BAMF: Wenn sie sich „diskret Verhalten“, werden sie schon nicht verfolgt. Queeren Geflüchteten ist wiederholt die Anerkennung ihres Asylantrages verweigert worden
„Es sind seltsame Sätze, die sich in den negativen Bescheiden finden. Der Antragsteller lebe seine Sexualität nicht auf eine Weise aus, „dass womöglich radikalislamische Personen auf ihn aufmerksam würden“, heißt es in einem behördlichen Bescheid. Anderswo steht geschrieben, es sei anzunehmen, dass man zwei Männern in Algerien „nicht ansehen würde, dass sie eine Ehe geschlossen haben“. Es sind Sätze aus Bescheiden, mit denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) queeren Geflüchteten Asyl in Deutschland verweigert hat. Knapp 100 solcher Bescheide hat der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) eigenen Angaben zufolge gesammelt (…) Die Logik der Behörde geht ungefähr so: Wenn sich ein queerer Geflüchteter in seinem Heimatland unauffällig verhält, kann er auch nicht seiner Sexualität wegen verfolgt werden – und folglich auch nicht erfolgreich Asyl beantragen. Das Verfahren, das das Bamf in seinen Bescheiden anwendet, nennt sich Diskretionsprognose: Ist davon auszugehen, dass sich ein Mensch nach einer Abschiebung diskret verhält – also so, dass er keinen Ärger zu erwarten hat? Dass diese Diskretion bereits Teil von Unterdrückung und Verfolgung ist, könnte das Bamf eigentlich wissen…“ Beitrag von Sebastian Stoll vom 2. August 2022 bei MiGAZIN
und mehr zum Thema:
- Siehe auch Leitfaden für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* (LSBTI) Geflüchtete in Deutschland
bei queer-refugees.de und Queere Geflüchtete anerkennen
beim LSVD
- Siehe im LabourNet vom März 2022: Weltfrauentag: Geschlechtsspezifische Fluchtgründe anerkennen – das europäische Bündnis „Feminist Asylum“ eine Umkehr in der Migrationspolitik