Tarifrunde Leiharbeit 2022/23: DGB-Tarifgemeinschaft will „deutlich mehr“ als den neuen Mindestlohn – wir immer noch keine Leiharbeit(starife)

Dossier

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Im April stiegen die Tarifentgelte um 4,1 % – und die nächste Tarifrunde  steht wieder bevor. ..ab Oktober steigt der gesetzliche  Mindestlohn auf 12 Euro. derezeit liegen die unteren drei Entgeltgruppen in der Leiharbeit unter 12 Euro. Die DGB-Gewerkschaften wollen die Leiharbeitstarife auf den neuen Mindestlohn anheben. Auch die höheren Entgeltgruppen sollen im gleichen Verhältnis steigen.“(Aus der metall Mai/Juni 2022 externer Link ) Um alle Entgeltgruppen zu erhöhen bedarf es auch der Kündigung des Entgeltrahmen-TV. Dort sind die Entgeltgruppen im Verhältnis zueinander (Ecklohngruppe 100%) vereinbart. Beide, TV Lohn-TV sowie Entgeltrahmen-TV, sind mit 6-monatiger Kündigungsfrist kündbar zum 31.12.2022, also spätestens zum Ende Juni – dazu gibt es bei chefduzen bereits eine Debatte externer Link, die hoffen lässt, dass auch diese überflüssige Tarifrunde nicht ohne Proteste über die Bühne gehen wird. Siehe Infos zur Tarifrunde und den Rückblick auf die letzte:

  • »Es wäre ein Systemwechsel gewesen«: Warum IG Metall trotzdem Leihtarife abschließt New
    „… [Wie groß sind die Unterschiede zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften in der Metall- und Elektroindustrie bei den Löhnen?
    In den vergangenen Jahren haben wir über unsere Tarifpolitik 24 Prozent Lohnzuwachs für Leiharbeiter erreichen können. In manchen anderen Branchen haben die Leihbeschäftigten sogar bessere Bedingungen als die Stammbelegschaften. In der Metall- und Elektroindustrie kommen Leiharbeiter mit Entgelt und Zuschlägen auf bis zu 90 Prozent des Gehalts der Stammbelegschaften heran.
    [Im Zuge der Tarifauseinandersetzung kündigte die IG Metall den Tarifvertrag für Entgelte und Branchenzuschläge der Leiharbeiter. Ohne einen neuen Tarifvertrag hätten die Beschäftigten, die mindestens neun Monate Verleihdauer in einem Betrieb erreicht haben, Anfang Juli Anspruch auf gleiche Bezahlung – »Equal Pay« – gehabt. Mit dieser Möglichkeit drohte die IG Metall dem Unternehmerverband. Wirkte die Drohung?]
    Ja. Denn der organisatorische Aufwand und die Kosten für die Umstellung wären für die Unternehmen unglaublich hoch gewesen.
    [Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer von Leiharbeitern in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie?]
    Im allgemeinen ist die Verweildauer fünf bis neun Monate. In der Metall- und Elektroindustrie ist sie durchschnittlich höher als neun Monate. Es hätten also nicht automatisch alle von dem gesetzlichen »Equal Pay« profitiert.
    [Sind die aber doch vergleichsweise langen Verleihdauern und der Fachkräftemangel nicht das Risiko wert gewesen, keinen neuen Tarifvertrag abzuschließen? Damit am Ende »Equal Pay« gilt?]
    Das hätte einen Systemwechsel und nur theoretisch Erfolg für manche Leihbeschäftigte bedeutet. Wir schließen die Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche ab, um die Arbeitsbedingungen für die Leiharbeiter besser und auch verlässlicher zu machen. Sie bedeuten Rechte und Schutz vor Willkür. Und sie sind kollektiv durchsetzbar. Bei dem gesetzlichen Recht auf »Equal Pay« handelt es sich um einen individuellen Anspruch, wofür sich die Beschäftigten erst auf einen vergleichbaren Stammbeschäftigten berufen müssen und ihr Recht individuell einklagen müssten. (…)
    [Wie ist der Tarifabschluss mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu »Equal Pay« und »Equal Treatment« zu vereinbaren? Darin hieß es, ein Tarifvertrag für Leiharbeiter kann zwar in einem Punkt von dem Tarifvertrag für die Stammbeschäftigten nach unten abweichen, muss an anderer Stelle aber für einen Ausgleich sorgen.]
    Das Bundesarbeitsgericht ist der Meinung, dass für Leihbeschäftigte mit den bestehenden Tarifverträgen ein Gesamtschutz bestehe, weil auch ihre Nichteinsatzzeiten bezahlt werden. Insofern war das deutsche Urteil sehr ernüchternd und half uns bei den Verhandlungen nicht. Gleichzeitig stellten die Richter klar: Es sind Tarifverträge, die die Bedingungen in der Leiharbeit verbessern können. Das genau ist unser Anspruch, und deshalb werden wir weiter für die Verbesserung der Tarifverträge kämpfen. Das bedeutet: Ohne gewerkschaftliche Organisation und kollektive Regeln bewegt sich nichts zum Positiven.“ Interview von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 11.07.2023externer Link mit Juan-Carlos Rio Antas, im Vorstand der IG Metall für Tarifpolitik zuständig
  • [Wie von uns gefordert] Tarifrunde Leiharbeit 2023 – Teil 3: IG Metall fordert Inflationsprämie auch für Leiharbeiter 
    Auch Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie sollen 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie bekommen, wie die Stammbeschäftigten. Mit dieser Forderung geht die IG Metall jetzt in Verhandlungen mit den Metallarbeitgebern. Die Leiharbeitgeber hatten zuvor eine Inflationsprämie verweigert. (…) Immerhin: In den gemeinsamen Verhandlungen mit den Leiharbeitsverbänden BAP und IGZ konnten die DGB-Gewerkschaften erreichen, dass die Gewerkschaften nun einzeln für ihre Branchen verhandeln können. Und die IG Metall geht die Inflationsausgleichsprämie für Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie an. Am 8. März hat die Tarifkommission der IG Metall für die Leiharbeit die Kündigung ihrer speziellen Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Metallindustrie beschlossen und als Forderung an die Metallarbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro aufgestellt. Der Vorstand der IG Metall hat die Forderung am Montag endgültig verabschiedet. Die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden sollen in den nächsten Wochen starten. „Es wird nicht einfach werden, die IAP durchzusetzen“, sagt Juan-Carlos Rio Antas, der Verhandlungsführer für die IG Metall. „Der Widerstand der Leiharbeitgeber ist groß, und auch die Metall-Arbeitgeber blocken. Wir werden also kämpfen müssen – und genau das bereiten wir jetzt vor.“ „Wir brauchen auch die Hilfe der Stammbelegschaften“, bekräftigt Maike Erdmann, Betriebsrätin bei Adecco Ost und Mitglied der IG Metall-Tarifkommission für die Leiharbeit. „Aber wir haben dort bei den Kundenbetrieben Vertrauensleute und Betriebsräte, auf die wir uns verlassen können, die uns immer unterstützen, für unser Ziel: gleiche Arbeit – gleiches Geld.“ Auch Randstad-Betriebsrat Frank Schilling zählt auf Unterstützung von den Stammbeschäftigten. Kürzlich war er gerade bei MTU/Rolls Royce in Friedrichshafen. „Selbst die Stammbelegschaft sagt: Warum gibt’s die 3000 Euro für die Leihbeschäftigten nicht? Die stehen mit uns am Band und haben die selben Kosten.“…“ Meldung der IG Metall am 22.3.2023 externer Link

    • Die Angst der IG Metall vor Equal Pay: Doch Tarifabschluss in Leiharbeit über 2300 Euro Inflationsprämie (in Raten ab 2024) und Branchenzuschläge ab dem 1. Einsatztag New
      2300 Euro netto: Auch die Leihbeschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erhalten eine Inflationsausgleichsprämie. Zudem gibt es künftig ab dem ersten Einsatztag Branchzuschläge auf den Leiharbeitstarif. Diesen Tarifabschluss erzielte die IG Metall am Freitagmorgen.
      Auch die Leihbeschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erhalten nun eine Inflationsausgleichsprämie (IAP): 2300 Euro netto, zahlbar in monatlichen Raten ab Januar 2024. Voraussetzung für die IAP sind fünf Monate in der Leihfirma und ein Monat Einsatz in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie.
      Zudem gibt es künftig ab dem ersten Einsatztag mehr Geld: Ab September wird die erste Stufe der Branchenzuschläge – plus 15 Prozent auf den Leiharbeitstarif – sofort fällig, nicht wie bisher erst nach sechs Wochen.
      Dieses Verhandlungsergebnis erzielte die IG Metall am Freitagmorgen. Die gewählte Tarifkommission der IG Metall für die Leiharbeit muss nun noch über die Annahme des Ergebnisses abstimmen. Die erste Diskussion des Ergebnisses in der Tarifkommission heute war positiv. Das Ergebnis:
      2300 Euro netto Inflationsausgleichsprämie (IAP) für Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie (M+E)
      monatlich zahlbar ab Januar 2024: 300 Euro, Februar bis November 2024 je 200 Euro
      Anspruchsvoraussetzungen: 5 Monate Betriebszugehörigkeit in der Leihfirma – und 1 Monat Einsatzzeit in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie (M+E)
      Tarifliche Branchenzuschläge: Ab 1. September 2023 gibt es die erste Stufe (15 Prozent) bereits ab dem ersten Einsatztag (bisher erst nach 6 Wochen).
      Die Laufzeit des Tarifvertrags: bis Ende 2024.“ Meldung vom 16. Juni 2023 externer Link („2300 Euro Inflationsprämie für Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie“, Hervorhebung von uns) im Beitrag zur Tarifrunde

      • Ein plus von 15 Prozent auf den Leiharbeitstarif durch Branchenzuschläge macht eben noch lange nicht equal pay…
        Man muss natürlich berücksichtigen, dass beim Auslaufen der Branchentarife nur diejenigen, die länger als neun Monate dabei sind, Equal Pay bekommen hätten. In der Automobilindustrie sind das aber ziemlich viele. Wir wissen auch nicht, wie viele in der Metallindustrie tätige LeiharbeitnehmerInnen bei VW, Porsche, BMW usw. tätig sind, und wie viele bei anderen Metallfirmen, wo sie rasch wieder draußen sind, – wir nachen uns aber kundig und sind dankbar für Hinweise!
    • IG Metall erklärt Tarifverhandlungen über Inflationsausgleichsprämie für gescheitert:  Equal-Pay ab dem 1. Juli für LeiharbeiterInnen (nur ab 9 Monaten im gleichen Betrieb)

      • IG Metall hat die Tarifverhandlungen über eine Inflationsausgleichsprämie für Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie für gescheitert erklärt. Die Gewerkschaft fordert für die 180.000 in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzten Leihbeschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro, wie sie auch die Stammbeschäftigten erhalten. Das verweigern die Arbeitgeber. Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge läuft nun zum Ende des Monats aus. Arbeitgeber bieten bieten Mogelpackung (…) Nachdem die Tarifkommission der IG Metall für die Leiharbeit bereits letzte Woche das Scheitern Verhandlungen beschlossen hatte, hat der Vorstand der IG Metall nun das Scheitern offiziell erklärt. (…) Die IG Metall hat den Tarifvertrag für die Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie gekündigt, dieser endet mit dem 30. Juni. Wenn die Arbeitgeber nicht endlich ein vernünftiges Angebot vorlegen, läuft der Tarifvertrag zum Ende Juni aus. Da er dann keine Nachwirkung mehr entfalten würde, hätten ab 1. Juli alle Leihbeschäftigten, die länger als 9 Monate im Einsatz sind, Anspruch auf „equal pay“ (gleiche Bezahlung) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)…“ Aktualisierung vom 13. Juni 2023 („Tarifrunde Leiharbeit Branchentarifvertrag in der M+E: Tarifkommission erklärt Scheitern der Verhandlungen“) im Dossier zur Tarifrunde bei der IG Metall externer Link
      • Nach § 8 Abs. 4 AÜG kann nach Ablauf von neun Monaten durch Tarifvertrag nicht mehr vom Equal-Pay-Grundsatz abgewichen werden. Ein bißchen geht´s schon, wenn durch Branchentarife eine schritweise Heranführung an Equal Pay erfolgt, kann´s 15 Monate dauern. Außerdem gilt als „Equal Pay“, was der Tarifvertrag darunter versteht. Wenn nun ein solcher Tarifvertrag ausläuft (wie dies in der Metallindustrie zu sein scheint), so git die Neun-Monats-Grenze und es gibt tatsächlich Equal Pay. Mal schauen, ob die IGM sich einem Tarif wirklich verweigert. Das wäre was! Aber natürlich nur für die, die schon länger dabei sind…
      • Für die Inflationsausgleichsprämie wird weiterhin zu Protesten aufgerufen, so am 15.6. in München (nur in München?): Aktionstag am 15. Juni mit Demo ab 10 Uhr ab Brundageplatz zum Hotel Leonardo zur gemeinsamen Kundgebung ab 10:30 Uhr (aus dem uns vorliegenden Flugblatt der IG Metall)
    • „Inflationsausgleichsprämie für Leihbeschäftigte: Leiharbeitgeber wollen nichts zahlen“ – IG Metall rief diese Woche zu bundesweiten Aktionen auf
      Die Verhandlungen über eine Inflationsausgleichsprämie für Leihbeschäftigte drohen zu scheitern. Die Leiharbeitgeber wollen keinen Cent zahlen – und zeigen auf die Metallarbeitgeber. So nicht. Die Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie machen jetzt bundesweit mit Aktionen Druck. (…) Doch die Verhandlungen stehen jetzt vor dem Scheitern: Auch in der dritten Verhandlungsrunde haben die Leiharbeitgeberverbände BAP und iGZ weiter die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie verweigert. Sie schieben die Schuld ihren Kunden der Metall- und Elektroindustrie zu. Doch auch die Metallarbeitgeber wollen nichts für ihre Leihbeschäftigten zahlen. „Immer nur die gleichen Ausreden“, kritisiert IG Metall-Verhandlungsführer Juan-Carlos Rio Antas. „Die Haltung der Arbeitgeber ist ignorant, ungerecht und respektlos. Das müssen wir jetzt in den Betrieben deutlich machen!“ Die IG Metall will jetzt den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen und ruft deshalb diese Woche die Leihbeschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie bundesweit zu Aktionen auf. Auch die Stammbeschäftigten der Metall- und Elektrobetriebe unterstützen die Forderung der Leihbeschäftigten. Und viele werden die Aktionen ihrer Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit solidarisch unterstützen…“ Meldung vom 22. Mai 2023 der IG Metall externer Link – zu Aktionen nichts gefunden…
    • In der Meldung der IG Metall am 22.3.2023 externer Link auch: „… Gesonderte Tarifverhandlungen bei der Autovision
      Beim VW-Personaldienstleister Autovision gelten eigene Tarifverträge für Leihbeschäftigte. Auch dort fordert die IG Metall eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro – neben prozentualen Erhöhungen der Stundenentgelte auf das Niveau der BAP und IGZ-Tarife sowie einen Vorteil für Mitglieder der IG Metall in Form eines Urlaubs- und Weihnachtsgeldes von zusammen 900 bis zu 1800 Euro jährlich. Die Verhandlungen laufen bereits seit Mitte Februar.“ Siehe dazu: IG Metall fordert auch für die Zeitarbeitnehmer*innen der AutoVision bei VW Inflationsausgleich sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld – Übernahme wäre besser
    • Interessant ist es schon, wenn es als Argument taugt, gibt es auch die IGM zu: „„Das ist doch ungerecht hoch drei: Du stehst finanziell sowieso schlechter da, hast weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld, keine Erfolgsbeteiligung – und keinerlei Absicherung. Und dann guckst Du auch noch bei der Inflationsausgleichsprämie in Röhre“, ärgert sich Alfred K., der als Leiharbeiter von Randstad bei einem Landmaschinenhersteller eingesetzt ist. „Dabei machen wir als Leiharbeiter die gleiche Arbeit – und haben die gleichen Kosten. Da bist du doch sprachlos.“
    • Wie von uns gefordert, siehe: Leiharbeitskampagne 2.0: Klage auf Inflationsausgleich
    • Aber es bleibt dabei: Übernahme ist und bleibt das Ziel – und die vom EuGH geforderte Kompensation für die Schlechterstellungen ist auch nicht in Sicht…
  • Kommentare zum Tarifvertrag Leiharbeit: „Für die E6-E9 ist das Ergebnis eine Lohnsenkung über den Lohngruppenschlüssel“ und „Ich will Nachverhandlungen zu diesem Tarifabschluss, die den Beschluss des EuGH vom 15.12.2022 berücksichtigen!
    • Für die E6-E9 ist das Ergebnis eine Lohnsenkung über den Lohngruppenschlüssel
      In der „metall“ 5/6 2022 hatte die IGM angekündigt: „Die DGB-Gewerkschaften wollen die Leiharbeitstarife auf den neuen Mindestlohn anheben. Auch die höheren Entgeltgruppen sollen im gleichen Verhältnis steigen.“ Das hieß der Lohngruppenschlüssel (prozentuales Verhältnis der Lohngruppen zueinander) sollte sich nicht verschlechtern. Schaut man sich die Tarifergebnisse (gültig ab 01.04.2023) an stellt man fest für die Entgeltgruppen E3 und E4 wurde das erreicht. Aber für alle folgenden Lohngruppen E5 bis E9 hat sich der Lohngruppenschlüssel verschlechtert (sprich es wurde eine Lohnsenkung vereinbart). Siehe hier im Einzelnen…“ Beitrag von „Karl“ vom 24.1.2023 bei chefduzen.de externer Link
    • Ich will Nachverhandlungen zu diesem Tarifabschluss, die den Beschluss des EuGH vom 15.12.2022 berücksichtigen!
      Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen 2022/23 mit BAP und iGZ scheint gut und schön. Was ich mich nur frage: Warum ist die Entscheidung des EuGH zur Leiharbeit vom 15.12.2023 nicht im Ergebnis dieser Tarifverhandlungen sichtbar? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass LeiharbeiterInnen zwar per Tarif schlechter bezahlt werden dürfen als „Stamm-KollegInnen“. Schlimm genug. Aber auch, dass LeiharbeiterInnen einen Ausgleich zu „equal pay“ und „equal treatment“ bekommen müssen. Und dies wird durch diesen Abschluss nicht berücksichtigt.
      Leiharbeit unterstützt meiner Ansicht nach eine Mehrklassengesellschaft in den Unternehmen! Sie spaltet Belegschaften! Sie macht Menschen zu Waren!
      Leiharbeit, auch „faire Leiharbeit“, führt meiner Ansicht nach zum Gegenteil von Solidarität, weil so manche Betriebsräte und Belegschaften großer Betriebe doch gern einen Puffer von weniger Gleichen im Unternehmen akzeptieren.
      Das ist meine Erfahrung und dies wird durch diesen Tarifabschluss erneut bekräftigt. Dem sollte unsere Gewerkschaft entgegentreten! Zum Beispiel mit ganz viel innerbetrieblicher Aufklärungsarbeit zum Artikel 23 (2) der  Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Ich finde den Tarifabschluss so nicht okay! Im Gegenteil: Ich lehne ihn ab!
      Ich denke, wir brauchen Tarifverträge um gegebene, gesetzliche Bedingungen zu verbessern! Und das Gesetz sagt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
      Das Ergebnis von Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden der Leih-/Zeitarbeit kann meines Erachtens nur eine Verbesserung von „equal pay“ und „equal treatment“sein. Also Sonderzahlungen, Risikopauschalen, … – wie auch immer man es denn nennen möchte. Sonst braucht man keinen Tarifvertrag!
      Ich will Nachverhandlungen zu diesem Tarifabschluss, die den Beschluss des EuGH vom 15.12.2022 berücksichtigen! Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit kollegialen Grüßen, …“ Ein Schreiben an die Kontaktadresse der IG Metall zu Leiharbeit (Absender uns bekannt)
  • Sie konnten`s nicht lassen: „Tarifabschluss: Mehr Geld für Beschäftigte in der Leiharbeit“ – aber eben nicht equal pay! Den hätte es OHNE den Tarifvertrag gegeben!
    In der dritten Verhandlungsrunde haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein Verhandlungsergebnis für die rund 816.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland erzielt. Die DGB-Tarifgemeinschaft erreichte in der Verhandlung mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP eine Erhöhung der Entgeltgruppen (EG) 3 bis 9, die in zwei Erhöhungsstufen ab 01.04.2023 sowie 01.01.2024 Anwendung finden. Insgesamt steigen die Entgelte in den Lohngruppen drei und vier in zwei Schritten bis 31.03.2024 um 13,07 Prozent. In der Lohngruppe 9 liegt der Erhöhungsbetrag bei 9,18 Prozent. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann erstmals zum 31.03.2024 gekündigt werden…“ DGB-Pressemitteilung vom 13.01.2023 externer Link, siehe auch:

    • [IG Metall] Mehr Geld für Leihbeschäftigte – jetzt für alle
      Mehr Geld – jetzt auch für Leihbeschäftigte der oberen Entgeltgruppen 3 bis 9: Die Monatsentgelte steigen ab April um 6 bis zu 9,25 Prozent. Diesen Tarifabschluss haben die DGB-Gewerkschaften gemeinsam durchgesetzt. Die Monatsentgelte für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen ab April 2023 um 6 Prozent (EG 9) bis 9,25 Prozent (EG 3 und 4). Diesen Tarifabschluss haben die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften am Freitagmorgen in der dritten Verhandlungsrunde mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ erzielt. Ab Januar 2024 steigen die Entgelte dann um weitere 3 Prozent (EG 6 bis 9) bis 3,5 Prozent (EG 3 bis 5).
      Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 15 Monaten und kann erstmals zum 31. März 2024 gekündigt werden. Dann können die DGB-Gewerkschaften wieder neue Entgelterhöhungen durchsetzen. (…) April 2023 wird es nun für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit (Entgeltgruppe 1) beträgt dann 13 Euro in der Stunde. Insgesamt konnte die IG Metall in der Tarifbewegung 2022/23 erreichen, dass die Entgelte in mehreren Stufen bis Januar kommenden Jahres um 9,18 Prozent (EG 9) bis 24,08 Prozent (EG 1) steigen. (…)
      Arbeitgeber verweigern Inflationsprämie
      Die DGB-Gewerkschaften hatten neben einer prozentualen Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah gekündigt und neu verhandelt werden. Die IG Metall hat solche Tarifverträge über Branchenzuschläge für die Leihbeschäftigten in ihren Industriebranchen durchgesetzt: in der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und in der Textil- und Bekleidungsindustrie.
      Jetzt Diskussion über Tarifergebnis
      Das Verhandlungsergebnis hat eine Erklärungsfrist bis zum 22. Februar 2023 und wird dann erst rechtswirksam. Jetzt wird das Verhandlungsergebnis mit den Mitgliedern und in der zuständigen Tarifkommission der IG Metall  diskutiert…“ Meldung der IG Metall vom 13. Januar 2023 externer Link mit Lohntabelle – aber auch hier ohne ein Wort zum EuGH-Urteil, dafür Ausführungen zum Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder…
    • [BAP] Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit: Stundenentgelte für Fachkräfte steigen
      „… „Damit zollen wir auch den aktuellen wirtschaftlichen Umständen wie dem zunehmenden Fachkräftemangel und der aktuellen Rechtsprechung Tribut“, erläuterte VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer (iGZ) die Entscheidung. „Allerdings ist auch Rentabilität nicht unendlich und wir müssen mit Blick auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf achten, diese Schmerzgrenze nicht zu überschreiten“, verwies er darauf, dass auch Zeitarbeitsunternehmen nur mit schwarzen Zahlen leben können. Sven Schwuchow (BAP), stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer, beurteilt den Abschluss als einen „gelungenen Spagat“, mit dem ein deutlicher Abstand zu den Entgeltgruppen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gewahrt bleibe und gleichzeitig eine höhere Qualifikation gewürdigt werde. Zudem sei dieser Abschluss „ein klassischer Kompromiss. Beide Seiten haben große Zugeständnisse gemacht. Wieder hat sich gezeigt, dass eine Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien die beste Lösung ist. Für viele unserer Unternehmen ist dieser Abschluss gerade noch verkraftbar. Und wir nehmen die Sorgen unserer Beschäftigten ernst, indem wir einen Abschluss deutlich über der aktuellen Inflationsrate erzielt haben“, so Schwuchow.“ BAP-Pressemitteilung vom 13.01.2023 externer Link, quasi wortgleich die iGZ-Pressemitteilung vom 13.1.2023 externer Link
    • Dabei hat LabourNet noch am 12.1. getwittert externer Link: „Die #Tarifgemeinschaft #Leiharbeit des #DGB will am morgigen 12.1. trotz #EuGH weiter verhandeln und beruft sich dabei auf die „Würde“ – unser Tipp: Einfach NICHT HINGEHEN! Dann gilt, wofür wir seit Jahren klagen: #equalpay und #equaltreatment!
  • Die den equal pay verhindernden Tarifverhandlungen für die Leiharbeit am 14.12. ergebnislos auf Mitte Januar vertagt 
    Die inzwischen zweite Verhandlungsrunde für einen neuen Tarifvertrag in der Leiharbeitsbranche ist gestern nach wenigen Stunden ergebnislos vertagt worden. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die DGB-Tarifgemeinschaft, sagte am Donnerstag in Berlin: „Die Arbeitgeber haben kein neues Angebot vorgelegt und auch Verhandlungen über eine Inflationsprämie abgelehnt. Das war für uns inakzeptabel, deshalb haben wir die Verhandlungen heute unterbrochen. Wertschätzung sieht anders aus. Gerade den Arbeitgebern der Leiharbeit sollte klar sein, dass sie ihre Beschäftigten keinesfalls als Lückenbüßer bei der Arbeit und schon gar nicht beim Lohn behandeln dürfen. Wir fordern weiterhin deutliche Verbesserungen in den Lohngruppen 3 bis 9 sowie einen Inflationsausgleich für alle Beschäftigten. Jetzt ist es an den Arbeitgebern, ein neues, weit verbessertes Angebot auf den Tisch zu legen.“
    Zuvor hatten mehrere hundert Beschäftigte der Leiharbeitsbranche aus ganz Deutschland vor dem Verhandlungshotel für ordentliche Erhöhungen und einen Inflationsausgleich demonstriert. Die nächste Verhandlungsrunde findet Mitte Januar statt
    …“ DGB-Pressemitteilung vom 15.12.2022 externer Link („Tarifverhandlungen für die Leiharbeit erneut vertagt“), siehe auch:

    • Zweite Verhandlungsrunde der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit in Berlin
      Am 14. Dezember unterstützen rund 200 Kolleginnen und Kollegen aus Leiharbeitsfirmen vor dem Verhandlungsort an der Straße des 17. Juni die DGB-Verhandlungskommission. Gemeinsam mit der IG Metall-Trommelgruppe und Metallerinnen und Metallern aus Berlin machten sie kräftig Lärm. Delegationen kamen aus Dingolfing, Regensburg, München, Hamburg, Salzgitter und anderen Orten.  (…) Bisher sind die Arbeitgeberverbände dazu nicht bereit und lehnen auch die steuerfreien Einmalzahlungen von 3.000 Euro ab…“ Meldung vom 14.12.2022 (abends) der IG Metall Berlin externer Link mit Fotos
    • WIR FÜR FAIR: In #Berlin demonstrierten über 200 Menschen für eine faire Bezahlung von Beschäftigten der #Leiharbeit. Größte Unterstützung kam aus #Bayern – von dort reisten rund 120 Beschäftigte zur 2. #Tarifverhandlung in der Leiharbeit an.“ Tweet der IG Metall Bayern vom 14. Dez. 2022 externer Link mit Foto
  • IG Metall „mobilisiert“ zur „Verhandlungsbegleitenden Aktion“ am 14.12. in Berlin für die Forderungen der Tarifrunde Leiharbeit – wer gegen diese selbst protestieren will: Novotel Berlin „Am Tiergarten“ 
    Dank einer nicht online vorhandenen „Mobilisierungskarte“ der IG Metall kennen wir nun – den natürlich noblen – Ort der nächsten Tarifverhandlung der DGB-Gemeinschaft: Ameron Hotel Abion Spreebogen, Alt-Moabit 99, 10557 Berlin
    Aufgerufen wird zu „Verhandlungsbegleitende Aktion“ in Berlin am 14.12. um 12 Uhr unter dem Motto: „Aktionstag mehr Geld für alle! Tarif braucht Bewegung!“: „Wir werden den Arbeitgebern in Berlin die unterschriebenen Postkarten übergeben und ordentlich Druck für unsere Forderungen machen. Bist du dabei? Dann melde dich bei deiner Geschäftsstelle.“ Siehe den Flyer der IG Metall , siehe neu:

    • Ort der nächsten Tarifverhandlung der DGB-Gemeinschaft am 14.12. hat sich geändert: Novotel Berlin „Am Tiergarten“ (auch 4-Sterne-Hotel) 
      Nach uns vorliegenden Informationen hat sich der Ort der Tarifverhaddlung geändert: Statt im Hotel Abion findet das Treffen (oder gar die Einigung???) im Hotel Novotel Berlin am Tiergarten satt (Strasse des 17 Juni 106-108, 10623 Berlin, S-Bahnhof Tiergarten). Ob sich auch die Uhrzeit von 12 Uhr geändert hat, wissen wir nicht und empfehlen, vorsichtshalber eine halbe Stunde vorher dort zu sein.
      Auf der Homepage der IG Metall Berlin externer Link wird nun auch „öffentlich“ für die „verhandlungsbegleitende Aktion“ am Mittwoch, 14. Dezember von 12.00 bis 14.00 Uhr geworben, wenn auch noch mit dem alten Ort
  • Tarifrunde Leiharbeit für die Entgeltgruppen 3 bis 9: Verhandlungsauftakt am 24.11.2022 gescheitert – nächste Runde am 14.12.2022 in Berlin 
    Am 24.11.2022 fand die erste Verhandlung zur Erhöhung der Entgeltgruppen 3 bis 9 in der Leiharbeitsbranche statt. Die erste Runde der Tarifverhandlung zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ wurde ergebnislos abgebrochen. Die Verhandlung soll am 14.12.2022 in Berlin fortgesetzt werden.
    Die Gewerkschaften forderten eine Erhöhung der Entgeltgruppen 3 bis 9 analog der vereinbarten Erhöhung der unteren Entgeltgruppen. So soll die Logik des ursprünglichen Entgeltgruppengitters wiederhergestellt und eine fachkräfteadäquate Entlohnung gewährleistet werden. Die Laufzeit soll bis zum 31.03.2024 gelten.
    Nach intensiven Verhandlungen legte die Arbeitgeberseite ein völlig unzureichendes Angebot vor, welches auch deutlich unter der aktuellen Inflationsrate lag. Mit dem Angebot der Arbeitgeber wäre eine fachkräftegerechte Entlohnung in weite Ferne gerückt. Wie die Arbeitgeber die Leiharbeit attraktiv weiterentwickeln möchten, bleibt angesichts ihres inakzeptablen Angebots völlig schleierhaft. [Hervorhebung vom LNG]
    Vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten muss auch den Arbeitgebern daran gelegen sein, ihre Beschäftigten gerecht zu entlohnen – gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels! Die DGB-Tarifgemeinschaft hat das Angebot deshalb entschieden zurückgewiesen und die Verhandlungen wurden auf Dezember vertagt…“ Tarifinfo Herbst 2/2022 vom 25.11.2022 beim DGB externer Link („Tarifrunde Leiharbeit: Verhandlungsauftakt gescheitert“)
  • Forderungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 stehen (analog den unteren Entgeltgruppen, Laufzeit bis 31.03.2024 – erste Tarifverhandlung am 24.11.2022
    Die Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft haben am 08.11.2022 ihr Forderungsscheiben den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ übermittelt. Die Tarifgemeinschaft fordert die Erhöhung der Entgeltgruppen 3 bis 9 analog der zum 01.10.2022 vereinbarten Erhöhung zur Beibehaltung des ursprünglichen Entgeltgruppengitters vor dem 01.10.2022, um eine fachkräfteadäquate Entlohnung zu gewährleisten. Die Laufzeit soll bis zum 31.03.2024 gelten.
    In den aktuellen Tarifverhandlungen soll es um Lohnanpassungen in den oberen Entgeltgruppen gehen. Die drei unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b wurden in diesem Jahr bereits erhöht, da dies infolge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 notwendig wurde. Die Arbeitgeberseite verweigerte zu diesem Zeitpunkt die oberen Entgelte anzupassen, obwohl die Gewerkschaftsseite gerne alle Entgeltgruppen in einem Schritt angepasst hätte. Daher ist nun eine weitere Tarifrunde für die höheren Entgeltgruppen nötig. (…)
    Für die DGB-Gewerkschaften steht fest: Leiharbeit darf kein Instrument zur Zahlung von Billig-Löhnen sein. Jetzt muss es für die Fachkräfte ordentliche Erhöhungen geben. Es muss für gerechte Lohnabstände gesorgt werden. Hierfür muss das ursprüngliche Lohngitter wiederhergestellt werden. (…)
    Am 24.11.2022 wird die erste Tarifverhandlung zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden der Branche in Frankfurt am Main stattfinden. (…) Nachdem die Entgelte der Entgeltgruppen 1 bis 2b in drei Stufen um bis zu 24 % gestiegen sind, ist es an der Zeit, dass die Fachkräfte der Leiharbeit zum Zuge kommen…“ Tarifinfo Herbst 1/2022 vom 09.11.2022 externer Link beim DGB („Forderungen für die Tarifrunde stehen!“)
  •  Still, schnell und bis 2024: Leiharbeit-Abschluss für die unteren drei Entgeltgruppen in drei Stufen bis zu 24 Prozent mehr – „Mitgliedervorteil“ weiter erhöht – Verhandlungen für die oberen Entgeltgruppen im Herbst

    • Tarifverträge der Leiharbeit der unteren drei Lohngruppen angepasst
      Die Tarifpartner der Leiharbeit haben sich am Dienstag nach über 13 Stunden Verhandlungen auf die Anpassung der Entgelttarifverträge für die Branche verständigt. Dabei ging es um die Anpassung der unteren drei Lohngruppen. Dies war notwendig geworden, nachdem der Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen hatte, die ab 1. Oktober dieses Jahres greift.
      Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite, sagte am Dienstag in Berlin: „Es waren harte Verhandlungen bis in die frühen Morgenstunden, die mehrfach zu scheitern drohten. Aber am Ende haben wir für die unterste Lohngruppe eine Lohnsteigerung von insgesamt 24,1 Prozent im Zeitraum vom 1.10.2022 bis zum 1.4.2024 erreicht. Gerade angesichts der Krise und der hohen Inflation ist das Ergebnis eine gute Nachricht für die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Land. Für die Lohngruppen 2a und 2b wurden Steigerungen von 19 beziehungsweise 16 Prozent vereinbart. Wichtiger Anspruch der Gewerkschaften war es, in den unteren Entgeltgruppen auch künftig einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen. Das hat geklappt. Zusätzlich haben wir den Arbeitgebern eine Erhöhung des Bonus für Gewerkschaftsmitglieder abgerungen: Wer mindestens sechs Monate einer Gewerkschaft angehört, erhält bei der Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab November 2023 jeweils 150 Euro mehr. Über die Entwicklung des übrigen Gehaltsgitters werden die Tarifvertragsparteien im Herbst dieses Jahres verhandeln. Wir bleiben dran.“
      Bei den Verhandlungen wurden für die unteren drei Lohngruppen diese Ergebnisse erzielt, die mit einer Laufzeit bis 31.03.2024 ab 1. Oktober 2022 Anwendung finden. (…) Das Tarifgitter für die Lohngruppen 3 bis 9 gilt unverändert bis Ende Dezember 2022 fort: www.dgb.de/-/SbU externer Link. Im Herbst dieses Jahres finden die nächsten Verhandlungen für diese Lohngruppen statt…“ DGB-Pressemitteilung vom 22.06.2022 externer Link mit der Lohntabelle
    • Nach langen, zähen Verhandlungen haben die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit am 21. Juni 2022 ein Ergebnis für die von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro betroffenen Tarifgruppen erzielt: In drei Stufen werden die Entgeltgruppen 1, 2a und 2b ab 1. Oktober 2022 angehoben. In der Laufzeit von 18 Monaten (bis 31.03.2024) steigen die Tabellenentgelte der EG 1 um bis zu 24 Prozent und in der EG 2a und 2b um 19 bzw. 16 Prozent. Für die einzelnen Entgeltgruppen bedeutet das (…) Mitgliedervorteil wird weiter erhöht: Zusätzlich haben die Gewerkschaften durchgesetzt, dass die Extrazahlungen für Gewerkschaftsmitglieder schon nach 6 Monaten Mitgliedschaft gelten und sich um jeweils 150 Euro erhöhen. Ab November 2023 erhalten Mitglieder zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils (…) Im Herbst: Verhandlungen für alle
      Ziel der abgeschlossenen Entgeltrunde war die Anpassung der unteren Entgeltgruppen an den steigenden Mindestlohn. Deshalb umfasst der Tarifvertrag nur Erhöhungen für die unteren drei Entgeltgruppen. Im Herbst folgen Verhandlungen für alle anderen Entgeltgruppen. Ziel ist es dann, die Entgeltgruppen ab der EG 3 nachzuziehen. Die Tarifverträge sind bereits gekündigt.“ Meldung „Mehr Geld für drei Entgeltgruppen“ vom 22. Juni 2022 per e-mail (Newsletter von tarifrunde-leiharbeit@dgb.de) und noch nicht auf der DGB-Sonderseite externer Link
    • Details gibt es aber bei der IG Metall externer Link: „… Bis zu 24 Prozent mehr Geld für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 2b in drei Schritten. In Entgeltgrupe 1 etwa geht es im Oktober von 10,88 hoch auf 12,43 Euro, bis Januar 2024 auf 13,50 Euro. Zudem steigt der Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder ab November 2023 auf bis zu 1000 Euro im Jahr…“
    • Laufzeit: bis 31. März 2024!
    • Bewertungen folgen…
  • Tarifverhandlungen in der Leiharbeit am 8. Juni 2022 gestartet, nächste Runde am 20. Juni in Berlin (wenn wir nur wüßten wo…)
    • [DGB] Verhandlungen nach erster Runde vertagt, Die Arbeitgeber müssen sich bewegen
      Die bundesweiten Verhandlungen für die Beschäftigten der unteren Lohngruppen in der Leiharbeit wurden am 8. Juni 2022 in Frankfurt nach schwierigen Verhandlungen unterbrochen und vertagt. Für die Gewerkschaften ist klar: Die Arbeitgeber müssen sich bewegen.“ Meldung vom 13.06.2022 externer Link zu Tarifinfo 1/2022 – Tarifrunde Leiharbeit externer Link („Gute Arbeit – gutes Geld“) – darin heißt es:
      „… Für die DGB-Gewerkschaften steht fest: Leiharbeit darf kein Instrument zur Zahlung von Billig-Löhnen sein. Die niedrigste Entlohnung in der Leiharbeit muss deshalb deutlich höher sein als der gesetzliche Mindestlohn. Deshalb müssen jetzt die unteren Entgeltgruppen erheblich angehoben werden. Später müssen alle anderen Entgeltgruppen ebenfalls angehoben werden, um die Entgeltstruktur zu erhalten. Wer hinter dieser Selbstverständlichkeit zurück bleibt, macht sich unglaubwürdig. (…) Wenn sich die Arbeitgeber bewegen, kann in zwei Wochen ein erster Abschluss für die unteren Entgelte zum 1. Oktober 2022 erfolgen. Im Herbst beginnen dann Verhandlungen für alle Entgeltgruppen. Als Start für die Verhandlungen im Herbst übergaben die DGB-Gewerkschaften den Vertretern der Arbeitgeberverbände BAP und iGZ bereits die Kündigungen der laufenden Entgelttarifverträge zum 31. Dezember 2022.“
    • [IG Metall] Tarifverhandlungen in der Leiharbeit gestartet
      Die Tarifverhandlungen in der Leiharbeit sind gestartet. Die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften wollen eine weitere Tariferhöhung für Leihbeschäftigte ab Oktober durchsetzen, nachdem die Entgelte bereits im April um 4,1 Prozent gestiegen externer Link sind. Der Grund: Ab Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Da die beiden unteren Entgeltgruppen im Leiharbeitstarif unter 12 Euro liegen, fordern die Gewerkschaften, dass die Tarife spätestens ab Oktober an den Mindestlohn angepasst werden. Die IG Metall will deutlich mehr als nur den neuen Mindestlohn für die unteren beiden Entgeltgruppen. Das haben die Mitglieder der Tarifkommission – überwiegend Betriebsräte aus den Leihfirmen – als Voraussetzung beschlossen. Zudem sollen auch die anderen Entgeltgruppen erhöht werden.
      Das wollen auch die Leihbeschäftigen. Das zeigt eine Befragung der IG Metall. 75 Prozent sagen, dass alle Entgeltgruppen bei der Anpassung an den neuen Mindestlohn gleichermaßen angehoben werden sollen.
      Die erste Verhandlungsrunde der DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ am Mittwoch brachte eine erste Annäherung. „Nach anfänglich zähem Beginn und einem inakzeptablen Angebot der Arbeitgeber haben die Verhandlungen schließlich an Fahrt aufgenommen“, berichtet Verhandlungsführer Juan-Carlos Rio Antas, IG Metall. „Die Arbeitgeber haben zuletzt einen Vorschlag vorgelegt, der als Grundlage für die Verhandlung einer Lösung dienen kann.“ Die nächste Tarifverhandlung in der Leiharbeit findet am 20. Juni in Berlin statt.“ IG Metall-Meldung vom 10. Juni 2022 externer Link
  • Siehe die Sonderseite des DGB: Tarifrunde Leiharbeit externer Link und die der IG Metall externer Link
  • Verhandlungsführer ist diesmal Juan-Carlos Rio Antas, IG Metall
  • Siehe zuletzt unser Dossier: Nix dazu gelernt: IG Metall startet Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 mit einer “aktivierenden Befragung” – wir erinnern an die Kündigungstermine der Tarifverträge
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=201788
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