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Digital Services Act: EU-Parlament will verhaltensbasierte Werbung und invasives Tracking großer Plattformen einschränken

Dossier

Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) zum Digital Services ActMit dem Digitale-Dienste-Gesetz und dem flankierenden Digitale-Märkte-Gesetz externer Link will die Europäische Union die Macht großer Plattformen wie Facebook und YouTube demokratisch einhegen. Das Parlament greift dabei viele Vorschläge auf, die Wissenschaft und Zivilgesellschaft seit langem einbringen. So sollen etwa Social-Media-Nutzer:innen mehr Entscheidungshoheit über die eigene Timeline erhalten. Forscher:innen sollen mehr Zugang zu den Daten der Plattformkonzerne kriegen, um deren Funktion und Wirkung unabhängig untersuchen zu können. Außerdem gibt es Maßnahmen gegen manipulatives Design, sogenannte Dark Patterns, mit denen Plattformen das Verhalten ihrer Nutzer:innen steuern… Siehe dazu:

  • Sanktionen gegen HateAid-Führung, weil sie demokratisch legitimierte Gesetze gegen Tech-Konzerne verteidigen: Die Bundesregierung muss jetzt scharf protestieren New
    „Die USA belegen Menschen mit Sanktionen, weil sie demokratisch legitimierte Gesetze gegen Tech-Konzerne verteidigen. Das erfordert eine klare Antwort aus Europa. Es geht um die Souveränität der EU, Gesetze selbst zu gestalten, und um die Freiheit der europäischen Zivilgesellschaft.
    Am Dienstagabend hat das US-Außenministerium Visa-Sanktionen gegen Mitglieder eines angeblichen „globalen Zensur-industriellen Komplexes“ verhängt externer Link. Der bekannteste Sanktionierte ist der frühere EU-Kommissar Thierry Breton, der eine tragende Rolle für den europäischen Digital Services Act (DSA) spielte. Daneben gehören die Gründerin des britischen Global Disinformation Index (GDI), Clare Melford, und der Gründer des in Großbritannien und USA tätigen Center for Countering Digital Hate (CCDH), Imran Ahmed, zu denjenigen, die künftig Einreisebeschränkungen für die USA unterliegen. In Deutschland haben die USA mit Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon die Geschäftsführerinnen von HateAid externer Link sanktioniert. (…) Die Sanktionen erfüllen zwei Funktionen: Sind einerseits ein feindlicher Akt gegen die europäische Gesetzgebung des Digital Services Acts, dem auch die US-amerikanischen Tech-Konzerne unterworfen sind. (…)
    Es handelt sich bei den jetzigen Sanktionen um einen direkten Angriff auf die Souveränität Europas, selbst digitale Märkte zu regulieren und die eigenen Gesetze gegen Konzerne auch durchzusetzen. Die Sanktionen sind Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, denn nichts anderes ist die Durchsetzung von Recht und Gesetz. (…)
    Die zweite Ebene ist die Bestrafung, Markierung und Einschüchterung politischer Gegner:innen. Die jetzt durch ihre Mitglieder sanktionierten Nichtregierungsorganisationen sind alle gegen Hassrede, illegale Inhalte und Desinformation tätig. Natürlich sind solche Organisationen denjenigen ein Dorn im Auge, deren Aufstiegs- und Machterhaltungsstrategie auf Hass, Lügen und Desinformation aufbaut. HateAid ist nicht umsonst hierzulande ein Lieblingsgegner der rechtsradikalen AfD und ihrer rechtskonservativen Steigbügelhalter. (…) Gegen das Vorgehen der US-Regierung müssen die Bundesregierung und die EU-Kommission scharf und entschieden protestieren. (…)
    Neben der europäischen Souveränität geht es auch darum, hier tätige zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer Handlungsfreiheit zu schützen. Sonst müssen in Zukunft alle möglichen Akteure damit rechnen, von den USA bestraft zu werden, wenn dies der autoritären Führung der USA und ihren Oligarchen nicht in den Kram passt. Es geht also um nicht weniger als um die politische und wissenschaftliche Freiheit unserer Zivilgesellschaft…“
    Kommentar von Markus Reuter vom 24. Dezember 2025 bei Netzpolitik.org externer Link
  • DSA: EU-Kommission verhängt 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X  – was bedeutet das und wie will sich Elon Musk an der Europäischen Union rächen?
    • DSA: EU-Kommission verhängt 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X
      Die EU-Kommission hat gegen die Plattform X, vormals Twitter, wegen Verstößen gegen den Digital Services Act eine Geldstrafe verhängt. Der Konzern hat nun 90 Tage Zeit für Anpassungen. Gleichzeitig drohen X weitere Sanktionen.
      Erstmals hat die EU-Kommission ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) abgeschlossen. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Plattform X gegen den DSA verstößt. Zugleich entschied sie, dass TikTok angemessen auf einen bereits Ende Oktober gerügten Mangel reagiert hat und die Anzeigendatenbank der Videoplattform nun gesetzeskonform sei.  (…)
      Da die Verstöße weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen hätten, könne die Strafe nicht durch eine einfache „ökonomische Formel“ berechnet werden, heißt es aus der Kommission. Trotzdem seien bei der Berechnung auch wirtschaftliche Elemente wie die Kosten der blauen Haken und die geschätzten Gewinne für X eingeflossen. Die Strafzahlung setzt sich aus drei Teilstrafen für die jeweiligen Verstöße zusammen: Für die blauen Haken stellt die Kommission 45 Millionen Euro Strafe in Rechnung, für den Datenzugang 40 Millionen und für die Anzeigendatenbank 35 Millionen Euro
      . ..“ Beitrag von Anna Ströbele Romero vom 05.12.2025 in Netzpolitik externer Link und dazu:
    • Nach Millionenstrafe für X: Elon Musk rächt sich an der Europäischen Union: Die EU-Kommission kann keine Anzeigen mehr auf X schalten, nachdem sie der Firma eine Strafe verpasst hat. X-Chef Musk fordert, die EU abzuschaffen.
      Nach der hohen Strafe der EU-Kommission gegen X darf die Brüsseler Behörde keine Anzeigen mehr auf der Onlineplattform von Tech-Milliardär Elon Musk schalten. Produktchef Nikita Bier begründete das Verbot damit, dass der Account der Kommission gegen Regeln verstoßen habe, um einem X-Beitrag zu der Strafe von 120 Millionen Euro mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Zuvor hatte Musk ebenfalls via X dazu aufgerufen, die Europäische Union abzuschaffen…“ dpa/afp-Meldung vom 8.12.2025 in der taz online externer Link
    • 120 Millionen Euro Geldbuße für X – was bedeutet das?
      „Enorm wichtig: Erstmals soll eine US-amerikanische Tech-Plattform eine Geldbuße zahlen – weil sie den europäischen Plattform-Regeln nicht folgte. Konkret trifft es X, die Plattform von Elon Musk. Das ist von großer Bedeutung, denn es stellt sich die Frage: Nimmt es die EU-Kommission nun richtig ernst mit der Regulierung der Tech-Konzerne – traut sie sich auch, sich mit Trump anzulegen? Hier erkläre ich, was das bedeutet und was uns bevorsteht.
      Es war eigentlich schon höchste Zeit, dass die EU-Kommission eine Entscheidung vorlegt: Denn sie hat förmliche Verfahren gegen mehrere Tech-Plattformen vorgelegt (u.a. X, Instagram, Facebook, TikTok). Doch bisher gab es keine Entscheidung, keine Geldbußen. Das ist jetzt anders! Elon Musks Plattform X soll 120 Millionen Euro Geldbuße
      externer Link zahlen, entschied die EU-Kommission.
      Zuvor waren die Rufe schon laut geworden, dass die EU-Kommission handeln soll. So strebt zum Beispiel die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament zuletzt eine Untersuchung
      externer Link an, ob die EU-Kommission (als zuständige Einrichtung) genug macht, um Big-Tech auf die Finger zu schauen.
      Und nun gibt es erstmals eine Geldbuße: Die EU-Kommission kritisiert drei Dinge: Wie die “Verifizierung” bei X aussieht, fehlende Transparenz bei der Werbung und fehlende Daten-Herausgabe an die Wissenschaft. (…)
      Genau diese Kritikpunkte waren vorhersehbar. Denn schon im Juli vergangenes Jahr hat die Kommission ihre “preliminary findings” veröffentlicht, also ihre Untersuchungsergebnisse, und X die Möglichkeit gegeben, darauf zu reagieren – doch eine massive Änderung der Plattform wäre mir zumindest nicht aufgefallen. Wir befinden uns jetzt in einer enorm wichtigen Phase: Denn erstmals hat die EU-Kommission eine Entscheidung vorgelegt – und zwar im Rahmen der neu eingeführten Plattform-Regulierung (dem Digital Services Act). Und noch dazu trifft diese Geldbuße ein US-amerikanisches Tech-Unternehmen – in einer Zeit, in der Donald Trump als Präsident im Weißen Haus sitzt. Die US-Regierung macht enormen Druck auf Europa, die Tech-Regeln abzuschwächen. (…)
      Es ist also grundsätzlich gut, dass es jetzt mal eine Geldbuße gibt. Man sieht, die EU-Kommission setzt ein Zeichen. Man muss gleichzeitig anmerken: Für Elon Musk ist dieser Betrag leicht zu bezahlen – 120 Millionen Euro sind für ihn eine überschaubare Strafe. Insgesamt ist es möglich, 6 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens als Geldbuße zu verhängen. 2,15 Milliarden Euro bis 2,32 Milliarden Euro Umsatz machte X im Jahr 2024 schätzungsweise. Auch hieß es im Vorfeld, dass zur Berechnung der Geldbuße sogar der Umsatz der anderen Unternehmen von Elon Musk herangezogen werden könnte. Das wäre dann ein weitaus höherer Betrag. Man kann also sagen: Die Geldbuße ist für Musk überschaubar. WICHTIG ist aber: Hiermit endet der Fall nicht, denn die EU-Kommission verlangt, dass X reagiert. Es hat 60 Tage Zeit, seine Änderungen rund um verifizierte Accounts zu präsentieren und einzulenken, sowie 90 Tage Zeit bei den anderen Punkten. Wenn X nicht entsprechend reagiert, können weitere Geldbußen folgen. Und wir werden also sehen, ob X einschreitet, ob es den Anforderungen der EU-Kommission entspricht. Diese erste Entscheidung ist auch ein wichtiger Gradmesser, ob die Plattform-Regulierung in der EU genügend stark greift. (…)
      Und spannend ist ebenso: Genau betrachtet laufen noch andere Untersuchungen gegen X. So hat die EU-Kommission von X weitere Informationen externer Link über seine Algorithmen verlangt. Also die vorliegende Entscheidung erfasst nicht einmal alle Themen, weswegen die EU-Kommission X und seine Einhaltung der Gesetze prüft. (…)
      Diese Entscheidung kommt in einer Phase, in der schon einige Kritik an der EU-Kommission aufgekommen ist – eben zum Beispiel seitens der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, die die Arbeit der EU-Kommission untersuchen möchte. Oder auch das Technologie-Magazin “Wired” hat erst neulich einen Artikel veröffentlicht mit dem Titel “Europe Is Bending the Knee to the US on Tech Policy”. Also demnach füge sich Europa den USA bei der Plattform-Regulierung. Dementsprechend spannend ist nun diese Entwicklung. Wir werden in dieser Phase wahrscheinlich Einblicke bekommen, wie standhaft die EU-Kommission nun auftritt. Wie ernst sie es meint, sollte zum Beispiel Druck aus den USA kommen oder sollte X nicht genügend einlenken
      …“ Beitrag vom 05.12.2025 von und bei Ingrid Brodnig externer Link
    • Siehe auch unser Dossier: #TwitterÜbernahme durch #ElonMusk: Wir kennen nun den Preis der #Meinungsfreiheit
  • [Petition] „Freiheit für Fakten“: Für echte Meinungsfreiheit auf den Online-Plattformen! Startet die Untersuchung der Algorithmen jetzt! 
    Lügen verbreiten sich stärker als die Wahrheit. Die Meinung auf den großen Online-Plattformen ist nicht frei, sondern fremdbestimmt durch Empfehlungsalgorithmen. Auf Facebook erreichen Lügen die Nutzer:innen dreimal schneller (1), auf Twitter sechsmal schneller (2). Und das war noch vor dem Kniefall von Zuckerberg vor Trump und Musks Übernahme von Twitter. Wie die Situation heute ist, das können wir nur erahnen. Welche Mechanismen das bestimmen? Eine Blackbox.
    Meta, X und TikTok lassen sich nicht in die Karten gucken. Ihre milliardenschweren Geschäftsmodelle sind abhängig von diesen unfairen Algorithmen. So bleibt der Politik und Öffentlichkeit nur der Blick auf die Auswirkungen: Wahlbeeinflussung auf TikTok in Rumänien oder das Boosten der Reichweite russland-freundlicher deutscher Parteien auf X. Meinungsfreiheit ist tot, es lebe die Freiheit der Meinung von Musk, Zuckerberg und Shou Zi Chew. So zerstört man Demokratien.
    Wenn wir nicht wissen, wie das passiert, können auch keine Gegenmaßnahmen gegen unfaire Algorithmen getroffen werden. Solange Lügen mehr Menschen erreichen als die Wahrheit, wird die Forderung immer lauter werden, immer mehr zu löschen. Wir finden: Das ist der falsche Ansatz. (…) Deswegen fordern wir: 1. Startet die Untersuchung der Algorithmen jetzt! 2. Stoppt Mechanismen, die Desinformation an mehr Menschen ausspielen als Information! 3. Untersucht X, Tiktok, Facebook, Instagram und Youtube!..“ Petition u.a. von Digitalcourage e.V. externer Link
  • Monopolrendite gesichert. Europäische Union hat milde Kartellstrafe gegen Google verhängt. US-Gericht lehnte zuvor Zerschlagung der Alphabet-Tochter ab
    „Die EU-Kommission war sich augenscheinlich der politischen Brisanz der vergangene Woche gegen Google verhängten Kartellstrafe bewusst. So verzögerte sich die eigentlich für Montag geplante Urteilsverkündung, dem Vernehmen nach auf Betreiben von Handelskommissar Maroš Šefčovič. Am Donnerstag trat dann seine für das Wettbewerbsrecht zuständige Kollegin, Teresa Ribera, doch noch vor die Kameras und ließ die Öffentlichkeit wissen, der Techkonzern müsse wegen Wettbewerbsverzerrung 2,95 Milliarden Euro Bußgeld zahlen. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich, das Zögern hatte seinen Grund. Die wütende Reaktion von US-Präsident Donald Trump ließ nicht lange auf sich warten. Die Maßnahme sei »sehr unfair«, er könne nicht zulassen, dass »dem herausragenden und einzigartigen amerikanischen Erfindergeist so etwas angetan wird«, die EU müsse ihr Vorgehen gegen US-Unternehmen »sofort« beenden, verlautbarte er auf der Onlineplattform Truth Social. Gedroht wurde mit weiteren Zöllen. ZDF-Korrespondent David Sauer fürchtet sogar, dass Trump wegen des Google-Urteils »konkret die Rolle neu interpretiert, wie die USA bislang Europas Sicherheit gewährleisten«. Vorgeworfen wurde dem Techkonzern in dem Kartellverfahren, den Wettbewerb in der Ad-Tech-Branche, also unter den Anbietern digitaler Werbetechnologien, zu verzerren. Google habe seine eigenen Technologiedienste für Onlinewerbeanzeigen, insbesondere Ad Exchange, systematisch bevorzugt und somit konkurrierende Anbieter geschädigt. Laut dem Urteil hat der Konzern nun 60 Tage Zeit, das Fehlverhalten zu beenden und »Maßnahmen zur Abstellung der inhärenten Interessenkonflikte entlang der Ad Tech-Wertschöpfungskette zu ergreifen«. Googles Leiterin für Regulierungsangelegenheiten, Lee-Anne Mulholland, hat umgehend angekündigt, Berufung einzulegen – und dürfte dabei auch auf Unterstützung aus dem Weißen Haus hoffen. (…) In den USA ging es zuletzt in einem Kartellverfahren nicht mehr nur um Bußgelder, sondern um die Frage, ob Google zerschlagen werden müsse, um einen fairen Wettbewerb auf dem Suchmaschinenmarkt zu ermöglichen. Das US-Justizministerium hatte vergangenes Jahr den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung festgestellt und Klage erhoben. Als mögliche Konsequenz wurde die Abspaltung des Chrome-Browsers oder der Android-Dienste in Erwägung gezogen. Zentraler Vorwurf war, Google bezahle Anbieter von Browser- und Betriebssystemen dafür, dass diese die Google-Suchmaschine bevorzugen. So sichere der Konzern seiner Suchmaschine dauerhaft einen Marktanteil von 90 Prozent. Das vergangene Woche in Washington verkündete Urteil fiel dann milder aus. Der Konzern wurde verpflichtet, bestimmte Daten mit seinen Wettbewerbern zu teilen, etwa Suchindex- oder aggregierte Nutzerdaten. Zudem wurde ihm untersagt, wettbewerbsschädigende Exklusivverträge mit Geräteherstellern oder Browser-Entwicklern abzuschließen. Darüber dürfte mancher Wettbewerber allerdings nicht glücklich sein. So machen etwa die Google-Zahlungen für Bevorzugung im Firefox-Browser rund 85 Prozent der Gesamteinnahmen des Betreibers, der Mozilla-Foundation, aus. Auch Apple profitierte zuletzt enorm: Schätzungen zufolge erhält der Konzern jährlich zehn bis 20 Milliarden US-Dollar für die Vorzugsbehandlung der Google-Suchmaschine.“ Artikel von Sebastian Edinger in der jungen Welt vom 12. September 2025 externer Link
  • EU verhängt millionenschwere Wettbewerbsstrafen für Apple und Meta und schöpft doch nur etwa ein Hundertstel des Bußgeldrahmens aus
    • Digital Markets Act: Millionenschwere Wettbewerbsstrafen für Apple und Meta
      „… Apple und Meta müssen jeweils Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe bezahlen. Beide US-Unternehmen hätten gegen Auflagen des Digital Markets Act (DMA) verstoßen, gab heute die EU-Kommission in Brüssel bekannt externer Link . Es handelt sich um die ersten von der EU verhängten Strafen unter dem DMA, seit das Gesetz vor rund einem Jahr vollständig in Kraft getreten externer Link ist.
      Von Apple fordert die Kommission 500 Millionen Euro. Nach Auffassung der Kommission verhindert Apple den Wettbewerb rund um Apps für seine Betriebssysteme, da der eigene App Store gegenüber anderen Vertriebskanälen bevorzugt wird. Besonders relevant ist dies im mobilen Bereich, wo der eigene App Store bislang die einzige Möglichkeit war, Software von Dritt-Anbietern zu installieren. Meta hingegen muss 200 Millionen Euro an Wettbewerbsstrafe zahlen. In dem Verfahren ging es um das umstrittene „Pay or okay“-Modell des Unternehmens, das Nutzer:innen vor keine echte Wahl stellt: So verlangt Meta auf Instagram und Facebook Geld von Nutzer:innen, damit Meta die persönlichen Nutzerdaten nicht kombiniert und zur Personalisierung von Werbung verwendet. Auch das verletze laut Kommission die DMA-Regeln, die sich insbesondere gegen Tech-Unternehmen von überragender Bedeutung für den Wettbewerb richten, sogenannte „Gatekeeper“…“ Beitrag von Christoph Bock vom 23.04.2025 bei Netzpolitik externer Link
    • »Digital Markets Act«: Milde für Techkonzerne. EU-Kommission: 700 Millionen Euro Strafzahlung gegen Apple und Meta
      Peanuts. Insgesamt 700 Millionen Euro Strafe hat die EU-Kommission gegen die US-Konzerne Apple und Meta verhängt. Wie die Kommission am Mittwoch mitteilte, müsse der I-Phone-Entwickler Apple 500 Millionen Euro zahlen, während für Facebook-Mutterkonzern Meta 200 Millionen Euro Buße verhängt wurden. Die EU hatte vor rund einem Jahr Ermittlungen nach der Verordnung für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) gegen beide Unternehmen eingeleitet. Gemäß DMA hätte die Kommission eine Buße von bis zu zehn Prozent des globalen Konzernumsatzes erheben können: Im Fall von Apple wären das – gemessen am Jahresumsatz 2024 – 39,1 Milliarden US-Dollar (rund 34 Milliarden Euro).
      Den Konzernen räumte die Behörde nun eine Frist von zwei Monaten ein, um der Strafanordnung zu entsprechen. Kommen Apple und Meta dem nicht nach, kann die Kommission sie mit täglichen Bußgeldern überziehen. Apple kündigte umgehend an, gegen den Bescheid vorzugehen. Die Entscheidung würde dem Datenschutz seiner Kunden schaden und den Konzern zwingen, seine Technologie gratis zur Verfügung zu stellen, zitierte Reuters am Mittwoch. Meta kritisierte demnach, die Kommission zwinge das Unternehmen »unser Geschäftsmodell zu ändern, indem sie Meta einen milliardenschweren Zoll auferlegt«
      …“ Artikel von David Maiwald in der jungen Welt vom 24.04.2025 externer Link
    • EU vs. Big Tech: Regulierung als diplomatischer Eiertanz
      Die EU-Kommission hat eine undankbare Aufgabe: Sie muss ihre eigenen Gesetze glaubwürdig durchsetzen und möchte gleichzeitig den Handelsstreit mit den USA nicht weiter eskalieren. (…)
      Der DMA ist vor gut einem Jahr in Kraft getreten, jetzt wurden die ersten Untersuchungen beendet. Die Bußgelder sind vergleichsweise gering. Der DMA sieht Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes vor, bei Apple und Meta wären also Summen in zweistelliger Milliardenhöhe möglich gewesen. Die EU-Kommission schöpft etwa ein Hundertstel des Bußgeldrahmens aus. Größere Auswirkungen könnten die Auflagen haben, die mit den Bußgeldern einhergehen. Insbesondere Apple muss in den kommenden 60 Tagen nachbessern, sonst drohen deutlich höhere Strafzahlungen.
      Warum das wichtig ist
      Auf dem Papier setzt die EU-Kommission nur geltendes Recht durch. In der Praxis ist die Regulierung zur Verhandlungsmasse im Handelsstreit mit den USA geworden. Meta-Chef Mark Zuckerberg sagte bereits im Januar offen, dass er gemeinsam mit Donald Trump gegen die EU-Gesetzgebung vorgehen wolle. Seitdem versucht er, die US-Regierung zu überzeugen, dass die EU mit ihrer Regulierung gezielt US-Konzernen schaden wolle (WSJ). Offenbar mit Erfolg: Anfang April klagte Trump-Berater Peter Navarro in einem wirren Gastbeitrag bei der FT über die angeblich unfairen Gesetze, die sich gegen amerikanische Tech-Konzerne richteten…“ Beitrag von Simon Berlin & Martin Fehrensen vom 24. April 2025 im Social Media Watchblog externer Link (nicht vollständig frei)
  • CCC & Co. fordern Verbot von Tracking und personalisierter Werbung: „Überwachungswerbung“ ist ein „gefährlicher Manipulationsmechanismus, der nicht normalisiert werden darf“
    „Personalisierte Werbung mit Tracking, Profilbildung oder Verhaltensanalysen soll in der EU untersagt werden. Für ein solches Verbot machen sich der Chaos Computer Club (CCC), Wikimedia, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Germanwatch und das Konzeptwerk Neue Ökonomie in einem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier stark. Gezielte Reklame sei „ein gefährlicher Manipulationsmechanismus, der nicht normalisiert werden darf“, betonen sie. (…) „Wenn sich digitale Angebote fast ausschließlich über personalisierte Werbung finanzieren, birgt das erhebliche Gefahren für die Demokratie, den sozialen Zusammenhalt, die informationelle Selbstbestimmung, das Klima und die nationale Sicherheit“, argumentieren die zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs). Wer digitale Werbeflächen bereitstelle, lasse aktuell in der Regel anhand detaillierter Informationen das Verhalten einzelner Nutzer abschätzen. Ziel der Ausforschung sei es, Werbetreibenden eine passgenaue Vermarktung anzubieten. Die benötigten personenbezogenen Informationen würden meist über Webseiten, Apps und sonstige Online-Angebote auch über verschiedene Geräte und lange Zeiträume hinweg gesammelt und als Basis für die Versteigerung von Werbeplätzen in Echtzeit genutzt, heißt es weiter. Datenhändler verkaufen die zusammengetragenen Angaben inklusive Standortdaten, womit sich Handy-Nutzer und so auch Stützpunkte von US-Militär und NATO hierzulande ausspähen lassen. (…) Die EU-Kommission monierte jüngst in einem Bericht zur „digitalen Fairness“, mithilfe von Targeting versuchten Marketer, „aus persönlichen Problemen, finanziellen Schwierigkeiten oder einem labilen psychischen Zustand Kapital“ zu schlagen. Ein „Digital Fairness Act“ soll dem künftig entgegenwirken. Laut CCC & Co. ein guter Aufhänger, um das geforderte Verbot umzusetzen.“ Beitrag von Stefan Krempl vom 20. November 2024 bei heise online externer Link
  • Digital Services Act tritt für große Plattformen in Kraft – wird die Nutzung von Online-Diensten wirklich transparenter und sicherer? Chronologische Feeds, verbesserte Transparenz in der Werbung und mehr Schutz vor Manipulation: Ab heute müssen sich große Online-Dienste wie Facebook oder Google an neue EU-Regeln halten. Wir geben einen Überblick, welche Änderungen Nutzer:innen erwarten können – und was noch ansteht.
    Das Digitale-Dienste-Gesetz der Europäischen Union nimmt seinen ersten großen Schritt: Ab heute, Freitag, gelten in Europa eine ganze Reihe von neuen Verpflichtungen externer Link . Durch die EU-Verordnung soll die Nutzung von Online-Diensten generell transparenter und sicherer werden. Zunächst gelten die Regeln für die besonders großen Plattformen externer Link mit mehr als 45 Millionen Nutzer:innen. Schon vor einiger Zeit hatte die EU-Kommission 19 Firmen aufgezählt, die ihrer Ansicht nach darunterfallen. Dazu gehören diverse Google-Dienste wie etwa YouTube, Maps und der Play-Store. Auch für einige Social-Media-Plattformen wie TikTok, Pinterest, LinkedIn, Snapchat und Metas Instagram sowie Facebook gelten die strengen Regeln. Außerdem für Shopping-Riesen wie Amazon, Alibaba AliExpress sowie Zalando und, als einzige nicht-kommerzielle Plattform: Die Wikipedia. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Euch zusammengefasst…“ Beitrag von Alexander Fanta und Ingo Dachwitz vom 25.08.2023 bei Netzpolitik externer Link („Digital Services Act: Das ändert sich heute auf großen Plattformen“)
  • Rekordstrafe wegen Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung: 1,2 Milliarden Euro Strafe für Facebook-Konzern Meta
    „Kein anderer Internetriese hat in der fünfjährigen Geschichte der europäischen Datenschutzgrundverordnung so viele Bußgelder kassiert wie Meta. Nun trifft es den Facebook-Konzern erneut mit einer Rekordstrafe. Der Facebook-Konzern Meta hat wegen eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erhalten. Das teilte die irische Datenschutzbehörde DPC am Montag in Dublin mit. In dem Verfahren geht es um die Beteiligung von Facebook an der Massenüberwachung durch angloamerikanische Geheimdienste, die vor zehn Jahren vom US-Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt wurde. Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems brachte damals eine Beschwerde gegen Facebook ein. (…) Das von der DPC verhängte Bußgeld stellt die bisherige Rekordstrafe von 746 Millionen Euro für Amazon.com in Luxemburg in den Schatten. Außerdem muss Meta jede weitere Übermittlung europäischer personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten unterbinden, da das Unternehmen weiterhin den US-Überwachungsgesetzen unterliegt. Meta kommentierte die Rekordstrafe vorerst nicht. Experten gehen aber davon aus, dass der US-Konzern Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird. Die Gerichtsverfahren können sich allerdings über Jahre erstrecken. Bis dahin könnte ein neuer Datenpakt zwischen der Europäischen Union und den USA in Kraft treten, mit dem der transatlantische Datenverkehr neu geregelt wird. Meta hatte zuvor mehrfach damit gedroht, sich vollständig aus der EU zurückzuziehen, sollte ein transatlantischer Datentransfer dauerhaft nicht möglich sein. (…) Schrems erklärte, das verhängte Bußgeld hätte wesentlich höher ausfallen können: „Die Höchststrafe liegt bei über vier Milliarden. Und Meta hat zehn Jahre lang wissentlich gegen die DSGVO verstoßen, um Profit zu machen.“ Wenn die US-Überwachungsgesetze nicht geändert würden, werde Meta nun wohl seine Systeme grundlegend umstrukturieren müssen, erklärte Schrems. (…) Bislang wurden mit der neuen Strafe für Meta seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung vor fünf Jahren Bußgelder in Höhe von vier Milliarden Euro verhängt. Meta ist in der Liste der zehn höchsten Bußgelder nun gleich sechsfach vertreten, die Strafen summieren sich jetzt auf 2,5 Milliarden Euro. Das höchste Bußgeld in Deutschland mit 35 Millionen Euro musste die Modekette H&M im Jahr 2020 wegen einer unzureichenden Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung seines Onlineshops zahlen.“ Mitteilung der LTO-Redaktion vom 22. Mai 2023 externer Link

  • Millionenstrafe wegen DSGVO-Verstößen: Irland setzt Geschäftsmodell von Meta unter Druck 
    „… Für Meta kommt es hart auf hart: Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Werbekonzern erneut mit saftigen Bußgeldern belegt. Wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss Meta im Fall von Facebook 210 Millionen Euro bezahlen. Ähnliche Verstöße von Instagram werden das Unternehmen 180 Millionen Euro kosten. Zudem muss Meta seine Dienste in der EU auch ohne personalisierte Werbung anbieten. Der Konzern hat drei Monate Zeit, um seine Datenverarbeitung rechtskonform zu gestalten, gab die DPC heute bekannt. Die Entscheidung galt als Formsache, seit der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) jüngst ein Machtwort gesprochen hat. Ursprünglich wollte die als Nadelöhr verschriene irische Behörde die Datenpraxis von Meta als legal durchwinken, später stellte sie eine milde Geldbuße von rund 30 Millionen Euro in den Raum. Die laxe Durchsetzung der Regeln rief jedoch Datenschutzbehörden anderer EU-Länder auf den Plan. Im EDPB hoben sie schließlich das irische Urteil auf und machten klar, dass Meta nicht ohne eine empfindliche Strafe davonkommen wird. Irland ist für Meta zuständig, weil das Unternehmen dort seinen europäischen Hauptsitz hat, ist aber an EDPB-Entscheidungen gebunden. (…) Als Konsequenz der DPC-Entscheidung muss Meta seine Nutzer:innen künftig ausdrücklich und nachvollziehbar um Erlaubnis bitten, ihre Daten zu Werbezwecken zu nutzen. Auch darf das Unternehmen personalisierte Werbung nicht mehr als integralen Bestandteil seines Angebots darstellen, sondern muss dafür im Einzelfall eine Einwilligung der Nutzer:innen einholen. Was daraus praktisch folgt, ist allerdings noch nicht klar – etwa ob Facebook die Nutzung der Dienste auch dann erlauben muss, wenn Nutzer:innen ihrer Überwachung widersprechen. Für Meta könnte das empfindliche Einnahmeeinbußen zur Folge haben. Denkbar ist beispielsweise, dass Meta mittelfristig eine trackingfreie, aber kostenpflichtige Variante seines Dienstes auf den Markt bringen könnte, wie es manche Online-Medien anbieten. Damit ließe sich, zumindest formal, die Freiwilligkeit der Einwilligung in die Tracking-finanzierte Version retten. „Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU“, sagt jedenfalls Max Schrems. „Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierte Werbung nutzen können. Die Entscheidung sorgt auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden, die ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen müssen.“ Beitrag von Tomas Rudl vom 4. Januar 2023 bei Netzpolitik.org externer Link. Siehe speziell zu Fratzebuch/Meta auch:

  • EU einigt sich auf Digitale-Dienste-Gesetz – EU-Kommission bekommt direkten Zugriff aufs Internet
    • Durchbruch: EU einigt sich auf Digitale-Dienste-Gesetz 
      „… Die Europäische Union steht vor dem Beschluss einer Verordnung, die europaweit einheitliche Regeln für Online-Dienste wie Instagram, TikTok und eBay schaffen soll. Verhandler:innen der EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Parlaments einigten sich nach einem 16-stündigen Verhandlungsendspurt in Brüssel auf einen fertigen Text für das Digitale-Dienste-Gesetz. (…) Im seinem Kern soll das Gesetz europaweit einheitliche Standards für den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz schaffen. Besondere Auflagen macht es sogenannten „sehr großen Plattformen“ wie Google, Facebook oder Amazon. Sie müssen mit Strafen von bis zu sechs Prozent ihres globalen Umsatzes rechnen, wenn sie systematisch die Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes verletzten – im Fall von Apple wären das nach Vorjahresumsatz rund 20 Milliarden Euro. (…) Nach dem Abschluss der Verhandlungen lobten Teilnehmende das Ergebnis. „Der heutige Kompromiss verbessert den Vorschlag der EU-Kommission deutlich“, sagte der Linken-Ko-Fraktionsvorsitzende Martin Schirdewan. „Personalisierte Werbung für Minderjährige und die Verwendung von sensiblen Daten werden verboten. Das ist ein großer Erfolg für den Schutz von Nutzer:innen, auch wenn ein komplettes Verbot von personalisierter Werbung wünschenswert wäre.“ Die Einigung kritisierte hingegen der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer. Das vom Parlament geforderte Verbot, sensible Persönlichkeitsmerkmale wie die politische Meinung, Krankheiten oder sexuelle Vorlieben eines Nutzers zur gezielten Manipulation und Ansprache zu nutzen, sei „stark verwässert“ worden. „Die Bezeichnung ‚Digitales Grundgesetz‘ verdient das neue Regelwerk insgesamt nicht, denn der enttäuschende Deal versagt vielfach beim Schutz unserer Grundrechte im Netz.“ Als nächster Schritt ist eine Abstimmung über die Endfassung des Digitale-Dienste-Gesetzes im EU-Parlament und im Rat der EU-Staaten fällig. Passiert dies noch vor der Brüsseler Sommerpause, könnte das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten.“ Beitrag von Alexander Fanta vom 23. April 2022 bei Netzpolitik externer Link
    • EU-Kommission bekommt direkten Zugriff aufs Internet
      Die EU-Institutionen haben sich auf einen Kompromiss zum Digitalen Dienste Gesetz (DSA) geeinigt. Damit bekommt die EU-Kommission direkten Zugriff zum Internet und seinen Inhalten. Die EU macht einen weiteren Schritt zur Regulierung des Internets. Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem “Digitale Märkte Gesetz” (DMA) einigten sich die Unterhändler der drei EU-Institutionen nun auch auf den DSA. Das neue “Grundgesetz” für das Internet sieht vor, dass alles, was im analogen Leben illegal ist, auch in der digitalen Sphäre verboten sein soll. (…) Aber auch kleine Online-Händler, Portale und Blogs dürften den neuen, strengen Regeln unterworfen werden. Die Meldung und Entfernung illegaler Inhalte soll europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Allein das schon birgt die Gefahr des Mißbrauchs. Denn was legal und was illegal ist, ist umstritten – und längst nicht in jedem EU-Land gleich geregelt. Ein weiteres Problem sehe ich in der Aufsicht. Die wird zwar im Prinzip hybrid geregelt – die EU-Länder und die EU-Kommissioin sollen sich die Kontrolle teilen. Doch für die Durchsetzung des neuen Gesetzes gegenüber sehr großen Plattformen wie Facebook und Google soll die EU-Kommission allein und direkt verantwortlich sein. Die ungewählten Brüsseler Bürokraten erhalten damit direkten Zugriff auf das Internet. Sie bekommen noch mehr Macht – nun auch noch über Inhalte und Meinungen…“ Kommentar vom 23. April 2022 bei Lost in EU externer Link
  • Überwachungskapitalisten in Panik: In der EU werden Einschränkungen für Tech-Konzerne diskutiert. Lobbygruppen warnen vor Einflussnahme
    Wenn in Brüssel wichtige Entscheidungen anstehen, schlägt die Stunde der Lobbyist*innen. Mehr als 25 000 soll es in der belgischen Hauptstadt geben. Mittlerweile ist die Digitalbranche der Sektor mit den höchsten Lobbyausgaben in der EU – noch vor der Pharma- und Autoindustrie. Amazon und Co. investieren hier jährlich fast 100 Millionen Euro. In den vergangenen Monaten legten die Konzerne noch ein paar Millionen drauf – nicht nur für persönliche Gespräche mit Entscheidungsträger*innen, sondern auch für ganzseitige Zeitungsanzeigen und Veranstaltungen scheinbar neutraler Thinktanks. »Facebook, Google & Co. verfügen über ein breites, europaweites Lobbynetzwerk aus Verbänden, Denkfabriken und Wirtschaftsanwaltskanzleien«, so der Verein Lobby-Control. Die Branche ziehe alle Register, weil sie um ihr Geschäftsmodell fürchte. Grund sind zwei Gesetzentwürfe der EU-Kommission externer Link, die den überwiegend US-amerikanischen Konzernen engere Grenzen aufzeigen sollen: Der Digital Markets Act (DMA) soll die Marktmacht der Monopolisten einhegen.
    Das derzeit heißere Eisen ist aber der Digital Services Actexterner Link (DSA). Nach langen Diskussionen verabschiedete das EU-Parlament am vergangenen Donnerstag seinen Bericht zum DSA. Dieser bildet die Grundlage für die weiteren Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat. Deshalb war mit Spannung erwartet worden, ob und wie es den Konzernen gelingen würde, den Entwurf in ihrem Sinne zu beeinflussen.
    Besonders heftig wurde um das geplante Verbot von Targeted Advertizing, also gezielter Werbung, gerungen. Hierbei werden alle persönlichen Daten abgegriffen, um zielgenau und personalisiert Werbung schalten zu können externer Link. Hier sind Social-Media-Plattformen wie Facebook im Vorteil, da sie alle Daten ihrer Nutzer*innen sammeln, etwa Alter, Geschlecht, Beruf, Interessen und Lebensereignisse. So entstehen persönliche Profile, die Rückschlüsse auf psychische Erkrankungen oder politische Einstellungen zulassen. Diese intimen Daten sind das Kapital der Tech-Konzerne…“ Artikel von Fabian Lambeck, Brüssel, vom 26.01.2022 im ND online externer Link, siehe dazu:

  • Digital Services Act kein Anti-Facebook Paket 
    „Aber das „Digital Services Act Package“ (DSA) der EU würde Facebook, Google, Amazon und anderen das Leben schwerer machen. Netzpolitik.org bezeichnet das Paket bereits als Plattformgrundgesetz externer Link. Mit dem DSA könnte die e-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 erneuert werden. Diese konnte der Marktmacht von Plattformkonzernen wie Google und Amazon nicht entgegensetzen. Damit könnten künftig europäische Startups durch eine europaweite Vereinheitlichung der Spielregeln wieder eine Chance erhalten. Bisher wurde diese sobald sie erfolgreich waren einfach von den Großen aufgekauft, wie WhatsApp und Instagram von Facebook. Die „Großen“ sind deshalb mit aller Lobbymacht in Brüssel zugange, um den großen Wurf zu verhindern. Die Wünsche des EU Parlaments liegen bereits vor und sind recht weitgehend. Das Ziel des Pakets ist es – Ein einheitlicher digitaler Binnenmarkt mit gleichen Regeln in allen Ländern, um die Rosinenpickerei durch die Großen zu verhindern. – Eine Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene zur Kontrolle der Einhaltung im Gegensatz zu den Länderhoheiten bei der DSGVO. – Die eigene Macht soll nicht mehr als Marktvorteil genutzt werden dürfen. Ein Händler wie Amazon dürfte dann nicht mehr seine Eigenmarken im Empfehlungsalgorithmus auf der eigenen Plattform bevorzugen und Google nicht mehr bezahlte Suchergebnisse den Nutzern unmarkiert unterschieben.- Sicherung eines fairen Wettbewerbs, insbesondere durch Forderung nach Interoperabilität. Gerade dieser letzte Punkt würde den Großen schwer im Magen liegen, denn das heißt praktisch, dass z.B. ein Telegram Nutzer mit einem WhatsApp Nutzer kommunizieren können muss. Damit würden die Monopole endlich fallen…“ Beitrag vom 15. Dezember 2020 von und bei der Aktion ‚Freiheit statt Angst‘ externer Link

Siehe auch unser Dossier: EU-Paket zum Datenschutz (ePrivacy) und Chatkontrolle und [Data-Governance-Verordnung] Trotz DSGVO: EU steigt ins globale Daten-Business ein sowie das Dossier: Ermittlungen der Kommission gegen Amazon u.a.: EU geht gegen Steueroasen in Europa vor [?]

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=197379
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