.de gegen die #Abschiebung von Hamza A. vor das sächsische Innenministerium! #StopDeportation
12.08.25, 16.30 Uhr
Wilhelm-Buck-Straße 2, #Dresden“ Aufruf-Post von azadi Rechtshilfefonds vom 11. August 2025 auf bsky - [Petition] Stoppt die lebensbedrohliche Behandlung von Hamza A. – Sofort handeln!
„Seit dem 17. Juni 2025 befindet sich Hamza A. in der Dresdner Abschiebehaft. Seit dem 21. Juni befindet er sich im ununterbrochenen Hungerstreik – sein Gesundheitszustand ist inzwischen lebensbedrohlich. Trotzdem unternahmen Behörden fünf Abschiebeversuche, davon drei an einem einzigen Tag, innerhalb weniger Stunden, bei denen Hamza mehrfach nackt ausgezogen, erniedrigt, gefesselt und unter Zwang in Flugzeuge getragen wurde. Zwei Piloten verweigerten den Transport wegen seines Zustands. Ärzte der Einrichtung bescheinigten trotz Hungerstreik, dramatischem Gewichtsverlust (22 kg) und dokumentierten Suizidversuchen eine „Reise- und Transportfähigkeit“. Berichte über entwürdigende und rechtswidrige Praktiken in der Dresdner Abschiebehaft mehren sich – darunter Isolation, permanenter Sichtkontakt, Zwangshelme, fehlende Waschmöglichkeiten und körperliche Übergriffe…“ Petition auf innn.itvon Sächsischem Flüchtlingsrat an Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Sächsisches Justizministerium, Abschiebehaft Dresden
- Siehe für laufende Bericherstattung den Sächsischen Flüchtlingsrat auf Bluesky
- “Ich habe nur noch meinen Kopf gegen die Wand” – Protokoll einer Abschiebung
„Hamza A. ist seit dem 17. Juni 2025 in Dresdner Abschiebehaft und befindet sich seit dem 24. Juni 2025 ununterbrochen im Hungerstreik. Nach zwei gescheiterten Abschiebungsversuchen, über die wir ausführlich berichtet haben, wurde er am Mittwoch, dem 6. August 2025, trotz seiner körperlichen und psychischen Labilität nach Frankfurt überstellt – mit dem Ziel der endgültigen Abschiebung.
Dieser letzte Abschiebungsversuch erfolgte, obwohl die Anträge auf Aussetzung der Abschiebehaft, auf Asyl sowie auf Feststellung seiner Reiseunfähigkeit erst einen Tag zuvor abgelehnt worden waren. Das Gericht erkannte seine Verfolgungsgeschichte in der Türkei nicht an. Der zuständige Amtsarzt bescheinigte ihm trotz seines Hungerstreiks und dokumentierter Suizidversuche Reise- und Transportfähigkeit. Nach der Verhandlung wurde Hamza A. mit Gewalt in die Abschiebehaft zurückgebracht, dort isoliert und ohne Kommunikationsmittel festgesetzt, sodass auch wir ihn nicht mehr erreichen konnten. (…)
Nun konnten wir Hamza A. endlich wieder erreichen, um uns mit ihm über den letzten gescheiterten Abschiebeversuch und seine aktuelle Situation auszutauschen. Dabei stellte sich heraus, dass es insgesamt drei gescheiterte Abschiebeversuche innerhalb weniger Stunden gab. Hier ist die Dokumentation unseres letzten Gesprächs. Zwischendurch drückte ich meine Zweifel aus, ob diese Erzählungen für manche Menschen “zu hart” wären. Hamza A. entgegnete: “Das ist aber die Realität”. Um diese Realität zu dokumentieren, geben wir seine Erzählung zunächst kommentarlos wieder. Wie viele Rechtsbrüche und wie viele Formen der Entwürdigung in diesem Bericht zur Sprache kommen, kann zunächst jede:r selbst einschätzen…“ Bericht vom 8. August 2025 beim Sächsischen Flüchtlingsrat– die anschließend dokumentierten Aussagen von Hamza A. müssen selbst gelesen werden
- “Nach drei gescheiterten Abschiebeversuchen unter Polizeigewalt wurde Hamza A. von Frankfurt nach Dresden in die Abschiebehaft Dresden gebracht.
Er hat drei Flugzeuge von innen gesehen, schaffte es aber, von seiner Reiseunfähigkeit zu überzeugen.
Inzwischen sind 5 Abschiebeversuche gescheitert. Hamza A. macht am deutlichsten klar, dass eine Rückkehr in die Türkei für ihn keine Option ist. Der Grad der Gewalt gegen ihn wird jedes Mal erhöht, doch sein Widerstand gegen die Abschiebung konnte bislang nicht gebrochen werden…“ Post von Sächsischer Flüchtlingsrat vom 7. August 2025 auf bsky - Abschiebung: Trotz Hungerstreik zum Flughafen. Dritter Abschiebeversuch von in Dresden inhaftiertem kurdischem Aktivisten offenbar abgebrochen
„Der kurdische Aktivist Hamza A. sollte nur Stunden nach der erneuten Ablehnung seines Asylantrags durch ein sächsisches Gericht in die Türkei abgeschoben werden – und das, obwohl er nach Angaben seiner Unterstützer von den Folgen eines seit 43 Tagen andauernden Hungerstreiks deutlich gezeichnet ist. »Wahrscheinlich wollte man ihn außer Landes bringen, bevor sich der gesundheitliche Zustand noch weiter verschlechtert oder eine breitere Öffentlichkeit auf seinen Fall aufmerksam wird«, sagte Osman Oğuz vom Sächsischen Flüchtlingsrat (SFR) dem »nd«. Allerdings ist die Aktion offenbar gescheitert. Am Nachmittag habe die Bundespolizei auf Nachfrage mitgeteilt, A. befinde sich noch in Frankfurt, sagte Oğuz. Das sächsische Innenministerium äußerte sich zu der Abschiebung nicht. Auf »nd«-Anfrage bekräftigte es: »Der Benannte ist vollziehbar ausreisepflichtig.« Allerdings erteile man »zu laufenden Maßnahmen keine Auskunft«. (…) Unterstützer hatten sich zuletzt intensiv bemüht, ihm doch noch ein Aufenthaltsrecht zu sichern, etwa mittels neuer Unterlagen, die die Glaubwürdigkeit seiner Asylgründe erhärten. »Das hat das Verwaltungsgericht aber nicht überzeugt«, sagte Oğuz. Daraufhin habe der Flüchtlingsrat an diesem Mittwoch einen Eilantrag bei der sächsischen Härtefallkommission einreichen wollen. Diese kann bewirken, dass »vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird«, wie es in der Selbstbeschreibung des Gremiums heißt. Dazu kam es wegen des erneuten Abschiebeversuchs dann zunächst nicht. Gleichzeitig hatte es Bestrebungen gegeben, A. unabhängig ärztlich untersuchen zu lassen. Dieser hatte erhebliches Misstrauen gegenüber den Medizinern in der Haftanstalt geäußert. Jule Nagel, Landtagsabgeordnete der Linken, hatte dazu an den Menschenrechtsbeauftragten der Sächsischen Landesärztekammer geschrieben. Sie hatte A. am Freitag in der Haft besucht und fand ihn in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand vor: »Er hat stark abgenommen, wiegt noch 61 Kilogramm, die Organe schmerzen.« Auf »nd«-Anfrage äußerte sie Unverständnis darüber, dass A. nicht in ein Krankenhaus verbracht wurde, ähnlich wie es zwischenzeitlich bei der in Budapest inhaftierte Aktivist*in Maja T. der Fall war. Eine parlamentarische Anfrage Nagels an das Innenministerium, ob eine Verlegung erwogen wurde, ist bisher unbeantwortet. Auf »nd«-Anfrage hatte das Ministerium am Montag mitgeteilt, es könne »nicht bestätigt werden, dass der Benannte seit 41 Tagen die Nahrungsaufnahme verweigert«. Nagel sagte, sie könne angesichts seines körperlichen Zustands »nicht nachvollziehen«, dass dieser für hafttauglich befunden wurde, geschweige denn, dass man ihm einen Abschiebeflug zumutete.“ Artikel von Hendrik Lasch vom 6. August 2025 in Neues Deutschland online - Hamza A. im Hungerstreik – Widerstand am Rand der Sichtbarkeit
Newsletter (08/25) vom 6. August 2025 beim Sächsischen Flüchtlingsrat
- “Nach drei gescheiterten Abschiebeversuchen unter Polizeigewalt wurde Hamza A. von Frankfurt nach Dresden in die Abschiebehaft Dresden gebracht.
- Sachsen: Aktivist im Hungerstreik »hat nur noch Tage«. Kurdischer Flüchtling mit Protestaktion im Abschiebeknast. Linke: Innenminister soll sich äußern
„Der kurdische Aktivist Hamza A. befindet sich nach fast anderthalb Monaten im Hungerstreik nach Angaben von Unterstützern in einem kritischen Zustand. Er habe »nur noch Tage, nicht Wochen«, erklärte Osman Oğuz vom Sächsischen Flüchtlingsrat (SFR). Der gesundheitliche Zustand von A., der seit Mitte Juni im Abschiebegewahrsam in Dresden inhaftiert ist, bereite »große Sorgen«. Jule Nagel, sächsische Landtagsabgeordnete der Linken, erklärte nach einem Besuch bei A. am Freitag, sie habe diesen »sehr geschwächt« erlebt: »Er hat stark abgenommen, wiegt noch 61 Kilogramm, die Organe schmerzen.« Die Inhaftierung sei angesichts seines Zustands höchst zweifelhaft. Nagel forderte den sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) auf, sich unverzüglich zu dem Fall zu äußern. A. engagierte sich nach eigenen Angaben in der Türkei in etlichen verbotenen kurdischen Parteien, wurde mehrfach verhaftet und inhaftiert. Zuletzt habe er in Istanbul unter Schikanen der Polizei gelitten und sei mit einem Ausreiseverbot belegt worden. Ihm sei klar gewesen, dass »mir noch Schlimmeres bevorstand, wenn ich blieb«, sagte er in einem Gespräch, das der SFR während des Hungerstreiks mit ihm führte und auf seiner Homepage veröffentlichte. Im Mai 2019 kam A. in die Bundesrepublik und stellte einen Asylantrag. Er wurde in einer Gemeinschaftsunterkunft im sächsischen Annaberg-Buchholz untergebracht, hatte aber nach eigenen Angaben von der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erhalten und im Ruhrgebiet eine unbefristete Stelle in der Gastronomie angenommen. Er habe sich »ein Leben ohne staatliche Hilfe« aufgebaut. Dennoch wurde er im Juni bei einem Behördentermin verhaftet und zu einem Abschiebeflug nach Berlin gebracht. Er sei »ohne Vorankündigung durch eine regelrechte Falle von Ausländerbehörde und Polizei aus seinem mit viel Mühe aufgebauten Leben gerissen« worden, kritisierte der Flüchtlingsrat. Die Abschiebung scheiterte, A. kam in die Abschiebehaftanstalt, die seit 2018 in Dresden besteht. Einem zweiten Versuch, ihn in Leipzig zu einem Flug in die Türkei zu bringen, entzog er sich, indem er sich selbst verletzte. Er ist weiter von Abschiebung bedroht. Nach Angaben des SFR läuft jedoch ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Chemnitz, um A. das »wohlverdiente Aufenthaltsrecht« zu sichern. Dieser trat wenige Tage nach seiner Einweisung in das Dresdner Gefängnis am 24. Juni in den Hungerstreik. (…) Auf Anfrage des »nd« bestätigte das Innenministerium, dass A. seit dem 17. Juni in Abschiebehaft sitzt, fügte aber an: »Nicht bestätigt werden kann, dass der Benannte seit 41 Tagen die Nahrungsaufnahme verweigert.« Zum Gesundheitszustand könne aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nichts mitgeteilt werden. Das Ministerium betonte, der Asylantrag von A. sei bereits 2019 abgelehnt worden, Klagen seien erfolglos geblieben. Zuletzt habe das Verwaltungsgericht Chemnitz am 2. Juli die Rechtmäßigkeit der Abschiebung bestätigt. Weil er sich dieser mehrfach entzogen habe, werde sie durch Haft »abgesichert«. In Sachsen können ausreisepflichtige Personen bis zu 18 Monate in Abschiebehaft genommen werden. 2024 betraf das 160 Menschen. Die Linke lehnt die Dresdner Einrichtung ab. »Das Geld, das in deren Betrieb fließt, wäre in Beratungs- und Unterstützungsstrukturen besser aufgehoben«, sagte Nagel.“ Artikel von Hendrik Lasch vom 5. August 2025 in Neues Deutschland online
- 56 [58] Tage im Hungerstreik: Kurdischer Geflüchteter Hamza A. in Dresdner Abschiebehaft in Lebensgefahr, die Behörden drängen weiter auf seine Abschiebung
- Kurdischer Aktivist Mehmet Çakas – wegen Mitgliedschaft in der PKK zu Freiheitsstrafe verurteilt – nun akut von Abschiebung in die Türkei und dort Folter bedroht
- E-Mailkampagne gegen die Abschiebung von Mehmet Çakas am 28. August 2025 gestartet
„Civaka Azad, das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V., hat eine E-Mailkampagne unter dem Motto „Gemeinsam gegen die drohende Abschiebung von Mehmet Çakas – Jetzt handeln!“ initiiert. Am 28. August 2025 soll der kurdische Aktivist Mehmet Çakas aus der JVA Uelzen in die Türkei abgeschoben werden – trotz laufender Gerichtsverfahren in Deutschland und der akuten Gefahr politischer Verfolgung, Folter und verschärfter lebenslanger Haft in der Türkei. Um die Abschiebung zu stoppen hat Civaka Azad, das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V. in Berlin, eine E-Mailkampagneinitiiert.
„Mit dieser E-Mailkampagne kannst Du Dich direkt bei den politisch Verantwortlichen in Niedersachsen für einen Abschiebestopp einsetzen“, teilt das Zentrum auf seiner Homepage mit: „Jede E-Mail erhöht den Druck auf die Entscheidungsträger:innen. Deine Stimme kann helfen, die Abschiebung zu stoppen und ein starkes Zeichen für Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Menschenrechten zu senden.“
Die Kampagne richtet sich an die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens und Staatssekretär Stephan Manke (poststelle@mi.niedersachsen.de). Auf der Homepage von Civaka Azad sind zwei Vorschläge für mögliche Texte veröffentlicht…“ ANF-Meldung vom 11 August 2025 - [Petition] Stoppt die Abschiebung von Mehmet Çakas – Schutz für politisch Verfolgte jetzt!
„… Wir fordern:
– Die sofortige Aussetzung der Abschiebung von Mehmet Çakas!
– Die Anerkennung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG, weil ihm eine Verletzung seiner Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) drohen!
– Ein rechtsstaatliches, faires Asylverfahren in Deutschland!
– Klare Kante gegen autoritäre Regime statt Kollaboration!
– Ein Ende der Kriminalisierung kurdischen Engagements in Deutschland!
Deutschland darf keinen Menschen abschieben, dem Folter und Verfolgung drohen – schon gar nicht, bevor Gerichte über seinen Aufenthaltsstatus entschieden haben…“ Petition des Zentralen Menschenrechtsrats der Kurd:innen bei openPetition - »Was es jetzt braucht, ist Druck der Öffentlichkeit«. Niedersachsen: Kurdischer Aktivist soll vor Haftende in Türkei abgeschoben werden.
„… Bislang wurden noch nie kurdische Aktivisten, die nach 129 a/b verurteilt wurden, an die Türkei ausgeliefert. In der Regel kam es nach Verbüßung der Strafhaft zu aufenthaltseinschränkenden Maßnahmen und Asylaberkennungen, aber nicht zu Abschiebungen in die Türkei. Dass Çakas jetzt abgeschoben werden soll, hängt sicher mit den verschärften Maßnahmen der neuen Bundesregierung gegen Flüchtlinge und Asylsuchende zusammen. Ermöglicht wurde die nun geplante Vorgehensweise durch den Verzicht auf weitere Vollstreckung der Haftstrafe durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle Anfang Juli. Somit konnten die entsprechenden Formalitäten durch die Ausländerbehörde eingeleitet werden.
[In den zurückliegenden Wochen gab es ein juristisches Hin und Her. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg eine Abschiebung untersagt. Was sind die Hintergründe?]
Auf Antrag des Anwaltsteams von Çakas hatte das zuständige Verwaltungsgericht Lüneburg am 18. Juli entgegen seinem ersten Beschluss eine Abschiebung vorläufig untersagt. Hintergrund der Entscheidung war, dass Çakas 2022 auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls aus Italien ausgeliefert wurde. In dem Auslieferungsbeschluss des Oberlandesgerichts Mailand wird festgehalten, dass eine Auslieferung von Çakas aus der BRD in die Türkei nur mit Zustimmung eben dieses Gerichts erfolgen darf. Vor kurzem kam die Ankündigung der Abschiebung für den 28. August. Wie und ob sich diese Rechtslage in den letzten Tagen geändert hat oder ob diese Zustimmung erfolgt ist, finden seine Anwälte gerade heraus. (…)
Anhängig ist ein Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht, auf dessen Ausgang wir uns aber nicht verlassen sollten. Zumal die Ausländerbehörde nicht verpflichtet ist, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Im schlimmsten Fall würde – wie bei der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn – dem Antrag erst stattgegeben, wenn die Abschiebung in die Türkei schon gelaufen ist.
Was es jetzt braucht, ist Druck der Öffentlichkeit auf die verantwortlichen Behörden. Schon in den vergangenen Wochen gab es viele Demonstrationen gegen die drohende Abschiebung etwa in Uelzen, Hannover, Celle und Hamburg. Auch mehrere Verbände und politische Einzelpersonen protestieren gegen das Behördenvorgehen. Darunter auch der niedersächsische Flüchtlingsrat, der bereits erwähnte RAV und die Rote Hilfe e. V.“ Interview von Henning von Stoltzenberg in der jungen Welt vom 08.08.2025mit Elmar Millich, Vorstandsmitglied des Rechtshilfefonds Azadi e. V.
- Mehmet Çakas‘ Abschiebung droht Ende des Monats
Pressemitteilung vom 05. August 2025 von azadi Rechtshilfefonds
- Mehmet Çakas‘ Abschiebung droht Ende des Monats
- Mehmet Çakas: Abschiebung trotz Verfahren: Kurdischer Aktivist soll eilig in die Türkei gebracht werden
„Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas soll am 28. August aus der Justizvollzugsanstalt Uelzen in die Türkei abgeschoben werden. Das wurde dem 45-Jährigen nach Angaben seines Verteidigers Björn Elberling am Montag durch die Gefängnisverwaltung offiziell mitgeteilt. (…) Çakas hatte außerdem einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Dieser wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Dieser wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Dagegen hatte der Aktivist Klage eingereicht, einschließlich eines Eilantrags. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies diesen jedoch vor sechs Wochen überraschend ab, ohne auf die vorgebrachten Schutzgründe einzugehen. Çakas’ Anwalt legte eine Anhörungsrüge ein, über die am 8. September verhandelt werden soll – also nach dem geplanten Abschiebetermin.
Die Verteidigung sieht in der Abschiebung eine akute Bedrohung für das Leben und die Freiheit Çakas’. Denn sowohl Menschenrechtsorganisationen als auch europäische Gerichte dokumentieren regelmäßig die systematische Verfolgung und Folter politischer Gefangener in der Türkei. »Dass die Behörden in Niedersachsen weiter die Abschiebung betreiben in dem Wissen, welche Verfolgung unserem Mandanten dort droht, hinterlässt mich fassungslos. Ich habe schon einige Verfahren gegen kurdische Aktivist*innen erlebt, aber ein solcher Vorgang ist auch für mich einzigartig«, sagte Eberling »nd«...“ Artikel von Matthias Monroy vom 05.08.2025 in ND online - Bei Abschiebung droht Folter: RAV warnt vor Präzedenzfall bei kurdischem Aktivisten und fordert deutsche Behörden auf, internationales Recht zu achten
„Jeden Moment könnte es so weit sein, dass Mehmet Çakas abgeholt und in die Türkei ausgeliefert wird: Dort droht ihm Folter. Nun hat der kurdische Aktivist Verfassungsbeschwerde erhoben und ein einstweiliges Abschiebungsverbot beantragt. Çakas ist der erste Fall dieser Art, in dem deutsche Behörden eine Abschiebung vorbereiten. Der RAV fordert Behörden und Justiz deshalb dringend dazu auf, internationales Recht – insbesondere das Verbot der Folter – zu achten. „Deutschland will einen Präzedenzfall schaffen und Kurd*innen, die hier wegen politischer Straftaten verurteilt wurden, in die Türkei abschieben“, verurteilt RAV-Geschäftsführer Dr. Lukas Theune die Pläne. „Das verletzt das Folterverbot und internationale Schutzstandards.“
Aktuell ist Çakas im niedersächsischen Uelzen inhaftiert. Schiebt Deutschland ihn in die Türkei ab, drohen ihm dort konkret „erschwerte lebenslange Haft“ und eine unmenschliche Behandlung – dies wäre ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention. (…)
Statt Mehmet Çakas nach seiner Verurteilung nach Italien, dem Land seines Wohnsitzes, abzuschieben, soll er nun noch aus der Haft heraus in die Türkei abgeschoben werden. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Verwaltungsgericht Lüneburg ihren Prüfpflichten im Asylfolgeverfahren von Mehmet Çakas nicht nachgekommen waren: Diese haben – trotz der drohenden schweren Menschenrechtsverletzungen – ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 Abs. 5 AufenthG nicht ernsthaft geprüft…“ RAV-Pressemitteilung vom 7. Juli 2025 - Mehmet Çakas akut von Abschiebung in die Türkei bedroht – Der Fall stellt ein Novum in der deutschen Rechtspraxis dar
„… Der kurdische Aktivist ist vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Derzeit sitzt er in der JVA Uelzen in Niedersachsen in Strafhaft, sein Entlassungszeitpunkt ist im Oktober 2025. Es ist sicher, dass die türkischen Behörden von dem deutschen Verfahren Kenntnis haben, da unter anderem in türkisch- und kurdischsprachigen Medien darüber berichtet wurde. Daneben läuft gegen ihn auch in der Türkei ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft. „Dass Menschen, denen in der Türkei Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen wird, dort kein faires Verfahren erwartet, ist seit langem bekannt, deswegen ist es in der Vergangenheit nach unserer Kenntnis auch nicht vorgekommen, dass jemand der in Deutschland als PKK-Mitglied verurteilt wurde, in die Türkei abgeschoben wurde“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling gegenüber ANF. Wie der Strafverteidiger weiter mitteilte, hat Mehmet Çakas einen Asylantrag gestellt, der vom BAMF abgelehnt wurde: Gegen die Ablehnung hat er über eine Anwältin Klage eingereicht und einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Völlig überraschend hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 11. Juni 2025 den Eilantrag abgelehnt, ohne sich mit den gegen eine Abschiebung sprechenden Gründen, die von der Anwältin vorgetragen wurden, überhaupt inhaltlich auseinanderzusetzen. Gegen diese Entscheidung hat seine Anwältin bereits das zulässige Rechtsmittel, die sogenannte Anhörungsrüge, eingelegt. Ein Termin zur Anhörung ist bestimmt auf den 8. September 2025. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass die deutschen Behörden Mehmet Çakas noch vor diesem Termin in die Türkei abschieben wollen, so Rechtsanwalt Elberling: „Am 3. Juli hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle beschlossen, für den Fall der Abschiebung von Mehmet Çakas auf die weitere Vollstreckung der Strafe zu verzichten. Das bedeutet konkret: Mehmet Çakas droht ganz akut die Abschiebung in die Türkei. Er kann jeden Tag in der JVA Uelzen abgeholt und direkt in die Türkei abgeschoben werden.“…“ Meldung vom 3. Juli 2025 in den AFN News - Abschiebung von Mehmet Çakas droht – Politische Verfolgung von Kurd*innen in Deutschland
„Dem kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas droht akut die Abschiebung in die Türkei. Obwohl er sich derzeit in Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Uelzen befindet und seine Entlassung erst für Oktober 2025 vorgesehen ist, hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle am 3. Juli 2025 beschlossen, im Falle einer Abschiebung auf die weitere Vollstreckung der Strafe zu verzichten. Damit kann Çakas jederzeit aus der Haft abgeholt und in die Türkei abgeschoben werden…“ Pressemitteilung vom 06.07.2025 von Rote Hilfe - Akute Abschiebungsdrohung gegen kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas – KON-MED fordert sofortigen Abschiebungsstopp
Pressemitteilung vom 04.07.2025 der Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland(KON-MED)
- Siehe dazu auch ‚Mehmet Çakas: Grüße an alle, die draußen für mich kämpfen‘ bei den AFN News vom 4. Juli 2025
, wo es u.a. heißt: „Im Fall des kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas läuft ein Eilantrag an das Verfassungsgericht, um seine Abschiebung in die Türkei zu verhindern. Eine Entscheidung wird für Anfang nächster Woche erwartet…“
- E-Mailkampagne gegen die Abschiebung von Mehmet Çakas am 28. August 2025 gestartet
- Verfolgt im Exil? dju warnt vor Auslieferung des Journalisten Nedim Türfent und fordert die Behörden auf, einem Auslieferungsgesuch nicht stattzugeben
„Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di warnt vor einer möglichen Auslieferung des kurdisch-türkischen Journalisten Nedim Türfent an die Türkei. Die dju fordert die deutschen Behörden auf, einem Auslieferungsgesuch nicht stattzugeben. „Wer aus politischen Gründen verfolgt wurde und in Deutschland Schutz gefunden hat, darf nicht an einen Staat ausgeliefert werden, der kritischen Journalismus als Terrorismus verfolgt und Pressefreiheit systematisch unterdrückt“, sagt dju-Bundesgeschäftsführerin Danica Bensmail. Der Umgang des türkischen Staats mit Medienschaffenden verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien – ein entsprechender Auslieferungsantrag darf in einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland keine Wirkung entfalten. (…)
Türfent saß von 2016 bis 2022 in der Türkei in Haft – über 2.400 Tage, davon zwei Jahre in Einzelhaft. Auslöser waren seine Berichte über Fälle von Polizeigewalt gegenüber kurdischen Arbeiter*innen. Im Mai 2025 wurde ein neuer Haftbefehl gegen Türfent erlassen. Als Grundlage dienen offenbar journalistische Beiträge und Retweets in sozialen Medien. Die dju warnt ausdrücklich vor einer drohenden Auslieferung. Der Aufenthaltstitel von Nedim Türfent läuft Ende August 2025 aus.
„Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden Nedim Türfent dauerhaft vor Auslieferung schützen – auch als Signal an andere verfolgte Journalist*innen weltweit“, so Bensmail.
Auch öffentliche Solidarität ist wichtig – ebenso konkrete Unterstützung. PEN Berlin hat deshalb einen Spendenaufruf gestartet, um unabhängige Medien und verfolgte Journalist*innen in der Türkei zu stärken: https://penberlin.de/tuerkei/“ dju-Pressemitteilung vom 03.07.2025
(„Verfolgt im Exil? dju warnt vor Auslieferung von Journalist Nedim Türfent“)
- Kurdische Gemeinde warnt bei Abschiebung in die Türkei vor Verfolgung
„… Der Vorsitzende der Kurdischen Gemeinde in Deutschland, Ali Ertan Toprak, sieht die geplanten zusätzlichen Abschiebungen in die Türkei skeptisch und warnt vor einer Verfolgung der Betroffenen. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland sagte er mit Blick auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan: „Natürlich habe ich Bauchschmerzen damit, dass wir mit Erdoğan Vereinbarungen treffen und Menschen in einen Unrechtsstaat abschieben.“ In der Türkei sei der Rechtsstaat abgebaut worden. „Wir können auch nicht mehr von einer funktionierenden Demokratie sprechen.“ Zwar müsse man genauer hinschauen, wer abgeschoben werden solle, sagte Toprak. Bei Menschen, die kein Recht hätten, in Deutschland zu sein, sei das legitim. „Aber ich habe Probleme, wenn Oppositionspolitiker, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten abgeschoben werden. Sie können in der Türkei nicht mit einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen, sondern sie werden dort weiter verfolgt.“ Die Bundesregierung hatte nach monatelangen Verhandlungen mit der Regierung in Ankara damit begonnen, eine große Zahl von türkischen Staatsbürgern in ihr Heimatland abzuschieben. Zunächst sollen insgesamt 200 türkische Staatsbürger in die Türkei zurückgeführt werden, wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Regierungskreise berichtete. (…) Auf der Liste der wichtigsten Herkunftsländer von Asylbewerberinnen und -bewerbern liegt die Türkei aktuell auf Platz drei. In den ersten acht Monaten dieses Jahres stellten etwa 21.000 türkeistämmige Menschen in Deutschland einen Asylantrag. Die Organisation Pro Asyl wertet Abschiebungen in die Türkei als „unverantwortlich“. Die meisten aus der Türkei stammenden Asylbewerberinnen und -bewerber in Deutschland seien kurdisch. Der türkischen Regierung wird vorgeworfen, die kurdische Minderheit im Land zu unterdrücken.“ Meldung vom 29. September 2024 in der Zeit online - Kurd*innen werden Opfer der „Abschiebeoffensive“der Ampel
„Die neue Abschiebevereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Türkei stellt einen weiteren Tiefpunkt in Bezug auf die Menschenrechte dar und offenbart die Ignoranz staatlicher Behörden, die Realität der kurdischen Gesellschaft in der Türkei anzuerkennen. Kurd:innen drohen damit zu Tausenden zum Opfer der bereits im Koalitionsvertrag angekündigten „Abschiebeoffensive“ der Ampel zu werden.
Zahlreiche Berichte und Gutachten zeichnen insbesondere in Bezug auf die Rechte der Kurdinnen und Kurden ein erschreckendes Bild der menschenrechtlichen Situation in der Türkei. Dabei agiert die türkische Justiz weit entfernt von rechtsstaatlichen Grundsätzen…“ Meldung vom 28. September 2024 von Civaka Azad
Siehe auch:
- Dossier: EU-Türkei-Deal in der Flüchtlingsfrage (dort u.a. die Pro Asyl-Studie)
- Dossier: Deutsche Verfolgungshilfe von kurdischen AktivistInnen und Organisationen für türkische Justiz
- Dossier: Kritiker der türkischen Regierung werden auch in Deutschland verfolgt: Sie bekommen Drohungen und stehen auf Todeslisten
- Dossier: Nicht nur Azadî kritisiert – wiederholt – deutsche Verfolgungshilfe für türkische Justiz
- Neue Welle des antikurdischen Rassismus in der Türkei: Rassistische Gewalt gegen kurdische Arbeiter
- und dviele „Einzelfälle“ wie z.B. das Dossier Stoppen Sie die Abschiebung von Muhiddin Fidan, in der Türkei als Kurde politisch verfolgt!