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Corona: Profite gehen vor Gesundheit

isw-wirtschaftsinfo 59: Corona: Profite zuerst – statt Gesundheit„„Gerade die privaten Kontakte – nicht nur, aber auch am Abend – führen eben zu Infektionen“, verkündet Bundesgesundheitsminister Spahn kurz nach Ostern. Er fordert Ausgangssperren. „Ausgangsbeschränkungen haben ja vor allem ein Ziel: Dass abends nicht alle privat sich treffen, so schwer das fällt. Ein Verbot der Fahrt zur Spätschicht ist genauso außerhalb seiner Vorstellungskraft wie eine Schließung von Betrieben. Die Maschinen müssen weiter laufen – das ist das Credo der Regierungen auf Bundes- oder Landesebene, wie die neue Broschüre des isw externer Link zeigt. Denn im Infektionsschutzgesetz, dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt es gar keine Vorgaben an Unternehmen zum Arbeitsschutz, die Belegschaften bleiben unerwähnt. (…) Die Verantwortung ist klar verteilt: Nicht die Arbeitsorganisation muss geändert, nicht Betriebe geschlossen werden, die Beschäftigten in Halle oder Großraumbüro müssen sich schützen, indem sie eine Mund-Nasen-Bedeckung („MNB“) tragen…“ Artikel von Marcus Schwarzbach vom 15.4.2021 – wir danken!

Corona: Profite gehen vor Gesundheit

Gerade die privaten Kontakte – nicht nur, aber auch am Abend – führen eben zu Infektionen“, verkündet Bundesgesundheitsminister Spahn kurz nach Ostern. Er fordert Ausgangssperren. „Ausgangsbeschränkungen haben ja vor allem ein Ziel: Dass abends nicht alle privat sich treffen, so schwer das fällt (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122768/Spahn-Mit-haerterem-Lockdown-dritte-Coronawelle-brechen externer Link).

Ein Verbot der Fahrt zur Spätschicht ist genauso außerhalb seiner Vorstellungskraft wie eine Schließung von Betrieben. Die Maschinen müssen weiter laufen – das ist das Credo der Regierungen auf Bundes- oder Landesebene, wie die neue Broschüre des isw zeigt.

Denn im Infektionsschutzgesetz, dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt es gar keine Vorgaben an Unternehmen zum Arbeitsschutz, die Belegschaften bleiben unerwähnt.

Vielmehr gibt es eine Reihe von Erlassen des Bundesarbeitsministeriums, die sich als „Papiertiger“ erweisen. Der im April 2020 verkündete „SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“ wurde schon einen Monat später von einem Gericht kassiert. Das Arbeitsgericht Hamm entschied, dass der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard keine wirksame Rechtsnorm sei (ArbG Hamm vom 04.05.2020, Aktenzeichen 2 BVGa 2/20 siehe https://www.dgb.de/themen/++co++0f4006de-e919-11ea-b89c-525400e5a74a externer Link).

Die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“, besteht seit Januar 2021 – immerhin ein Jahr, nachdem die WHO Covid 19 als Gefahr erkannt hat. Die Regelungen sind schwer zu lesen, viele „Kann“- und „Soll“-Bestimmungen finden sich darin. Die Kernaussage findet sich unter 4.1 Abs. 3 der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“:  „Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens MNB zum gegenseitigen Schutz tragen.“. Die Verantwortung ist klar verteilt: Nicht die Arbeitsorganisation muss geändert, nicht Betriebe geschlossen werden, die Beschäftigten in Halle oder Großraumbüro müssen sich schützen, indem sie eine Mund-Nasen-Bedeckung („MNB“) tragen.

Im März letzten Jahres streikten in Norditalien Arbeiter für Betriebsschließungen als Corona-Schutzmaßnahme. Für deutsche Gewerkschaften ist dies undenkbar, der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann macht klar: „Um die ohnehin angespannte Wirtschaft nicht weiter zu belasten und die Beschäftigung der Menschen zu sichern, sollten Betriebe unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geöffnet bleiben“  (www.neues-deutschland.de/artikel/1147046.homeoffice-das-andere-risiko.html externer Link).

An neuen Ideen mangelt es dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht, wenn es darum geht, Kosten für Unternehmen zu senken. Den Beschäftigten in der Altenpflege werde „aktuell besonders viel abverlangt“, erklärt er. Jugend- und Auszubildendenvertreter haben ihre Empörung dazu deutlich gemacht, siehe auch: https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus/++co++25b1906e-6307-11eb-97e1-001a4a160100 externer Link). Statt jedoch für zusätzliches Personal zu sorgen, sollen Auszubildende aus der Pflege „zur Unterstützung und Entlastung des Pflegepersonals in den Einrichtungen“ eingesetzt werden, um dort Corona-Testungen vorzunehmen. „Dies könnte insbesondere durch das Verschieben schulischer Ausbildungsabschnitte bzw. einer Abänderung der Reihenfolge der praktischen Ausbildungsabschnitte erfolgen“, verschleiert er sein eigentliches Ziel: Arbeitskraft beim Testen statt Lernen. Und zeigt damit, wie ernst das „Klatschen“ im Bundestag für die Pflegekräfte gemeint war…

Ausführlicher stelle ich dieses Thema dar in der neuen Publikation des isw in München, die in den nächsten Tagen erscheint: Corona: Profite zuerst – statt Gesundheit, isw-wirtschaftsinfo 59, isw München, www.isw-muenchen.de/produkt/wirtschaftsinfo-59/ externer Link

Marcus Schwarzbach, Berater für Betriebsräte, Kaufungen

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=188982
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