Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen brauchen besseren Schutz vor Armut
„Das Armutsrisiko von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist im Langzeitvergleich seit 2005 angestiegen. Am Ausgangspunkt 2005 war das Armutsrisiko in beiden Gruppen noch ähnlich hoch. Die DGB-Auswertung anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember beleuchtet die Ursachen für das gestiegene Armutsrisiko und macht Vorschläge für politische Handlungsmöglichkeiten. (…) Das Armutsrisiko von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist im langfristigen Vergleich gestiegen, während das Armutsrisiko von Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen gleich geblieben ist. Insgesamt waren in 2017 2,5 Mio. Menschen mit Beeinträchtigungen von Armut betroffen. Das Armutsrisiko ist gestiegen, obwohl sich der Arbeitsmarkt positiv entwickelt hat: die Arbeitslosenquote ist zurückgegangen, mehr Menschen mit Behinderungen gehen einer Beschäftigung nach und weniger sind ohne Schul- bzw. Berufsabschluss. Gründe für das gestiegene Armutsrisiko sind höchstwahrscheinlich die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse, gesunkene Stundenlöhne, niedrigere Erwerbsminderungsrenten, eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit und ein wachsender Anteil von Menschen, die im Falle der Erwerbsminderung Grundsicherungsleistungen beziehen müssen. Der DGB macht die Deregulierung des Arbeitsmarktes seit 2005 für das gestiegene Armutsrisiko verantwortlich und fordert arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie bspw. die Umwandlung der Minijobs in sozial versicherte Beschäftigung, einen Mehrbedarf bei Behinderung in Hartz IV und eine bessere Betreuung durch die Jobcenter. Außerdem erachtet der DGB es für notwendig, dass Menschen mit Behinderungen ein Teilhabegeld zusätzlich zu Lohn- oder Sozialleistungen erhalten, mit dem Nachteile aufgrund der Behinderung ausgeglichen werden können und das als Schutz vor Armut fungieren soll…“ DGB-Stellungnahme vom 1. Dezember 2020