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Arbeitsgesetz erweitert: Leiharbeiter müssen dieselben Bedingungen haben wie fest angestellte…

Am 28. Dezember wurde in China das geltende Arbeitsgesetz erweitert: LeiharbeiterInnen müssen nun denselben Lohn und dieselben Arbeitsbedingungen haben, wie fest angestellte ArbeiterInnen. Seit der Verabschiedung des neuen Gesetzes 2008 war die Zahl der Zeitarbeitsunternehmen regelrecht exportiert – konnten so doch viele, sowohl chinesische als auch ausländische Unternehmen die Zahlung von Sozialabgaben etwa reduzieren. Dem sollte nun ein riegel vorgeschoben werden, wobei die Gesetzesergänzung auch (sehr vage) Bestimmungen enthält, unter welchen Voraussetzungen Leiharbeit möglich sein soll – in Großunternehmen sollen durchschnittlich ein Drittel der Belegschaft LeiharbeiterInnen sein, wird in der Reutersmeldung “China tightens loophole on hiring temporary workers” vom 28. Dezember 2012 externer Link auf der Agenturseite berichtet

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=20799
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