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Assistenzdienst Ipsa-Vita in Köln: BR-Gründung perfide verhindert, Pflegemindestlohn verweigert

Dossier

Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...Ipsa-Vita ist der Name eines Dienstleistungsunternehmens aus Köln, das persönliche Assistenz für behinderte Menschen anbietet. Die etwa 200 Mitarbeiter*innen arbeiten in mehr als einem Dutzend Teams, die sich jeweils die 24 Stunden-Schichten für eine Klient*in aufteilen. Die Teams haben untereinander wenig Kontakt. Die Organisierung der Belegschaft ist deshalb eine schwierige Aufgabe. Ipsa Vita ist nur einer von mehreren Dutzend Anbietern allein in Köln, bei denen insgesamt  mehrere tausend Beschäftigte in der persönlichen Assistenz arbeiten. (…) Die schlechte Bezahlung und die unzumutbaren Arbeitsbedingungen brachten Mitarbeiter*innen eines Teams schließlich dazu, sich zur Wehr zu setzen: Weder erhalten die Beschäftigten bei Ipsa-Vita den Pflegemindestlohn – obwohl die Pflege einen erheblichen Teil ihrer Arbeit ausmacht, noch gibt es einen neunköpfigen Betriebsrat (…) Als einzelne Kolleg*innen dann versuchten, den Pflegemindestlohn über die Gewerkschaft ver.di geltend zu machen, kam es zu einem Abbruch der Gespräche und schließlich zur Kündigung des Vertrages mit [einer Kundin]. Wegen der Zweckbefristung im Arbeitsvertrag endete damit auch die Beschäftigung ihrer persönlichen Assistent*innen…“ Bericht vom 28. Mai 2021 von und bei work-watch externer Link – siehe dazu:

  • Assistenzdienstleister Ipsa Vita in drei Prozessen mit bisher gemischtem Erfolg New
    „„Ein Betriebsrat ist gar kein Problem, das kann jeder machen“, meinte Oliver Markert, einer der Geschäftsführer von Ipsa Vita, einem Dienstleister für persönliche Assistenz, vor dem Kölner Arbeitsgericht. Das hatten die gekündigten Beschäftigten von Ipsa Vita im Frühjahr anders erlebt – Work Watch berichtete. Begleitet von zahlreichen Unterstützer*innen fanden am 1.September drei Prozesse zu Ipsa Vita statt: Zwei Kündigungsschutzfälle wurden verhandelt, ein Prozess zum Pflegemindestohn geführt. Eine Kündigungsschutzklage endete mit einem Vergleich, eine weitere wurde vertagt. Die Klage zur Geltendmachung des Pflegemindestlohns hat das Gericht abgewiesen. Die Klägerin plant zusammen mit der Gewerkschaft ver.di deshalb in Berufung zu gehen. Pflegerische Tätigkeiten, in der Pandemie häufig beklatscht, werden bei einigen Dienstleistern der persönlichen Assistenz mit prekären Löhnen abgegolten – nur 50 Cent mehr als den gesetzlichen Mindestlohn erhielten die Assistent*innen von Ipsa Vita. Und das soll sich ändern, so ein ehemals Beschäftiger: „Ipsa Vita will mit den Assistenznehmenden dicke Gewinne einstreichen und mißachtet dabei Arbeitnehmer*innen-Rechte. Das nehmen wir nicht länger hin.” Bericht vom 6. September 2021 von und bei work-watch.de externer Link
  • [0:1] Assistenzdienstleister Ipsa Vita gegen work watch e.V. 
    Es kommt äußerst selten vor, dass ein Unternehmen, über das work watch e.V. kritisch berichtet, mit einer einstweiligen Verfügung eine Unterlassung beantragt und auf juristischem Wege gegen uns vorgehen will. Denn die Blog-Beiträge, die wir recherchieren, folgen immer den Maßgaben der journalistischen Sorgfaltspflicht. Das gilt auch für unseren Artikel „Assistenzdienst: BR-Gründung perfide verhindert, Pflegemindestlohn verweigert“ über den fragwürdigen Umgang der Geschäftsführung von Ipsa Vita mit ihren Mitarbeiter*innen, einem Kölner Dienstleister, der persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung anbietet. Auch in diesem Fall hatten wir zahlreiche Aussagen von Beschäftigten, Originaldokumente und Belege für die getroffenen Aussagen gesammelt und die Geschäftsführung wie üblich zweimal schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Die kam nicht, trotz großzügiger Fristen. Stattdessen beauftragte sie nach der Veröffentlichung auf unserem Blog eine Rechtsanwaltskanzlei und reichte beim Landgericht Köln auf fünfzig Seiten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen uns ein. Zusammen mit Eberhard Reinecke, unserem Fachanwalt für Medienrecht, haben wir den Ipsa Vita Antrag als haltlos zurückgewiesen. Die 28.Zivilkammer des Landgerichts weist alle Beanstandungen zurück und regt die Rücknahme des Antrags an. Mit ihrer Unterlassungsverfügung ist die Geschäftsführung von Ipsa Vita also krachend gescheitert.Meldung vom 23. Juni 2021 von und bei work watch externer Link – auch LabourNet wurde wg deren Beiträgen abgemahnt
  • Krankmelden is nich: Im Assistenzdienst wird Pflegemindestlohn verweigert und die Gründung eines Betriebsrats verhindert 
    „Ipsa-Vita ist der Name eines Dienstleistungsunternehmens aus Köln, das persönliche Assistenz für behinderte Menschen anbietet. Die etwa 200 Beschäftigten arbeiten in mehr als einem Dutzend Teams, die sich jeweils die 24-Stunden-Schichten für eine Klient:in aufteilen. (…) Auslöser für die Aktivitäten der Beschäftigten bei Ipsa Vita war eine Mail vom 16.März 2020 im Auftrag der Geschäftsführung, die der Kölner Initiative work-watch vorliegt. Der Krankenstand sei so hoch, dass Ipsa-Vita auch über die flexibel einsetzbaren Springer:innen die Assistenz nicht mehr «abdecken» könne. «Da unsere ­Kund:innen eure Hilfe benötigen, bitten wir euch inständig, euch nicht auf ‹Verdacht› oder bei leichten Symptomen … krank zu melden», hieß es in der E-Mail weiter, die zu Beginn der Corona-Pandemie verfasst worden war. Der nicht nur epidemiologisch zweifelhaften Bitte folgte eine klare Erpressung. Sollte es bei einem so hohen Krankenstand bleiben, «können wir bei der Lohnabrechnung nur zuerst die tatsächlich geleisteten Assistenzschichten vergüten, um die Assistenz unserer Kunden sicherzustellen». Ein Team, das die seit einem Schlaganfall mit Anfang 30 im Rollstuhl sitzende Anama Fronhoff unterstützte, wollte sich nicht mehr alles gefallen lassen. Das Schreiben der Geschäftsführung sei angesichts der Pandemie «völlig verantwortungslos» gegenüber den häufig mehrfach vorerkrankten Kund:innen gewesen, so ein Mitarbeiter des Teams. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszusetzen sei außerdem ein «Offenbarungseid, mit dem versucht wird, das unternehmerische Risiko auf uns Beschäftigte abzuwälzen». (…) Nach Beratung mit der Gewerkschaft Ver.di sowie dem bundesweiten Zusammenschluss der Unabhängigen Arbeitnehmer:innenvertretungen in der persönlichen Assistenz (UAPA) und work-watch setzten sich die bei Anama Fronhoff arbeitenden Assistent:innen zwei Ziele: die Gründung eines Betriebsrates und eine Bezahlung nach dem Pflegemindestlohn, aktuell 11,80 Euro pro Stunde. (…) Als einzelne Kolleg:innen versuchten, den Pflegemindestlohn über die Gewerkschaft Ver.di geltend zu machen, wurden die Gespräche abgebrochen und der Vertrag mit Anama Fronhoff gekündigt. Wegen der Zweckbefristung im Arbeitsvertrag endete damit auch die Beschäftigung ihrer persönlichen Assistent:innen zum Ende des Monats März 2021. (…) «Ich war geschockt», sagt Anama Fronhoff. Für die schwerbehinderte Rollstuhlfahrerin, die nach ihrem Schlaganfall mühsam wieder das Sprechen erlernt hat, war das eine harte Entscheidung. (…) Auf Anfragen von work-watch hat die Geschäftsführung von Ipsa-Vita nicht reagiert. Doch Schweigen wird den Konflikt nicht lösen, der nicht nur auf juristischer, sondern auch betrieblicher Ebene weiter ausgefochten werden soll. «Wir unterstützen jeden mutigen Schritt solidarischer Selbstorganisierung unserer Kolleg:innen», sagt Klaus Drechsel von UAPA.“ Beitrag von Gerhard Klas aus Soz Nr. 06/2021 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=190738
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