IMK im Juni 2022 in Würzburg: »Angekündigter Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden« – Bleiberecht und Aufnahme jetzt!

Bleiberecht und Aufnahme jetzt! Proteste anlässlich der Innenminister*innen-Konferenz in Bayern im Juni 2022„… Anlässlich der Konferenz der Innenminister* und -senator*innen (IMK) ab dem 1. Juni 2022 in Würzburg üben Migrationsrechtsanwältinnen und -anwälte Kritik an der innenpolitischen Führung im asyl- und migrationspolitischen Geschehen im Bund, insbesondere aber in Bayern. (…) Im November 2021 kündigte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen Kurswechsel in der Migrationspolitik an. Sie versprach eine Reihe von aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen, doch auch nach sechs Monaten sind keine konkreten Gesetzesvorhaben bekannt. (…) Insbesondere in Bayern scheinen die angekündigten Änderungen allerdings dazu geführt zu haben, dass die Ausländerbehörden – dem Innenministerium unterstellt – nochmal besonders repressiv und migrationsfeindlich auftreten. (…) »Der Eindruck entsteht«, so Rechtsanwalt Yunus Ziyal von der ›AG Migrationsrecht Süd‹ des RAV, »dass das bayerische Innenministerium die Ausländerbehörden anleitet, alle Möglichkeiten der Abschreckung und Repression nochmal ausgiebig auszuschöpfen, bevor sie der Bund beschränkt«…“ RAV-Pressemitteilung 2/22 vom 30. Mai 2022 externer Link, siehe weitere Forderung und Proteste anlässlich der IMK:

  • PRO ASYL stellt Forderungen an die Konferenz der Innenminister*innen der Länder / Proteste für Bleiberecht und AufnahmeJetzt in Würzburg New
    • PRO ASYL stellt Forderungen an die Konferenz der Innenminister*innen der Länder
      „Aus Anlass der Konferenz der Innenminister*innen und Innensenator*innen von Ländern und Bund vom 1. bis 3. Juni 2022 stellt PRO ASYL im Folgenden die aktuell wichtigsten flüchtlingspolitischen Anliegen vor, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen. (…) Die Aufnahme aus Afghanistan muss bedarfsgerecht erfolgen und darf nicht auf eine niedrige Zahl gedeckelt werden. Alle Personen, die für deutsche Institutionen gearbeitet haben und nun Verfolgung durch die Taliban befürchten müssen, die aber nicht die engen Voraussetzungen für das Aufnahmeprogramm für Ortskräfte erfüllen, müssen in dem Bundesaufnahmeprogramm berücksichtigt werden – also auch Menschen, die über Subunternehmen für deutsche Organisationen gearbeitet haben. Denn die Taliban unterscheiden bei ihren Racheaktionen nicht nach der Art der Vertragsverhältnisse. Auch Journalist*innen, Menschenrechtler*innen, Frauenrechtsverteidiger*innen und Kulturschaffende sind gefährdet und brauchen Schutz in Deutschland. (…) 242.000 geflüchtete Menschen leben in Deutschland mit dem unsicheren Status der Duldung, der Großteil von ihnen schon seit vielen Jahren. (…) Die angekündigten Bleiberechtsregelungen müssen schnell und großzügig umgesetzt werden. Noch vor der Sommerpause sollte der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, so dass das Gesetz nach der Sommerpause in Kraft treten kann. Bis dahin bedarf es Vorgriffserlasse der Bundesländer. (…) Menschen, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, aber ebenso vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen mussten, werden von einigen Ausländerbehörden rechtswidrigerweise aufgefordert auszureisen. (…) P RO ASYL fordert, dass die korrekte Anwendung der UkraineAufenthÜV, etwa durch Anweisungen an die Ausländerbehörden, sichergestellt wird. (…) In den Anliegen zur IMK, die PRO ASYL bereits im Vorfeld an alle Mitglieder verschickt hat, wird zudem ein Stopp von Dublin-Überstellungen in die Nachbarländer der Ukraine gefordert. Dies wäre ein Zeichen der Solidarität mit den Ländern, die bislang die Mehrzahl der ukrainischen Flüchtlinge aufnehmen. Außerdem wird die weiter bestehende Notwendigkeit eines Abschiebungsstopps für Syrien betont, in dem nach wie vor Diktator Bashar Al-Assad herrscht.“ Pressemitteilung vom 2. Juni 2022 von und bei Pro Asyl externer Link
    • Für die Proteste des Bündnis für #Bleiberecht und #AufnahmeJetzt. #imk2022 siehe stellvertretend den Thread von Seebrücke externer Link, die Berichterstattung von PM Cheung externer Link und die Fotos auf flickr externer Link
  • Bleiberecht und Aufnahme jetzt! Proteste anlässlich der Innenminister*innen-Konferenz in Bayern
    Wir stehen an der Seite aller Menschen, die bedroht sind – egal ob sie aus der Ukraine oder aus anderen Krisenregionen der Welt vor Krieg, Not und Verfolgung fliehen. Wir sagen: Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben. Von den Innenminister*innen, die in Würzburg tagen, fordern wir daher: Vergesst die Menschen aus Afghanistan und anderen Ländern nicht!..“ Aufruf auf der Aktionsseite externer Link zur Demonstration anlässlich der Innenminister*innenkonferenz (IMK) in Würzburg am 02. Juni 2022, 16:30 Uhr | Würzburg, Hauptbahnhof
  • Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine 
    „Anlässlich der Innenminister:innenkonferenz vom 1.–3. Juni 2022 in Würzburg fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte sowie viele weitere Organisationen und Initiativen eine bundesweite Regelung, die den Schutz von allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen garantiert und einen sofortigen Stopp der Diskriminierung von Drittstaater:innen und Staatenlosen aus der Ukraine.
    Seit dem militärischen Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine sind bereits über sechs Millionen Menschen von dort geflohen, größtenteils in die Anrainerstaaten, viele hunderttausend Menschen sind aber auch in die Bundesrepublik geflüchtet. Ukrainer:innen erhalten in Deutschland gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG zur Gewährung vorübergehenden Schutzes und gemäß EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 unbürokratischen Zugang zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Sozialleistungen. Sie bekommen so ein wichtiges Stück Sicherheit in der ihr Leben bestimmenden Katastrophe des Krieges. Doch andere Kriegsflüchtlinge, die in der Ukraine gelebt, studiert oder gearbeitet haben und sogar Staatenlose, die ihr gesamtes Leben dort verbracht haben, werden größtenteils schlechter gestellt, obwohl sie vor dem gleichen Krieg, vor der gleichen Gewalt geflohen sind: Nicht-ukrainische Drittstaater:innen mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine sind einem Rundschreiben des BMI zufolge bisher von dem Recht auf temporären Schutz als Kriegsvertriebene nach § 24 AufenthG ausgenommen, wenn angenommen wird, dass eine „sichere und dauerhafte Rückkehrmöglichkeit“ ins Herkunftsland besteht. Anstatt den Fokus auf den bisherigen Lebensmittelpunkt in der Ukraine zu legen, soll also die vermeintliche Rückkehrmöglichkeit ins ursprüngliche Herkunftsland ausschlaggebend sein – und das, obwohl nach den Leitlinien der EU-Kommission für alle EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, Menschen, die eine „sinnvollere Verbindung zur Ukraine haben als zu ihrem Herkunftsland“, ebenso den Schutz für Kriegsvertriebene zu gewähren. (…) Wir fordern von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine bundeweite Regelung für ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für alle aus der Ukraine Geflüchteten, um für alle Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands fliehen mussten, tatsächlichen Schutz und Perspektiven zu schaffen. Außerdem fordern wir die Länder auf, schon jetzt alle rechtlichen Spielräume zu nutzen und auch den aus der Ukraine Geflüchteten ohne ukrainische Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.“ Pressemitteilung vom 24. Mai 2022 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Siehe zuletzt: [Zum Mitzeichnen] „Menschenrechte und Grundfreiheiten einhalten!“ Stellungnahme für eine andere Asylpolitik zur IMK in Stuttgart im Dezember 2021 und Innenminister*innenkonferenz vom 01. bis zum 03. Dezember 2021 in Stuttgart und Asylpolitik
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=201285
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