Bundestag: Temporär eingeführte Anti-Terror-Befugnisse gelten dauerhaft
„… Die aktuellen Herausforderungen „insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus“ erfordern es laut dem Bundestag, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunächst befristet eingeführten Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste zu „verstetigen“. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie mit den Stimmen der AfD hat das Parlament daher am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Koalition befürwortet, mit dem die bereits mehrfach verlängerten Kompetenzen endgültig entfristet werden. (…) Die bisher temporär gültigen Regeln sind im Bundesverfassungsschutzgesetz verankert. Sie gelten nicht nur für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sondern auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). (…) Sachverständige hatten am Montag bei einer parlamentarischen Anhörung schwerwiegende Bedenken gegen die Initiative vorgebracht. Sie verwiesen auf zwischenzeitlich ergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach mehrere der nun festgeschriebenen Bestimmungen unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Vor allem Vorschriften zur Datenweitergabe an Strafverfolger seien verfassungsrechtlich „nicht zu halten“, betonte der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker. Das derzeitige Recht der Geheimdienste sei insgesamt ein „Trümmerhaufen“, beklagte der Kölner Anwalt Nikolaos Gazeas. (…) Die Humanistische Union kritisierte am Mittwoch: „Das Bundesinnenministerium evaluiert sich selbst.“ Gesetze, deren Tauglichkeit nicht wirklich bewiesen worden sei, würden trotz verfassungsrechtlicher Bedenken zur unbefristeten Norm…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 6. November 2020 bei heise news