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Südkorea: Ein Land, in dem Streiken nur allzu leicht illegal wird. Proteste für Abschaffung von Türen für Schadenersatzforderungen im Gewerkschaftsgesetz

Südkorea: Streiktag 24. April 2016 in SeoulObwohl die drei grundlegenden Arbeitnehmerrechte in der Verfassung verankert sind, werden koreanische Arbeitnehmer häufig für Schäden verklagt, die durch ihre Streiks entstanden sind (…) In der Praxis wird dieses offensichtliche Recht jedoch routinemäßig auf einen nominellen Status reduziert. Der Grund dafür ist das Gewerkschafts- und Arbeitsbeziehungsanpassungsgesetz (Trade Union Act), das die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse regelt. (…) Um einen Streik als „legal“ anerkennen zu lassen, musst du ein wahres Minenfeld von Strafen und Verboten durchqueren. (…) Da das Gewerkschaftsgesetz im Grunde jede Art von Streik „illegal“ macht, nutzen die Arbeitgeber Klagen auf Schadensersatz als eine Art Trumpf. Die Grundlage für ihre Klagen ist die Bestimmung des Zivilgesetzes über unerlaubte Handlungen (…) Es gibt nun die Kampagne zur Änderung des Gewerkschaftsgesetzes, auch bekannt als „Gesetz des gelben Umschlags“. Im Kern geht es darum, den Bereich der „legitimen Arbeitskampfmaßnahmen“ zu erweitern, für die Arbeitnehmer/innen keinen Schadenersatz zahlen müssen…“ Aus dem engl. Artikel von Lee Jong-kyu am 05.09.2022 in The Hankyoreh externer Link („South Korea: A country where striking becomes illegal all too easily“) anläßlich der Proteste der KCTU am 31. August

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=204066
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